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Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe erhoben

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Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe erhoben

NASTÄTTEN Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen Verantwortlichen einer mittlerweile insolventen gemeinnützigen Einrichtung im Rhein-Lahn-Kreis Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben.

Schaden 598.000 EUR in 251 Fällen – Gegen zwei weitere Beschuldigte wird weiter ermittelt

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Februar 2020 und Dezember 2021 in insgesamt 251 Fällen unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung Anschaffungen für private Zwecke – insbesondere von teuren e-Bikes – getätigt und sich von Konten der Einrichtung Geldbeträge verschafft zu haben. Hierdurch soll ein Schaden in Höhe von 598.000,- EUR entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies jeweils als Untreue in einem besonders schweren Fall. Soweit die Untreuetaten in 62 Fällen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der gemeinnützigen Einrichtung erfolgt sein sollen, wird dem Angeschuldigten in der Anklageschrift darüber hinaus jeweils tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt.

Zusätzlich soll der Angeschuldigte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung in 24 Fällen mit einer Schadenssumme von ca. 49.000,- EUR zum Nachteil mehrerer gesetzlicher Krankenkassen verantwortlich sein. Diese Handlungen werden ihm in der Anklageschrift als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Absatz 1 Strafgesetzbuch) zur Last gelegt. Schließlich wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, einen Insolvenzantrag trotz Eintritts der Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung verwirklicht zu haben (§ 15a Absatz 4 Insolvenzordnung).

Der gegen den Angeschuldigten zu Beginn des Ermittlungsverfahrens im Dezember 2021 ergangene Haftbefehl wurde durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst dem Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist und das Landgericht über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden hat. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

In dem beschriebenen Tatkomplex wird gegen zwei weitere Beschuldigte ermittelt, bei denen es sich um eine Verantwortliche und einen Beschäftigten der gemeinnützigen Einrichtung handelt. Gegen die weitere Verantwortliche der gemeinnützigen Einrichtung ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Beihilfe zu mehreren der angeklagten Untreuehandlungen (§§ 266 Absatz 1, 27 Strafgesetzbuch). Gegen den Beschäftigten der gemeinnützigen Einrichtung besteht der Anfangsverdacht der Hehlerei gemäß § 259 Absatz 1 Strafgesetzbuch. In beiden Verfahren dauern die Ermittlungen an.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Der Tatbestand der Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein besonders schwerer Fall der Untreue liegt u. a. dann vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Untreue in besonders schweren Fällen wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wegen Bankrotts gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile des Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.

Das Gesetz sieht für Taten des Bankrotts gem. § 283 StGB oder des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 Insolvenzordnung macht sich strafbar, wer entgegen § 15a Absatz 1 Satz 1 und 2 der Insolvenzordnung, auch in Verbindung mit Satz 3 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtigstellt. Das Gesetz sieht für Taten der Insolvenzverschleppung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Allerdings hängt die Höhe einer etwaigen Strafe stets von den Umständen des Einzelfalles ab, lässt sich also nicht schematisch beurteilen.

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet also nicht, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher als sein Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.

In Vertretung
gez. Dr. Moll, Oberstaatsanwalt

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Mutwilliger Vandalismus an Spielplatzbaum: Stadt Lahnstein erstattet Anzeige

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Foto: Christina Brock / Stadtverwaltung Lahnstein

LAHNSTEIN Auf dem Spielplatz am Martinsschloss in Oberlahnstein ist es zu einem besonders schweren Fall von Vandalismus gekommen. Unbekannte Täter haben die Rinde einer jungen Mehlbeere (Sorbus) ringsum abgeschält. Dieser Eingriff bedeutet das sichere Absterben des Baumes, da durch das Entfernen der Rinde das darunterliegende lebenswichtige Cambium zerstört wird. Ohne diese dünne Gewebeschicht können Wasser und Nährstoffe nicht mehr transportiert werden – der Baum ist damit zum Tode verurteilt.

Der Schaden beläuft sich auf rund 5.000 Euro. Die Stadt wird den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Bäume sind weit mehr als Gestaltungselemente im öffentlichen Raum: Sie sind Lebewesen, die das Stadtklima verbessern, Schatten spenden, Lebensraum für Tiere bieten und durch die Speicherung von CO₂ einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gerade auf Spielplätzen sind sie für Kinder und Familien von unschätzbarem Wert – als Schattenspender, Luftfilter und Symbol für Natur mitten in der Stadt.

Ein solcher Vorfall schmerzt uns sehr: Bäume leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Hitze, Lärm und Klimawandel. Wer sie zerstört, schadet nicht nur der Natur, sondern nimmt uns allen ein Stück Lebensqualität“, so Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert.

Die Stadt Lahnsteins bittet darum, Hinweise zu solchen Taten zu melden und die junge Generation bereits jetzt für den Wert und die Verletzlichkeit von Bäumen zu sensibilisieren – denn nur wer versteht, wie kostbar Bäume sind, wird sie auch schützen.

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Ministerpräsident Schweitzer: Feuerwehrboot „Loreley“ stärkt Sicherheit in Rheinland-Pfalz

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Foto: Staatskanzlei RLP | Stephan Dinges

ST. GOARSHAUSEN Auf Einladung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde (VG) Loreley, Mike Weiland, war der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer jetzt bei der Feuerwehr St. Goarshausen auf dem landeseigenen Hilfeleistungslöschboot (HLB) Loreley“ zu Gast, um sich von der Technik und den Möglichkeiten des Bootes, aber vor allem auch dem Engagement und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrkameraden, die sie im Ehrenamt erbringen, persönlich zu überzeugen.

„Mit dem HLB haben wir ein starkes Zeichen für Sicherheit und Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz gesetzt. Denn der Brand- und Katastrophenschutz ist eine tragende Säule der inneren Sicherheit in unserem Land. Die Anschaffung und der Betrieb dieses hochmodernen Bootes zeigen, wie Land, Kommune und unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte Hand in Hand arbeiten, um die Resilienz unserer Region nachhaltig zu stärken. Als Landesregierung ist es unsere Pflicht und unser Bekenntnis, die Einsatzfähigkeit und Ausstattung unserer Feuerwehren zu sichern, das Ehrenamt zu fördern und zu würdigen“, so Ministerpräsident Schweitzer.

Während einer Übungsfahrt von Kaub zur Loreley und zurück zeigte Samuel Rein, stellvertretender Wehrführer der 40 Mann starken Feuerwehreinheit St. Goarshausen das Können des HLB, das 2019 beschafft wurde. Angetrieben wird es von zwei Motoren mit insgesamt 1.600 PS, die es zu Berg auf mehr als 40 km/h und rheinabwärts auf weit über 60 km/h beschleunigen können. „Da muss man sich schon mit anderen Bootsführern auf dem Rhein wegen des Wellenschlags verständigen“, grinst Samuel Rein.

Man wolle ja schließlich als Retter niemanden anderen unnötig in Gefahr bringen. Mit einer Länge von nur 15 Metern und 5,10 Meter Breite hat das HLB einen Tiefgang von 0,80 Meter bei einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,65 Meter. Das Einsatzgewicht beträgt 29 Tonnen. Vor allem auf dem Abschnitt zwischen Bingen und Koblenz kommt das Boot zum Einsatz und bietet mit samt der Besatzung, an diesem Tag neben Samuel Rein mit Matthias Maus und Ralf Reckermann komplettiert, ein starkes Stück Sicherheit auf dem Rhein.

Das HLB ist wahrlich anders zu handhaben als früher die alte Feuerwehrfähre, die behäbig und viel langsamer unterwegs war. Und gerade von der Technik, die im Rumpf und in Regalen sicher verstaut ist, von den Wasserwerfern, die zum Löschen von Schiffsbränden vorhanden sind, einem Kran, einer ablassbaren Frontladeklappe und vom Tempo des HLB konnte sich Ministerpräsident Schweitzer ebenfalls überzeugen.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Landesregierung, Verbandsgemeinde Loreley und Feuerwehr St. Goarshausen setzen mit dem Hilfeleistungslöschboot „Loreley“ starkes Zeichen für Sicherheit und Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei - Stephan Dinges

Mit all dieser modernen Technik sind technische Hilfeleistungen einerseits, aber auch leider vermehrt Menschenrettungen auf dem Rhein problemlos möglich. „Wir sind mit dem Boot deutlich schneller am Einsatzort als früher“, erklärten Samuel Rein und Wehrführer Dirk Jacoby, der ergänzte: „Gerade im Sommer haben wir sehr viele Hobbypaddler zwischen den großen Schiffen auf dem Wasser.“

Das sei höchstgefährlich, weil dabei die Kraft der Güterschiffe meist unterschätzt werde. Zehn Einsätze zählt das HLB bereits in 2025, zuletzt beispielsweise als Brandsicherheitsdienst im Schiffskorso bei Rhein in Flammen von Braubach bis Koblenz. Jedoch bereits zwei Tage nach Schweitzers Besuch musste es zur Menschenrettung bei Bacharach ausrücken, wo einem Menschen bedauerlicherweise nicht mehr geholfen werden konnte.

Die heute noch für den Schiffsverkehr schwierige Rheinpassage zwischen Loreley und Bingen unterstreicht, dass der Liegeplatz im Loreleyhafen genau richtig gewählt sei, so Dirk Jacoby. Im sogenannten Rendezvous-Verfahren helfen sich die in Bingen und Koblenz nächst stationierten Feuerwehrboote bei Einsätzen gegenseitig. Zum Betreiben des HLB bedarf es gesonderte Ausbildungen, die über den üblichen Feuerwehrdienst hinausgehen. Dazu gehört neben dem entsprechenden Bootsführerschein natürlich auch das Radarpatent, weil es auch nachts Einsätze geben kann. Auch werden Dienste eingeteilt.

Das bedeutet Engagement im Ehrenamt, wozu nicht jeder bereit ist. Daher sei man froh, dass gut ausgebildete Aktive wie etwa Samuel Rein mit Herzblut bei der Sache sind, so VG-Wehrleiter Jörg Preißmann, auf die man sich verlassen könne. Man habe mit aktuell 19 Jugendfeuerwehraktiven keine Nachwuchssorgen, müsse aber stetig Kameraden auch in andere Wohnregionen ziehen lassen, die zum Beispiel wegen Studium oder Job das Mittelrheintal verlassen, so Wehrführer Dirk Jacoby.

Es ist schon eine Besonderheit für eine VG, ein Feuerwehrboot des Landes in seiner Zuständigkeit zu haben. Das bedeutet für die freiwillige Stützpunktwehr St. Goarshausen immer wieder nautische Aus- und Fortbildung und nicht nur den üblichen Feuerwehrdienst.“, betonte Bürgermeister Mike Weiland. Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der in seiner Kindheit mit seinem Vater, der Schiffsführer war, selbst viel Zeit auf Güterschiffen auf dem Rhein verbracht hat, war nicht nur beeindruckt von der Leistungsfähigkeit des HLB sondern vor allem auch dem Einsatz der Ehrenamtlichen:

„Unsere Blaulichtfamilie ist rund um die Uhr für uns alle da – freiwillig, selbstlos und mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dieses Engagement ist unverzichtbar und verdient unseren höchsten Respekt. Deswegen gilt den Männern und Frauen der freiwilligen Feuerwehr mein tiefster Dank und meine aufrichtige Anerkennung für ihren selbstlosen Einsatz.“ Und diesen Dank brachte er am Ende der Fahrt auch gegenüber der Mannschaft des HLB zum Ausdruck.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Landesregierung, Verbandsgemeinde Loreley und Feuerwehr St. Goarshausen setzen mit dem Hilfeleistungslöschboot „Loreley“ starkes Zeichen für Sicherheit und Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei - Stephan Dinges
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Nach Radunfall in Miellen: Mann schubst 14-Jährigen in die Lahn

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Foto: BEN Kurier | Symbolbild

MIELLEN (ots) Am Freitag, 08.08.20225, gegen 18:45 Uhr, befuhr ein 14jähriger Jugendlicher mit seinem E-Scooter den geteerten Rad- & Wanderweg zwischen Friedrichssegen und Fachbach-Oberau in Fahrtrichtung Miellen. In Höhe des Parkplatzes an der nahegelegenen Bundesstraße 260 kamen ihm eine Frau und ein Mann mit ihren Fahrrädern entgegen. Der Jugendliche bremste seinen E-Scooter bis zum Stillstand ab, da die entgegenkommende Radfahrerin nicht weit genug rechts fuhr. Die Radfahrerin bremste ebenfalls ab und kam hierbei ohne Fremdeinwirkung zu Fall.

Der begleitende Radfahrer stieg daraufhin ab und attackierte unverzüglich den Jugendlichen. Hierbei schubste der Radfahrer den Jugendlichen nach hinten, so dass dieser die angrenzende Böschung herunterfiel und in der Lahn zum Liegen kam. Der Jugendliche erlitt dadurch Schürfwunden und die von ihm getragenen Kopfhörer und das mitgeführte Mobiltelefon waren nicht mehr funktionsfähig.

Der aggressive Mann und die Frau setzten sich wieder auf ihre Fahrräder und fuhren in Fahrtrichtung Friedrichssegen bzw. Lahnstein weiter. Bei der Radfahrerin soll es sich um eine Frau Mitte 30 mit dunkelblonden Haaren, schlanker Statur gehandelt haben, die einen Fahrradhelm, Sonnenbrille, sowie einen blau-schwarzen Radsportanzug getragen haben soll. Der Radfahrer soll auch Mitte/Anfang 30, mit braunen Haare gewesen sein, der ebenfalls Radsportkleidung in blau-schwarzer Farbe, einen Helm und eine Sonnenbrille trug. Die Polizeiinspektion Bad Ems sucht Zeugen, die Hinweise zur Identität des Täters geben können.

Vor allem wird ein weiteres, radfahrendes Pärchen gesucht, die kurz nach dem Vorfall mit dem geschädigten Jugendlichen sprachen und den hier zur Rede stehenden Radfahrern hinterherfuhren. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Bad Ems, Telefon: 02603-9700 oder per E-Mail: pibadems.wache@polizei.rlp.de

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