Blaulicht
Er deckte alles bei der Lebenshilfe Rhein-Lahn auf – Nun wurde der Whistleblower entlassen

NASTÄTTEN Whistleblower sollen EU-weit geschützt werden. Eine EU-Richtline, die einheitliche Standards vorschreibt, wurde am 16. Dezember 2019 verabschiedet. Alle EU Staaten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2021 die Richtlinie umzusetzen. Deutschland plante zwar in der letzten Legislaturperiode ein Hinweisgeberschutzgesetz, doch bisher scheiterte es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen von CDU und SPD.
„Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt“, sagt die EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová. „Für ihr mutiges Handeln verdienen sie Anerkennung und Schutz„.
Die EU Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, zuverlässige und funktionierende Meldekanäle einrichten. Auch die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte mehr als 50 Mitarbeiter. Eine solche Meldestelle gab es nicht. Im Gegenteil. Die Mitarbeiter sollen durch den ehemaligen Geschäftsführer eingeschworen worden sein, niemals irgendetwas zu verraten.
Whistleblower sollen vor Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung geschützt sein – Nicht so im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn
Dabei ist es ein großer Unterschied ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder mögliche Straftaten handelt. Mit den neuen Vorschriften der EU wurden Schutzvorkehrungen geschaffen, um Hinweisgeber vor Repressalien wie Entlassungen, Herabstufung oder Einschüchterung zu schützen. Auch die Unterstützer wie Arbeitskollegen und Angehörige sollen den identischen Schutz genießen.
In Deutschland soll die bislang lückenhafte und unzureichende Hilfe für hinweisgebende Personen ausgebaut werden. Repressalien gegen Whistleblower sollen verboten werden. Die Beweislast wird umgekehrt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat.
Wer eine neue Arbeitsstelle für den mutigen Whistleblower weiß, darf sich gerne vertrauensvoll an den BEN Kurier per Mail an redaktion(at)ben-kurier.de wenden
Bereits Mitte der Woche soll dem Mitarbeiter und Whistleblower vom neuen Geschäftsführer Emrich mitgeteilt worden sein, dass er Betriebsgeheimnisse verraten hätte und deswegen gekündigt werden soll. Den Einwand, dass es sich hier um strafrechtliche relevante Missstände handelte die keiner hören wollte, schien den neuen Leiter der Lebenshilfe nicht zu interessieren. Dabei muss genau dort unterschieden werden. Betriebsgeheimnisse und mögliche strafrechtliche Missstände….
Geschäftsführer Emrich soll erklärt haben, dass er den unliebsamen Mitarbeiter wegen Verrat von Betriebsgeheimnissen entlassen will – Hat die Geschäftsleitung der Lebenshilfe ehrliches Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle oder wird es weiter ein Intrigenspiel geben?
Durch die Ankündigung des Lebenshilfe Rhein-Lahn Geschäftsführers, dass er den Mitarbeiter wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen entlassen will, könnte es zu einem Bumerang kommen. Dadurch könnte jede schriftliche Kündigung aus betriebswirtschaftlichen oder ähnlichen Gründen nichtig sein.
Letztlich geht es um etwas völlig anderes. Die Aufarbeitung des Skandals um die Lebenshilfe Rhein-Lahn scheint in keiner Weise zu gelingen. Während auf den Social-Media Seiten der Lebenshilfe Rhein-Lahn alle paar Tage nach neuen Mitarbeiter gesucht werden, leiden die Angestellten unter der Situation und dem öffentlichen Druck. Dabei sind sie es, die den Betrieb, trotz widriger Umstände, aufrechterhalten.
Für den Whistleblower geht es um die Existenz seiner Familie – Durch sein beherztes Eingreifen, konnte von der Lebenshilfe Rhein-Lahn weiterer finanzieller Schaden abgewendet werden
In der Chefetage scheint man wenig gelernt zu haben. Binnen kürzester Zeit wurde ein neuer Geschäftsführer berufen der kurzerhand Insolvenz anmeldete. Sicherlich zu der Zeit der erste richtige Schritt. Zu einer Aufarbeitung gehört aber auch, sich mit den Ereignissen ehrlich auseinanderzusetzen und dieses scheint nicht zu gelingen. Dazu würde es gehören, Fehler einzugestehen und mit den Mitarbeitern neue Wege zu suchen. So verspielt die Lebenshilfe Rhein-Lahn das letzte verbliebene moralische Kapital.
Kündigung soll zum 28.02 erfolgt sein
Der BEN Kurier hatte eine kurzfristige Presseanfrage an den Insolvenzverwalter Jens Lieser in Koblenz gestellt. Dieser soll angeblich die Kündigung des Whistleblowers unterschrieben haben. Beantwortet wurde die Presseanfrage nicht. Der Mitarbeiter der Lebenshilfe will sich rechtlich wehren und die Aussichten stehen nicht schlecht. So könnte sich der Whistleblower vor dem Arbeitsgericht, als einer der ersten Fälle, auf die EU Richtline berufen.
Blaulicht
Nach Unfallflucht in Bad Ems: Kind verletzt zurückgelassen – Zeugen gesucht!

BAD EMS (ots) Am Donnerstag, den 09.10.2025 kam es gegen 17:55 Uhr in Bad Ems zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein 6-jähriger Junge leichte Verletzungen erlitt. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug befuhr die Koblenzer Straße aus Richtung Eitelborn (OT Denzerheide, B261) kommend in Fahrtrichtung Innenstadt. Auf Höhe der Hausnummer 54 touchierte dieses den am rechten Fahrbahnrand sitzenden Jungen.
Anschließend setzte das Fahrzeug seine Fahrt fort, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Dieser wurde mittels Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist lediglich bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug (vermutlich PKW) gehandelt haben soll. Sachdienliche Hinweise werden an die Polizeiinspektion Bad Ems (02603-9700) erbeten.
Blaulicht
Phoenix Engineering: 180 Mitarbeiter haben das Unternehmen bereits verlassen – Insolvenzverwalter zahlt erste Löhne

RHEIN-LAHN-KREIS|KÖLN Entlastung bei Phoenix Engineering nach Insolvenzantrag? Wohl kaum! Rund 180 Beschäftigte haben das insolvente Unternehmen inzwischen verlassen. Für die verbliebenen Mitarbeiter hat der vorläufige Insolvenzverwalter am Dienstag die Auszahlung der ausstehenden August-Löhne veranlasst, als sogenanntes vorfinanziertes Insolvenzgeld. Noch in dieser Woche soll eine erste Anzahlung für September folgen.
Von den aktuell verbliebenen Arbeitnehmern konnten für 144 die Zahlungen freigegeben werden. Bei 26 weiteren fehlen noch die notwendigen Unterschriften. Die ausgeschiedenen 180 Beschäftigten müssen ihre Ansprüche direkt bei der Agentur für Arbeit geltend machen, entsprechende Informationen und Formulare wurden durch die Insolvenzverwaltung bereitgestellt.
Wohnungen vorerst gesichert
Ein weiteres Problem konnte ebenfalls gelöst werden: Nach zahlreichen Berichten über drohende Kündigungen von Unterkünften meldete der Insolvenzverwalter, dass inzwischen mit allen Vermietern Vereinbarungen getroffen wurden. Damit sind die Wohnungen der Beschäftigten zunächst gesichert.
Tiefe Spuren in der Region
Phoenix Engineering war vor allem im Rhein-Lahn-Kreis beim Glasfaserausbau tätig. Die wirtschaftliche Schieflage der Firma hat dort nicht nur für erhebliche Verzögerungen gesorgt, sondern auch Subunternehmen und Dienstleister schwer getroffen. Allein hier belaufen sich die Forderungen bereits auf Millionenbeträge.
Für die ehemaligen Mitarbeiter, von denen viele aus dem Ausland angeworben wurden, bedeutet der Zusammenbruch des Unternehmens einen tiefen Einschnitt: Ausstehende Löhne, Unsicherheit über die Zukunft und zum Teil existenzielle Probleme mit der Unterkunft haben den Skandal überregional bekannt gemacht.
Ob das Unternehmen eine Zukunft hat, ist fraglich. Fest steht: Für die 180 bereits ausgeschiedenen Beschäftigten ist das Kapitel Phoenix Engineering beendet und für die verbliebenen ist die Zukunft ungewiss. (dk)
Blaulicht
Landesübungstag mit 190 Einsatzkräften im Kreis

RHEIN-LAHN Im Rahmen des ersten Landesübungstages in Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch der Rhein-Lahn-Kreis mit 190 Einsatzkräften. Innerhalb des Landkreises fand die Verlegeübung Convoy mit 13 Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks mit 60 Teilnehmern statt. Ergänzend dazu waren fünf weitere Fahrzeuge im Einsatz, die die jeweiligen Bereitstellungsräume geführt haben.
Die Mannschaft wurde mit ihren Fahrzeugen von ihren Heimatstandorten durch die Informations- und Kommunikationszentrale (IUKZ) der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz abgerufen und sammelten sich am Feuerwehrgerätehaus in Birlenbach-Fachingen. Von dort wurde der geschlossene Fahrzeugverband über 41 km auf einer vorgegebenen Marschroute, gekennzeichnet mit Blaulicht, an das alte Bundeswehrdepot nach Gemmerich verlegt.
Nach einem technischen Halt zog der Fahrzeugtross weitere 17 km bis in die Höhe vom Abfallwirtschaftszentrum in Singhofen weiter, um die letzten 8 km auf Feld- und Waldwegen bis nach Lollschied zu fahren. Zeitgleich wurden acht Fahrzeuge der Schnelleinsatzgruppe (SEG) mit 20 Helfern des DRK nach Birlenbach-Fachingen abgerufen. Unter der Führung vom Organisatorischen Leiter Christian Elbert und dem stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Lars Ritscher beteiligten sich die Einsatzkräfte bei einem fiktiven ICE-Unglück im Westerwaldkreis.
Dazu verlegten die Kräfte ebenfalls in einem geschlossenen Verband vom Bereitstellungsraum Birlenbach-Fachingen nach Montabaur und wurden dort zur Betreuung Betroffener, der Verletztenversorgung und des Patiententransportes bis in die Zielkrankenhäuser eingesetzt.
In Lahnstein übte die Werkfeuerwehr Zschimmer & Schwarz mit der Feuerwehr Lahnstein ein Brandereignis innerhalb des Werkgeländes. Hierbei waren ca. 100 Einsatzkräfte beteiligt. Koordiniert und als Gesamtlage im Rhein-Lahn-Kreis geführt wurden die Übungen im Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Lollschied mit zehn Helfern, unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspekteur(BKI) Guido Erler.
Von hier aus wurde auch die Gesamtlage an die Integrierte Leitstelle Montabaur und dem Lagezentrum am Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz übermittelt. Allen Beteiligten gilt es einen besonderen Dank auszusprechen. Nur durch Übungen können wir die Leistungsfähigkeit und Handlungssicherheit von Einsatzkräften und Führungskräften unter realitätsnahen Bedingungen trainieren und verbessern, so BKI Erler. (pm Rhein-Lahn-Kreis)
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