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Versuchte Tötung – Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt Unterbringung in eine Psychiatrie

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Mitte Mai beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 39 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 13.03.2022, gegen 14.15 Uhr, im Bereich des Markenbildchenwegs nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen in einem Kinderwagen liegenden zweijährigen Jungen mit Tötungsvorsatz angegriffen und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt zu haben. Zuvor soll er die Mutter des Kindes weggeschubst haben. Das Kind, das diverse Stichwunden, insbesondere im Bereich des Rückens, davontrug, musste notoperiert werden. Dass der Junge die Tat überlebte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Eingreifen von Passanten zu verdanken, denen es gelungen sei, den Beschuldigten zu überwältigen. Einer der Passanten, der als Zeuge gesucht worden war, konnte trotz dahingehenden Aufrufs in der vorangegangenen Pressemitteilung nicht ermittelt werden.

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Die Staatsanwaltschaft erachtet den Beschuldigten nach Abschluss der Ermittlungen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig. Allerdings geht sie auf der Grundlage des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war.

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Der Beschuldigte ist bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden und befindet sich weiterhin in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz.

Nunmehr hat das Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Bitte wenden Sie sich daher bei weiteren Fragen hierzu bzw. zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

 

Rechtliche Hinweise:

Den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 des Strafgesetzbuchs erfüllt, wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein. Wie bei jedem Verbrechen, ist auch der Versuch grundsätzlich strafbar. Den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt nach § 224 des Strafgesetzbuchs u.a., wer eine andere Person vorsätzlich mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Das deutsche Strafrecht sieht jedoch vor, dass Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden können. War ein Täter bei Begehung der Tat schuldunfähig, kommt die Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, wie etwa die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, in Betracht. Zum Schutz der Allgemeinheit kann eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines so genannten Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis einer Tat in einer gerichtlichen Hauptverhandlung zwar wahrscheinlich zu führen, der Beschuldigte zur Tatzeit jedoch schuldunfähig gewesen und daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Dabei tritt die Antragsschrift an die Stelle einer Anklageschrift.

Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist jedoch weder mit einem Schuldspruch noch mit einer Vorverurteilung des Beschuldigten verbunden. Vielmehr gilt für die beschuldigte Person bis zur Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung weiterhin die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Beschuldigter einstweilig untergebracht ist. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

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DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

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Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

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Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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Blaulicht

Sachbeschädigung in Misselberg

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Foto: Gemeinde Misselberg

MISSELBERG Am Mittwoch dem 10.04.2024 vormittags, wurde die Bruchsteinmauer, am Schild “650 Jahre Misselberg”, beschädigt. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Wer etwas gesehen hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, kann sich an die Polizeiinspektion Bad Ems, Tel. 0 26 03/97 0-0 oder den Ortsbürgermeister Thomas Schulz Tel. 0 26 04/89 73 wenden.

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