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VG Bad Ems-Nassau

Alkoholverbot auf Bad Emser Bartholomäusmarkt an öffentlichen Plätzen

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lkoholverbot auf dem Bad Emser Bartholomäusmarkt (öffentliche Plätze)
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BAD EMS Anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems ist innerhalb des Marktgeländes und den angrenzenden Bereichen (siehe beigefügter Lageplan) von Freitag, den 26.08.2022, 15:00 Uhr, bis Montag, den 29.08.2022, 24:00 Uhr, der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten.  Das Verbot gilt nicht für Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, sofern die dort ausgeschenkten Getränke verzehrt werden.

Begründung:

Aufgrund § 9 Abs. 1 POG können die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Eine Gefahr im Sinne des POG liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachlage in absehbarer Zeit ein Schaden für öffentliche Sicherheit und Ordnung eintritt, falls die Ordnungsbehörde nicht eingreift.  Die öffentliche Sicherheit umfasst neben den Kollektivrechtsgütern den Schutz der gesamten Rechtsordnung sowie die absoluten Rechte im Sinne des § 823 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch und das Vermögen.

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In den vergangenen Jahren wurde vermehrt festgestellt, dass sich anlässlich des Bartholomäusmarktes in Bad Ems verschiedene Gruppierungen während des Bartholomäusmarktes im Bereich des Marktgeländes getroffen haben, um extrem und vordergründig Alkohol zu konsumieren. Bei Einsätzen der Polizeiinspektion Bad Ems wurden Ansammlungen von mehr oder weniger stark angetrunkenen Personen festgestellt, die eine Vielzahl alkoholischer Getränke mit sich führten und diese konsumierten.

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Dabei kam es verschiedentlich auch zu regelrechten Alkoholexzessen. Durch den Alkoholkonsum wird die Hemmschwelle dieser Personen zur Begehung rechtswidriger Taten erheblich gesenkt. Einhergehend mit dem Konsum des Alkohols kommt es zu Störungen durch lautes Grölen und Johlen. Es wird in der Regel Müll, insbesondere Verpackungsmaterial, Glasflaschen und Glasscherben auf den Grünanlagen, den Gehwegen sowie sonstigen öffentlichen und privaten Flächen hinterlassen oder wild entsorgt. Es wird in aller Öffentlichkeit uriniert. Diese Verhaltensweisen, die durch Einsatz- und Lageberichte der Polizeiinspektion Bad Ems dokumentiert sind, stellen permanente Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, des Landes-Immissionsschutzgesetzes, abfallrechtlicher Vorschriften sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt und Verbandsgemeinde Bad Ems dar. Durch die großen Mengen hinterlassener Glasscherben ist insbesondere im Bereich des Marktgeländes und der unmittelbar angrenzenden Bereiche die Gefahr von Schnittverletzungen für die sich dort aufhaltenden Personen und Tiere gegeben.

Im Bereich des Marktgeländes sind riesige Mengen Müll, nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben, bei denen es sich fast ausschließlich um solche Flaschen mit alkoholischen Inhalt (Bier, Biermixgetränke, Schnaps, Sekt, etc.) handelt, ein erhebliches Problem. Auf den Wegen, Plätzen und Grünflächen sind sie nur sehr schwierig und aufwändig zu beseitigen. Weiterhin besteht die Gefahr der durch Glasscherben hervorgerufenen Schäden an Reifen von Fahrzeugen. Es ist notwendig, diese inakzeptablen Verhaltensweisen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, so dass es verhältnismäßig ist, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen.

Das Verbot ist zeitlich beschränkt, da die beschriebenen Gefahren sich auf den Zeitraum vom 26.08. bis 29.08.2022 konzentrieren und sich die Gefahren rechtswidriger Handlungen in den übrigen Zeiträumen erheblich reduzieren. Da Spirituosen durch Heranwachsende und Erwachsene teilweise in Mengen erworben bzw. mitgeführt wurden, die über den Eigenbedarf hinausgingen, kann eine unkontrollierte Weitergabe an andere Personen, auch Jugendliche, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund war die Verfügung allgemein zu formulieren.

Sofortvollzug

Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird aufgrund § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Begründung des Sofortvollzuges:

Die sofortige Vollziehung ist dann anzuordnen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse dies erforderlich macht. Dieses besondere öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Nutzung öffentlichen Raumes ist hier mit dem Interesse Dritter an der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich dem uneingeschränkten Alkoholkonsum, abzuwägen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dann stets begründet, wenn andernfalls der Allgemeinheit erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen würden. Nachteile, die zu einem Überwiegen des Allgemeininteresses führen, sind bei prognostischer Betrachtung unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Erkenntnisse, insbesondere strafrechtlicher Delikte zum Nachteil Dritter, Ruhestörungen nach Landesimmissionsschutzgesetz, häufige Verstöße gegen abfallrechtliche Vorschriften sowie gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Ems und in der Verbandsgemeinde Bad Ems- Nassau.

Aufgrund der durch den uneingeschränkten Alkoholkonsum, auch von Jugendlichen, weiterhin zu erwartenden Rechtsverstöße und der dadurch entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit sowie Schäden an öffentlichen Eigentum, ist es nicht vertretbar, die Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung abzuwarten.

Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebietet den sofortigen Vollzug. Dieser ist dringend erforderlich, da andernfalls die Gefahr bei Einlegung eines Widerspruchs und der damit verbundenen aufschiebenden Wirkung nicht wirksam beseitigt werden kann.

Zwangsmittelandrohung

Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang, in Form der Sicherstellung und Vernichtung mitgeführter alkoholischer Getränke, gemäß §§ 1, 2, 61, 65 und 66 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) angedroht.

Begründung der Zwangsmittelandrohung:

Ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung, auf eine Duldung oder, wie in diesem Fall, auf ein Unterlassen gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Die aufschiebende Wirkung eines möglichen Anfechtungswiderspruchs entfällt hier durch die oben angeordnete sofortige Vollziehung. Als Zwangsmittel wird der unmittelbare Zwang angedroht, da nur durch die Anwendung dieses Zwangsmittels die geforderte, nicht vertretbare Handlung, nämlich das Unterlassen des Alkoholkonsums sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit, effektiv durchgesetzt werden kann.

Inkrafttreten:

Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt an diesem Tag für das Marktgelände und die angrenzenden Bereiche (siehe beigefügten Lageplan – betreffende Flächen sind mit unterbrochener Linie umrandet) in Kraft. Sie kann mit ihrer Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Geschäftsbereich Bürgerservice, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während der allgemeinen Sprechzeiten (montags bis freitags von 08.30 – 12.00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 – 15:30 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. (Pressemitteilung: Uwe Bruchhäuser, Verbandsbürgermeister)

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1 Comment

1 Comments

  1. Ingeborg Stöckl

    6. August 2022 at 16:08

    Da wird hier wegen d. Bartholomäusmarkt so ein „Bahai“ wegen rechtswidriger Handlungen, strafrechtlicher Delikte zum Nachteil der anderen Besucher des Marktes und generell Rechtsverstöße gegen Mitbringen u. Verzehr von Alkohol gewarnt, ja sogar Zwangsmittel angedroht!!! Hier sollte man lieber mal die kriminellen, rechtswidrigen Handlungen und strafrechtlicher Delikte der Behörden nachgehen >z.B. Bauamt das soll unser Rechtsstaat sein?! Da werden Bauanträge für einen Schwarzbau ohne normales Genehmigungsverfahren mit dem Siegel „geprüft u.genehmigt“ (Mißbrauch) widerrechtlich genehmigt und der kriminelle Weg nimmt seinen Lauf >>> und das schon seit 1995!!! Die Verlogenheiten sind denen inzwischen schon auf der Stirn geschrieben!!! Nicht nur wir bekommen bei einem Gespräch mit LR Puchtler a.D. und Mitarbeiter des Bauamtes Hr.Kloock gesagt „Sie haben keine Rechte und damit müßen Sie sich abfinden!“, sondern begehen auch noch Irreführungen der Justiz und „spannen“ auch noch unsere Rechtsanwälte für sich ein > mit so einer kriminellen Bande der Behörde muß man sich auseinandersetzen und alle Politiker wissen das, aber die sind alle tief unter der Erde im Dreck verwurzelt!!! Sollten Sie noch mehr wissen wollen, wir können alles seit 1995 belegen >
    02603-14794< durch die Länge der Zeit von 27 Jahren haben wir noch mehr Dreckigkeiten durch Akteneinsicht u. Vermessungsgutachten usw. herausgefunden!

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Schulen

Nassauer auf großer Fahrt: Klassenfahrt der 7. Leifheit-Klasse nach England

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Fot: Leifheit-Campus
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NASSAU Anfang Juni begaben sich die Lernerinnen und Lerner der 7. Klassenstufe des Leifheit-Campus auf eine spannende Klassenfahrt nach England. Begleitet von vier engagierten Lehrkräften startete die Gruppe am Montagmorgen mit dem Bus in Richtung Großbritannien.

Die Anreise zog sich in die Länge, da an der Passkontrolle im Hafen von Calais eine ausgedehnte Wartezeit in Kauf genommen werden musste. Dennoch kamen alle wohlbehalten an und wurden am Abend herzlich von ihren englischen Gastfamilien aufgenommen – ein besonderes Erlebnis, das spannende Einblicke in den britischen Alltag ermöglichte.

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Der Dienstag begann mit einem Ausflug in die historische Stadt Canterbury. Dort erwartete die Schülerinnen und Schüler eine interessante geschichtliche Stadtführung. Im Anschluss blieb noch ausreichend Freizeit, um die charmante Altstadt mit ihren kleinen Geschäften und Cafés selbst zu erkunden.

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Der Mittwoch führte die Gruppe nach London – ein echtes Highlight der Woche. Die Besichtigung des berühmten Globe Theatre bot faszinierende Einblicke in das Theaterleben zur Zeit Shakespeares. Bei einer anschließenden Stadtwanderung erlebte die Gruppe Sehenswürdigkeiten wie den Buckingham Palace, die Tower Bridge, den Big Ben und vieles mehr hautnah. Anschließend folgte eine eindrucksvolle Bootsfahrt über die Themse, bei der viele der weltbekannten Wahrzeichen der Stadt vom Wasser aus bestaunt werden konnten.

Am Donnerstag stand ein Ausflug nach Dover auf dem Programm. Nach einer Freizeitphase in der Stadt begann die Wanderung über die berühmten White Cliffs bis hin zum Leuchtturm. Der Hinweg bot fantastische Ausblicke auf das Meer und die Küstenlandschaft – auf dem Rückweg überraschte jedoch ein starker Regenschauer die Gruppe. Trotz der nassen Kleidung blieb die Stimmung positiv und die Wanderung wird sicher allen als besonders eindrucksvolles Erlebnis in Erinnerung bleiben.

Den Abschluss der Reise bildete der Freitag in Folkestone. Dort hatten die Lernerinnen und Lerner im Anschluss an die gemeinsame Abschlussbesprechung am Strand noch einmal etwas Freizeit – bei angenehmem Wetter und entspannter Atmosphäre.

Die gesamte Fahrt verlief reibungslos: Alle waren pünktlich, zuverlässig und zeigten großes Interesse am vielfältigen Programm. Die begleitenden Lehrkräfte waren voll des Lobes und freuten sich über die gute Stimmung in der Gruppe. Nach dieser ereignisreichen Woche hatten sich alle die Erholung am langen Wochenende mehr als verdient.

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VG Bad Ems-Nassau

Willkommen im Sechsbein-Luxus: Insektenhotel in Schweighausen eröffnet

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Foto:Gemeinde Schweighausen
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SCHWEIGHAUSEN Die „Naturfreunde Schweighausen“, welche im vergangenen Jahr der Ortsgemeinde eine großzügige Spende haben zukommen lassen, haben bei einem kleinen Arbeitseinsatz das durch die Gemeinde beschaffte Insektenhotel, speziell für Wildbienen, aufgestellt.

Der Erlös aus dem erfolgreichen „Schweiger Wildwurst- und Weinfest“ konnte somit zu einem Naturbeitrag mitten im Ort verwendet werden. In den nächsten Tagen soll die Böschung oberhalb des Löschwasserteich gemäht und für die Einsaat von bienenfreundlicher Wildblumensaat hergerichtet werden.

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Eine Neuauflage des Schweiger Wildwurst- und Weinfest wird es am 06. September geben, wo jetzt schon Interessierte herzlich eingeladen sind diesen Termin sich im Kalender vorzumerken (pm Stefan Hofmann, Ortsbürgermesiter in Schweighausen).

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VG Bad Ems-Nassau

Preisschock an der Zapfsäule: Sprit auch im Rhein-Lahn-Kreis deutlich teurer

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RHEIN-LAHN Wer heute früh den Weg zur Zapfsäule suchte, wird sich verwundert die Augen gerieben haben: Bis zu 20 Cent je Liter kostet der Sprit mehr. Während es in den vergangenen drei Tagen noch relativ ruhig blieb und die angekündigten Preiserhöhungen für Diesel und Benzin ausblieben, stehen jetzt zwischen 1,67 und 1,72 Euro auf der Anzeigentafel für Diesel. Gestern Abend konnte man noch für 1,48 Euro tanken.

Grund für den Anstieg ist der Krieg im Nahen Osten. Laut ADAC ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Tendenziell soll es weiter nach oben gehen – ohne den Konzernen jedoch eine Steilvorlage für überhöhte Spritpreise zu liefern. Israel hatte am Sonntag bei Luftangriffen Ölleitungen im Iran getroffen. Bei Teheran brannten Öltanks und Pipelines.

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