Koblenz
Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ in der Stadt Koblenz

KOBLENZ Die von der Stadt Koblenz mit Allgemeinverfügung vom 13. Januar 2022 angeordneten Verbote sogenannter „Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“ sowie entsprechender Ersatzversammlungen sind nicht offensichtlich rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Zwei Privatpersonen hatten am vergangenen Freitag Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung erhoben. Einer der Antragsteller beabsichtigte, bereits am vergangenen Samstag an einem Spaziergang in der Koblenzer Innenstadt teilzunehmen und berief sich auf die Rechtswidrigkeit der Verbote.
Damit blieb er erfolglos. Bei den von den Verboten erfassten „Spaziergängen“ handele es sich, so die Koblenzer Richter, um Versammlungen. Wegen der Komplexität der sich stellenden Rechtsfragen sowie der Kürze der für die Entscheidung zur Verfügung stehenden Zeit könne das Gericht die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der angegriffenen Verbote aber nicht abschließend feststellen, so dass eine Folgenabwägung vorzunehmen sei. Diese gehe zu Lasten des Antragstellers aus.
Würde die sofortige Vollziehung der Verbote bestehen bleiben, diese sich aber im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen, käme es lediglich zu vergleichsweise geringfügigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit des Antragstellers. Denn die Verbote seien nur bis zum 31. Januar 2022 befristet. Darüber hinaus stehe es den Versammlungsteilnehmern frei und sei ihnen auch zumutbar, ihre bereits jetzt geplanten und als „Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen anzumelden und sich an eventuelle Auflagen zu halten. Die Durchführung einer Versammlung und die Teilnahme daran würden demnach nicht unmöglich gemacht.
Ohne die angeordneten Verbote bestünde demgegenüber die Gefahr, dass die „Spaziergänge“, wie in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, ohne Einhaltung des Abstandsgebots sowie ohne die Tragung von Masken durchgeführt würden und dadurch die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung sowie die überragenden Schutzgüter der menschlichen Gesundheit und des Lebens erheblich und möglicherweise irreversibel beeinträchtigt würden.
Der weitere Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung war bereits mangels Antragsbefugnis unzulässig. Denn der Antragsteller, so die Koblenzer Richter, habe nicht dargelegt, durch die Allgemeinverfügung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 14. Januar 2022, 3 L 38/22.KO und 3 L 39/22.KO). – Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz
Koblenz
Luisa Burghartz gewinnt den Vorlesewettbewerb in der Stadtbibliothek

KOBLENZ Beim von der Stadtbibliothek Koblenz veranstalteten Stadtentscheid im Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels traten vor kurzem 13 Kinder der sechsten Klassen an, um in zwei Runden die besten Vorleserinnen und Vorleser des Jahres 2025 zu ermitteln.
Die Koblenzer Schulsieger:innen wurden von Bibliotheksdirektorin Susanne Ott und Juryleiter Peter Stein im Forum Confluentes begrüßt. Bevor die Schüler:innen des diesjährigen Vorlesewettbewerbs aus ihren Geschichten vorlasen, sorgte Fenja Krauthakel von der Musikschule der Stadt Koblenz mit sanften Gitarrenklängen für eine besondere Atmosphäre. Ihre musikalische Darbietung zu Beginn der Veranstaltung stimmte das Publikum ein und schuf eine ruhige, konzentrierte Stimmung für die folgenden Lesebeiträge.
Die Kinder, die bereits ihre jeweiligen Schulentscheide gewonnen hatten, hatten sich für den Wettbewerb interessante Bücher ausgesucht, aus denen sie dem Publikum in der ersten Runde jeweils drei Minuten vorlasen. Im zweiten Durchlauf trugen die Schüler:innen zwei Minuten aus einem unbekannten Text vor. Die Jury bewertete die Beiträge dann anhand verschiedener Kriterien wie Lesetechnik, Interpretation und Textauswahl.
Die Teilnehmenden, Amal Abou, Dilara Basören, Luisa Burghartz, Noam Cantori, Emir Dersuniyelioglu, Alina Hintze, Karsten Hirsch, Charlotte Höß, Alexander Mauer, Milan Pánek, Mats Sauerborn, Elisa Schmelzer und Luca-Joel Schumann, lasen hervorragend und voller Engagement vor. Von fantastischen Geschichten wie „Wings of Fire“ bis hin zu bekannteren Werken wie „Paluten“ war die Vielfalt der ausgewählten Bücher breit gefächert und begeisterte das Publikum, die anwesenden Lehrkräfte und Familien.
Im Anschluss erhielten alle Vorlesenden als Anerkennung für die Teilnahme und ihre sehr guten Leistungen eine Urkunde und einen Buchpreis überreicht. Die Jury mit Marion Eickschen (Stadtbibliothek), Gisela Nülle (Förderverein „Lesen und Buch“), Antje Kraus (Mittelrhein-Museum), Peter Stein (Stadtbibliothek) und Paula Zimmermann (Buchhandlung Reuffel) lobte die großartigen Vorträge der Teilnehmenden.
Zur Stadtsiegerin wurde die Schülerin Luisa Burghartz vom Bischöflichen Cusanus-Gymnasium Koblenz gekürt. Sie überzeugte mit ihrer tollen Leseleistung, u.a. aus dem Buch „Ist Oma noch zu retten?“ von Marie Hüttner.
Die glückliche Gewinnerin Luisa wird nun als Stadtsiegerin für Koblenz beim Bezirksentscheid im Vorlesewettbewerb antreten. Der Bezirksentscheid, der am 08. April 2025 stattfindet, wird ebenfalls von der Stadtbibliothek und dem Bibliotheksteam um Nathalie Roschmann und Marion Eickschen organisiert.
Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. Rund 600.000 Schülerinnen und Schüler beteiligen sich jedes Jahr. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Ziele des Vorlesewettbewerbs sind, Freude am Lesen zu wecken, die Begeisterung für Bücher in die Öffentlichkeit zu tragen sowie die Lesekompetenz von Kindern zu stärken. Die Etappen führen von der Schule über Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene bis zum Bundesfinale, das im Juni in Berlin ausgetragen wird.
Gesundheit
Kemperhof garantiert vertrauliche Hilfe nach Gewalt


KOBLENZ Mehr als eine Viertelmillion Menschen, davon rund 70 Prozent Frauen, wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Für diese und alle weiteren von Gewalt Betroffenen geht nun in Koblenz das landesweite Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ an den Start. Vor diesem Hintergrund hat der Kemperhof in Koblenz, einer der fünf Krankenhausstandorte des Maximalversorgers Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, nun mit Frauenministerin Katharina Binz zur Pressekonferenz eingeladen.
„Wir sind sehr froh, dass wir den Kemperhof in Koblenz hier im nördlichen Rheinland-Pfalz als einen von zwölf wichtigen Partnern im Land zur Umsetzung des Konzepts gewonnen haben und die Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz die zentrale Koordination übernommen hat“, betont Frauenministerin Katharina Binz.
„Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt ist das Nachfolgeprojekt zur Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung. Uns auch hier engagiert im Sinne der Betroffen einzubringen, ist für uns selbstverständlich. Insofern begrüßen wir auch das umfangreiche Schulungskonzept“, erläutert Christian Straub, Geschäftsführer des GK-Mittelrhein.
Worum geht es konkret? Es wird eine sichere Anlaufstelle für Betroffene geboten. Dazu Dr. med. Cleo Walz, Projektleiterin am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz: „Mit diesem Projekt bieten wir Betroffenen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ein standardisiertes Verfahren, um Spuren vertraulich und gerichtsfest zu sichern und aufzubewahren. Dies hat den großen Vorteil, dass Betroffene sich untersuchen lassen können, ohne entscheiden zu müssen, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.“
Diese sichere Anlaufstelle in Koblenz und der Region ist der Kemperhof. „Das neue Konzept macht Mut, sich Hilfe zu holen. Wir erleben es häufig, dass Frauen und Männer insbesondere in der ersten Schockphase nicht an eine Anzeige denken. Dass wir aber nun professionell und rechtssicher Spuren bereits in der Notaufnahme sichern können, ist für die Betroffenen äußerst wertvoll“, erläutert Karin Stahl, Chefärztin der Notaufnahme im Kemperhof. Und Dr. med. Arno Franzen, Chefarzt der Frauenheilkunde, ergänzt: „Unsere Ärzteteams sind speziell geschult, um sensibel und professionell mit den Betroffenen umzugehen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich uneingeschränkt. Das Projekt ist somit ein wichtiger Schritt zur noch besseren Versorgung von Gewaltopfern.“
Wichtiger Partner dabei sind auch die Frauenunterstützungseinrichtungen. Die psychosozialen Schulungen, die ergänzend zu den Schulungen der Rechtsmedizin stattfinden, übernimmt in Koblenz das Frauenhaus. Alexa Koßmann-Hau, Leiterin Frauenhaus Mayen-Koblenz, verdeutlicht die Notwendigkeit: „Es ist wichtig, die betroffenen Frauen ernst zu nehmen, ihnen zu glauben und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Damit medizinisches Fachpersonal Sicherheit im Umgang mit und in der Versorgung von Betroffenen nach erlebter Gewalt erlangt, ist eine besondere Sensibilität und Fachwissen erforderlich.“
Das Projekt Vertrauliche Hilfe nach Gewalt vereint Kliniken, Rechtsmedizin und Frauenunterstützungseinrichtungen wie den Frauennotruf und das Frauenhaus in einem wichtigen Zusammenspiel.
Koblenz
Neues Auto für die mobile Jugendverkehrsschule


KOBLENZ Ein Fahrradführerschein, der den jungen Radfahrerinnen und -fahrern die Kenntnis über korrektes und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bescheinigt. Das ist das Ziel vieler Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Schuljahre in den Koblenzer Grundschulen. Verkehrserziehung ist ein fester Bestandteil des Lehrplans. In Kooperation mit den Polizeiinspektionen I und II in Koblenz erfolgt dementsprechend die theoretische und praktische Radfahrausbildung der Kinder auf den Schulhöfen der Stadt.
Die Kinder lernen, wie sie sich im Verkehr sicher bewegen. Zum Ende erfolgt eine Lernkontrolle mit anschließender Ausgabe der angestrebten Führerscheine. Während einige Grundschulen den Unterricht auf dem Übungsplatz der Realschule plus auf der Karthause veranstalten, kommt für alle weiteren Schulen und deren Unterricht auf den eigenen Schulhöfen die mobile Jugendverkehrsschule zum Einsatz. Da oftmals der Raum fehlt, um nötiges Equipment wie einige Räder und Schilder vor Ort zu lagern, bringt der Verkehrssicherheitsberater das Material im speziell dafür umgebauten Bus einfach mit. Bei einer feierlichen Übergabe konnte Bildungs- und Kulturdezernent Ingo Schneider das Fahrzeug nun offiziell an den Verkehrssicherheitsberater Benjamin Krahl von der Polizeiinspektion II Koblenz übergeben werden.
Er wird mit dem neuen Peugeot Boxer künftig die Schulen anfahren und dort den Kindern die Verkehrssicherheit nahebringen. „Mit dem neuen Fahrzeug ersetzen wir das vorherige, in die Jahre gekommene und können damit vielen weiteren Generationen von Grundschülerinnen und Grundschülern eine gute Verkehrserziehung ermöglichen. Das gibt nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern auch den Eltern die nötige Sicherheit,“ freut sich Ingo Schneider. Die Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs und dessen Ausbau betragen insgesamt 37.600 €, wobei das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine Zuwendung in Höhe von maximal 14.270 € leistet.
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