Politik
Darum wurde Rhein in Flammen ist St. Goarshausen abgesagt: Stadtratsmitglieder fordern Rücktritt des Bürgermeisters!

ST. GOARSHAUSEN Rhein in Flammen 2023 wird es dieses Jahr mit Beteiligung der Stadt St. Goarshausen nicht geben. Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit am vergangenen Montag entschieden. Im Anschluss wurde heftig über die Thematik in den sozialen Medien diskutiert. Unklar war jedoch, weshalb etwa 75% des Stadtrats sich gegen die Durchführung der Veranstaltung entschieden haben. Wir sprachen sowohl mit dem Stadtrat (Siehe Video) und dem Stadtbürgermeister Nico Busch und erhielten von beiden Seiten Presserklärungen, die wir hier im Kontext unkommentiert veröffentlichen.
Stellungnahme von Mitgliedern des Stadtrates St. Goarshausen zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen
Stadtrat: Aufgrund einer recht einseitigen Berichterstattung in den Medien sehen wir uns einem Berg von Anschuldigungen, falschen Behauptungen, persönlichen Anfeindungen und einer Rufschädigung des Stadtrates ausgesetzt. Daher möchten wir zur Absage von Rhein in Flammen 2023 in St. Goarshausen wie folgt Stellung beziehen:
Unsere Entscheidung, welche immerhin mit 9 zu 3 Stimmen, also im Verhältnis 75% zu 25% getroffen wurde und daher nicht von „EINIGEN Quertreibern“ gesprochen werden kann, gründet darauf, dass zunächst die Veranstaltung Rhein in Flammen 2022 bis heute NICHT endabgerechnet ist. Ob noch Rechnungen zu den Vorliegenden hinzukommen, ist unklar, da in den Akten nicht nachvollziehbar ist, welche und wie viele Aufträge vergeben wurden und wie Teile der Einnahmen quittiert und eingenommen wurden.
Des Weiteren wurde von Stadtbürgermeister Busch zur mehrfachen Anfrage des Stadtrates in August und September 2022, ob die verfügbaren Haushaltsmittel für Rhein in Flammen 2022 ausreichend sind, dies bejaht, trotz gegenteiligen Wissens. Auch die haushaltsrechtlich umzusetzende Aussetzung der weiteren Ausgaben wurde nicht von ihm vorgenommen.
Klar ist, dass aufgrund der als ungenügend zu bezeichnenden Planung, dem Nichteinholen von ausreichenden Angeboten, der Tatsache, dass es dem Stadtbürgermeister möglicherweise wichtiger war, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen, anstatt eine Gesamtveranstaltung FÜR die Stadt vernünftig zu organisieren, eine gewaltige Summe verausgabt wurde. Der aktuelle Gesamtverlust der Veranstaltung 2022 liegt bei über 60.000 €.
Wo kommt dieses Geld her? Wie Stadtbürgermeister Hönisch (St. Goar) ausführte, sei dies das unternehmerische Risiko, welches eben zu tragen sei und es sei ja NUR Steuergeld. Steuern, welche die Bürger unserer Stadt aufbringen müssen und welche über den Tourismusbeitrag der Gewerbetreibenden noch zusätzlich zu allen anderen Abgaben zu erbringen ist. Dazu kommt, dass Rhein in Flammen zwar als überregionale Veranstaltung angesehen wird, aber z. B. die Wirtschaftsförderung des Rhein-Lahn-Kreises die Unterstützung der in der Vergangenheit gezahlten Fördermittel ab 2022 eingestellt hat.
Zudem wird die Veranstaltung durch die Loreley Touristik GmbH nur in geringem Umfang unterstützt, sodass es zu alleiniger Verantwortung und Rechnung der Städte
St. Goarshausen und St. Goar geht. Auch für 2023 ist ein Verlust kalkuliert. Laut Nachtragshaushalt sind 40.000 € vorgesehen.
Mit Blick auf die Kosten des vorherigen Jahres und den nach wie vor fehlenden offiziellen Planungen: was bisher geschah lief, wenn überhaupt, in Hinterzimmern und vorgehaltener Hand, der Rat wurde nicht mit beleghaften Informationen und einem beschlussfähigen Konzept, dem man ruhigen Gewissens hätte zustimmen können, versorgt, ist definitiv davon auszugehen, dass der Fehlbetrag für 2023 deutlich höher sein wird.
Weiterhin sind angesetzte Vorlagefristen für behördliche Anforderungen durch Stadtbürgermeister Busch nicht eingehalten worden, bzw. wichtige Absprachen bis dato nicht getroffen, sodass eine Genehmigung der Veranstaltung überhaupt, bis jetzt nicht geklärt ist.
Auch die vom Stadtbürgermeister zum Schluss vorgeschlagene Möglichkeit, den Loreleyplatz kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie Strom und Wasser auch über die Stadt abzurechnen, zeigt keinerlei Verantwortung gegenüber den Bürgern im Umgang mit städtischem Vermögen und stellt keine vernünftige offizielle Ausschreibung der Veranstaltung laut Gemeindeordnung dar.
Dies alles, nur in Bezug auf Rhein in Flammen allein, hat uns (75% des Rates) dazu veranlasst, die Reißleine, ja spät und ja auch eventuell nicht öffentlich genug, zu ziehen. Bisher sind keine oder nur geringe Kosten entstanden. Gegenüber den Standhaltern, die ja laut Aussagen von Stadtbürgermeister Busch noch gar nicht vorhanden sind, kann jetzt früh genug abgesagt werden. Auch hier dürften bislang keine Kosten entstanden sein, welche bei einer noch kurzfristigeren Absage durchaus auflaufen würden.
Wir sind uns bewusst, welche Außenwirkung diese Entscheidung hat. Sehen diese aber als einziges Mittel an, den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters, zum Schutze der Stadt und der Einwohner, nicht nur im Zusammenhang mit Rhein in Flammen, zu stoppen. Auch soll dies nicht das Ende sein. Einer Weiterführung in Zukunft stehen wir nicht entgegen, sondern befürworten und unterstützen dies ausdrücklich. Die Planung dafür beginnt jetzt.
Auch im Hinblick auf Absagen von Großfeuerwerken entlang des Rheins, etwa in Köln oder dem Ausscheiden von Remagen und Linz bei Rhein in Flammen in Bonn. Da die Amtsführung des Stadtbürgermeisters, welche sich durch Nichterreichbarkeit, Terminverhinderung und Uneinsichtigkeit auszeichnet, begleitet von einem fragwürdigen Umgangston gegenüber Räten und Bürgern, mit nachweisbaren Falschaussagen und unwahren Behauptungen gespickt sowie mit einer kaum zu ertragenden Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln einhergehend, dies beinhaltet im Übrigen auch Dinge wie den Verlust von über 270.000€ Fördermittel zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes, jedenfalls zunächst, durch nicht termingerechtes Leisten einer Unterschrift, für uns nicht akzeptabel und zuletzt zunehmend problematisch ist, sehen wir keine Möglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mehr gegeben.
Daher fordern wir weiterhin den sofortigen Rücktritt von Stadtbürgermeister Busch. Was bleibt ist die Weingasse, als separate Veranstaltung, durchgeführt vom neu gegründeten örtlichen Verein Impulsschmiede, vom 5.10. – 7.10.2023. Auch die ortsansässige Gastronomie und Hotellerie wird an Rhein in Flammen 2023 im Innen- und
Außenbereich für alle Gäste geöffnet sein.
Gegendarstellung Stadtbürgermeister Nico Busch
1.
Die Berichterstattung erfolgte durch die in der Sitzung am 31.03.2023 anwesende Presse (SWR und RZ). Die Stellungnahme der Stadt auf facebook war knapp und sachlich gehalten und hat nur die Ratsbeschlüsse wiedergegeben.
2.
Es sollte geklärt werden, was die Stadtratsmitglieder unter einer „Endabrechnung“ verstehen.
Nachdem es aus Vorjahren keine Abrechnungen gab wurde diese erstmals zur Weingasse und Rhein in Flammen 2022 erstellt. Gestartet wurde mit den von St.Goar im Vorfeld der Veranstaltung 2022 mitgeteilten zu erwartenden Kosten. Diese wurden dem Rat mitgeteilt. Sobald weitere Kosten bekannt wurden, wurden diese in der Abrechnungstabelle ergänzt.
3.
Eine Aussage, das verfügbare Haushaltsmittel ausreichend sind, wurde nicht getroffen. Ich habe die Aussage getroffen das sich die Veranstaltung zu einem gewissen Zeitpunkt, eben als die Aussage getroffen wurde, als kostendeckend dargestellt hat. Das sich später, durch höhere Kosten, die sich im Rahmen der eingehenden Abrechnungen ex post bekannt wurden, und niedrigeren Einnahmen (u.a. kurzfristige Reduzierung der Eintrittspreise durch einen Stadtratsbeschluss, weniger Gästen als in den Vorjahren, etc.), ein anderes Bild zeigt war zum Zeitpunkt der getätigten Aussage nicht bekannt.
Es wurde weit im Vorfeld der letztjährigen Veranstaltung vom Bürgermeister eine Unterdeckung der Veranstaltung thematisiert. Insbesondere am viereckigen Turm, wo eine Bühne, Bühnenprogramm und extra Toilettenanlage bei nur 3 – 4 Ständen in dem Bereich erkennbar waren. Der Bürgermeister selbst hat verschiedene Lösungsvorschläge unterbreitet – z.B. eine Konzentration der Weingasse auf den Bereich des ‚Plans‘ (= der Platz am alten Rathaus).
Der Stadtrat hat hierzu beschlossen die Weingasse mit dem Gassencharakter, also mit 2 Bühnen, erhalten zu wollen. Man hoffte auf einen Ausgleich der Unterdeckung im Rahmen der Gesamtveranstaltung. Gleichzeitig die Aussetzung der Umsetzung des Beschlusses zu fordern verwundert daher.
Den überplanmäßigen Ausgaben in Bezug auf Weinwoche und Rhein in Flammen 2022 wurden im Übrigen inzwischen durch den Stadtrat nachträglich zugestimmt (die Sitzungsvorlagen der Verwaltung haben hierzu auch den Hinweis gebracht, dass die Kosten in Ausführung von Ratsbeschlüssen entstanden sind). Für zukünftige Vorgänge ist klar das dieses Thema durch den einfachen Halbsatz in Ratsbeschlüssen „…, hierdurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben stimmt der Rat zu“ geklärt wird. Auf diesen formellen Punkt achte ich inzwischen penibel – man lern ja dazu. Bis dato war mir dieses Formerfordernis nicht bekannt.
Gleiches zeigt sich aktuell, dass, nachdem der Stadtrat selbst einen Nachtragshaushalt mit 70.000 Euro Kosten bei 30.000 Euro Einnahmen beschlossen hat, dessen Genehmigung durch die Kreisverwaltung als rechtswidrig angesehen wird. Es ist schade, das sich hier eine Janusköpfigkeit zeigt: Einerseits beschließt der Stadtrat, andererseits sollen die Beschlüsse durch den Bürgermeister ausgesetzt bzw. nicht umgesetzt werden.
4.
Es wurde vom Bürgermeister mehrfach thematisiert welche Auswirkungen der Ratsbeschluss hat, die Veranstaltung ganz bei der Stadt durchzuführen: Vom Verein geschaffene Kapazitäten zur Erledigung der Arbeiten fallen weg. (Der Verein hat eine Person auf 520 € Basis eingestellt)
Die städtische Mitarbeiterin (12 Stunden pro Woche für allgemeine Verwaltungsaufgaben) war zudem über Monate vor der Veranstaltung erkrankt.
Versuche, den Rat zur Schaffung von Kapazitäten zu bewegen, wurden lange Zeit abgelehnt. Stattdessen sollte ein Generalbetreiber gesucht werden. Als der Rat der Beauftragung einer Eventagentur zugestimmt hat wurde dies vom 1. Beigeordneten nicht umgesetzt (da der Bürgermeister selbst eine Eventagentur hat besteht hier Sonderinteresse). Eine Unterstützung durch Ratsmitglieder blieb im erforderlichen Umfang aus – nur Frau Geisel hat hier spontan erforderliche Arbeiten übernommen.
Entgegen der Behauptungen wurden für die entsprechenden Vergaben durch den Bürgermeister verschiedene Angebote eingeholt und die Aufträge an den günstigsten Anbieter vergeben. Zu den Vergaben wurden vom Bürgermeister Vergabevermerke gefertigt, die der VG und den Ratsmitgliedern vorliegen. Die VG hat bestätigt das aus ihrer Sicht, außer bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes, keine Beanstandungen vorliegen. Bei der Vergabe des Sicherheitsdienstes war der Bürgermeister im Sonderinteresse. Daher wurde der Themenbereich bereite 6 Monate vor der Veranstaltung an den 1. Beigeordneten abgegeben. Das durch diesen für die Sicherheitsdienstleistungen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden (Bühnen- und Technikangebote hat er angefragt) ist natürlich ein Fehler. Dass der Rat (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) dennoch den Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen vergeben hat entspricht den Kostensteigerungen durch Auftragsvergaben durch den Bürgermeister: Wenn man sich einmal FÜR die Veranstaltung entschieden hat und Planungen und verbindliche Organisation bereits entsprechend weit fortgeschritten sind, kann man nicht sagen „Aber wenn jetzt noch der Sicherheitsdienst (oder Kosten für die GEMA oder Kosten für Terrorsperren oder Kosten für ein Zählen an den Eingängen der Weingasse) hinzukommen lassen wir diese weg.“
Die Veranstaltung (Durchführung) selbst ist im Ergebnis rund gelaufen. Das es sowohl bei der Planung und Vorbereitung (keine Kostenaufstellung aus den Vorjahren, keine Kapazitäten für eine bessere Organisation – Zitat Loreley Touristik: Nirgends wird Rhein in Flammen mit so wenig Personal durchgeführt wie in St.Goarshausen) deutlich besser hätte laufen können und müssen! ist der O-Ton des Bürgermeisters.
Gerne kann die Ende 2019 aufgelöste Tourist-Information in St.Goarshausen wieder mit Personal besetzt werden. Gerne kann eine Person, die früher vom Verein eingestellt und bezahlt wurde, bei der Stadt installiert werden. Ob der Rat solche freiwilligen Ausgaben, die dann ja auch bei den Kosten für „Rhein in Flammen“ zu Buche schlagen, mitgeht, wird sich bei der Erstellung des nächsten Haushalts zeigen.
Wo die Behauptung her kommt, „dem Stadtbürgermeister war es möglicherweise wichtiger, sein Sicherheitsunternehmen mit Aufträgen zu Rhein in Flammen 2022 zu versorgen“, ist nicht nachvollziehbar.
Auf Grund von Sonderinteresse war der Stadtbürgermeister weder in die Auftragseinholung noch in die Auftragsvergabe eingebunden. Erster Beigeordneter und Stadtrat hätten problemlos ein anderes Sicherheitsunternehmen anfragen und beauftragen können. Auch sind keine anderen organisatorischen Aufgaben hinter dem Thema „Auftrag Sicherheitsdienst“ durch den Stadtbürgermeister zurückgestellt worden.
Der Vorwurf ist daher einfach falsch und haltlos.
5.
Zutreffend. Gerne würden wir uns für diese für die Region wichtige Veranstaltung mehr Unterstützung, sei es durch Zuarbeit oder Geld, sehr freuen. In 2022 wurde nichteinmal die Rechnungserstellung von der VG übernommen. Die Unterstützung der Loreley Touristik bei der Organisation der Eröffnung der Weingasse und der Werbung kam erst sehr spät – als das Fehlen der Kapazitäten und das damit einhergehende Planungs- und Organisationsdefizit deutlich spürbar war.
6.
Es lief nichts im Hinterzimmer oder unter vorgehaltener Hand. Der Rat hat im Mai die Teilnahme beschlossen, im Juni den Nachtragshaushalt. Die aktuelle Kostenkalkulation (Grobkalkulation) hat auf Grundlage der Zahlen des letzten Jahres ein Ratsmitglied erstellt (hauptberuflich GmbH Geschäftsführer im Tourismusbereich – also fachlich bewandert). Dies hat mich sehr gefreut – sowohl die Unterstützung als auch, dass die Zahlen nicht vom Bürgermeister, sondern aus anderem Mund kommen.
Der Nachtragshaushalt wurde vom Stadtrat beschlossen – wären hier andere Ansätze gewünscht gewesen wäre es ein Einfaches gewesen diese zu ändern. Jedoch sollten solche Hinweise vorher kommen, nicht im Nachhinein darüber geschimpft werden.
Wäre ein Konzept vom Rat gewünscht gewesen hätte hierfür frühzeitig Geld im Haushalt eingestellt, ein Beschluss gefasst und eine Agentur, die dieses erstellt, gefunden werden müssen. Gerne können wir dieses Thema bereits jetzt für 2024 angehen – denn im Mai, als der Grundsatzbeschluss fiel, war es für eine Beauftragung eines Konzepts bereits zu spät. Insofern war das im Rat erarbeitete Konzept: Abkopplung der Weingass‘, ausweiten des Bereichs im Rheinvorgelände.
7.
Das Sicherheitskonzept wurde fristgerecht eingereicht. Da mangels Ratsentscheidungen zu Standpreisen und somit verbindlichen Standbuchungen noch keine Standhalter vorlagen, wurden hier ein Raster (‚hier ist ein Stand vorgesehen‘ – genaue Info wird nachgereicht) eingefügt. Dies war im Zeitpunkt der Absage am vergangenen Montag den Ratsmitgliedern bekannt.
Wenn vom Rat erst spät die Grundsatzentscheidung („wir machen mit, auch wenn ein Verlust zu erwarten ist“) getroffen wird und das Sicherheitskonzept – so die Aussagen in den Sicherheitsbesprechungen im letzten Jahr – auf die Standhalterliste und den Standplan aufbaut, muss natürlich auch das Sicherheitskonzept (keine Weingasse, größerer Bereich im Rheinvorgelände.
8.
Da bereits einige Anfragen vorlagen „Wenn die Stadt wirklich nichts macht, miete ich den Platz und stelle etwas auf die Beine.“ Habe ich das Thema gleich als Folgefrage mit auf die Tagesordnung gesetzt, für den Fall, das eine Nicht-Teilnahme beschlossen wird (alternativ standen auch die Folgefragen bei einer Teilnahme auf der Tagesordnung).
Ich habe dafür geworben, den Loreleyplatz / das Rheinvorgelände einem Dritten, der Arbeit, Kosten und Kostenrisiko für die Stadt übernimmt, zur Verfügung zu stellen. So hätte man noch ein Landprogramm umsetzen können unter Berücksichtigung des Wunsches des Rates, sich nicht als Veranstalter einzubringen.
Ich habe auch gesagt, dass man sich über ein solches Angebot/Interesse sehr freuen müssen, dafür „Danke“ sagen und den Platz am besten noch kostenfrei zur Verfügung stellen sollte.
Der Mehrwert eines Landprogrammes wiegt für mich in diesem Punkt mehr, als ein möglicher eingenommener Betrag als Mietpreis. Diese Ansicht ist legitim, genauso wie eine andere. Insbesondere haben wir bei Verzicht auf ein Mietentgelt keine Kosten. Übrigens hat der Stadtrat in Sachen „Häusener Weingass‘“ entschieden, die Fläche ohne Sondernutzungsgebühr und auch die Toiletten kostenfrei dem Verein als Veranstalter zur Verfügung zu stellen.9.
Zutreffend. Zunächst ohne die Grundsatzentscheidung, zuletzt ohne genehmigten Nachtragshaushalt wurden von mir keine Verbindlichkeiten eingegangen. Auch die Pläne für das Sicherheitskonzept wurden, mangels verfügbarem Geld auf entsprechendes ‚betteln‘ hin, bisher kostenfrei erstellt.10.
„den Mangel an Planung, Übersicht und Verantwortung des Stadtbürgermeisters“
Es gibt in der Stadt einen Spruch: Der ‚Mer‘ ist ein ganz wichtiger Mann, denn „müsst‘ ‚mer‘ jo mo mache“. Es gab Arbeitsgruppensitzungen, zu denen – außer den drei Immergleichen – kein Stadtratsmitglied kam. Sponsoren wurden zum Teil abgelehnt. Eine aktive Unterstützung fand durch den Stadtrat weder im letzten Jahr noch – als Lehre aus 2022 – in diesem Jahr statt. Neben der normalen Arbeit als Stadtbürgermeister schüttelt man eine solche Veranstaltung nicht eben aus dem Ärmel. Das muss der Stadtrat einsehen, habe ich ihn doch oft genug darauf hingewiesen. Mit nicht gefundenen Generalbetreibern oder Eventagenturen ist auch nicht geholfen.
Daher nach wie vor mein eindringlicher Appell: Packen Sie an, im Ehrenamt geht es nur gemeinsam. Insbesondere in St.Goarshausen. Bringen Sie sich vorher aktiv ein (nicht fordern und anregen, sondern machen), anstatt hinterher zu schimpfen und es besser zu wissen (schönes Beispiel am Rande: Im Nachgang zu RiF 2022 wurde moniert, da der Restbestand Parktickets verwendet wurde. Es wurde hinterfragt, ob die genannte Versicherung noch bestehe. Die Versicherung bestand seit 2017 nicht mehr. Gleiche, laut schimpfende Person hat bei RiF 2019 als Beigeordnete in Vertretung des Bürgermeisters Rhein in Flammen durchführend, selbst verwenden. Natürlich ist nach Bekanntwerden der Restbestand gleich als gesperrt und nicht mehr zu verwenden gekennzeichnet worden.).
Es ist erfreulich das eine Teilnahme an Rhein in Flammen 2024 unterstützt wird. Dies setze ich auf die nächste Tagesordnung.11.
Wenn eine bessere Erreichbarkeit der Stadt gewünscht wird, muss ggf. die städtische Mitarbeiterin mehr als 12 Stunden pro Woche im Rathaus sein. Der Stadtbürgermeister hat wöchentlich eine Sprechstunde, die rege genutzt wird.
Da ich neben dem Ehrenamt als Stadtbürgermeister auch einen Hauptberuf habe ist es nicht verwunderlich, dass ich nicht 24/7 ans Telefon gehen kann. Ebenso steht es mit Terminen. Aber dafür gibt es einen 1. Beigeordneten, der, wenn er in der Stadt ist, vertretungsweise teilnehmen kann.
Einen fragwürdigen Umgangston zu unterstellen ist der pauschale Versuch einer Verunglimpfung. Sollte es konkrete Situationen geben, in denen man mit meinem Ton nicht einverstanden oder zufrieden war, bin ich immer für konstruktive Kritik und ein Gespräch offen.
Falschaussagen und unwahre Behauptungen tätige ich nicht. Wenn sich etwas im Nachhinein anders darstellt (s. oben) ist die Aussage im Zeitpunkt, in dem sie getätigt wurde, nach bestem Wissen und Gewissen richtig.
Freizügigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln:
Auch hier fehlen konkrete Vorwürfe. Große Vergaben trifft der Rat. Wenn kurzfristig Maßnahmen nötig sind (Pumpwagen bei Verstopfung, Verkehrssicherung bei drohendem Astbruch) wird dies nachträglich mit in den Rat genommen und bisher genehmigt. Der Vorwurf ist unsubstantiiert und unzutreffend.
Verlust von Fördermitteln:
Die Frist zum Abruf von Stadtsanierungsmitteln war der 31.10.2022. Unter dem 04.11.2022 hat die VG den Mittelabruf erstellt. Dieser lag am 07.11.2022 bei der Stadt vor. Gemäß der Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB RLP) darf auf die Abrechnung nicht einfach vertraut werden. Beim letzten Mittelabruf empfahl der GStB die Unterstützung durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses anzufragen. Dies erfolgreich umgesetzt worden. Eine entsprechende Anfrage ist am selben Tag erfolgt. Nachdem die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses dieses Mal die Unterstützung nicht leisten konnten wurde innerhalb weniger Tage eine formelle Bearbeitung (ohne gemeinsame inhaltliche Prüfung wie mit der Anfrage vorgesehen) durch den Bürgermeister erfolgt.
Wenn eine Unterschrift also nach vorheriger Prüfung erfolgen soll, müssen die Unterlagen (prüfbar) entsprechend früh, und nicht erst nach der Einreichungsfrist, vorliegen. Die VG weist zu ihrer Exculpation darauf hin, dass im Fall einer anderen Gemeinde bei sofortiger Unterschriftsleistung ein Mittelabruf auch nach der Einreichungsfrist möglich war.
Dies ändert jedoch nichts am grundsätzlichen zeitlichen Ablauf. Hätten die Unterlagen zwei Wochen VOR Fristablauf vorgelegen (also einem angemessenen Prüfzeitraum) wäre der Abruf auch passend erfolgt.
Ob die Mittel nachträglich abgerufen werden können ist noch in Prüfung. Da ich mir nichts vorzuwerfen habe sehe ich auch die Rücktrittsforderungen als unbegründet. Gerne hätte ich bereits im Januar den Startschuss für Rhein in Flammen bekommen und im Februar einen genehmigten Nachtragshaushalt gehabt. Die Entscheidungen hierzu lagen jedoch beim Rat.
Politik
Kommunale Wärmeplanung: Braubacher FBL fordert Nutzung lokaler Energiepotenziale

BRAUBACH In der Stadtratssitzung am 01. Oktober 2025 wurde das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Braubach vorgestellt. Erstellt wurde die Studie vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS), einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung der Hochschule Trier. Ziel der Untersuchung war es, die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein Nahwärmenetz im Stadtgebiet zu bewerten.
Das Institut analysierte hierfür unter anderem die Heizstruktur der Gebäude, die Bausubstanz sowie die potenzielle Nutzerdichte in verschiedenen Stadtbereichen. Als mögliches Fokusgebiet mit besonders hoher Wärmedichte wurden die Rathaus-, Friedrich- und Wilhelmstraße identifiziert – insbesondere aufgrund des hohen Anteils öffentlicher Gebäude. Darüber hinaus wird auch der Bereich zwischen Ecobat Resources Braubach und der Altstadt als geeignet für ein Nahwärmenetz bewertet.
In der größten angedachten Ausbaustufe prognostiziert IfaS einen jährlichen Energiebedarf von rund 5,9 Millionen Wattstunden (GWh). Auf Anfrage erklärte die Ecobat Resources Braubach (vormals BSB Recycling GmbH), dass aus dem Schmelzbetrieb bis zu 6,4 GWh Abwärme zur Verfügung gestellt werden könnten. Allerdings sei diese Energiequelle durch regelmäßige Betriebsstillstände (z. B. Revisionen, Urlaubszeiten) nicht ganzjährig verfügbar.
Zur Deckung dieser Lücken schlägt IfaS den Einsatz von Biogas vor. Die Freie Bürgerliste Braubach (FBL) zeigt sich jedoch überrascht, dass eine zentrale lokale Ressource in der Studie bislang unberücksichtigt blieb: Biomasse aus dem Braubacher Stadtwald.
Laut allgemeinen Daten der Landesforsten Rheinland-Pfalz zum regenerativen Holznachwuchs und dessen Energiegehalt könnte der Stadtwald den Energiebedarf eigenständig decken – auch unter Berücksichtigung von Einschränkungen durch den Klimawandel sowie dem Wertholzverkauf. Damit hätte Braubach potenziell sogar einen Energieüberschuss. Ein weiterer Vorteil: Die Biomasse aus dem eigenen Wald müsste nicht eingekauft, sondern lediglich aufbereitet werden – ein Pluspunkt in Sachen Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit.

Zwar wurde in der Studie die Nutzung von Grubenwasser als unzureichend eingestuft und die Nutzung von Flusswärme mittels Wärmepumpe als technisch sehr aufwendig bewertet, jedoch könnte die potenzielle Nutzung erwärmter Bergwerksluft noch näher geprüft werden.
Die FBL betont, dass das Thema kommunale Wärmeplanung noch ganz am Anfang steht. Eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie sei nun der nächste logische Schritt. Dabei seien folgende Fragen zentral: Welche Energiequellen sollen genutzt werden? Welche Betriebsform ist sinnvoll? Wer könnte geeignete Partner für Planung, Bau und Betrieb sein?
Die Freie Bürgerliste Braubach unterstützt ausdrücklich die Realisierung eines Nahwärmenetzes. Stadtrat Florian Gerkens, der das Thema für die Fraktion begleitet, betonte im FBL-Fraktionstreff: »Gerade für die historische Altstadt ist ein Wärmenetz zukunftsweisend. Eine Vielzahl an Wärmepumpen auf den Dächern wäre nicht nur technisch problematisch, sondern auch ein Widerspruch zu Denkmalschutz und dem geschützten Landschaftsbild des Welterbes. Braubach braucht eine praktikable, konkurrenzfähige Alternative zum fossilen Erdgas – insbesondere für die Bestandsgebäude in sensibler Umgebung.«
Die FBL sieht in der kommunalen Wärmeplanung eine große Chance für eine nachhaltige, bezahlbare und lokal verankerte Energieversorgung – und wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten (pm FBL Braubach).
Politik
Bürgermeister verlässt Freie Wähler: „Diese Öffnung nach Rechtsaußen kann ich nicht mehr ertragen“

AAR-EINRICH|POLITIK Vor dem Hintergrund der jüngsten Presseberichte über die scheinbare Nähe der Landesvorsitzenden Lisa-Marie Jeckel zur rechtsextremen AfD erklärt Ortsbürgermeister Claas Osterloh (Daxweiler) seinen Parteiaustritt: „Nach über dreizehn Jahren Mitgliedschaft muss ich schweren Herzens heute meinen Austritt aus der Partei FREIE WÄHLER bekanntgeben. Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen und über lange Zeit in mir gereift. In unterschiedlichen Ämtern und Funktionen Kreis-, Landes und auf Bundesebene habe ich diese Partei maßgeblich mit aufgebaut und programmatisch geprägt. Und es betrifft mich sehr, in welche Richtung sie sich in den letzten Jahren trotz aller Bemühungen, einen Kurs von Maß, Mitte und Anstand zu halten, entwickelt hat.
Die jüngsten Erkenntnisse über die Co-Landesvorsitzende und JWF-Bundesvorsitzende Lisa-Marie Jeckel und mehr noch die gestrige Mail des Co-Landesvorsitzenden Christian Zöpfchen widern mich an. Denn anstatt sich den Vorwürfen zu stellen und Konsequenzen daraus zu ziehen wie es in jeder anderen Partei selbstverständlich zu erwarten wäre, werden unglaubwürdige Ausflüchte gesucht und in einer Mail an die Mitgliedschaft die Parole ausgegeben: „Jede neue kritische Schlagzeile wird kein Anlass zur Sorge, sondern als Solidaritätsritual dienen“. Spätestens dieser Satz, der mich mehr an einen Kult als an eine demokratische Partei denken lässt, hat mir gezeigt, dass sich diese Partei zumindest hier in Rheinland-Pfalz endgültig auf einem Weg befinden, den ich als aufrechter Demokrat nicht mehr mitzugehen bereit bin.
Doch dem waren bereits eine Vielzahl von Ereignissen und Äußerungen vorangegangen, die ich parteiintern und später auch öffentlich scharf kritisiert habe: So etwa die Volten unseres Bundesvorsitzenden Hubert Aiwanger, seine Erding-Rede, sein katastrophaler Umgang mit der Flugblatt-Affäre, oder auch seine jüngsten Äußerungen beim Gillamoos, die man anders nicht bei der rechtsextremen AfD erwarten würde. Und auch der lasche Umgang mit dem sächsischen Landespartei, die schon am Tag nach dem Beschluss des Kooperationsverbotes mit der AfD ebendieses torpedierte und deren Spitzenkandidat Matthias Berger nach der Wahl beispielsweise eine gemeinsame Pressekonferenz mit der AfD-Fraktion abhielt.
Aber insbesondere die Vorgänge in Rheinland-Pfalz haben mich schwer erschüttert. Hier wurde der erfolgreiche und politisch fähige Landesvorsitzende Stephan Wefelscheid planvoll demontiert und öffentlich gedemütigt, nur um die Landespartei damit letztlich an die Wand zu fahren. Standen wir unter Wefelscheids Vorsitz noch bei sieben Prozent in den Umfragen, Tendenz steigend, so ist es heute äußerst fraglich, ob diese Trümmertruppe überhaupt noch mal in den rheinland-pfälzischen Landtag einzieht, von einer „Regierung2026“ ganz zu schweigen. Und wenn ich mir als ehemaliger Referent der Landtagsfraktion das bisherige politische Wirken der Kandidaten auf den vorderen Listenplätzen anschaue, dann ist das wohl auch besser so für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Letztlich wird diese Wahlschlappe mit Spitzenkandidat Joachim Streit nach Hause beziehungsweise ins weiche Nest nach Brüssel gehen. Immerhin hat er ja schon aus Mainz Erfahrung damit, einen Trümmerhaufen zu hinterlassen. Und auch Landesvorsitzender Christian Zöpfchen, der mir in seinem Amt bisher nur durch sein satzungs- und rechtswidriges Gebaren bei Parteiausschlussverfahren aufgefallen ist, dürfte für den Niedergang der rheinland-pfälzischen Freien Wähler zur Verantwortung zu ziehen sein.
Für mich bleibt festzuhalten: Die Partei hat sich weit von den Werten und Ideen entfernt, wegen derer ich eingetreten bin und mich mit Herzblut und einem erheblichen Anteil meiner Energie und Zeit engagiert habe. Statt Sachpolitik und durchdachten Argumenten zählen neuerdings Lautstärke, Plattheit und Populismus. Erst will man Regenbogenflaggen verbieten, dann wird die Schaffung eines Digitalisierungsministeriums gefordert das es eigentlich schon gibt, dann soll wiederum die Abschaffung gleich zweier Ministerien alle Probleme lösen.
Und nun hat sich gezeigt, dass Landesvorsitzende Lisa-Marie Jeckel anscheinend Anfragen bei der AfD abschreibt, nachdem sie schon 2024 unter fadenscheinigsten Vorwänden gegen das Kooperationsverbot stimmte. Diese Öffnung nach Rechtsaußen kann ich nicht mehr ertragen, eine Mitgliedschaft bei den Freien Wählern kann ich wie schon viele meiner langjährigen Parteifreunde vor meinem Gewissen nicht mehr verantworten.
Auf mein Amt als Ortsbürgermeister hat dieser Schritt keine Auswirkungen, dieses habe ich von Beginn an klar von meinem sonstigen politischen Engagement getrennt gehalten. Daher werde ich den Bürgerinnen und Bürgern von Daxweiler weiterhin überparteilich und unabhängig zur Verfügung stehen.“ (pm Claas Osterloh, Ortsbürgermeister in Daxweiler)

Lahnstein
Verkehrsführung in Oberlahnstein: SPD und Grüne klagen beim Verwaltungsgericht auf Entscheidung des Stadtrats

LAHNSTEIN Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Lahnsteiner Stadtrat haben beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage gegen die Stadtverwaltung eingereicht. Anlass ist die Entscheidung von Oberbürgermeister Lennart Siefert, die sogenannte Ringlösung mit der Drehung der Adolfstraße dauerhaft einzuführen, ohne dass der Stadtrat beteiligt wurde. Aus Sicht der beiden Fraktionen handelt es sich um einen Verstoß gegen die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und einen Eingriff in die Rechte des Rates.
Nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ist der Stadtrat für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher und erheblicher Bedeutung zuständig. Hierzu gehören insbesondere städtebauliche Maßnahmen, die Verkehrsströme, Rettungswege, Emissionen, die Erreichbarkeit der Innenstadt und die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen. Die dauerhafte Einführung der Ringlösung fällt nach Auffassung von SPD und Grünen eindeutig in diesen Bereich.
Die Verwaltung begründet ihre Entscheidung mit einer angeblichen Gefährdungslage im Bereich der bisherigen Verkehrsführung vor der Hochbrückensperrung, insbesondere in der Hochstraße. SPD und GRÜNE halten dies nicht für belegt: Weder im Mobilitätskonzept (MEK 2022) noch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2020) wurden die betreffenden Straßenabschnitte als Gefahrenstellen ausgewiesen.
Auch die Unfallstatistiken weisen keine entsprechenden Schwerpunkte aus. Ein weiterer Aspekt betrifft die finanziellen Folgen der Maßnahme. Umbauten, Beschilderungen und andere Anpassungen im Straßenraum wie z.B. Bushaltestellen sind mit erheblichen Ausgaben verbunden. Über derartige Mittel darf nach der Gemeindeordnung nur der Stadtrat im Rahmen seines Haushaltsrechts entscheiden.
Für SPD und GRÜNE zeigt sich darin ein weiterer Grund, warum der Rat zwingend hätte beteiligt werden müssen. Bereits am 5. August 2025 hatten die beiden Fraktionen beantragt, die künftige Verkehrsführung in Oberlahnstein im Stadtrat zu beraten. Der Antrag war ordnungsgemäß eingereicht, wurde aber von der Verwaltung aufgrund ihrer Rechtsposition nicht als Beschlussvorlage zur Beratung zugelassen.
„Die dauerhafte Änderung der Verkehrsführung ist keine technische Detailfrage, sondern eine grundlegende Entscheidung mit weitreichenden Folgen, die die gesamte Stadtentwicklung beeinflusst“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Jutta Niel (GRÜNE) und Jochen Sachsenhauser (SPD). SPD-Stadtrat Herbert Fuß ergänzt: „Unter Beachtung aller Mobilitätsformen muss eine offene und transparente Beratung im Stadtrat stattfinden.
Dabei sind alle Optionen einzubeziehen: die Rückkehr zur bisherigen Verkehrsführung, die Beibehaltung der aktuellen Lösung oder mögliche Varianten. Vor- und Nachteile für Verkehr, ÖPNV, Rettungswege und Verkehrssicherheit sind sorgfältig abzuwägen, und mögliche Gefahrenstellen müssen in den Gremien klar benannt werden.“
Auch Björn Schmeling (GRÜNE) betont: „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass über solch grundlegende Veränderungen ihre gewählten Vertreter:innen entscheiden. Wenn die Verwaltung dauerhaft allein handelt, wird das demokratische Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung geschwächt. Wir befürworten daher eine Bürgerbefragung, um klar zu erfassen, welche Lösung sich die Bevölkerung von Lahnstein wünscht. Dies wäre eine Form der Bürgerbeteiligung, die sich aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1) ergibt. Sie ist zwar nicht bindend, aber rechtlich durchführbar, sofern die Verwaltung sie freiwillig umsetzt.“ (pm Grüne und SPD Lahnstein)
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