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Koblenz

Staatsanwaltliches Gutachten zur Flutnacht in Ahrweiler: Durchgehende Überlastung der Einsatzleitung

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Foto: Altenahr Hochwasser - Fotograf: Martin Seifert unter Creative Commons Lizenz 1.0
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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.

So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.

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Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.

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Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich. Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben.  „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“, so der Sachverständige.

Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.

Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.

Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat. Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden –  hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.“ teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.

Zunächst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.

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Koblenz

Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

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KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.

Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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Koblenz

Blumenzwiebel-Retter gesucht

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Foto: Stadt Koblenz
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KOBLENZ Verblühte Blumenzwiebeln nicht wegwerfen: Auf dem Hauptfriedhof und den Bezirksfriedhöfen Metternich und Asterstein stellen die Stadtgärtnerinnen und Stadtgärtner in dieser Woche wieder große rote Retterboxen auf. Darin können verblühte Zwiebeln für die Weiternutzung abgelegt werden. Wer Platz hat, kann sich bedienen, diese bei sich einpflanzen und auf eine erneute Blüte im nächsten Jahr hoffen.

Mit dem Angebot will der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die Biodiversität fördern, denn Frühlingsblüher sind häufig eine wertvolle Nahrungsquelle für Insekten. Die Anregung dazu kam aus der Politik. Mitmachen kann jeder – und verblühte Blumenzwiebeln in den Boxen deponieren. Grüne Blätter sollten nicht abgeschnitten werden. Hilfreich ist zudem, gleiche Zwiebeln zu bündeln und nach Möglichkeit zu beschriften. Entnehmen darf die Zwiebeln jeder für den Eigenbedarf.

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Zu finden sind die roten Boxen an folgenden Standorten: Auf dem Hauptfriedhof am Eingang Trauerhalle Beatusstraße, auf dem Bezirksfriedhof Metternich mittig auf Feld 5a und auf dem Bezirksfriedhof Asterstein an der Trauerhalle.

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Altenkirchen

Nach Dreifachmord: Familie in Weitefeld im Landkreis Altenkirchen brutal getötet

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Foto: Landgericht Koblenz
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Am frühen Sonntagmorgen (06.04.2025) sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn.

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Um 3.45 Uhr alarmierte die zu diesem Zeitpunkt noch lebende Frau über Notruf die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei konnten nur noch die drei Leichen, die sich in einem Raum befanden, vorgefunden werden. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

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Bei Eintreffen der Polizei wurde eine flüchtende Person beobachtet, die als Täter in Betracht kommen könnte.

Über die Hintergründe der Tat, insbesondere das Motiv, liegen noch keine veröffentlichungsfähigen Informationen vor. Belastbare Hinweise auf einen unmittelbaren innerfamiliären Hintergrund, wie im Verlaufe des Sonntags zunächst verlautbart, gibt es derzeit nicht.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen einen 61-jährigen Mann aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen laufen. Die Polizei bittet im Wege der Öffentlichkeitsfahndung die Bevölkerung um Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des Verdächtigen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://s.rlp.de/A0Quc58


Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0261/103-50399. Es ist anzunehmen, dass der flüchtige Tatverdächtige bewaffnet und gewaltbereit ist. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung Unbeteiligter liegen nach polizeilicher Einschätzung derzeit aber nicht vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Fahndungsmaßnahmen derzeit keine weiteren Details mitgeteilt werden können, da dies die Ermittlungen gefährden könnte (pm Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt Koblenz).

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