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VG Nastätten

Knappes Trinkwasser in der VG Nastätten – Einschränkungen gelten ab morgen

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Knappes Trinkwasser in der Verbandsgemeinde Nastätten - Einschränkungen gelten ab morgen

NASTÄTTEN Die anhaltende Trockenheit und der zunehmende Mangel an Grundwasser veranlassen die Verbandsgemeindewerke als für die Trinkwasserversorgung zuständiger Wasserlieferant die Nutzung des kostenbaren Gutes einzuschränken. Mit Wirkung vom 29. Juli tritt die dementsprechende Allgemeinverfügung in Kraft. Diese regelt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten wird:

Befüllung von privaten Pools und Planschbecken, Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. in Gärtnereien, Baumschulen, etc.), Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken, Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen, Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

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Die Verbandsgemeindewerke Nastätten sind verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke. Eine Gefährdung der allgemeinen Wasserversorgung liegt derzeit vor, da die anhaltende Trockenheit zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde führt. So wurde in den letzten Tagen und Wochen an heißen Tagen teilweise ein um 30 – 50 % höherer Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten. Durchschnittlich wurden in den letzten Wochen rund 10 Poolbefüllungen pro Woche angemeldet. Hinzu kommt die Zahl derer, die sich nicht im Vorfeld melden.

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Dem hohen Verbrauch stehen stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So hat sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle Marienfels von 117.000 m³ im Jahr 2018 stetig auf 77.000 m³ im Jahr 2021 reduziert. Ein gleiches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.

Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf eine angespannte Situation. Das jetzige Handeln soll dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann. Natürlich gab es im Vorfeld des nun ausgesprochenen Verbotes regelmäßige Appelle und öffentlichkeitswirksame Hinweise. So wurde allein im Jahr 2022 bereits sieben Mal im Mitteilungsblatt und auf Facebook auf die angespannte Situation hingewiesen und um sparsames Verhalten gebeten. Ebenso gab es beim Nachhaltigkeitstag am 10.6.2022 Informationen zum sparsamen Umgang mit dem kostenbaren Gut und Lebensmittel Trinkwasser. In den öffentlichen Sitzungen des Werkausschusses wurde ebenfalls die Thematik mehrmals besprochen. Leider haben alle Informationen und Appelle nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt, weshalb mit der Verfügung nun ein verbindliches Verbot ausgesprochen wird.

Selbstverständlich wird die Einhaltung der nun veröffentlichten Regelungen auf verschiedenen Wegen überwacht und Zuwiderhandlungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und der rechtlichen Grundlagen mit einem Zwangs- bzw. Bußgeld belegt. Die Verbandsgemeindewerke hoffen jedoch, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält und Verständnis für die Maßnahmen aufbringt.

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VG Nastätten

Neues Denkmal für die Nassauische Kleinbahn schaffen

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Foto: CDU Nastätten

NASTÄTTEN Die CDU in Nastätten setzt sich für die baldige Errichtung eines Denkmals ein, das an die historische Bedeutung der ehemaligen Nassauischen Kleinbahn für die Region um das Blaue Ländchen erinnert. Bis zum Jahr 2017 gab es bereits ein dementsprechendes Denkmal. Doch die weitbekannte grüne Lokomotive wurde verkauft, um sie wieder in einen fahrtüchtigen Zustand zu versetzen und so, neben dem optischen Erinnerungswert, auch eine bleibende technische Erinnerung zu erhalten. Seitdem klafft an ihrem einstigen Standort an der Brückwiese eine traurige Lücke.

CDU-Stadtratsmitglied Horst Fäseke erklärt: „Die Entscheidung zum Verkauf der alten ortsbildprägenden Lokomotive hatte sich der Stadtrat nicht leicht gemacht. Es wurde jedoch damals vereinbart, dass wir den Bürgern eine attraktive neue Erinnerungsmöglichkeit an die Kleinbahn schaffen werden.“ Aufgrund vieler anderer prioritärer Projekte in der Blaufärberstadt geriet das Denkmal-Vorhaben ein wenig ins Hintertreffen. Das will die CDU nun ändern und fordert einen Ideenwettbewerb für ein Kleinbahndenkmal.

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CDU schlägt Ideenwettbewerb vor

Wir wollen die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn lebendig halten. Es gibt irgendwann immer weniger Zeitzeugen, die selbst damit gefahren sind oder davon berichten können. In einem Ideenwettbewerb zur Gestaltung könnten Künstler oder

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Bürger gleichermaßen kreative Vorschläge für das Denkmal einreichen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Erinnerung an die Nassauische Kleinbahn für zukünftige Generationen zu bewahren und die Geschichte unserer Region lebendig zu halten“, sagt das CDU-Stadtratsmitglied Andreas Müller.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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Foto: BEN Kurier

KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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Blaulicht

Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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