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Koblenz

Wenn Hochbegabung zum Fluch wird: 10-Jährige in der 11. Klasse

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Die 10-Jährige ist in der 11. Klasse und wurde vom rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering ausgezeichnet.

KOBLENZ Eine Hochbegabung ist für Kinder nicht immer ein Segen. Oftmals sind sie in den Schulen vollkommen unterfordert, gelten als Außenseiter und nicht selten folgt die Diagnose ADHS, weil sie sich nicht auf den Unterricht konzentrieren. Die Lehrer haben bei einer Früherkennung einer Hoch- oder Inselbegabung die betroffenen Schüler mit fordernden anderen Aufgaben zu fördern, doch nicht selten bleibt die hohe Intelligenz unerkannt, da nicht ausreichend Zeit bleibt, ein einzelnes Kind separat zu beschäftigen.

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Dem treten staatliche Entdeckertagschulen oder auch das private Kinder-College in Koblenz entgegen. Sie beraten Eltern und suchen den Kontakt zu Schulen. Sie klären auf, wie man die besonderen Fähigkeiten der Kinder schnell erkennt und wie man sie unterstützen kann.

Schüler werden zu Lehrern und unterstützen die jüngeren Jahrgänge

Im Idealfall bemerken schon Hausärzte die Besonderheiten der Kleinkinder bei den U-Untersuchungen. Mal spricht ein Kind deutlich früher oder fängt schon im Kleinkinderalter an, sich mit Zahlen oder Farben auseinanderzusetzen.  Auf dem Kinder-College in Koblenz ist alles ein wenig anders. Oft nehmen Eltern hunderte Kilometer Fahrweg in Kauf, um einmal die Woche ihre Sprösslinge die Förderung zugutekommen zu lassen. Die Fächer sind vielfältig. Von der Mikroskopie über Schädelkunde, Französisch, Spanisch, Japanisch, Latein, Mathematik, Schach, Physik, Philosophie bis hin zur Medizintechnik. Für die Kleinsten geht es ab in das Kunstatelier, die Kreativwerkstatt, Fossilienkunde, Englisch und Französisch zu Chemie, Mathematik und Völkerkunde. Nicht zu vergessen der Kurs für kleine Schriftsteller.

Hochbegabung fördern: kinder-college.de

All das machen die Kinder, weil sie es möchten und ihrer Begabung nach gefordert und gefördert werden. Am vergangenen Samstag besuchte der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering das Kinder-College in Koblenz und würdigte die Arbeit des Instituts. Überdies zeichnete er einige Schüler für besondere Leistungen aus. Darunter eine 10-Jährige, die aktuell die 11. Klasse eines Gymnasiums besucht und voraussichtlich mit 12 Lebensjahren ihr Abitur in der Tasche haben wird.

Für all die geförderten Kinder ist das Koblenzer-College ein Segen. Nicht alle haben das Glück frühzeitig entdeckt zu werden und für viele beginnt dann eine Odyssee, bis der tatsächliche Grund für ihr außergewöhnliches Verhalten gefunden wird. Das Kinder-College in Koblenz ist mit Kosten verbunden. Teilweise gibt es Förderungen vom Land doch, das alleine reicht nicht aus. Je Stunde zahlen die Eltern 13,00 EUR an Gebühren. Am Ende zahlt sich das jedoch aus, wenn man sich das leisten kann. Alternativ bietet der Staat die Entdeckertagschulen an, die einen ähnliches Ansatz verfolgen, aber mit der Grundschule enden.

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Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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Blaulicht

Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!

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Foto: Symbolbild Envato: Lizensiert für den BEN Kurier

KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.

Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).

In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.

9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.

Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.

Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.

Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.

Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“

Rechtliche Hinweise:

Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.

Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Koblenz

Koblenz ehrt Olmypia- und Paralympics-Teilnehmer für starke Leistungen

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Es waren neben der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland die sportlichen Großereignisse im Sommer in diesem Jahr: Die Olympischen und die Paralympischen Spiele in Paris. Zusammengenommen nahmen fast 15.000 Athletinnen an beiden Spielen teil, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Mittendrin waren auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionäre, die in Koblenz wohnen, hier trainieren oder für Vereine aus der Rhein-Mosel-Stadt starten. Die Stadt Koblenz nutzte nun die Gelegenheit, um sich bei ihnen für ihre sportlichen Höchstleistungen in Frankreich zu bedanken.



Sie stehen für diese Stadt und sind sportliche Botschafterinnen und Botschafter für Koblenz“, machte Oberbürgermeister David Langner in seiner Begrüßung deutlich. Sport stifte Identität, von der nicht nur die Aktiven selbst, sondern auch ihre jeweiligen Heimat- oder Trainingskommunen profitieren würden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Koblenz hätten herausragende Leistungen gezeigt, so der Stadtchef. „Es geht allerdings auch nicht ohne die sportlichen Helfer im Hintergrund, egal, ob Trainer, Mediziner, Sponsoren oder Familien. Auch ihnen gilt mein Dank“, sagte Langner. 

Die für den Sport in Koblenz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sprach ebenso ihren Dank und ihre Bewunderung für die starken Auftritte der Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen sowie den Paralympics aus. Die Grundlagen für solche Leistungen im Spitzensport würden auch durch den Breitensport gelegt. „Wir alle wissen, dass es ohne Breitensport keinen Spitzensport geben kann“, sagte Mohrs. Der Sport habe in Koblenz insgesamt einen hohen Stellenwert, den die Stadt auch zukünftig fördern wolle. So nannte die Bürgermeisterin beispielsweise die Weiterentwicklung des Sportparks Oberwerth, in dem unter anderem das bestehende Stadion zukunftstauglich umgebaut werden soll, als ein Großprojekt in der Entwicklung der Koblenzer Sportstätten.



David Langner und Ulrike Mohrs nutzen im Anschluss die Gelegenheit, um den erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein Präsent in Form eines Schängel-Kapuzenpullovers und einer Schängel-Statue zu überreichen. So konnte als Teilnehmerin der Olympischen Spiele gleich zu Beginn mit Sophia Junk, die bis vor wenigen Tagen in Koblenz lebte und für die LG Rhein-Wied startet, eine Medaillengewinnerin ausgezeichnet werden. Die 25-Jährige hatte in Paris mit der 4×100 Meter-Staffel der Frauen die Bronzemedaille gewonnen, musste nach einer starken Leistung im Halbfinale als Startläuferin allerdings verletzungsbedingt auf das Finale verzichten. 



Als Paralympics-Teilnehmer im Sitzvolleyball konnte die Koblenzer Stadtspitze im Sitzvolleyball Heiko Wiesenthal, den abwesenden Torben Schiewe (beide TV Güls) sowie Francis Tonleu (BSG Emmelshausen) auszeichnen. Zudem wurde Mannschaftsarzt Axel Rütz, der unter anderem 18 Dienstjahre am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur in der Rhein-Mosel-Stadt verbrachte, ebenso geehrt. Die Sitzvolleyballer hatten in Paris eine Medaille äußert knapp verpasst, denn am Ende unterlagen sie im Spiel um Platz 3 Ägypten mit 2:3.



Ebenfalls während der kleinen Feierstunde in der Weinlounge im Forum Confluentes wurden die Koblenzer Vertreter der Rollstuhlrugby-Nationalmannschaft ausgezeichnet, für die Florian Bongard und Maximilian Stolz vor Ort waren. Gemeinsam mit den verhinderten Michael Volter, Christoph Werner (Nationaltrainer) und Marcus Buhr (Betreuer, alle RSG Koblenz) hatten sie in Paris Platz 8 bei den Paralympics belegt.

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