Koblenz
Urteil: Corona-Betriebsbeschränkungen im Einzelhandel waren zulässig

KOBLENZ Die in der „Corona-Musterallgemeinverfügung“ des Landes enthaltene Regelung, wonach nur Personen eines Hausstandes zur selben Zeit nach vorheriger Terminvergabe die Verkaufsräume von gewerblichen Einrichtungen betreten durften, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im Frühjahr 2021 erließ der Beklagte Allgemeinverfügungen nach der als Anlage der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung beigefügten Musterallgemeinverfügung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach waren gewerbliche Einrichtungen grundsätzlich geschlossen. Zulässig war lediglich ein Abhol-, Liefer- und Bringdienst nach vorheriger Bestellung. Nur Personen eines Hausstandes durften zur selben Zeit nach vorheriger Terminvergabe die Verkaufsräume betreten. Zwischen mehreren solcher Termine war ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten freizuhalten.
Gegen diese Regelung wandte sich die Klägerin zunächst im Verwaltungs- und sodann im Klageverfahren. Sie trug vor, es fehle an einer wirksamen Rechtsgrundlage für den Erlass der Allgemeinverfügungen. Die darin geregelten Betriebseinschränkungen seien jedenfalls unverhältnismäßig. Je Einzelhandelsbetrieb nur Kundinnen und Kunden
eines gemeinsamen Haushalts zuzulassen, sei bereits nicht geeignet, Kontakte zu reduzieren.
Bei Beachtung entsprechender Hygieneregeln begründe auch die Terminvergabe für mehrere Hausstände gleichzeitig kein gesteigertes Infektionsrisiko. Der Eingriff in ihre Grundrechte sei überdies unangemessen gewesen. Die Allgemeinverfügungen hätten persönliche Kontakte bei großen Betrieben überproportional reduziert. Zumindest für besonders große Betriebe habe es einer Ausnahmeregelung bedurft. Dem trat der Beklagte entgegen und führte aus, mit den angegriffenen Allgemeinverfügungen sei die „Notbremse“ aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021 umgesetzt worden.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Es mangele weder an einer Rechtsgrundlage für den Erlass der Allgemeinverfügungen noch werde die Klägerin durch die darin enthaltenen Betriebsbeschränkungen in ihren Grundrechten verletzt, so die Koblenzer Richter. Die Allgemeinverfügungen fänden ihre Rechtsgrundlage in der Musterallgemeinverfügung des Landes, welche wiederum auf die wirksamen Vorschriften der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und des Infektionsschutzgesetzes habe gestützt werden können.
Die Betriebsbeschränkungen seien auf Grundlage der entsprechenden Vorschriften zulässig und insbesondere verhältnismäßig gewesen. Sie hätten sich in das schlüssige Gesamtkonzept des Landes eingefügt. Nach dem Motto „Wir bleiben zuhause“ habe dieses beabsichtigt, die Anzahl der Kontakte zwischen Menschen unterschiedlicher Hausstände auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dies namentlich durch die in der Musterallgemeinverfügung aufgestellte Regel, dass jeder sich im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands aufhalten dürfe. Dann sei es aber nur konsequent, auch private, aber für den öffentlichen Verkehr geöffnete Orte – wie etwa den Einzelhandel – in diese Regel einzubeziehen.
Werde für jeden Hausstand ein eigener Einkaufstermin vereinbart, treffe dieser Hausstand im Einzelhandelsgeschäft, genau wie im öffentlichen Raum, lediglich auf eine weitere Person: die Verkäuferin bzw. den Verkäufer. Die Anzahl erlaubter Terminkunden weiterhin an der Größe der Verkaufsfläche auszurichten, hätte zwar einen milderen Eingriff in die Rechte der Klägerin bedeutet. Damit hätte aber nicht genauso effektiv ausgeschlossen werden können, dass sich die Kunden an den Eingängen, in den Verkaufsräumen oder bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln begegnen, wie dies bei Aufenthalt nur eines Haushalts im Geschäft gewährleistet gewesen wäre.
Die Regelung sei auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin angemessen gewesen. Denn die mit den Betriebsbeschränkungen verfolgten Gemeinwohlbelange – der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit – hätten höheres Gewicht und der Eingriff sei aufgrund seiner zeitlichen Begrenzung auf wenige Wochen auch weniger schwer gewesen. Die wirtschaftliche Tätigkeit an sich sei der Klägerin in Form von Abholung und Lieferung sowie bei Terminvergabe an einzelne Haushalte erlaubt geblieben. Zudem hätten staatliche Überbrückungshilfen die finanziellen Einbußen aufgrund der Einschränkungen auch für große Betriebe gemildert.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30. August 2021, 3 K 297/21.KO)
Koblenz
Thorsten Rudolph und Lana Horstmann zu Gast im Heinrich-Haus: Inklusion und Zukunftsfragen im Fokus

KOBLENZ. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph hat gemeinsam mit der Neuwieder SPD-Landtagsabgeordneten Lana Horstmann die Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied-Engers besucht. Ziel war es, sich über die Arbeit und die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens zu informieren, das auch Standorte in Bendorf-Sayn, Kettig und Koblenz betreibt.
Im Gespräch mit den Geschäftsführern Thomas Linden, Dirk Rein und Frank Zenzen ging es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Investitionen in die Zukunft. Das Heinrich-Haus bietet Menschen mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen vielfältige Möglichkeiten zu lernen, zu arbeiten und zu leben. Maßstäbe des Heinrichs-Haus sind die Individuellen Bedürfnisse und Ressourcen eines jeden Angestellten. Dabei wollen sie begleiten, unterstützen, hören, fördern und fordern.
1928 gegründet, ist das Heinrich-Haus heute Teil der bundesweit tätigen Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe) und zählt mit rund 1 200 Beschäftigten zu den größten sozialen Arbeitgebern in der Region. Unter dem Leitgedanken „Im Mittelpunkt der Mensch“ umfasst das Angebot: Bildung in drei staatlich anerkannten Förderschulen sowie im Berufsbildungswerk (BBW) mit mehr als 30 Ausbildungsberufen, Internatsplätzen und einer eigenen berufsbildenden Schule, Berufliche Teilhabe in modernen Werkstätten für behinderte Menschen ,Wohn- und Lebensangebote in mehreren Einrichtungen der Region, Medizinische und therapeutische Versorgung und Ambulante Dienste, die seit 1997 auch Betreuung, Pflege und Hilfen im häuslichen Umfeld anbieten.
Zum Abschluss ihres Besuchs erhielten Rudolph und Horstmann von Bereichsleiterin Katharina Franzky noch einen Einblick in die Wohnbereiche in Engers. Dort tauschten sie sich mit pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie mit einer Bewohnerin über deren Alltag aus.
„Unternehmen wie das Heinrich-Haus leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft“, betonten Rudolph und Horstmann. „Für uns als Abgeordnete ist es entscheidend, zu wissen, wo die aktuellen Herausforderungen in der Arbeit mit behinderten Menschen liegen und wo wir politisch handeln können. Wir werden daher sicher im Austausch bleiben.“
Koblenz
Verena Schimmel aus Koblenz ist nominiert für den Maitre des Jahres

KOBLENZ Gemeinsam mit ihrem Partner David Weigang eröffnete Verena Schimmel im März 2023 das Verbene Bistro in Koblenz. Für sie war dieser Schritt eine natürliche Weiterentwicklung: „Wir hatten unser erstes Ziel erreicht, waren auf dem richtigen Weg – also bereit, etwas Neues zu wagen.“
Aktuell sorgt Schimmel auch über Koblenz hinaus für Aufmerksamkeit: Sie wurde beim renommierten Rolling Pin Award, der in diesem Jahr zum 15. Mal vergeben wird, in der Kategorie Maitre des Jahres nominiert. Dieser Preis wird nicht ohne Grund als „Oscar der Gastronomie“ bezeichnet. Dieser Award soll all diejenigen ehren, die durch Vorbildwirkung, Kreativität und Engagement die Branche beeinflussen.
„Ich habe das Glück, von meinen Kollegen nominiert worden zu sein“, erzählt sie stolz. „Jetzt stehe ich auf einer Liste, bei der es nur noch darum geht, mich gegen Berlin und Düsseldorf durchzusetzen.“
Für Schimmel ist Menschlichkeit das Herzstück von Service. „Uns ist es wichtig, Menschen zu sehen und zu spüren – unsere Gäste genauso wie unser Team. Letztlich gehört auch der Gast zum Team. Das ist die Wurzel des Gastgebertums.“
Dass sie einmal Gastgeberin eines eigenen Bistros sein würde, war keineswegs absehbar. Ursprünglich absolvierte Schimmel eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, „da bin ich ein bisschen reingerutscht über meine Eltern und den befreundeten Zahnarzt. Aber ich wusste schnell: Das ist nicht mein Weg.“ Viele Jahre führte sie parallel einen Concept Store in Emmelshausen, bis sie ihren heutigen Partner kennenlernte. Gemeinsam wagten die beiden den Schritt in die Gastronomie und machten ihre Leidenschaft zum Beruf.
Die Selbstständigkeit bringt für Schimmel und ihr Team natürlich auch Herausforderungen mit sich. Besonders die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind spürbar. Doch sie bleibt optimistisch: „Risiko gibt es immer. Aber wenn man ein gutes Konzept hat, daran glaubt, ein starkes Team an seiner Seite weiß und Gäste, die positives Feedback geben, dann kann man es schaffen.“
Im Verbene Bistro erwartet die Gäste eine international inspirierte Küche, geprägt von den persönlichen Einflüssen des multikulturellen Teams. Gleichzeitig liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität – enge Partnerschaften bestehen etwa mit Produzenten aus der Eifel. Während Weigang gemeinsam mit seinem Küchenteam die Gerichte entwickelt und die finale Entscheidung trifft, liegt Schimmels Stärke im Visuellen: „Er hat das letzte Wort, aber bei der Optik darf ich immer noch mitsprechen.“
Mein erster Eindruck? Offen und herzlich. Genau diese Mischung schafft das Gefühl, im Verbene Bistro nicht nur Gast, sondern Teil des Ganzen zu sein. Wer das alles selbst erleben möchte, sollte vorbeischauen und in die vielfältigen, kreativen Genusswelten des Restaurants eintauchen. Mit anderen Worten: Einfühlsam, kreativ und herzlich. So lässt sich das Verbene wohl am besten beschreiben.
Wer noch für Verena Schimmel als beste Gastgeberin des Jahres voten möchte, kann das bis zum 31.08.2025 machen. https://www.rollingpin.de/awards/deutschland
Koblenz
Junge Union Koblenz: Verbot unangekündigter Tests ist der falsche Weg

KOBLENZ Die Junge Union Koblenz, die Nachwuchsorganisation der CDU, kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, unangekündigte Tests in Schulen zu verbieten. Aus Sicht der jungen Christdemokraten setzt die Ampel damit ein völlig falsches Signal. „Anstatt die wirklichen Probleme wie Lehrermangel oder den regelmäßigen Unterrichtsausfall anzugehen, beschäftigt sich die Landesregierung mit Nebenschauplätzen, die kurzfristig für Schlagzeilen sorgen“, erklärt der JU-Kreisvorsitzende und CDU-Landtagskandidat Philip Rünz.
Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen wie Lehrermangel und Unterrichtsausfall
Rünz weiter: „Unangekündigte Tests sind ein pädagogisches Instrument, das Lehrkräften hilft, den Leistungsstand ehrlich einzuschätzen. Sie jetzt pauschal zu verbieten, bedeutet weniger Freiheit für Lehrer und weniger Verlässlichkeit in der Leistungsbewertung.“
Auch Henry Blomenkemper, Schüler und Beisitzer im JU-Kreisvorstand, übt Kritik: „Wir Schülerinnen und Schüler merken jeden Tag, wo es wirklich hakt – wenn Stunden ausfallen oder der Unterricht nur auf Sparflamme läuft. Das Verbot von unangekündigten Tests bringt uns überhaupt nicht weiter.“
Die Junge Union Koblenz fordert deshalb, endlich die eigentlichen Probleme in den Blick zu nehmen: ausreichend Lehrkräfte und eine verlässliche Unterrichtsversorgung. „Alles andere lenkt nur davon ab, dass unser Bildungssystem an den entscheidenden Stellen Nachholbedarf hat“, so Blomenkemper und Rünz abschließend (PM Junge Union Koblenz).
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