VG Bad Ems-Nassau
Alkoholverbot auf Bad Emser Bartholomäusmarkt an öffentlichen Plätzen

BAD EMS Anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems ist innerhalb des Marktgeländes und den angrenzenden Bereichen (siehe beigefügter Lageplan) von Freitag, den 26.08.2022, 15:00 Uhr, bis Montag, den 29.08.2022, 24:00 Uhr, der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.
Begründung:
Aufgrund § 9 Abs. 1 POG können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine Gefahr im Sinne des POG liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachlage in absehbarer Zeit ein Schaden für öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt, falls die Ordnungsbehörde nicht eingreift. Die öffentliche Sicherheit umfasst neben den Kollektivrechtsgütern den Schutz der gesamten Rechtsordnung sowie die absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch und das Vermögen.
In den vergangenen Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass sich anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems verschiedene Gruppierungen während des Bartholomäusmarktes im Bereich des Marktgeländes getroffen haben, um extrem und vordergründig Alkohol zu konsumieren. Bei Einsätzen der Polizeiinspektion Bad Ems wurden Ansammlungen von mehr oder weniger stark angetrunkenen Personen festgestellt, die eine Vielzahl alkoholischer Getränke mit sich führten und diese konsumierten.
Dabei kam es verschiedentlich auch zu regelrechten Alkoholexzessen. Durch den Alkoholkonsum wird die Hemmschwelle dieser Personen zur Begehung rechtswidriger Taten erheblich gesenkt. Einhergehend mit dem Konsum des Alkohols kommt es zu Störungen durch lautes Grölen und Johlen. Es wird in der Regel Müll, insbesondere Verpackungsmaterial, Glasflaschen und Glasscherben auf den Grünanlagen, den Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Flächen hinterlassen oder wild entsorgt. Es wird in aller Öffentlichkeit uriniert. Diese Verhaltensweisen, die durch Einsatz- und Lageberichte der Polizeiinspektion Bad Ems dokumentiert sind, stellen permanente Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, des Landes-Immissionsschutzgesetzes, abfallrechtlicher Vorschriften sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems dar. Durch die großen Mengen hinterlassener Glasscherben ist insbesondere im Bereich des Marktgeländes und der unmittelbar angrenzenden Bereiche die Gefahr von Schnittverletzungen für die sich dort aufhaltenden Personen und Tiere gegeben.
Im Bereich des Marktgeländes sind riesige Mengen Müll, nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben, bei denen es sich fast ausschließlich um solche Flaschen mit alkoholischen Inhalt (Bier, Biermixgetränke, Schnaps, Sekt, etc.) handelt, ein erhebliches Problem. Auf den Wegen, Plätzen und Grünflächen sind sie nur sehr schwierig und aufwändig zu beseitigen. Weiterhin besteht die Gefahr der durch Glasscherben hervorgerufenen Schäden an Reifen von Fahrzeugen. Es ist notwendig, diese inakzeptablen Verhaltensweisen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, so dass es verhältnismäßig ist, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen.
Das Verbot ist zeitlich beschränkt, da die beschriebenen Gefahren sich auf den Zeitraum vom 26.08. bis 29.08.2022 konzentrieren und sich die Gefahren rechtswidriger Handlungen in den übrigen Zeiträumen erheblich reduzieren. Da Spirituosen durch Heranwachsende und Erwachsene teilweise in Mengen erworben bzw. mitgeführt wurden, die über den Eigenbedarf hinausgingen, kann eine unkontrollierte Weitergabe an andere Personen, auch Jugendliche, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund war die Verfügung allgemein zu formulieren.
Sofortvollzug
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung des Sofortvollzuges:
Die sofortige Vollziehung ist dann anzuordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erforderlich macht. Dieses besondere öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung öffentlichen Raumes ist hier mit dem Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Alkoholkonsum, abzuwägen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dann stets begründet, wenn andernfalls der Allgemeinheit erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen würden. Nachteile, die zu einem Überwiegen des Allgemeininteresses führen, sind bei prognostischer Betrachtung unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Erkenntnisse, insbesondere strafrechtlicher Delikte zum Nachteil Dritter, Ruhestörungen nach Landesimmissionsschutzgesetz, häufige Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften sowie gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Ems und in der Verbandsgemeinde Bad Ems- Nassau.
Aufgrund der durch den uneingeschränkten Alkoholkonsum, auch von Jugendlichen, weiterhin zu erwartenden Rechtsverstöße und der dadurch entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit sowie Schäden an öffentlichen Eigentum, ist es nicht vertretbar, die Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung abzuwarten.
Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebietet den sofortigen Vollzug. Dieser ist dringend erforderlich, da andernfalls die Gefahr bei Einlegung eines Widerspruchs und der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung nicht wirksam beseitigt werden kann.
Zwangsmittelandrohung
Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang, in Form der Sicherstellung und Vernichtung mitgeführter alkoholischer Getränke, gemäß §§ 1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.
Begründung der Zwangsmittelandrohung:
Ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung, auf eine Duldung oder, wie in diesem Fall, auf ein Unterlassen gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Die aufschiebende Wirkung eines möglichen Anfechtungswiderspruchs entfällt hier durch die oben angeordnete sofortige Vollziehung. Als Zwangsmittel wird der unmittelbare Zwang angedroht, da nur durch die Anwendung dieses Zwangsmittels die geforderte, nicht vertretbare Handlung, nämlich das Unterlassen des Alkoholkonsums sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit, effektiv durchgesetzt werden kann.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt an diesem Tag für das Marktgelände und die angrenzenden Bereiche (siehe beigefügten Lageplan – betreffende Flächen sind mit unterbrochener Linie umrandet) in Kraft. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Geschäftsbereich Bürgerservice, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der allgemeinen Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 15:30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister)
VG Bad Ems-Nassau
Süß, herzhaft, lecker: Neueröffnung Café Frühstückseck in Nassau

NASSAU Ein Präsent und die besten Wünsche der Gemeinde überbrachte Stadtbürgermeister Manuel Liguori der Geschäftsführerin, Konditormeisterin Olga Sotnikov, zur Neueröffnung des Cafés „Frühstückseck“ auf dem Nassauer Amtsplatz. Wo einst ein Modegeschäft war, können die Gäste nun in familiärer Atmosphäre aus verschiedenen Frühstücksthemen, wie zum Beispiel: „Pariser-, Moskauer-, Izmir-Frühstück auswählen, oder verschiedene Kaffeespezialitäten, Torten, frisches Gebäck, Rührei, Lachs-Portion, Käse- oder Wurst-Variationen und einiges mehr genießen.
Ehemaliges Bekleidungshaus nach jahrelangem Leerstand wieder mit Leben gefüllt – Stadtbürgermeister Manuel Liguori gratulierte zur Neueröffnung
Stadtbürgermeister Manuel Liguori freut sich sehr darüber, dass Nassaus Innenstadt nun um ein weiteres Geschäft – nach jahrelangem Leerstand – in charmantem Ambiente wieder mit neuem Leben gefüllt wurde. Dies sei ein neuer wichtiger Baustein der regionalen Versorgung in der Kommune. Das neue „Café Frühstückseck“ bietet im Innenbereich Platz für 20 Gäste. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Mittwoch ist Ruhetag. Text und Foto: Achim Steinhäuser
VG Bad Ems-Nassau
Kreis präsentiert Zahlen zur insolventen Lebenshilfe: Enttäuschte Zuhörer bekommen keine Antworten auf ihre Fragen!

BAD EMS Mit großer Spannung wurde der Tagespunkt 6 in der öffentlichen Kreistagssitzung im großen Saal erwartet. Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wurde der Themenkomplex der Lebenshilfe mit auf die Tagesordnung in den öffentlichen Teil aufgenommen. Zusätzlich gab es eine gemeinsame Anfrage rund um die Vorgänge der Lebenshilfe Rhein-Lahn von den Kreistagsfraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und Freie Wähler. Normalerweise sind die Besucherstühle bei Kreistagssitzungen nur selten ausgefüllt, doch diesmal war das anders. Noch immer ist das Thema in den Köpfen der Menschen präsent. Der Stachel der Enttäuschung und Wut sitzt tief und die Bürger erhofften sich Antworten auf ihre zahlreichen Fragen. Ob diese beantwortet wurden? Nein, denn darum ging es an diesem Tag nicht. Die Fragen der Zuschauer waren andere als die zu erwartenden Antworten an diesem Abend.
Noch vor der Eröffnung der Kreistagsfraktion rieben sich am Eingang so manche Besucher verwundert die Augen: Vor dem Eingang standen zwei Polizisten und das hatte einen guten Grund. Im Vorfeld soll es Drohungen von ehemaligen Betroffenen im Komplex der Lebenshilfe gegeben haben, dass man die Sitzung mit Waffen besuchen wollte. Die Wut oder Enttäuschung mag nachvollziehbar sein, aber eine solche Ankündigung ist schlichtweg nur dumm und wenig hilfreich. Eine aufgeheizte Stimmung unter den Zuschauern war nicht zu erkennen. Klar wurde jedoch bereits zu Beginn der Ausführungen des Landrats Jörg Denninghoff, dass alles an diesem Abend gesagt werden würde, was der Kreis in einer öffentlichen Sitzung sagen durfte, aber nichts von dem, was die Betroffenen tatsächlich berührte und das wiederum dürfte auf allen Seiten frustrierend gewesen sein. Doch was wurde jetzt eigentlich gesagt?
Der Kreis darf sich nicht öffentlich zu Personenfragen äußern
Die Lebenshilfe Rhein-Lahn e.V. betrieb bis zur Insolvenz 2021 den integrativen Kindergarten in Singhofen. Seit Januar 2023 ist die Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau übergegangen. Abgeschlossen ist das Insolvenzverfahren bis heute nicht und könnte noch bis zu drei Jahre dauern. Für den Regelkindergartenbereich erhielt die Lebenshilfe für die Jahre 2018 bis 2021 Personalkostenzuschüsse vom Kreis. Einen Teil der Kosten, konnte sich der Kreis wiederum vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesamt) erstatten lassen.
Über einen Verwendungsnachweis musste der Träger (Lebenshilfe) die tatsächlichen Personalkosten nach Ablauf eines Jahres darstellen. Jedoch gegenüber dem Landesamt musste ein Gesamtverwendungsnachweis vom Kreis erstellt werden. Dieses umfasst alle einzelnen Verwendungsnachweise der Regelkindergärten im Rhein-Lahn-Kreis. Ohne diese einzelnen Verwendungsnachweise gibt es keinen Gesamtverwendungsnachweis. Genau diese fehlten aber zum Teil bzw. wurden nicht zeitnah von dem damaligen Träger erstellt. Somit konnte für das Jahr 2018 erst im Sommer 2021 ein Gesamtverwendungsnachweis dem Landesamt vorgelegt werden.
Für 2019 bis 2021 gibt es noch keine Gesamtverwendungsnachweise, da nicht alle Trägerverwendungsnachweise vorliegen bzw. die Prüfung durch die Verwaltung nicht abgeschlossen ist. Kompliziert? Machen wir es einfach. Ohne Nachweise, kein Geld für den Kreis. Im Februar 2022 teilte das Landesamt erstmalig mit, dass Zweifel an der bestimmungsgemäßen Verwendung der Personalkostenzuschüsse durch die Lebenshilfe bestehen würden. Im Sommer 2022 wurde ein Anhörungsverfahren zum Verwendungsnachweis für das Jahr 2018 gegenüber dem Kreis eingeleitet und mitgeteilt, dass man die Landeszuwendung für die Kita der Lebenshilfe nicht auszahlen werde.
Noch kein Termin zur Verhandlung des seinerzeitigen Geschäftsführers der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor einem Strafgericht bekanntgegeben
Mit Bescheid vom 15.03.2023 lehnte das Landesamt den Zuschuss für die Personalkosten der Kita für das Jahr 2018 vollständig ab. Der Kreis hat Widerspruch eingelegt. Im Hinblick der Auffassung des Landesamtes, hat der Kreis mittlerweile die Bewilligungsbescheide der Personalkostenerstattung für die Jahre 2018 bis 2021 widerrufen und die Forderung in Höhe von 880.797 EUR zur Insolvenztabelle angemeldet. Demgegenüber hat der Insolvenzverwalter gegen die Rückforderungsbescheide Widerspruch eingelegt. Zusätzlich wurden rund 1,3 Millionen Euro aus möglicherweise überzahlten Leistungen der Eingliederungshilfe bei der Insolvenztabelle angemeldet. Dieses betrifft die gGmbH der Lebenshilfe. Über die Rechtsanwälte Martin, Mogg & Vogt in Koblenz, will der Kreise seine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Zuhörer erwarteten Antworten zur Verantwortung des Kreises und zu Personen im Themenkomplex Lebenshilfe – Die gab es nicht!
Alles so weit verstanden? Gar nicht so einfach. Landesamt erkennt Verwendungsnachweise der Lebenshilfe nicht an und stellt Zahlungen an den Kreis ein, Kreis sieht den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Personalkosten für das Jahr 201 erbracht und klagt auf Kostenerstattung gegen das Landesamt, auch im Hinblick auf die Jahre 2019 bis 2021.
Spannend? Vielleicht. Auf der Kreistagssitzung wurden die Zahlen transparent erklärt. Nun ist klar, dass auch der Kreis finanziell, mindestens vorübergehend, durch die Insolvenz der Lebenshilfe bluten musste. Die Menschen im Zuhörerbereich interessierte das nur am Rande. Eine wirkliche Neuigkeit war das nicht. Dabei war es nicht einfach den Ausführungen zu folgen, da schlichtweg die Fragen zu den präsentierten Zahlen fehlten. Diese sind im Ratsinformationssystem vor der Sitzung nicht veröffentlicht worden und so konnte man zwar der Vorlesung der präsentierten Zahlen folgen ohne wirklich verstehen zu können, um was es tatsächlich ging.
Fragen waren nicht zugelassen, da es lediglich eine Mitteilung war. Wer im öffentlichen Teil der Sitzung die Aufarbeitung der Lebenshilfeinsolvenz erwartete, konnte nur enttäuscht werden, da es sich dabei aus Sicht der Betroffenen um Akteure des Kreises oder der Lebenshilfe handeln sollte. Diese Aufarbeitung kann nur in einem nicht-öffentlichen Teil einer Kreistagssitzung stattfinden, denn immerhin gilt nicht ohne Grund eine Unschuldsvermutung und dort geht es möglicherweise um konkrete Personenfragen.
Unbefriedigend für die Zuschauer? Absolut! Abschließen können und werden die seinerzeit vielfältig Betroffenen erst dann, wenn es auf ihre Fragen in Transparenz Antworten geben wird und davon ist derzeit nicht auszugehen. Der Kreis darf sich nicht öffentlich zu Personenfragen äußern und eine Terminierung zur Verhandlung des seinerzeitigen Geschäftsführers der Lebenshilfe vor einem Strafgericht gibt es noch immer nicht.
Gesundheit
Hoffen bis zum Schluss: Demo für den Erhalt der Paracelsus-Klink in Bad Ems!

BAD EMS Rund 140 Demonstranten folgten dem Aufruf der 1. Beigeordneten des Kreises Gisela Bertram, dem Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und dem Band Emser Stadtbürgermeister Oliver Krügel. Auf dem Parkplatz vor der Paracelsus-Klinik protestierten die Anwesenden, gegen die mögliche Schließung des Krankenhauses. Nach dem sich der die Hufeland-Klinik aus dem Interessenten-Rennen verabschiedet hatte, bleibt nun nur noch die Hoffnung auf das bürgernahe Krankenhaus mit der gGmbH. Ob diese jedoch erfüllt werden kann, bleibt abzuwarten.
Aufgeben möchte man jetzt noch nicht. Der Bundestagsabgeordnete Josef Oster hat sich schriftlich an den Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewendet und auf die schwierige Situation hingewiesen. In der kommenden Woche wollen die erste Beigeordnete Gisela Bertram, der Verbandsbürgermeister Uwe Bruchhäuser und der Stadtbürgermeister Oliver Krügel bei der Landesregierung in Mainz vorsprechen und gleichzeitig für die mittlerweile gegründete gemeinnützige GmbH werben.
Die Problematik ist klar: Die neu gegründete Gesellschaft mit Dr. Krausbeck als Geschäftsführer benötigt eine Anschubfinanzierung. Mit 25.000 Euro Stammkapital ist die Sicherheit für das Land gering. Und besonders zum beginn werden Millionen benötigt für die Aufrechterhaltung des Betriebes. Denn zunächst dauert es einige Zeit, bis fällige Krankenhausrechnungen bezahlt werden. Diese Zeit muss überbrückt werden.
Ob das Land Rheinland-Pfalz auf den Zug aufspringen wird und das Experiment »bürgernahes Krankenhaus« unterstützen wird, bleibt abzuwarten. Dazu sagte Gisela Bertram anmerkend: »Wer nicht kämpft, hat schon verloren.« Wohl wahr.
Für die 270 Beschäftigten rennt die Zeit davon. Schon in Kürze dürften die Kündigungen seitens der Paracelsus-Kliniken in ihren Briefkästen liegen. Einige Chirurgen aus dem Haus sollen sich bereits um neue Arbeitgeber in anderen Krankenhäusern bemüht haben. Ob die Angestellten des Hauses weiter abwarten, ist fraglich. Gutes Fachpersonal wird in anderen Krankenhäusern dringend benötigt. Bewerber laufen offene Türen ein. Schwierig wird es jedoch für Hilfskräfte und jene, welche bereits eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Sie werden unter Umständen die großen Verlierer sein, wenn es die gemeinnützige Gesellschaft mit dem bürgernahen Krankenhaus nicht geben sollte.
Und eines wurde heute auch klar. Nur knapp über 140 Personen folgten dem Aufruf zur Demonstration gegen die Schließung des Krankenhauses am Bad Emser Standort. Während der Aufschrei in den sozialen Medien durchaus präsent wahrgenommen wurde, war das Interesse am direkten Protest erstaunlich gering. Es gibt jedoch einen engen Schulterschluss zwischen der Politik, den Angestellten und Protestierenden. Einen solchen parteiübergreifenden Konsens erlebt man sonst eher selten.
Nun gilt es den Strohhalm aufzugreifen und die letzte Hoffnung, bevor das Schiff untergehen könnte, nicht zu verlieren. Und diese heißt dem Konzept von Dr. Reisinger, Dr. Krausbeck und Frau Dir. Simons einmal eine Chance zu geben, denn diese hatten sie bisher nicht erhalten. Und es bedeutet auch, dass sich die Porterhousegruppe mit dem verantwortlichen Felix Happel endlich einmal einlenkt im Sinne des Gesundheitsstandortes Bad Ems. Immerhin tragen diese die Hauptverantwortung für den möglichen Untergang des Krankenhauses. Nur wenn all dieses gelingt und ein ernsthafter Wille da ist, gibt es den berühmten Funken Hoffnung, der zu einer Flamme werden kann. Ansonsten wird diese nun endgültig erlöschen.
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Ingeborg Stöckl
6. August 2022 at 16:08
Da wird hier wegen d. Bartholomäusmarkt so ein “Bahai” wegen rechtswidriger Handlungen, strafrechtlicher Delikte zum Nachteil der anderen Besucher des Marktes und generell Rechtsverstöße gegen Mitbringen u. Verzehr von Alkohol gewarnt, ja sogar Zwangsmittel angedroht!!! Hier sollte man lieber mal die kriminellen, rechtswidrigen Handlungen und strafrechtlicher Delikte der Behörden nachgehen >z.B. Bauamt das soll unser Rechtsstaat sein?! Da werden Bauanträge für einen Schwarzbau ohne normales Genehmigungsverfahren mit dem Siegel “geprüft u.genehmigt” (Mißbrauch) widerrechtlich genehmigt und der kriminelle Weg nimmt seinen Lauf >>> und das schon seit 1995!!! Die Verlogenheiten sind denen inzwischen schon auf der Stirn geschrieben!!! Nicht nur wir bekommen bei einem Gespräch mit LR Puchtler a.D. und Mitarbeiter des Bauamtes Hr.Kloock gesagt “Sie haben keine Rechte und damit müßen Sie sich abfinden!”, sondern begehen auch noch Irreführungen der Justiz und “spannen” auch noch unsere Rechtsanwälte für sich ein > mit so einer kriminellen Bande der Behörde muß man sich auseinandersetzen und alle Politiker wissen das, aber die sind alle tief unter der Erde im Dreck verwurzelt!!! Sollten Sie noch mehr wissen wollen, wir können alles seit 1995 belegen >
02603-14794< durch die Länge der Zeit von 27 Jahren haben wir noch mehr Dreckigkeiten durch Akteneinsicht u. Vermessungsgutachten usw. herausgefunden!