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Tötungsdelikt in Andernach

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Tötungsdelikt in Andernach

KOBLENZ/ANDERNACH Wegen des Verdachts des Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 48 Jahre alten belarussischen Staatsangehörigen. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am vergangenen Wochenende einen 48 Jahre alt gewordenen deutschen Staatsangehörigen auf einem verlassenen Industriegelände in Andernach-Miesenheim nach vorangegangenen Streitigkeiten mutmaßlich mittels Gewalt gegen den Halsbereich getötet zu haben.

Der Beschuldigte, der sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen hat, wurde am 24.04.2022 vorläufig festgenommen und am darauffolgenden Tag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen dauern an. Der Anlass der Streitigkeit und das etwaige Motiv des Beschuldigten sind bislang unklar. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden. In diesem Zusammenhang werden Zeugen gesucht, die im mutmaßlichen Tatzeitraum zwischen dem Abend des 23.04.2022 und 24.04.2022, 14.00 Uhr, im Bereich der B 256 und dem Kräwerweg in Andernach-Miesenheim verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder sonstige Hinweise zur Tat geben können. Hinweise bitte an die Polizei Koblenz unter der Rufnummer 0261/103-2690.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Totschlags macht sich gemäß § 212 StGB strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung. Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz

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Tragischer Kältetod in Koblenz: Obdachloser verstirbt am Löhr-Center

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Foto: Holger Weinandt | Foto Wikimedia | This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license.

KOBLENZ Ein tragischer Fall erschüttert Koblenz: Kurz vor dem Jahreswechsel ist ein 43-jähriger Mann verstorben, der auf der Straße lebte. Nach Angaben der Polizei erlag er vermutlich der bitteren Kälte. Seine Leiche wurde am 29. Dezember 2024 in der Nähe des Löhr-Centers entdeckt. Eine Obduktion bestätigte, dass der Mann vermutlich aufgrund von Unterkühlung starb. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Zuerst hatte der SWR über den Fall berichtet.

Hilfe war bekannt, aber nicht zuletzt genutzt

Der Verstorbene war mit den Hilfsangeboten für obdachlose Menschen in Koblenz vertraut. Laut der Stadtverwaltung hatte er diese noch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, verzichtete jedoch im vergangenen Jahr darauf. Der Kältebus, der in den Wintermonaten warme Mahlzeiten, Decken und Schlafsäcke verteilt, gehörte zu den Unterstützungsmaßnahmen, die ihm bekannt waren.

Hilfsorganisationen äußern Betroffenheit

Der Hilfsverein „Die Schachtel“ und die Caritas, die den Mann regelmäßig betreuten, reagierten bestürzt auf seinen Tod. „Es ist immer wieder tragisch, wenn Menschen auf der Straße sterben“, erklärte ein Vertreter der Organisation. Besonders in den Wintermonaten seien obdachlose Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind. Der Verstorbene litt Berichten zufolge unter gesundheitlichen Problemen, die durch Suchterkrankungen verstärkt worden sein könnten.

Personalmangel begrenzt den Einsatz des Kältebusses

Der Kältebus, ein wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe in Koblenz, ist derzeit nur montags und donnerstags im Einsatz. Grund dafür ist der Mangel an freiwilligen Helfern, der eine Ausweitung der Fahrten verhindert. Die Verantwortlichen rufen die Bevölkerung auf, in kalten Nächten hinzusehen und wohnungslosen Menschen Unterstützung anzubieten, um solche tragischen Schicksale künftig zu verhindern.

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Katze in Fachbach angeschossen: Zeugen gesucht!

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Foto: Gemeinde Fachbach | Familie Klingelhöfer

FACHBACH Am 29. Dezember 2024 wurde im Fachbacher Ortsteil Oberau eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, jedoch ist der Täter bislang unbekannt. Die Polizei in Bad Ems und der Ortsbürgermeister bitten um Hinweise von Zeugen, die etwas beobachtet haben könnten. Wer Informationen hat, wird gebeten, sich bei den Behörden zu melden, um zur Aufklärung des Falls beizutragen (pm Thorsten Heibel, Ortsbürgermeister in Fachbach).

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Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz

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Foto: Landgericht Koblenz

KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.

Schockierende Vorwürfe

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.

Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.

Massive Sachbeschädigung und Drohungen

Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.

Hintergrund und Motiv

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.

Prozessbeginn im Februar

Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr

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