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Montabaur

Montabaur: Neue Katzenschutzverordnung als aktiver Tierschutz

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Gemeinsam für den Tierschutz: Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich und Tierheimleiterin Nicole Henning-Lucaß erhoffen sich durch die neue Katzenschutzverordnung auch eine Entlastung für das Tierheim Montabaur. Die Einrichtung ist neben Montabaur für sechs weitere Verbandsgemeinden (Wirges, Höhr-Grenzhausen, Wallmerod, Selters, Hachenburg und Westerburg) im Westerwald zuständig.
Foto: Verbandsgemeinde Montabaur | Holger Pöritzsch
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MONTABAUR Tierhalter aufgepasst! Wer in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur seine Katze oder seinen Kater nach draußen lässt, muss künftig darauf achten, dass das Tier kastriert und gekennzeichnet (gechipt) ist. Am 1. März 2025 tritt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Katzenhalterinnen und Katzenhalter in der Verbandsgemeinde Montabaur müssen künftig bestimmte Auflagen erfüllen, wenn ihre Tiere ins Freie dürfen.

Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt für die gesamte Verbandsgemeinde Montabaur

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Die Verordnung soll verhindern, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren. Jedes Jahr werden viele herrenlose Jungtiere geboren, die oft unter schlechten Bedingungen leben und an Krankheiten leiden. Durch die Kastrationspflicht soll dieses Problem eingedämmt werden. Gleichzeitig erleichtert die Chip-Pflicht die Rückführung entlaufener Tiere zu ihren Besitzern. „Mit der neuen Verordnung schützen wir nicht nur die Katzen selbst, sondern entlasten auch das Montabaurer Tierheim, das regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen stößt“, erklärt Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. „Zudem sorgen wir für einen besseren Schutz der heimischen Tierwelt, die unter der wachsenden Zahl streunender Katzen leidet.“

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Was ändert sich für Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer?

Mit der neuen Verordnung gelten in der Verbandsgemeinde Montabaur folgende Regelungen:

Kennzeichnung und Registrierung: Jede Freigängerkatze muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister (z.B. bei TASSO e.V. oder Findefix) registriert sein. Dies erleichtert die Identifizierung und verhindert, dass Tiere als herrenlos gelten.

Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang: Fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden.

Auslaufverbot für nicht kastrierte Katzen: Fortpflanzungsfähige Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen nur in gesicherten, ausbruchsicheren Bereichen ins Freie.

Zu viele Katzen fristen ein hartes Leben auf der Straße, sind unterernährt oder krank. Die neue Regelung schützt sowohl Haustiere als auch Streuner, die kein Zuhause haben“, so Bürgermeister Richter-Hopprich weiter.

Was passiert bei Verstößen?

  • Wird eine nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katze aufgegriffen, kann die Verbandsgemeinde die Kastration und Registrierung auf Kosten des Halters veranlassen.
  • Wird eine Katze ohne Chip oder Registrierung aufgefunden, kann sie vorübergehend in Obhut genommen werden, um die Halterin oder den Halter zu ermitteln.

Warum braucht es eine Katzenschutzverordnung?

Streunende Katzen sind oft krank, unterernährt und vermehren sich unkontrolliert. Durch Kastration und Registrierung kann die Population nachhaltig reduziert werden. Ähnliche Regelungen haben sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt.

Mit Hilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Verbandsgemeindeverwaltung und das Tierheim Montabaur die rechtssichere Möglichkeit, aufgegriffene Tiere entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls eine tierärztliche Behandlung inklusive Kastration einzuleiten. Sollte es sich um eine Freigängerkatze handeln, werden die Kosten den Haltern in Rechnung gestellt.

Wir appellieren an alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter, Verantwortung für ihre Tiere zu übernehmen. Nur gemeinsam können wir das Problem in den Griff bekommen“, betonen Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich und Nicole Henning-Lucaß, Leiterin des Tierheims Montabaur.

Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden gebeten, sich frühzeitig über die neue Verordnung zu informieren. Sie steht unter www.vg-montabaur.de (Bürgerservice/Ordnungsamt) als Download zur Verfügung. Fragen beantworten auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter Telefon 02602/126-341 oder das Tierheim Montabaur unter Telefon 02602/180826.

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Montabaur

Dance Emotions des TSV Welschneudorf erneut auf dem Siegertreppchen Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft der RKK geschafft

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Foto: TSV Welschneudorf e.V.
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WELSCHNEUDORF Die Tanzformation Dance Emotions des TSV Welschneudorf e.V. beweist auch in dieser Saison einmal mehr ihr außergewöhnliches Können: Sowohl bei der NRW-Meisterschaft am 21. September als auch bei der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft am 12. Oktober der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) sicherte sich die Gruppe jeweils den 3. Platz in der Kategorie Schautanz Senioren. Mit diesen hervorragenden Platzierungen in einem hart umkämpften Teilnehmerfeld qualifizierten sich die Tänzerinnen und Tänzer nun für die Deutsche Meisterschaft, die am 7. Dezember 2025 ausgetragen wird.

Die Teilnahme an nationalen Wettbewerben ist für die Dance Emotions längst Tradition: Seit 2017 startet die Formation erfolgreich bei der Deutschen Meisterschaft der RKK. Dabei konnte sie bereits mehrfach auf dem Siegertreppchen glänzen – mit dem Vizemeistertitel in den Jahren 2017, 2022 und 2023 sowie dem Deutschen Meistertitel 2018.

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Trainerinnen und Team sind stolz auf die diesjährige Leistung und die erneute Qualifikation:

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Jedes Jahr auf diesem Niveau zu tanzen ist eine große Herausforderung, insbesondere bei der sehr starken Konkurrenz – umso schöner ist es, dass wir uns erneut für die Deutsche Meisterschaft qualifizieren konnten“, so eine Sprecherin des Teams.

Mit ihrer Mischung aus tänzerischer Präzision, emotionaler Darstellung und kreativen Choreografien und Kostümen begeistern die Dance Emotions nicht nur Jury und Publikum, sondern repräsentieren auch den TSV Welschneudorf und die Region Westerwald mit großem Erfolg auf bundesweiter Bühne.

Nun blickt die Gruppe voller Vorfreude und Motivation auf das große Finale am Nürburgring im Dezember, bei dem sie erneut ihr Können unter Beweis stellen und vielleicht wieder einen Platz ganz oben auf dem Treppchen erobern (pm TSV Welschneudorf).

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Montabaur

Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.

Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken

Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.

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Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen

Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Warum das Urteil wichtig ist

Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.

1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.

Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).

Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1

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Gesundheit

LandarztPlus: Neue Praxis in Welschneudorf eröffnet und gesegnet

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WELSCHNEUDORF Das Konzept „LandarztPlus“ wächst weiter: Nach der erfolgreichen Übernahme einer Hausarztpraxis in Welschneudorf zu Jahresbeginn hat die Praxis nun ihre neuen Räume im ehemaligen „Westerwälder Hof“ bezogen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit Vertretern der BBT-Gruppe, der Verbandsgemeinde Montabaur, den Praxisteams aus Montabaur und Welschneudorf sowie der Bauherren von der „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ wurden die Räumlichkeiten offiziell eröffnet und von Krankenhausseelsorger Thomas Müller und Pfarrer Steffen Henrich (Pfarrei St. Peter Montabaur) eingesegnet.

Die LandarztPlus-Praxis ist ein Gemeinschaftsprojekt der BBT-Gruppe – zu der auch das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur gehört – und der Verbandsgemeinde Montabaur. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Stadt und Land nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln und damit die Region als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.“

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Das ganz große Plus ist, dass es weitergeht“ – Platz für neue Patienten

Christian Hartz, der die Hausarztpraxis in Welschneudorf seit 1992 prägt und weiterhin Teil des Ärzteteams ist, zeigte sich begeistert: „Räumlich und qualitativ ist das ein absoluter Gewinn – es ist wunderschön geworden. Das ganz große Plus ist aber, dass es weitergeht. Mit den neuen Räumlichkeiten sind wir barrierefrei und bestens für die Zukunft aufgestellt.“ In der neuen LandarztPlus-Praxis in Welschneudorf können sich auch neue Patienten anmelden. Christian Hartz wird von der Ärztin Camilla Maria Cabrera Aguilera unterstützt, die bereits seit dem 1. Mai 2025 zum Team gehört.

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Versorgung vor Ort erhalten

Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, hob die Bedeutung der neuen Praxis für die Region hervor:„Von Stunde eins an war es uns besonders wichtig, dass wir nicht nur eine zentrale Praxis in Montabaur betreiben, sondern bewusst auch in die Ortsgemeinden gehen, um dort Strukturen zu erhalten und die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dass uns das in Welschneudorf so gut gelungen ist, freut mich außerordentlich. Mein Dank gilt der BBT-Gruppe für ihr Know-how und ihr Engagement, aber auch der Ortsgemeinde, den Ärzten Hartz und Wachter sowie dem gesamten Praxisteam. Sie alle haben diesen Übergang ermöglicht und tragen die gute Arbeit in die Zukunft.“ In den Dank schloss Richter-Hopprich den Wirtschaftsförderer Alexander Klinge ein, der in der Verwaltung die Zusammenarbeit mit LandarztPlus übernommen hat.

Ein Modell mit Signalwirkung

Auch Jérôme Korn-Fourcade, Regionalgeschäftsführer der BBT-Region Koblenz-Saffig, ordnete die Eröffnung in die langfristige Strategie ein: „Wir sehen den demographischen Wandel und das Ausbluten von Infrastruktur im ländlichen Raum. Mit LandarztPlus wollen wir dem strukturiert entgegenwirken – und das funktioniert hier in Welschneudorf vom ersten Tag an hervorragend. Als christlicher Träger stehen wir für mehr als reines Business: Wir kommen aus der Region und gestalten mit Partnern wie der Verbandsgemeinde Versorgung für die Menschen hier vor Ort. Dass die Praxis in so schönen Räumlichkeiten neu starten kann, macht diesen Tag für uns zu etwas ganz Besonderem.“

Modell für die Region

Die neuen Räume bieten moderne medizinische Ausstattung, Barrierefreiheit und Platz für die Weiterentwicklung des Praxisteams. Das Konzept LandarztPlus setzt dabei bewusst auf Teamarbeit, Telemedizin und die Integration jüngerer Ärztinnen und Ärzte, die von der Erfahrung langjähriger Kolleginnen und Kollegen profitieren können. Mit der Eröffnung der neuen Praxis in Welschneudorf ist ein weiterer wichtiger Baustein für die medizinische Versorgung im Westerwald gelegt – mitten im Dorf und mit klarer Perspektive für die Zukunft.

Der Westerwälder Hof

Die ehemalige Gaststätte „Westerwälder Hof“ wird derzeit zu einem kombinierten Wohn- und Geschäftshaus umgebaut. Die privaten Investoren Guido und Leon Fries sowie Martin Schmidt haben das Gebäude erworben und die „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ gegründet. Nach Plänen des Büros Fries Architekten entstehen in dem Komplex neben den Räumen für die Landarzt Plus-Praxis und einem Backshop mit Café (Ninks Backstube) insgesamt 26 barrierefreie Wohnungen nach KfW-40-EE-Standard. Das Projekt wird durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gefördert. Es entsteht bezahlbarer Wohnraum für Personen, die einen Wohnberechtigungsschein haben.

Kontakt

LandarztPlus Praxis Welschneudorf

Bad Emser Straße 1, 56412 Welschneudorf

Telefon: 02608 331, Fax: 02608 507

E-Mail: LandarztPlus-Welschneudorf@bbtgruppe.de

Öffnungszeiten

Montags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Dienstags: 8 bis 13 Uhr

Mittwochs: 8 bis 13 Uhr

Donnerstags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Freitags: 8 bis 13 Uhr

Parkmöglichkeiten

In der Dorfmitte stehen bei der Kurfürstenhalle (Lindenweg) ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

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