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VG Nastätten

Knappes Trinkwasser in der VG Nastätten – Einschränkungen gelten ab morgen

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Knappes Trinkwasser in der Verbandsgemeinde Nastätten - Einschränkungen gelten ab morgen
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NASTÄTTEN Die anhaltende Trockenheit und der zunehmende Mangel an Grundwasser veranlassen die Verbandsgemeindewerke als für die Trinkwasserversorgung zuständiger Wasserlieferant die Nutzung des kostenbaren Gutes einzuschränken. Mit Wirkung vom 29. Juli tritt die dementsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Diese regelt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten wird:

Befüllung von privaten Pools und Planschbecken, Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. in Gärtnereien, Baumschulen, etc.), Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken, Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen, Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

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Die Verbandsgemeindewerke Nastätten sind verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke. Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten. Durchschnittlich wurden in den letzten Wochen rund 10 Poolbefüllungen pro Woche angemeldet. Hinzu kommt die Zahl derer, die sich nicht im Vorfeld melden.

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Dem hohen Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Ein gleiches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.

Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf eine angespannte Situation. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann. Natürlich gab es im Vorfeld des nun ausgesprochenen Verbotes regelmäßige Appelle und öffentlichkeitswirksame Hinweise. So wurde allein im Jahr 2022 bereits sieben Mal im Mitteilungsblatt und auf Facebook auf die angespannte Situation hingewiesen und um sparsames Verhalten gebeten. Ebenso gab es beim Nachhaltigkeitstag am 10.6.2022 Informationen zum sparsamen Umgang mit dem kostenbaren Gut und Lebensmittel Trinkwasser. In den öffentlichen Sitzungen des Werkausschusses wurde ebenfalls die Thematik mehrmals besprochen. Leider haben alle Informationen und Appelle nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt, weshalb mit der Verfügung nun ein verbindliches Verbot ausgesprochen wird.

Selbstverständlich wird die Einhaltung der nun veröffentlichten Regelungen auf verschiedenen Wegen überwacht und Zuwiderhandlungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und der rechtlichen Grundlagen mit einem Zwangs- bzw. Bußgeld belegt. Die Verbandsgemeindewerke hoffen jedoch, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält und Verständnis für die Maßnahmen aufbringt.

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VG Nastätten

Miehlen rockt: Mega-Stimmung beim Bierfest des Junggesellenvereins

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Foto: BEN Kurier
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 MIEHLEN Der Junggesellen Club Miehlen feierte in diesem Jahr sein 36. traditionelles Bierfest und die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Nach dem Jubiläum im letzten Jahr, als der Verein sein 35-jähriges Bestehen feierte, strömten auch in diesem Jahr zahlreiche Gäste zu dem beliebten Event. Mit rund 120 Mitgliedern und einer bunten Mischung aus Ehrenmitgliedern, die teilweise schon über 50 Jahre alt sind, bot der Verein ein Fest für alle Altersgruppen.

Nico Hofman, ein aktives Mitglied des Clubs, äußerte sich begeistert über die Veranstaltung: „Wir freuen uns jedes Jahr über die große Teilnahme und die gute Stimmung. Es ist immer wieder schön zu sehen, wie viele Leute zu uns kommen, um gemeinsam zu feiern und Spaß zu haben.“ Die Atmosphäre war geprägt von fröhlichen Gesichtern und ausgelassener Stimmung.

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Die Liveband Tpt sorgte für eine mitreißende musikalische Untermalung und brachte die Menge zum Beben. „Die Liveband hat die Stimmung wirklich angeheizt und es war einer der besten Veranstaltungen in meinem Leben!“, schwärmte Hofman weiter. „Die Preise waren super und die Leute waren zufrieden.“

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Trotz der Herausforderungen durch die Inflation hat der Junggesellen Club Miehlen es geschafft, die Getränkepreise fair zu gestalten. „Wir wollen, dass die Leute Spaß haben und gerne wiederkommen“, erklärte Hofman. „Deshalb setzen wir auf humanere Preise und ein tolles Programm mit Livemusik.“

Das Bierfest bleibt ein fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders in Miehlen und ein Ort, an dem Freundschaften gepflegt und neue Bekanntschaften geschlossen werden. Die Vorfreude auf das nächste Jahr ist bereits groß, und die Mitglieder sind sich einig: „Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Bierfest!“

Ein herzliches Dankeschön an alle, die zum Gelingen dieser großartigen Veranstaltung beigetragen haben!

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VG Nastätten

Bogeler Mädchenstammtisch spendet 500 Euro an Caritas-Werkstätten in St. Goarshausen

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Foto: Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V.
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ST. GOARSHAUSEN Freude in den Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn in St. Goarshausen: Der Bogeler Mädelsstammtisch überraschte die Einrichtung in der Dolkstraße 5 mit einer Spende in Höhe von 500 Euro.

Waffeln und Eierlikör brachten 500 Euro ein

Bei einem Besuch in den Werkstätten überreichten Vertreterinnen des Mädelsstammtisches den Spendenscheck an Sabine Dauer-Metz vom Sozialen Dienst und den stellvertretenden Vorsitzenden des Werkstattrates, Sascha Dastig. Das Geld stammt von der alljährlichen Dorfweihnacht in Bogel, bei der die engagierten Frauen leckere Waffeln und selbstgemachten Eierlikör für den guten Zweck verkauften. „Die Caritas-Werkstätten leisten wertvolle Arbeit für Menschen mit Behinderung. Wir wissen, dass jedes Projekt und jede Unterstützung hier einen echten Unterschied macht“, begründeten die Vertreterinnen des Stammtisches, warum sie sich in diesem Jahr für die Caritas-Einrichtung entschieden haben.

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Wir freuen uns natürlich sehr über diese großzügige Spende, die es uns ermöglicht, unsere Arbeit weiter auszubauen und noch mehr Menschen zu helfen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an der Aktion beteiligt haben“, betonte Sabine Dauer-Metz. Mit dem Geld sollen vor allem neue Projekte gefördert werden. Alle waren sich einig: Die Spende zeigt das starke Zusammengehörigkeitsgefühl in der Region und das Engagement für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Anschluss an die Spendenübergabe hatten die interessierten Frauen des Mädelsstammtisches die Möglichkeit, die Werkstätten in St. Goarshausen bei einem Rundgang durch die Einrichtung kennenzulernen.

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Blaulicht

Nastätter zur dreieinhalb Jahren Haft wegen Waffen- und Sprengstoffbesitz verurteilt

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Foto: Landgericht Koblenz
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NASTÄTTEN Ein 63-jähriger Mann aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Ihm wurden Verstöße gegen das Waffenrecht sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Zuerst berichtete der SWR hier.

Die Polizei hatte im August des vergangenen Jahres bei einer Durchsuchung seines Wohnhauses eine große Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Der Angeklagte stand unter Verdacht, mit diesen illegalen Gegenständen gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte im Prozess jedoch nicht abschließend bewiesen werden. Da der Mann in vielen Punkten geständig war und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtete, wurde dies von der Richterbank als strafmildernd gewertet.

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Erlaubte und verbotene Waffen

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Zwar besaß der 63-Jährige für einige der gefundenen Waffen eine offizielle Genehmigung, jedoch fehlte ihm diese für diverse Kriegswaffen, die sich ebenfalls in seinem Besitz befanden. Zudem hielt das Gericht ihm vor, die Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben. Unter anderem wurde eine geladene Pumpgun in seinem Schlafzimmer entdeckt, während ein Sturmgewehr in einem provisorischen Holzverschlag in seiner Werkstatt versteckt war.

Besonders brisant war der Fund von zehn Kilogramm TNT-Sprengstoff in seiner Werkstatt. Laut Gericht hätte eine mögliche Explosion nicht nur sein eigenes Haus, sondern auch das eines Nachbarn erheblich gefährdet.

Ein Leben als Waffensammler

Der Angeklagte bezeichnete sich während der Verhandlung als passionierten Waffensammler. Bereits in seiner Jugend sei seine Begeisterung für Waffen entstanden, spätestens während seiner Bundeswehrzeit habe sich dieses Interesse intensiviert. Über viele Jahre hinweg habe er sich sein umfangreiches Arsenal zugelegt.

Obwohl er als Sportschütze legale Genehmigungen für einige Waffenarten besaß, gab er im Prozess zu, dass er auch illegale Waffen besessen hatte. Zudem stellte er selbst Munition her, da diese in den vergangenen Jahren zunehmend teurer geworden sei. Diese habe er nach eigener Aussage zum Selbstkostenpreis an andere weitergegeben, jedoch ohne finanzielle Gewinne daraus zu ziehen.

Illegale Waffenlagerung und brisante Funde

Im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung Ende August 2024 wurden neben Waffen und Munition auch eine Anleitung zum Bau von Sprengkörpern in englischer Sprache entdeckt. Der Angeklagte gab an, diese bereits seit seiner Kindheit zu besitzen, jedoch niemals die Absicht gehabt zu haben, eine Bombe zu bauen.

Trotz seiner teilweise kooperativen Haltung vor Gericht und der fehlenden Beweise für einen aktiven Waffenhandel fiel das Urteil streng aus, da die Menge und Art der gelagerten Waffen sowie der Sprengstoff als besonders gefährlich eingestuft wurden. Das Gericht sah in diesen Umständen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.

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