Connect with us

Rhein-Lahn-Kreis

Ehemalige Mitarbeiter und Betroffene der Lebenshilfe klagen an: “Niemand entschuldigte sich bei uns…”

Veröffentlicht

am

NASTÄTTEN Die Enttäuschung bei ehemaligen Mitarbeitern der Lebenshilfe Rhein-Lahn ist groß. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einem weiteren Mitarbeiter aber das reicht vielen nicht aus. “Alle wussten Bescheid aber unternommen hat keiner etwas“, sagte eine ehemalige *Erzieherin aus dem Singhofener Kindergarten.

Sie bezieht sich auf vorangegangene Gespräch mit verantwortlichen Politikern sowie dem Jugendamt. Diese sollen im Vorfeld umfangreich unterrichtet gewesen sein. Ihre Aussage deckt sich mit den Unterlagen, welche dem BEN Kurier in schriftlicher Form vorliegen.

Anzeige

“Wie soll man verzeihen wenn keiner Verantwortung übernehmen möchte?”

Übereinstimmend erzählten uns ehemalige Mitarbeiter und Eltern von Kindern aus der integrativen Kita in Singhofen, dass bis heute keiner der Verantwortlichen sich für die Vorkommnisse entschuldigt hätten. Doch wer genau sind diese Verantwortlichen? Nur Personen aus der Politik und den Ämtern? “Von dem Vorstand der Lebenshilfe kam rein gar nichts”, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter der Verwaltung welcher bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn angestellt war. “Den Schuh möchte sich offenbar keiner anziehen. Dabei warten wir alle darauf, dass endlich einer mal sagte, dass ihm die Vorkommnisse leid tun…. Wie soll man verzeihen, wenn keiner zu seinen Fehlern stehen möchte?

Anzeige

Man hat uns damals nicht  ernst genommen. Wir waren denen schlichtweg egal“, teilte ein Elternteil mit, wessen Kind seinerzeit die Kita in Singhofen besuchte. Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter teilte uns in einem Telefoninterview mit, dass man auch den Vorstand der Lebenshilfe informierte. Sowas nannte sich dort Beschwerdemanagement. Diskret soll mit solchen Kritiken nicht umgegangen worden sein. Im Gegenteil. Statt die Vorwürfe intern zu besprechen, soll der nunmehr inhaftierte Geschäftsführer über den Namen des Beschwerdeführers informiert worden sein. Kurze Zeit darauf soll dieser die betreffenden Personen zu Hause verbal angegriffen und eingeschüchtert haben.

Eine Kündigung lediglich wegen der Insolvenz ist unzulässig. Betriebsbedingte Kündigungen unterliegen einer Sozialauswahl

In der Zwischenzeit tat sich einiges im Insolvenzverfahren der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Mindestens zwei ehemalige Mitarbeiter wurden gekündigt. Wie das Auswahlverfahren für Kündigungen aussieht ist unklar. Sicher ist jedoch, dass eine langfristige Beschäftigung kein Garant für die Erhaltung des Arbeitsplatzes ist. Hinsichtlich der Kündigungsgründe ist zunächst wichtig: Eine Kündigung lediglich wegen der Insolvenz ist unzulässig. Es muss ein erheblicher Grund für die Kündigung vorliegen.

Der Arbeitsgeber ist in der Insolvenz nur im Falle einer Eigenverwaltung kündigungsbefugt. Dieses war bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht gegeben. Bei angeblich betriebsbedingten Kündigungen in der Insolvenz muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und mögliche Unterhaltsverpflichtungen. Eine der gekündigten Mitarbeiter*innen war eine sehr langjährig beschäftige Person in der Kita Singhofen.

In mindestens einem uns bekannten Fall beschäftigt sich mittlerweile das Arbeitsgericht mit einer Klage seitens eines Mitarbeiters der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Dieses wurde zwischenzeitlich ausgesetzt.  Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren über den Verein der Lebenshilfe Rhein-Lahn eröffnet. Während es am Anfang noch hieß, dass der Insolvenzverwalter Lieser als Ziel die Fortführung und Sanierung als oberstes Ziel hatte, ist davon mittlerweile keine Rede mehr. Am 02.März 2002 wurde das Verfahren gegen die gGmbH und am 07. März 2022 gegen den Verein der Lebenshilfe eröffnet.

Wieweit beide juristischen Konstrukte tatsächlich insolvent sind, ist unklar. Sicher ist jedoch, dass es Kaufinteressenten für das Unternehmen geben soll. Im Gespräch ist u.a. die Stiftung Scheuern in Nassau. Eine weiterer Interessent könnte der Limburger Ableger der Lebenshilfe sein. Doch genau dieser ist bei vielen ehemaligen Mitarbeitern in Misskredit geraten da jener seinerzeit auch über die Umstände der Lebenshilfe Rhein-Lahn  Kenntnisse gehabt haben soll ohne nennenswert reagiert zu haben.

Ein Insolvenzverwalter verdient am Verkauf der Masse eines Unternehmens. Desto mehr er dabei herausholt am Ende eines Insolvenzverfahrens umso mehr Geld kann er verdienen. Von den ersten 25.000 erhält ein Insolvenzverwalter rund 40%. Von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 weitere 25% und dem Mehrbetrag bis zu 250.000 rund 7% usw. Ein hoher Verkauf kann ein lukratives Geschäft für einen Insolvenzverwalter sein. Eine tatsächliche Sanierung scheint vom Tisch zu sein. Interessant dürften noch einmal die tatsächlichen Gründe und Zahlen der Insolvenz sein die eine mögliche Sanierung hinderten.

Doch kommen wir zurück zum eigentlichen Thema. Am Ende steht für Betroffene, Kinder sowie Eltern und aktuelle sowie ehemalige Mitarbeiter eine Frustrationswand. Während ein Schuldiger ausgemacht wurde, bleiben die Betroffenen in ihrer Wut und Verzweiflung alleine. Letztlich sind auch sie Opfer der Geschehnisse bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Im Strafrecht gibt es einen Täter-Opfer-Ausgleich doch im Arbeitsrecht oder für Eltern und Kinder Kita nicht. Ihre Wut richtet sich vornehmlich nicht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn sondern gegen die Menschen welche ihn gewähren ließen und nicht bereit sind Verantwortung zu übernehmen. (*Namen der Redaktion bekannt).

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Lahnstein

Wir im Rhein-Lahn: Firmenbesuch bei Zschimmer & Schwarz in Lahnstein

Veröffentlicht

am

von

LAHNSTEIN Wer kennt nicht Zschimmer & Schwarz in lashnstein? Wahrscheinlich ist das Unternehmen vielen Menschen in der Region ein Begriff, immerhin arbeiten am Standort Lahnstein mehr als 500 Beschäftigte, doch wofür steht die mittelständische Firma mit insgesamt mehr als 1500 Mitarbeitern weltweit?

Anzeige

Genau das ist gar nicht so einfach, da in so vielen Produkten Zschimmer & Schwarz drin steckt. Mal versteckt und dann wieder ganz offen. Sie fahren ein Cabrio mit exklusiven Ledersitzen. Schon da könnte die nachhaltige Verarbeitung des Lahnsteiner Unternehmens drin stecken. Die Verarbeitung von Lederprodukten ist eine jahrtausendealte Tradition. Damit das Endprodukt in seiner faszinierenden Schönheit überhaupt entstehen kann, braucht es Gerbstoffe, Tenside, Fettungsmittel und so einiges mehr und genau das stammt häufig aus dem hause Zschimmer & Schwarz. Schon spannend, was Firmen aus unserer Region so alles produzieren, ohne dass man es weiß.

Anzeige
video
play-sharp-fill

Die Veredelung von Lederprodukten mit Unterstützung der Firma aus Lahnstein finden sie nicht nur in Autositzen, sondern auch in der Bekleidungsindustrie, bei Schuhen und Möbelleder. Jetzt haben wir Anfang Mai und so manch einer träumt bereits vom Urlaub im Sommer. Ohne guten Sonnenschutz riskiert man schnelle eine böse brennende Hautrötung. Will man da vermeiden, trägt man ausgiebig Schutzcremes auf und da stecken schon wieder Inhaltsstoffe von Zschimmer & Schwarz drin. So manche schöneitsbewusste Frau dürfte sich wundern, in wie vielen Kosmetikprodukten die Zutaten vom Lahnsteiner Unternehmen kommen. Von der Haarpflege, Cremes, Körperöle bis zum Make-up und Nagellack, alles Inhaltsstoffe von Zschimmer & Schwarz.

Anzeige

Und wem das noch nicht reichen sollte, der darf sich auch bei Reinigungsprodukten für Teppiche, Autos und vieles mehr auf …. Sie ahnen es bereits, Zschimmer & schwarz freuen. Das ganze immer schön im Hintergrund und doch sehr präsent, wenn man sich damit beschäftigt. Gegründet wurde die Firma 1894 von Otto Zschimmer und Max Schwarz. Los ging es mit Farbwaren, Chemikalien und Drogen. 1909 startete die erste eigene Produktion im thüringischen Greiz-Dölau. 1933 stirbt der Unternehmensgründer Otto Zschimmer in Chemnitz. 1939 wurde die Flesch-Werke AG in Oberlahnstein gekauft das seit 1959 der offzielle Standort und die größte Produktionsstätte von Zschimmer & Schwarz ist. 1960 stirbt auch der zweite Unternehmensgründer Max Schwarz im Alter von 91 Jahren. Im selben Jahr wurde die erste Auslandsgesellschaft in Frankreich gegründet. Weitere sollten später in Italien; Spanien, Türkei, USA, China und Südamerika folgen. 1980 wurde eine vollbiologische Abwasserreinigungsanlage im Werk Lahnstein installiert. 2023 übernahm Zschimmer & Schwarz die Samia mit Neuaufstellung der Geschäftsleitung der Zschimmer & Schwarz-Gruppe.

Ein mittelständisches Unternehmen und gleichzeitig ein Big-Player auf dem Markt. Dabei ist es keineswegs ein einfaches Geschäft. Die europäische Reglementierung schafft Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und dennoch behauptet sich das Traditionsunternehmen erfolgreich am Markt. Für die SPD im Rhein-Lahn-Kreis ist Zschimmer & Schwarz ein bedeutender Arbeitgeber und Hersteller in der Region.  Bei einem Firmenbesuch in Lahnstein tauschten sie sich mit der Geschäftsleitung zum Standort und Zukunftsperspektiven aus. Und dann sind wir auch schon am Ende einer Reise: Wir im Rhein – Lahn sind starke Firmen in der Region. Klasse.

 

 

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Gesundheit

Schließung der Krankenhäuser Nastätten und Boppard? Nicht mit Landrat Denninghoff und Boch!

Veröffentlicht

am

von

NASTÄTTEN Eine Schließung der Krankenhausstandorte Nastätten und Boppard? Nach Vorlage eines Sanierungsgutachtens von Roland Berger sowie eines Gutachtens der Geschäftsführung des GKM soll genau das vorgesehen sein. Das ergeht aus einem Schreiben der Paulinenstiftung hervor, die das auf keinen Fall akzeptieren wollen. Und damit stehen sie nicht alleine da. Durch die kommunalen Gesellschafter des GKM, deren Rechtsanwälte sowie Mandatsträger vom Kreistag Mayen und dem Stadtrat Koblenz soll die Forderung laut geworden sein, dass die Stiftungen sich aus der Gesellschaft zurückziehen sollen, um den Weg für eine kommunale Lösung freizumachen. 

Anzeige

Doch genau das inszenierte Ausstiegsszenario der Stiftungen beinhaltete keine Garantien für die Standorte in Nastätten und Boppard. Im Gegenteil. Für den Mayener Landrat Dr. Saftig und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung soll der Rückzug der Stiftungen aus dem GKM den Weg frei machen für die Schließung der Krankenhäuser in Nastätten und Boppard. Die Beteiligung der Stiftungen am GKM ist gering und die Einflussmöglichkeiten eingeschränkt. Demgegenüber halten die kommunalen Gesellschafter  knapp 90% der Stimmrechte.

Anzeige

Nun haben die Stiftungen gezwungenermaßen den Weg frei gemacht für eine mögliche kommunale Lösung mit dem Austritt aus dem Gesellschaftervertrag. Die vorgesehene Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre und in der Zeit haben die Stiftungen natürlich die Möglichkeit sich weiter für die Standorte Nastätten und Boppard einzusetzen und genau das ist vorgesehen. Für den Gesundheitsminister Clemens Hoch ist das Krankenhaus in Nastätten unverzichtbar für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis. Somit dürften die Mehrheitsgesellschafter des GKM in der Verantwortung sein, die Versorgung in der Region sicherzustellen.

Anzeige

Wie es nun weitergehen wird? Unklar. Erst vor wenigen Tagen bemängelten der Landrat des Rhein Lahn-Kreises Jörg Denninghoff und der Landrat Volker Boch im Rhein-Hunsrück-Kreis eine mangelnde Transparenz im Verfahren um die beiden Klinikstandorte. In einem offenen Brief forderten sie den Landrat Saftig im Kreis Mayen Koblenz und gleichzeitig Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung auf, umfangreiche Fragen zum Sachstand zu beantworten. Dieser antwortete nun mit der Aufforderung und Bestätigung, dass in Form eines Letters of Intents die Sichtung der Informationen erfolgt.

Anzeige

Ein solches Verfahren bedeutet, dass es eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung zum Abschluss eines Vertrages geben soll, am liebsten mit der Verpflichtung zum Verlustausgleich der Standorte Boppard und Nastätten. Erst dann wolle man der Gesellschafterversammlung vorschlagen, sie Geschäftsführung des GKM zu beauftragen, standortbezogene Informationen herauszugeben, die natürlich eine Verschwiegenheit unter den Beteiligten beinhaltet. Das Vorgehen dürfte für die Landräte Jörg Denninghoff und Volker Boch kaum annehmbar sein und zeugt wenig von transparenten und vertrauensvollem Umgang im Vorfeld untereinander.

Kommentar (red): Die Verhandlungen des GKM mit der Sana Group sind gescheitert. Hauptsächliche Gründe waren die millionenschweren hausinternen Rentenansprüche, die von der Sana übernommen werden sollten. Dankend lehnten sie ab. Die Zeche sollen jetzt die Standorte Nastätten und Boppard mit ihren jeweiligen Kreisen zahlen. Das Ganze am besten im Vorfeld nur dann, wenn man sich bereit erklärt Vertragsverhandlungen in genau die Richtung für einen kostenintensiven Abschluss zu führen. Dann dürfte man auch einmal in die Unterlagen hineinschauen. Das GKM versuchte seinerzeit bereits die Rentenansprüche auf die Sana abzuwälzen, was nicht funktionierte. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht, die einseitig das GKM entlastet. Frei nach dem Motto: Wir fahren die Gesundheitsversorgung vor die Wand, aber zahlen sollen bitte die anderen oder schließt die Standorte. Nastätten ist für die Gesundheitsversorgung des Rhein-Lahn-Kreises unverzichtbar und die Kündigung des Vertrages mit den Stiftungen ist mit fünf Jahren noch weit hin. Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen und können nicht diktiert werden, denn so würde es am Ende nur Verlierer geben und genau deswegen reagieren die Verantwortlichen im Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis richtig und fordern einen offenen Dialog und ehrliche Transparenz auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Schulen

Kontrolle ist gut: Freiherr-vom-Stein Schule in Bad Ems verschärft Smartphone-Regelungen

Veröffentlicht

am

von

Foto: Envato

BAD EMS Die Grundschule Freiherr-vom-Stein in Bad Ems hat eine neue Smartphone-Ordnung eingeführt, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Smartgeräten im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen regelt.

Anzeige


Gemäß der Präambel zielt die Ordnung darauf ab, einen sinnvollen Einsatz von Smartgeräten zu ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre digitalen Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und außer Sichtweite im Schulranzen sicher aufbewahren. Lehrkräfte sind berechtigt, die Einhaltung dieser Regelung stichprobenhaft zu kontrollieren.

Anzeige

Es gibt Ausnahmen für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und Ausflüge, bei denen abweichende Regeln gelten können. In diesen Fällen dürfen die Schülerinnen und Schüler jedoch keine persönlichen Daten verarbeiten und müssen sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Jugendgefährdende oder rechtswidrige Inhalte dürfen weder geladen, versendet noch verbreitet werden. Bei Verstößen kann das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen werden, wobei wiederholte Verstöße zu verschärften Maßnahmen führen können.

Anzeige

Im Falle eines konkreten Verdachts auf rechtswidrige Inhalte kann die Lehrkraft das Gerät einziehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, einschließlich der Informierung der Eltern, der Polizei und anderer Behörden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Smartphones nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Sie darf ohne Einwilligung nicht in die Inhalte des Gerätes Einsichtnehmen, kann jedoch bei konkretem Verdacht entsprechende Schritte einleiten. Die Eltern werden aufgefordert, die Smartphone-Ordnung zu lesen und zu akzeptieren.

Anzeige

Kommentar (red):

Während es sicherlich wichtig ist, klare Regeln für die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld festzulegen, ist es ebenso entscheidend, den Schülern einen umfassenden und pädagogischen Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Die heutige Gesellschaft ist stark von digitalen Technologien geprägt, und Kinder sollten frühzeitig lernen, wie sie diese Technologien verantwortungsbewusst und effektiv nutzen können. Dies erfordert mehr als nur das Aufstellen von Verboten und Sanktionen; vielmehr sollten Schulen Programme entwickeln, die den Schülern helfen, ein fundiertes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

Anzeige

Eine ganzheitliche Herangehensweise an die Digitalisierungserziehung könnte verschiedene Aspekte umfassen, wie z. B. die Förderung von Medienkompetenz, die Vermittlung von Online-Sicherheit, die Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre sowie die Entwicklung kritischen Denkens im Umgang mit digitalen Informationen.Indem Kinder nicht nur die technische Nutzung von Smartphones und anderen Geräten lernen, sondern auch die sozialen, ethischen und kulturellen Dimensionen der Digitalisierung verstehen, werden sie besser in der Lage sein, die Herausforderungen und Möglichkeiten der modernen Welt zu bewältigen.

Somit ist es nicht nur wichtig, Regeln für die Nutzung digitaler Geräte aufzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Regeln in einen breiteren pädagogischen Kontext eingebettet sind, der den Schülern hilft, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden und sie verantwortungsvoll zu gestalten.

Print Friendly, PDF & Email
Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier