Blaulicht
Versuchte Tötung – Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt Unterbringung in eine Psychiatrie
KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Mai beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.
In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 13.03.2022, gegen 14.15 Uhr, im Bereich des Markenbildchenwegs nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen in einem Kinderwagen liegenden zweijährigen Jungen mit Tötungsvorsatz angegriffen und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt zu haben. Zuvor soll er die Mutter des Kindes weggeschubst haben. Das Kind, das diverse Stichwunden, insbesondere im Bereich des Rückens, davontrug, musste notoperiert werden. Dass der Junge die Tat überlebte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Eingreifen von Passanten zu verdanken, denen es gelungen sei, den Beschuldigten zu überwältigen. Einer der Passanten, der als Zeuge gesucht worden war, konnte trotz dahingehenden Aufrufs in der vorangegangenen Pressemitteilung nicht ermittelt werden.
Die Staatsanwaltschaft erachtet den Beschuldigten nach Abschluss der Ermittlungen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Allerdings geht sie auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war.
Der Beschuldigte ist bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden und befindet sich weiterhin in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz.
Nunmehr hat das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen hierzu bzw. zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Rechtliche Hinweise:
Den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Wie bei jedem Verbrechen, ist auch der Versuch grundsätzlich strafbar. Den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt nach § 224 des Strafgesetzbuchs u.a., wer eine andere Person vorsätzlich mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Das deutsche Strafrecht sieht jedoch vor, dass Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kommt die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, in Betracht. Zum Schutz der Allgemeinheit kann eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines so genannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt die Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.
Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt für die beschuldigte Person bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!
BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
Blaulicht
Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne
RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.
Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.
Wohnungen vorerst gesichert
Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.
Tiefe Spuren in der Region
Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.
Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)
Blaulicht
Landesübungstag mit 190 Einsatzkräften im Kreis
RHEIN-LAHN Im Rahmen des ersten Landesübungstages in Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis mit 190 Einsatzkräften. Innerhalb des Landkreises fand die Verlegeübung Convoy mit 13 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks mit 60 Teilnehmern statt. Ergänzend dazu waren fünf weitere Fahrzeuge im Einsatz, die die jeweiligen Bereitstellungsräume geführt haben.
Die Mannschaft wurde mit ihren Fahrzeugen von ihren Heimatstandorten durch die Informations- und Kommunikationszentrale (IUKZ) der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz abgerufen und sammelten sich am Feuerwehrgerätehaus in Birlenbach-Fachingen. Von dort wurde der geschlossene Fahrzeugverband über 41 km auf einer vorgegebenen Marschroute, gekennzeichnet mit Blaulicht, an das alte Bundeswehrdepot nach Gemmerich verlegt.
Nach einem technischen Halt zog der Fahrzeugtross weitere 17 km bis in die Höhe vom Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen weiter, um die letzten 8 km auf Feld- und Waldwegen bis nach Lollschied zu fahren. Zeitgleich wurden acht Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit 20 Helfern des DRK nach Birlenbach-Fachingen abgerufen. Unter der Führung vom Organisatorischen Leiter Christian Elbert und dem stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Lars Ritscher beteiligten sich die Einsatzkräfte bei einem fiktiven ICE-Unglück im Westerwaldkreis.
Dazu verlegten die Kräfte ebenfalls in einem geschlossenen Verband vom Bereitstellungsraum Birlenbach-Fachingen nach Montabaur und wurden dort zur Betreuung Betroffener, der Verletztenversorgung und des Patiententransportes bis in die Zielkrankenhäuser eingesetzt.
In Lahnstein übte die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz mit der Feuerwehr Lahnstein ein Brandereignis innerhalb des Werkgeländes. Hierbei waren ca. 100 Einsatzkräfte beteiligt. Koordiniert und als Gesamtlage im Rhein-Lahn-Kreis geführt wurden die Übungen im Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Lollschied mit zehn Helfern, unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur(BKI) Guido Erler.
Von hier aus wurde auch die Gesamtlage an die Integrierte Leitstelle Montabaur und dem Lagezentrum am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz übermittelt. Allen Beteiligten gilt es einen besonderen Dank auszusprechen. Nur durch Übungen können wir die Leistungsfähigkeit und Handlungssicherheit von Einsatzkräften und Führungskräften unter realitätsnahen Bedingungen trainieren und verbessern, so BKI Erler. (pm Rhein-Lahn-Kreis)
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