Connect with us

VG Nastätten

BEN Kurier spendiert der Gemeinde Lautert eine neue Webseite

Veröffentlicht

am

Die neue Webseite der Gemeinde Lautert ist online

LAUTERT Es ist geschafft. Lange hat es gedauert bis zum Relaunch der neuen Webseite von Lautert in der Verbandsgemeinde Nastätten. Doch das Warten für die Bürger dürfte sich gelohnt haben. Die neue Homepage bietet so einige neue Funktionen die es vorher nicht gab. Von einem Eventkalender über Nachrichten aufs Handy, WhatsApp Support, Dokumentenbox, neue Beitragsdarstellungen, Videos und vieles mehr. Natürlich mit Responsive Darstellung und SEO optimiert.

Heute ging die Seite wieder online und wurde der Gemeinde Lautert übergeben. Ab sofort übernimmt Simon Hillen vom Heimatverein die Pflege des Contents. Bis zum Wochenende werden auch wir noch ein paar weitere spannende Features einbauen und schauen ob wir noch den einen oder anderen Bug finden werden.

Aufrufbar ist die neue Webseite unter www.lautert-taunus.de

Wir freuen uns mit der Gemeinde Lautert und sind gespannt, wie sie dieses Projekt weiter umsetzen werden. Kosten sind für die Gemeinde keine entstanden. Bei einem guten Glas Wein wird man demnächst gemeinsam den Erfolg feiern.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blaulicht

Lebenshilfe Rhein-Lahn Prozess hat begonnen: Angeklagten droht nach Verständigung mehrjährige Haftstrafe

Veröffentlicht

am

von

NASTÄTTEN/KOBLENZ Heute früh um 9 Uhr wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn vor dem Schöffengericht im Landgericht Koblenz eröffnet. Die Strafkammer ist mit drei hauptamtlichen und zwei Schöffenrichtern besetzt. Geleitet wird das Verfahren von Dr. Prinz.

Der angeklagte Martin M. nahm zwischen seinen drei Verteidigern auf der Anklagebank Platz. Im Anschluss verlas die Staatsanwältin die Anklage. Mehr als eine Stunde dauerte es, bis die über 250 Anklagepunkte verlesen werden konnten. Die vorgeworfenen Delikte reichten von E-Bike-Käufen im Wert von 101.251 Euro über Tauschgeschäfte bis hin zu Bargeldabhebungen im Zeitraum von 2020 bis 5. Dezember 2021 in Höhe von 115.760 Euro und nicht zu vergessen Überweisungen vom Lebenshilfe-Konto an den ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von 262.312 Euro.

Statsanwaltschaft und Verteidigung verständigen sich auf Strafrahmen zwischen 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 jahren und 3 Monaten

Zusätzlich gab es noch Bonuszahlungen in Form zusätzlicher Monatsgehälter. Dafür sollen Gesellschafterbeschlüsse schriftlich erstellt worden sein, wo es gar keine Gesellschafterversammlungen gab. Diese hätten den Angeklagten berechtigt, die Bonuszahlungen zu erhalten. Dieser Anklagepunkt wurde schließlich fallengelassen, obwohl es nachweisliche Auszahlungen in Höhe von 44.700 Euro gab. Grund war, dass die Vorsitzende des Lebenshilfe-Vereins laut Angaben des Angeklagten die Protokolle abgezeichnet hätte. Da sie sich selber nicht belasten muss und angeblich nicht wusste, was dort in den vermeintlich gefälschten Gesellschafterbeschlüssen stand, ist unklar, wer die Protokolle tatsächlich unterschrieben hat. Der Angeklagte will es nicht gewesen sein. Um das Verfahren zu verkürzen und weil die Strafe kaum ins Gewicht fallen würde, wurden diese Anklagepunkte nicht mehr berücksichtigt. Dabei wirkten die Begründungen für die Bonuszahlungen skurril. Alleine 15.712 Euro für besondere Leistungen in der Coronazeit. Dafür reichten die offenbar fingierten Gesellschafterbeschlüsse dem Lohnbuchhalter aus, um die Zahlungen anzuweisen. Ein anderes Mal wurde Geld, ein E-Bike als Bonus gewährt.

Wie in einem Selbstbedienungsladen: 598.232,46 Euro soll der Angeklagte für sich vereinnahmt haben

Schlussendlich warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Geschäftsführer vor, dass er für eigene Zwecke Gelder in Höhe von rund 598.232,46 Euro für sich vereinnahmte. Ab August 2021 war die Lebenshilfe Rhein-Lahn bereits zahlungsunfähig. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Krankenkassen wurden nicht eingehalten. Beim Verlesen der umfangreichen Anklage hörte es sich teilweise an wie in einem Selbstbedienungsladen. Nahezu jede Woche wurden vom Angeklagten entweder per Überweisungen oder Bargeldabhebungen vierstellige Beträge abgehoben. Teilweise geschah das sogar mehrfach an einem Tag. E-Bikes wurden in Nastätten gekauft, manche kosteten fünfstellige Summen, und an anderen Tagen wieder getauscht oder verkauft. Dazu kam noch ein Quad oder Mobiltelefone, die er für die Mitarbeiter erwarb und anschließend auf einer Auktionsplattform versteigerte, zum eigenen Vorteil.

Der Schaden ist immens und es bedurfte eines erfahrenen Richters, der das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts abdecken konnte. Der Vorsitzende, Dr. Prinz, leitete die Verhandlung mit Bedacht und Struktur und ließ gar keine emotionalen Ausfälle zu. Für die wenigen Zuschauer war das sicherlich nicht einfach zu verdauen. Vielleicht waren die Erwartungen am ersten Verhandlungstag auch die Falschen. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung. Fragen werden offen bleiben und für die ehemaligen Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn wird es keine Genugtuung geben. Das wurde schon zu Prozessbeginn sehr deutlich und macht es wahrscheinlich für einige Betroffene unerträglich.

Beim Zuhören der vereinnahmten Zahlen und der dazugehörigen Geschwindigkeit konnte einem schwindelig werden. Während manche Mitarbeiter bei ihren Gehaltszahlungen vertröstet wurden oder um erbrachte geldwerte Leistungen kämpfen mussten, bediente sich der Angeklagte am finanziellen Topf der Lebenshilfe nach Belieben und lebte ein vermeintlich ausschweifendes Leben. So könnte man es durchaus wahrnehmen. Ob das allerdings so zutraf, ist noch unklar. Ein erstelltes Sachverständigengutachten dürfte da mehr Klarheit bringen. Dennoch fiel bereits das Schlagwort Kaufsucht, aber lässt sich damit alles erklären? Auch das wird man abwarten müssen.

Schon vor dem ersten Verhandlungstermin soll es Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben haben. Die Anwälte des ehemaligen Geschäftsführers hofften auf eine bewährungsfähige Strafe für ihren Mandanten. Schon zu Beginn der Verhandlung machte der vorsitzende Richter, Dr. Prinz, deutlich, dass es die nicht geben wird. Auch seitens der Staatsanwaltschaft war ein solcher Strafrahmen ausgeschlossen. Sie teilte mit, dass sie deutlich mehr als 3 Jahre Haft für den Angeklagten für angemessen halten würde.

Auf Anraten der Kammer wurden erneute Verständigungsgespräche geführt. Dr. Prinz schlug einen Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre, 3 Monate vor. Darauf konnten sich nach kurzer Unterbrechung der Angeklagte, die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einigen. Das bedeutet, dass das Landgericht in diesem Rahmen auf eine Haftstrafe festlegen wird, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Richter konnte sich aber vorstellen, dass es im späteren Urteil eine Begründung geben wird, die eine Strafaussetzung nach der Hälfte möglich machen könnte.

Somit könnte der Angeklagte nach 1 Jahr, 3 Monaten bis 1 Jahr, 9 Monaten wieder auf freien Fuß sein, wenn das zutreffen sollte. Damit dieser Strafrahmen überhaupt möglich wird, musste der Angeklagte ein qualifiziertes und vollumfängliches Geständnis ablegen. Das ließ er von seinen Anwälten verlesen. Prinzipiell räumte er nahezu alle Vorwürfe ein, bis auf die gefälschten Gesellschafterbeschlüsse. Ration erklärten könnte er sein Verhalten nicht, und er habe akzeptiert, dass er für seine Verfehlungen geradestehen müsse. Zum Geständnis gehörten die Bargeldabhebungen, die Überweisungen, Tauschgeschäfte, der Kauf der Fahrräder und die Veräußerung der Mobiltelefone. Auch den fälligen Insolvenzantrag habe er nicht gestellt. Die Verteidiger schlossen im Namen ihres Mandanten mit den Worten: “Auch wenn das von den Zuhörern als Floskel abgetan wird, mir tun meine Handlungen sehr leid.”

Wiedergutmachungen gab es bisher nicht

Wiedergutmachungen gab es bisher nicht. Bei einem Haftprüfungstermin teilte der damalige Gefangene mit, dass er mit 1000 Euro monatlich den Schaden beheben möchte. Dazu wäre es wegen Pfändungen und Schwierigkeiten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht gekommen. Die Verteidiger teilten mit, dass es von einer Versicherung 250.000 Euro an den Insolvenzverwalter Lieser gegeben hätte. Schuldmindernd oder wiedergutmachend sah das die Staatsanwaltschaft nicht, da das Geld nicht von einer Versicherung des Angeklagten kam, sondern von einer Police der Lebenshilfe Rhein-Lahn.

Nun gibt es eine Verständigung mit einem Strafrahmen von 2 Jahren, 9 Monaten bis 3 Jahre und 3 Monate. Ob die hält, hängt davon ab, ob möglicherweise weitere schwere Vergehen im Laufe der Zeugenbefragungen zutage kommen. Dann würde eine solche Verständigung aufgehoben werden. Bereits am morgigen zweiten Verhandlungstag sollen die ersten Zeugen befragt werden.

Am Ende war es nicht allein die erhebliche Schadenssumme, die eine Strafe mit Aussetzung zur Bewährung unmöglich machte. Auch die erheblichen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten flossen in die Überlegungen der Kammer mit ein. Bereits in den Vorjahren vor der Beschäftigung bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll der ehemalige Geschäftsführer wegen Betruges und des Missbrauchs von Titeln verurteilt worden sein, zuletzt 2013 vor dem Amtsgericht in Lahnstein zu einer Strafe von einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Angeblich soll der Angeklagte unter Minderwertigkeitskomplexen gelitten haben. Mit gefälschten Uni-Abschlüssen und Promotionen der Universität Landau und einer weiteren mit Abschluss Magna cum laude abgeschlossenen Doktortitel in Theologie und als Diplompädagoge bewarb er sich bei einem beruflichen Trainingszentrum in Neuwied und wurde dort eingestellt. Ohne gefälschte Unterlagen hätte er die Stelle nicht erhalten. Das Gleiche später bei einem kirchlichen Krankenhausträger, wo er später fristlos gekündigt wurde, als die Fälschung nachgewiesen wurde.

Dennoch soll er Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen mit dem gefälschten Doktortitel unterschrieben haben. 2016 endete seine Bewährungszeit vorzeitig. Nach seiner Tätigkeit bei einem Versandhausriesen ging es 2016 erstmalig als Prokurist zur Lebenshilfe Rhein-Lahn, und da muss tatsächlich hinterfragt werden: Bei einem Träger, der sich für beeinträchtigte Kinder und Erwachsene einsetzt, wurde kein Führungszeugnis eines Prokuristen verlangt? Erstaunlich.

Viele Fragen bleiben offen

Nach dem ersten Verhandlungstag bleiben viele Fragen offen, aber das war nicht anders zu erwarten gewesen. Rückfragen auf das Geständnis waren nicht zugelassen, außer es wäre nicht vollumfänglich und qualifiziert von der Kammer oder der Staatsanwältin anerkannt worden. Dem war zunächst nicht so, was für die Betroffenen unbefriedigend war. Sie hofften auf Antworten. Bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn soll nach Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern durch den ehemaligen Geschäftsführer ein hoher psychologischer Druck auf vereinzelte Beschäftigte ausgeübt worden sein. Die Arbeitsverhältnisse beschrieben viele als schwierig, doch wie weit kann daraufhin ein Gericht reagieren? Gar nicht. Hier geht es um die juristische Aufarbeitung, und die erhofften Antworten kann es nicht geben. Hochprofessionell und mit einem ruhigen roten Faden versehen, leitet der Vorsitzende durch die Verhandlung. Genauso unaufgeregt und nicht minder professionell arbeiten die Verteidiger und natürlich die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter würdigte dem wenigen Publikum kaum einen Blick. Ruhig und aufmerksam verfolgte er die Verhandlung während er machmal lächelnd mit den Verteidigern kommunizierte

Ein Angeklagter hat das Recht auf eine gute Verteidigung, und genau das machen die Anwälte. Sie verteidigen, so wie es ihr Auftrag ist, überlegt und taktisch klug. Demgegenüber sitzt die Staatsanwältin, die eine Strafforderung formulieren muss, die aus ihrer Sicht den Vergehen des Angeklagten angemessen ist. Und genau darum geht es: Dort sitzen Vollprofis, die nur eins machen können – juristisch aufarbeiten.

Emotionslos ist dort keiner, aber genau darum darf es nicht gehen, denn Emotionen trüben die Sicht auf die juristische Perspektive, und am Ende hat all das durchaus eine Moral, denn mit dem Urteil wird etwas befriedet: Das Verhalten des Angeklagten wird sanktioniert. Mit der Strafe wird das eigene Schicksal nicht unbedingt verbessert. Die Auseinandersetzung mit der Schuld wird dem Angeklagten noch eine Zeitlang begegnen, und die Betroffenen der Lebenshilfe haben möglicherweise etwas Genugtuung erfahren, aber dennoch werden ihre Fragen Fragen bleiben.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

VG Nastätten

Bürgermeister Jens Güllering besucht Cullmann Media in Niederwallmenach

Veröffentlicht

am

von

Foto: VG Nastätten

NIEDERWALLMENACH Die Liebe zu Autos ist dem auf Nachrüstung von Fahrzeugtechnik aller Arten spezialisierten Unternehmen „Cullmann Media“ in Niederwallmenach auf den ersten Blick gar nicht anzusehen. Denn wer dort eine große Werkstatt mit zahlreichen Fahrzeugen erwartet, findet viel mehr eine größere Garage mit Büroräumen vor. Und dennoch wird diese Liebe schon in wenigen Gesprächsminuten zwischen Geschäftsführer Andreas Cullmann und Bürgermeister Jens Güllering deutlich spürbar. Güllering nutzt regelmäßig die Gelegenheit, Betriebe in der Region zu besuchen um miteinander ins Gespräch zu kommen. „Die diesjährige Automobilausstellung war ein guter Anlass, dass wir uns zu diesem Termin vereinbart haben“, so Güllering.

Und vor Ort konnte Andreas Cullmann so einiges erzählen. Themen wie Fachkräftegewinnung, Mitarbeiterbindung aber auch das umfangreiche Produktportfolio standen im Fokus des Gesprächs. Dabei wurde deutlich, wie wichtig dem Unternehmen die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. „Denn diese sind in unserem Dienstleistungsunternehmen unser wichtigstes Asset“, so Cullmann. Das Unternehmen ist bundesweit tätig und hat seine Servicetechnikerinnen und –techniker tatsächlich zwischen Hamburg und München und zwischen Dortmund und Dresden verteilt. Der Betrieb ist spezialisierter Partner für sämtliche Nachrüstungen der Fahrzeugelektrik und Ausstattungserweiterungen für alle Arten von Fahrzeugen. „Produktive Abläufe und Effizienz stehen dabei an erster Stelle“, so Cullmann. Auch deshalb werden die Arbeiten nicht an einem zentralen Ort, sondern mit den mobilen Werkzeugsets komplett autark an einem frei vom Kunden gewählten Ort durchgeführt.

Bürgermeister Jens Güllering zeigte sich nach dem Gespräch beeindruckt von dem Unternehmen. „Ein weiterer interessanter Betrieb, der aus unserem Blauen Ländchen heraus bundesweit spezialisiertes Handwerk anbietet“.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

Landrat Jörg Denninghoff: Eine Schließung des Krankenhauses in Nastätten wird es mit mir nicht geben!

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Die Allgemeinmedizinerin Elke Wagner hat zu einer Versammlung für den Erhalt des Krankenhauses in Nastätten aufgerufen. Das Paulinenstift ist aktuell noch im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) integriert. Die Verhandlungen mit der Sana Gruppe sind gescheitert. Nun wurden Rufe laut, die Krankenhausstandorte Boppard und Nastätten zu schließen.

Anzeige

Das Paulinenstift soll aktuell etwa rund 2,5 Millionen Euro Verluste im Jahr verzeichnen. Für den Mayener CDU Landrat Dr. Alexander Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung des GKM ist eine Liquidierung der beiden betroffenen Standorte nicht ausgeschlossen. Andererseits werden Forderungen laut, dass sich der Rhein-Lahn-Kreis und auch der Rhein-Hunsrück-Kreis an den Kosten der beiden Kliniken beteiligt, wenn diese aufrechterhalten werden sollen. Doch von welchen Zahlen reden wir eigentlich? Mittlerweile sollen durch das GKM Gutachten erstellt worden sein, die eine Schließung der beiden Standorte nahelegen. Davon erfahren durften die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch aus den Medien.

video
play-sharp-fill

Beide werfen den Verantwortlichen mangelnde Transparenz  im Verfahren vor und fordern Antworten und Einsicht in die Unterlagen, um Entscheidungsgrundlagen herbeiführen zu können. Da vorherige Anfragen unbeantwortet blieben, formulierten beide Landräte einen offenen Brief mit zahlreichen Fragen an den Mayener CDU Landrat Dr. Alexander Saftig. Dieser beantworte das Schreiben mit der Aufforderung, einen Letter of Intent zu unterzeichnen. Das ist eine Absichtserklärung, dass die beiden betroffenen Kreise sich zukünftig an den Kosten der Krankenhäuser beteiligen werden. Erst dann wolle man Einsicht in die Unterlagen gewähren.

Landrat Jörg Denninghoff: Wir haben an das GKM klare Fragen gestellt, jetzt möchten wir klare Antworten!

Von Transparenz kann da kaum die Rede sein. Der Landrat Jörg Denninghoff erklärte, dass man sich durchaus beteiligen würde, wenn man denn überhaupt einmal wüsste, um was für Zahlen es tatsächlich gehen würde und wie man sich konzeptionell neu aufstellen kann. Sicher ist, dass von einer Schließung des Klinikstandortes Nastätten überhaupt keine Rede sein kann. Das verdeutlichte der Landrat Jörg Denninghoff im Gespräch. Bereits der Gesundheitsminister Clemens Hoch sprach sich in aller Deutlichkeit für das Paulinenstift in Nastätten aus.

Anzeige

Doch welche Wege das Krankenhaus in Zukunft gehen wird und unter welchen Träger, ist noch unklar. Auch die Möglichkeit, das Krankenhaus mithilfe des Kreises alleine weiterzubetreiben steht im Raum. Der Vorsitzende der Paulinenstiftung Kristian Brinkmann führte aus, dass trotz der Kündigung des Vertrages mit dem GKM, man sich durchaus vorstellen kann, das Krankenhaus in Nastätten weiter zu unterstützen. Für den Nastätter Bürgermeister Marco Ludwig ist die Vorgehensweise des GKM kaum nachvollziehbar. Er sieht darin ein politisches Spiel der Verantwortlichen.

Für den Verbandsbürgermeister Jens Güllering steht der überparteiliche Zusammenhalt im Kreis im Vordergrund, damit gemeinsame Lösungen für das Paulinenstift erarbeitet werden können.

Kommentar: Am Ende wurde eines sehr deutlich: Die Entscheidungsträger im GKM sind alleine verantwortlich für die verfahrene Situation und die Schwierigkeiten im Klinikverbund. Am Ende sollen die schwächsten Partner nun den Tribut zollen für das eigene Versagen. Befeuert wird es bisher durch intransparentes Verhalten den betroffenen Landkreisen gegenüber. Hätten nicht die Landkreise Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück massiv interveniert, wäre ein fragwürdiges Gutachten für eine schnelle Schließung der Standorte in Boppard und Nastätten ausreichend gewesen. Für den Krankenhausstandort im Blauen Ländchen kristallisieren sich langsam Perspektiven heraus und von einer Schließung kann keine Rede mehr sein, dank der Beharrlichkeit der Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis.

Anzeige
Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier