Blaulicht
Tötungsdelikt in Andernach
KOBLENZ/ANDERNACH Wegen des Verdachts des Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 48 Jahre alten belarussischen Staatsangehörigen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am vergangenen Wochenende einen 48 Jahre alt gewordenen deutschen Staatsangehörigen auf einem verlassenen Industriegelände in Andernach-Miesenheim nach vorangegangenen Streitigkeiten mutmaßlich mittels Gewalt gegen den Halsbereich getötet zu haben.
Der Beschuldigte, der sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen hat, wurde am 24.04.2022 vorläufig festgenommen und am darauffolgenden Tag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen dauern an. Der Anlass der Streitigkeit und das etwaige Motiv des Beschuldigten sind bislang unklar. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden. In diesem Zusammenhang werden Zeugen gesucht, die im mutmaßlichen Tatzeitraum zwischen dem Abend des 23.04.2022 und 24.04.2022, 14.00 Uhr, im Bereich der B 256 und dem Kräwerweg in Andernach-Miesenheim verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder sonstige Hinweise zur Tat geben können. Hinweise bitte an die Polizei Koblenz unter der Rufnummer 0261/103-2690.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 StGB strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz
Blaulicht
Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau
BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.
Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.
Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme
Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.
Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.
Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung
Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
Blaulicht
Schulfeuerwehr des Gymnasiums in St. Goarshausen neu ausgestattet
ST. GOARSHAUSEN Der 10. Dezember 2024 war ein besonderer Tag für die Schulfeuerwehr des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen (WHG). Aus besonderem Anlass begrüßte der Leiter der Schulfeuerwehr-AG Fabian Zorn neben den Mitgliedern der Schulfeuerwehr den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Mike Weiland, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann, den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V. Ralf Elenz sowie den ehemaligen Wehrführer der Feuerwehr Patersberg Bernd Rammersbach. Mike Weiland dankte den anwesenden Nachwuchskräften, die aus insgesamt vier verschiedenen Verbandsgemeinden stammen, für ihr Engagement und übergab einen Tragkraftspritzenhänger (TSA) an die Schulfeuerwehr.
Übergabe von Gerätschaften und Schutzausrüstung
Legt die Schule damit doch den Grundstein und die Motivation für junge Menschen, sich oft auch in der regulären Feuerwehr in ihren Wohnorten zu engagieren. Diesen Tragkraftspritzenanhänger hat Bernd Rammersbach dankenswerterweise über mehrere Monate mit der dazugehörigen Ausrüstung hergerichtet. Damit der Anhänger rund um die Schule bewegt werden kann, wurde ein Adapter für eine PKW-Anhängerkupplung montiert, der freundlicherweise vom Malerbetrieb Herrmann Christmann gesponsert wurde.
Um die persönliche Schutzausrüstung der Schulfeuerwehr auf den neusten Stand zu bringen, hat der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. die Nachwuchskräfte mit 12 neuen Einsatzjacken und -hosen ausgestattet. Da die Schulfeuerwehr nach dieser Beschaffung weitere Mitglieder dazu gewonnen hat, hat sich der Verein der Freunde und Förderer des WHG ebenfalls an der Ausstattung mit Einsatzjacken- und hosen beteiligt.
Fabian Zorn sowie die anwesenden Schülerinnen und Schüler waren sichtlich von der neuen Ausrüstung und der damit verbundenen Aufwertung der Arbeitsgemeinschaft begeistert. Dadurch können bestimmte Aufgaben rund um die Schule, wie z.B. bei Hochwasser, bearbeitet und die gute Kooperation mit der Feuerwehr St. Goarshausen intensiviert werden. Alle Beteiligten freuen sich schon sehr auf die erste Übung mit den neuen Gerätschaften und der neuen Schutzausrüstung.
Blaulicht
Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt
BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.
Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.
BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.
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