Blaulicht
Versuchte Tötung – Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt Unterbringung in eine Psychiatrie
KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Mai beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 13.03.2022, gegen 14.15 Uhr, im Bereich des Markenbildchenwegs nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen in einem Kinderwagen liegenden zweijährigen Jungen mit Tötungsvorsatz angegriffen und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt zu haben. Zuvor soll er die Mutter des Kindes weggeschubst haben. Das Kind, das diverse Stichwunden, insbesondere im Bereich des Rückens, davontrug, musste notoperiert werden. Dass der Junge die Tat überlebte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Eingreifen von Passanten zu verdanken, denen es gelungen sei, den Beschuldigten zu überwältigen. Einer der Passanten, der als Zeuge gesucht worden war, konnte trotz dahingehenden Aufrufs in der vorangegangenen Pressemitteilung nicht ermittelt werden.
Die Staatsanwaltschaft erachtet den Beschuldigten nach Abschluss der Ermittlungen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Allerdings geht sie auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war.
Der Beschuldigte ist bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden und befindet sich weiterhin in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz.
Nunmehr hat das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen hierzu bzw. zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Rechtliche Hinweise:
Den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Wie bei jedem Verbrechen, ist auch der Versuch grundsätzlich strafbar. Den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt nach § 224 des Strafgesetzbuchs u.a., wer eine andere Person vorsätzlich mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Das deutsche Strafrecht sieht jedoch vor, dass Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kommt die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, in Betracht. Zum Schutz der Allgemeinheit kann eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines so genannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt die Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.
Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt für die beschuldigte Person bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Blaulicht
Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau
BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.
Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.
Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.
Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.
Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung
Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
Blaulicht
Schulfeuerwehr des Gymnasiums in St. Goarshausen neu ausgestattet
ST. GOARSHAUSEN Der 10. Dezember 2024 war ein besonderer Tag für die Schulfeuerwehr des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen (WHG). Aus besonderem Anlass begrüßte der Leiter der Schulfeuerwehr-AG Fabian Zorn neben den Mitgliedern der Schulfeuerwehr den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Mike Weiland, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann, den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V. Ralf Elenz sowie den ehemaligen Wehrführer der Feuerwehr Patersberg Bernd Rammersbach. Mike Weiland dankte den anwesenden Nachwuchskräften, die aus insgesamt vier verschiedenen Verbandsgemeinden stammen, für ihr Engagement und übergab einen Tragkraftspritzenhänger (TSA) an die Schulfeuerwehr.
Übergabe von Gerätschaften und Schutzausrüstung
Legt die Schule damit doch den Grundstein und die Motivation für junge Menschen, sich oft auch in der regulären Feuerwehr in ihren Wohnorten zu engagieren. Diesen Tragkraftspritzenanhänger hat Bernd Rammersbach dankenswerterweise über mehrere Monate mit der dazugehörigen Ausrüstung hergerichtet. Damit der Anhänger rund um die Schule bewegt werden kann, wurde ein Adapter für eine PKW-Anhängerkupplung montiert, der freundlicherweise vom Malerbetrieb Herrmann Christmann gesponsert wurde.
Um die persönliche Schutzausrüstung der Schulfeuerwehr auf den neusten Stand zu bringen, hat der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. die Nachwuchskräfte mit 12 neuen Einsatzjacken und -hosen ausgestattet. Da die Schulfeuerwehr nach dieser Beschaffung weitere Mitglieder dazu gewonnen hat, hat sich der Verein der Freunde und Förderer des WHG ebenfalls an der Ausstattung mit Einsatzjacken- und hosen beteiligt.
Fabian Zorn sowie die anwesenden Schülerinnen und Schüler waren sichtlich von der neuen Ausrüstung und der damit verbundenen Aufwertung der Arbeitsgemeinschaft begeistert. Dadurch können bestimmte Aufgaben rund um die Schule, wie z.B. bei Hochwasser, bearbeitet und die gute Kooperation mit der Feuerwehr St. Goarshausen intensiviert werden. Alle Beteiligten freuen sich schon sehr auf die erste Übung mit den neuen Gerätschaften und der neuen Schutzausrüstung.
Blaulicht
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.
Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.
BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.
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