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Politik

Kommunalaufsicht: CDU Bad Ems darf Stadtwappen und Amtstitel bei Bürgerbefragung nicht nutzen!

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BAD EMS Wie auch in anderen Kommunen, finden sich immer mehr Wahlwerbungen der verschiedenen Parteien. Für Amtsträger, wie zum Beispiel einen Stadtbürgermeister, gilt eine besondere Neutralitätspflicht. Zuletzt erschien in einer Ausgabe einer Heimatzeitung und in den sozialen Medien eine Bürgerumfrage der CDU mit dem Titel: »Weil Deine Meinung zählt.« In einem weißen Balken darunter der Name Oliver Krügel, Stadtbürgermeister und drei Diagrammbalken mit dem halben Wappen der Stadt Bad Ems.

Öffentlichkeitsarbeit endet dort, wo die Wahlwerbung beginnt.

Doch genau das ist laut der Kommunalaufsicht in Bad Ems unzulässig. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist eine Maßnahme zur Wahlwerbung nicht erlaubt, wenn zugunsten oder zulasten bestimmter politischer Parteien oder Wahlwerber Beeinflussung ausgeübt wird. Öffentlichkeitsarbeit endet dort, wo die Wahlwerbung beginnt. Um eine Chancengleichheit im Wahlkampf zu bewahren, sind Amtsträger verpflichtet, sich neutral zu verhalten.

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 Laut einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht soll sich der Bad Emser Stadtbürgermeister mit der Verwendung des Stadtwappens und Nennung seines Amtstitels im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage des CDU-Ortsverbandes Bad Ems nicht neutral verhalten haben. Aufgrund der potenziellen Rechtsverstöße geht die Kommunalaufsicht davon aus, dass die Verwendung des Stadtwappens im Rahmen der Bürgerbefragung beseitigt wurde.

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Dabei gab es bereits am 12. März im Hauptausschuss eine Diskussion zu diesem und einem sehr ähnlichen Thema. Seit einiger Zeit nutzte die CDU Bad Ems nicht nur das Wappen der Stadt Bad Ems mit CDU Anzeigen, sondern auch das Stadtlogo. Beides soll der CDU am 01. März durch den 1. Beigeordneten Frank Ackermann genehmigt worden sein. Am 04. März meldete sich die Unabhängige Liste (UL BEN) Bad Ems – Nassau bei der der Redaktion des BEN Kurier und teilte mit, dass sie ein soziales Experiment starten will und ebenfalls das Stadtlogo einfügen will, um zu sehen, welche Reaktion von den Parteien kommt. Sie teilten mit, dass sie es keinesfalls begrüßen könnten, wenn mit einem Stadtlogo oder sogar Wappen Parteiwerbung gemacht wird.

Um eine Chancengleichheit im Wahlkampf zu bewahren, sind Amtsträger verpflichtet, sich neutral zu verhalten.

Laut der UL BEN sollen sie kurz nach der Verwendung bereits einen Anruf durch den 1. Beigeordneten der Stadt Bad Ems erhalten haben. Dieser soll sie aufgefordert haben, das Logo zu entfernen. Die ULB BEN will daraufhin auf das Gleichheitsgebot verwiesen haben. Zunächst soll ihnen daraufhin telefonisch die Nutzung erlaubt worden sein und genau das hätte bereits nach gerichtlicher Rechtsprechung ausgereicht, um das Logo verwenden zu dürfen. Wenige Zeit später soll die UL BEN eine schriftliche Aufforderung erhalten haben, in der sie aufgefordert wurden, einen schriftlichen Antrag zu stellen.  Interesse an der Benutzung des Stadtlogos hatten sie jedoch nicht. Im Gegenteil. Nach Aussage der Unabhängigen Liste Bad Ems-Nassau soll es einzig darum gegangen sein, den Verantwortlichen einen Spiegel vorzuführen.

Im Hauptausschuss der Stadt Bad Ems wurde nunmehr auf Vorschlag des Stadtbürgermeister Krügel beschlossen, dass eine Nutzung und Teilnutzung von städtischen Logos und Wappen gänzlich untersagt wird. Im Sinne der Gleichbehandlung würde der CDU Ortsverband ebenfalls auf die Nutzung verzichten. Seitens des Hauptausschuss-Vorsitzenden Oliver Krügel wurde festgehalten, dass sich der CDU Ortsverband an die Regeln gehalten hätte. Dem widersprach die Kommunalaufsicht im Sinne der Neutralitätspflicht des Amtsträgers mit Schreiben vom 13. März und sah durchaus einen Rechtsverstoß, indem der Amtsträger die Neutralitätspflicht mit der Verwendung des Wappens vollzogen hatte.

Dazu teilte der Stadtbürgermeister Krügel mit, dass es nicht die Intention des CDU – Ortsverbands oder seiner Person war zu suggerieren, dass man mit der Nutzung des Wappens im Artikel der Bürgerumfrage die Stadt vertrete oder mit seiner Amtsbezeichnung geworben wurde. Doch genau das ist geschehen. Das Wappen war hälftig deutlich erkennbar und die Bezeichnung Stadtbürgermeister, gegenüberliegend dem CDU-Logo war mit einem weißen Balken zu besseren Darstellung hervorgehoben. Der Stadtbürgermeister teilte weitergehend mit, dass es ihm vielmehr, bei der teilweisen Verwendung des Wappens um die Identifikation mit seiner Heimatstadt geht, zumal seine Amtsbezeichnung im Zusammenhang mit der wörtlichen Aussage, »Weil Deine Meinung zählt“, gesetzt wurde«.

Zwischenzeitlich hat sowohl die CDU Bad Ems das Wappen und Logo, als auch die Unabhängige Liste Bad Ems-Nassau (UL BEN) das Stadtlogo aus den sozialen Medien und Webseiten entfernt.

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Politik

Bürgermeister Weiland fordert barrierefreie Bahnhöfe in der Loreley

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Foto: VG Loreley | Mike Weiland
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ST. GOARSHAUSEN Nachdem jetzt im Verbandsgemeinderat Loreley von einen Bahnvertreter das Projekt der Deutschen Bahn InfraGo „Hochleistungskorridor Rechter Rhein 2026“ vorgestellt wurde, hat sich Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, an die rheinland-pfälzische Staatsministerin Katrin Eder gewandt, die sich für den Schienenpersonennahverkehr zuständig zeichnet.

„Mit diesem weiteren Versuch an einer verantwortlichen Stelle anzuklopfen, möchte ich um Engagement dafür werben, dass im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 die Bahnstationen nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei gestaltet werden“, so Mike Weilands Intension. Während der Vorstellung im Rat entwickelte sich nicht nur eine intensive Diskussion über den zu erwartenden flüssigeren und damit höheren Zugdurchfluss durchs Mittelrheintal sowie zu wenig Lärmschutz für die Anwohner, sondern vor allem auch darüber, dass die Bahnverkehrsstationen im Rahmen dieses Bundesprojektes nicht barrierefrei gestaltet werden sollen, weil sich die Bahn darauf beruft, dass sämtliche Stationen keine 1.000 Ein- bzw. Ausstiege an Fahrgästen vorweisen können.

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Weiland: Barrierefreiheit der Bahnverkehrsstationen im Rahmen des Hochleistungskorridors 2026 muss geschaffen werden

Mike Weiland schreibt daher jetzt an die Ministerin, dass bei diesem Bundesprojekt Millionen von Euro investiert würden. An der Barrierefreiheit werde jedoch gespart bzw. diese werde einfach nicht umgesetzt. Gerade bei Bundesprojekten gibt es einen Leitfaden Barrierefreies Bauen zu beachten. Der Bürgermeister fragt daher jetzt die Ministerin, weshalb sich bei dem Bundesprojekt Hochleistungskorridor die Bahn über die Barrierefreiheit einfach so hinwegsetzen kann.

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„Bei jeder noch so kleinen kommunalen Maßnahme, für die die Gemeinden und Städte Förderungen beantragen, ist Barrierefreiheit zu beachten, ansonsten haben solche Anträge keine Aussicht auf Erfolg“, so Mike Weiland. Daher können und wollen die Mitglieder der politischen Gremien dieses Vorgehen beim Hochleistungskorridor nicht nachvollziehen und akzeptieren.

Mike Weiland hat daher Ministerin Eder nicht nur um eine Erläuterung sondern vielmehr noch um entsprechendes Engagement gebeten, sich im Sinne der Barrierefreiheit bei der Umgestaltung der Bahnverkehrsstationen im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 einzusetzen. „Dafür wäre ich der Ministerin im Sinne derjenigen Mitmenschen, die darauf angewiesen sind, sehr dankbar“, so Weiland und er schließt damit ab, dass es bei einem solch millionenschweren Bundesprojekt auch im Hinblick auf die BUGA29 nicht sein könne, die Herstellung der Barrierefreiheit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder gar die Hoffnung zu hegen, dass später Kommunen diese kostspielige Aufgabe übernehmen.

Das Schreiben an die Ministerin hat der Bürgermeister auch gleichzeitig an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschickt, um auch von ihr eine Einschätzung zu erhalten.

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Politik

Verzerrte Wahlergebnisse: Güllering fordert – Briefwahl muss mit in Wahllokalen ausgezählt werden

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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NASTÄTTEN Nach der Bundestagswahl wendet sich der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering mit einem dringenden Anliegen an den Landeswahlleiter Marcel Hürther. Bereits 2017 hatte Güllering die Problematik der zentralen Briefwahlauszählung angesprochen – geändert hat sich seitdem nichts. Angesichts eines steigenden Anteils an Briefwählern wächst jedoch die Dringlichkeit des Problems. In einem Schreiben an den Landeswahlleiter fordert er eine Anpassung der Vorschriften.

„Da die Wahlergebnisse der Briefwahl nicht den einzelnen Stimmbezirken zugeordnet werden, führt diese zentrale Stimmenauszählung zu einer schlicht und ergreifend falschen Ergebnisdarstellung“, kritisiert Güllering. Gerade in kleineren Gemeinden sei das Interesse der Bürger groß, zu wissen, wie vor Ort abgestimmt wurde. „Die Menschen interessieren sich für ‚ihr‘ Ergebnis und möchten sich damit auseinandersetzen“, so der Bürgermeister.

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Bei der diesjährigen Bundestagswahl lag der Briefwähleranteil in der Verbandsgemeinde Nastätten bei 40,5 %. Güllering sieht hier eine massive Verzerrung der Wahlergebnisse auf lokaler Ebene: „Die Veröffentlichung von falschen Ergebnissen – verstärkt durch entsprechende Grafiken – wirft ein Bild auf bestimmte Gemeinden, das nicht das tatsächliche Stimmverhalten widerspiegelt.“ Dies könne nicht nur zu Nachfragen, sondern sogar zu verbaler Kritik und Anfeindungen führen, betont er. Besonders die Schnelllebigkeit sozialer Netzwerke verstärke dieses Problem noch zusätzlich.

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Die Lösung sieht Güllering in der Auszählung der Briefwahlunterlagen direkt in den Wahllokalen. „Dies wäre aus meiner Sicht unproblematisch möglich und in der Abwägung zwischen gewollter Entlastung der Wahlhelfer und einer korrekten Ergebnisdarstellung unbedingt den Vorzug zu geben.“ Zudem ließen sich dadurch landesweit hunderte Wahlhelfer einsparen oder anderweitig einsetzen, so der Bürgermeister weiter. In der Verbandsgemeinde Nastätten mussten 40 Verwaltungsmitarbeiter für die Briefwahlauszählung abgestellt werden, im gesamten Wahlkreis Montabaur waren es 67 Briefwahlvorstände.

Ein weiteres Problem sieht Güllering in den amtlichen Veröffentlichungen: Auch auf der offiziellen Wahlseite des Landes Rheinland-Pfalz würden falsche Ergebnisse auf Gemeindeebene dargestellt – mit entsprechendem Einfluss auf die Presseberichterstattung. „Nicht selten kommt es dadurch zu unverschuldeten Fehlinterpretationen“, mahnt er. Eine Anpassung der Vorschriften sei daher dringend erforderlich.

Neben dem Schreiben an den Landeswahlleiter hat Güllering auch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die örtlichen Wahlkreisabgeordneten informiert und um Unterstützung gebeten. Das Anliegen wurde zudem an die Bundeswahlleiterin weitergeleitet. Ob die Politik auf diese Forderungen reagiert, bleibt abzuwarten.

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Koblenz

Koblenz: Muslime positionieren sich für Deutschland und gegen Extremismus

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KOBLENZ Mehr als 400.000 Afghanen leben in Deutschland. Nach den schrecklichen islamistisch motivierten Terroranschlägen von Mannheim und München stehen sie zunehmend unter Generalverdacht. Dabei entspricht der Anteil der Täter an der Gesamtzahl der hier lebenden Afghanen lediglich 0,0005 Prozent. Ähnlich ergeht es derzeit syrischen Flüchtlingen.

Generalverdacht statt individueller Verantwortung

Nach dem Attentat auf einen Polizisten in Mannheim sind auch Syrer verstärkt ins Visier geraten. Ende 2023 lebten rund 700.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland, von denen mehr als 200.000 bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Doch trotz ihrer Verurteilung der Anschläge sehen sich viele von ihnen Misstrauen und Fremdenhass ausgesetzt.

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Insbesondere nach islamistischen Angriffen ist der öffentliche Aufschrei groß. Rechte Politiker nutzen solche Ereignisse, um pauschale Forderungen nach Abschiebungen zu stellen – oft unabhängig davon, ob die Betroffenen in irgendeiner Weise mit den Taten in Verbindung stehen. Anstatt Einzelfälle differenziert zu betrachten, wird eine ganze Bevölkerungsgruppe stigmatisiert. Der Schutzstatus der Betroffenen wird dabei ausgeblendet, und so sind sie oft der Angst und dem Hass der deutschen Bevölkerung schutzlos ausgeliefert.

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Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn während das Gesetz Kollektivstrafen verbietet, zeigt sich in der gesellschaftlichen Debatte genau das Gegenteil. Es gibt eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen: Während Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine weitgehend unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, müssen Afghanen und Syrer monatelange Asylverfahren durchlaufen. Ihre Arbeitsaufnahme unterliegt strengen behördlichen Genehmigungen, und oft bleibt ihnen nur der Weg in Flüchtlingsunterkünfte, während für Ukrainer der Wohnungsmarkt weit offener ist. Diese Ungleichbehandlung führt zu Perspektivlosigkeit und Frustration.

Mit jeder neuen Tat wächst das Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden, obwohl sie selbst oft die ersten sind, die solche Verbrechen verurteilen. Dennoch erfahren sie kaum Solidarität, sondern vielmehr Ausgrenzung. Die Debatte wird zusätzlich durch populistische Forderungen nach präventiver Abschiebung von Straftätern befeuert. Natürlich muss gegen Intensivtäter konsequent vorgegangen werden, doch nicht immer ist das rechtlich oder diplomatisch möglich. Afghanistan etwa verweigert die Rücknahme seiner Staatsbürger, da es keine offiziellen Beziehungen zu Deutschland unterhält.

Rechtsextremismus als unterschätzte Gefahr

Wichtig ist, den Schutz jener Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, die sich integrieren wollen und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Die Gesellschaft muss sich fragen, was sie bereit ist, auszuhalten und wie sie mit Angst umgeht. Eine Zweiklassengesellschaft unter Flüchtlingen ist nicht der richtige Weg – es braucht gleiche Perspektiven für alle.

Ein starkes Zeichen gegen diese Spaltung setzten Muslime in Koblenz, die sich öffentlich für Deutschland und gegen Gewalt aussprachen. Solche Aktionen sind selten und zeigen, dass sich hier etwas im gesellschaftlichen Empfinden verschiebt. Täter müssen als Individuen betrachtet werden – eine kollektive Vorverurteilung macht Opfer zu Tätern und wird von rechten Parteien für eigene Zwecke instrumentalisiert.

Dabei wird oft übersehen, dass rechtsextremistisch motivierte Straftaten in Deutschland stark zugenommen haben. Laut Verfassungsschutz stieg die Zahl solcher Taten von 2022 auf 2023 um 22,4 Prozent, gewalttätige Übergriffe nahmen um 16,4 Prozent zu. Das rechtsextreme Personenpotenzial wuchs von 32.000 im Jahr 2019 auf 40.600 im Jahr 2024, darunter 13.500 gewaltbereite Extremisten. Insgesamt wurden 2023 mehr als 25.660 rechtsextremistische Straftaten registriert – durchschnittlich 70 pro Tag.

Demgegenüber ist das islamistische Personenpotenzial seit 2019 auf 27.200 gesunken. Dennoch bleiben islamistische Anschläge aufgrund ihrer oft hohen Opferzahlen tief im kollektiven Bewusstsein verankert. Während rechtsextreme Gewalt häufig aus Körperverletzungen und Angriffen besteht, führen islamistische Taten oft zu schwerwiegenden Verbrechen mit vielen Opfern. Genau diese Dimension prägt die Wahrnehmung und verstärkt Ängste.

Am Ende wird nicht mehr auf den Einzeltäter geschaut. Die Gesellschaft verharrt in Angst und verurteilt pauschal ganze Bevölkerungsgruppen. Doch ist das gerecht? Während rechtsextreme Straftaten 0,03 Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen, liegt die Zahl islamistischer Taten bei Afghanen bei nur 0,0005 Prozent.

Gleichzeitig nutzen Rechtsextreme soziale Medien geschickt zur Mobilisierung und erhalten eine beunruhigend große Lobby. Doch am Ende gilt: Nicht derjenige, der am lautesten schreit, hat automatisch recht – sondern der, der mit Vernunft reagiert und über seine Angst hinauswächst.

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