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Missbrauch in Koblenzer Kita frei erfunden

KOBLENZ Die unglaublichen Missbrauchsvorwürfe an einer 4-jährigen in der katholischen Kita Koblenz sind von der Mutter frei erfunden.

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Die unglaublichen Anschuldigen zum vermeintlichen Missbrauchsfall sind allesamt frei erfunden

KOBLENZ Am 10. September 2020 erstattete eine muslimische Mutter Strafanzeige gegen die katholische Kita in Koblenz wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs an Ihrer vierjährigen Tochter. Sie schilderte nahezu unfassbare Dinge die Ihrem Kind widerfahren sein sollen. Diese Meldung verbreitete sich ungebremst und rasend in den sozialen Medien und wurde tausendfach geteilt. Zahlreiche Menschen entrüsteten sich über die vermeintlichen Kinderschänder der Kindertagesstätte. Doch was war dran an den Vorwürfen? Nichts. Rein gar nichts.

Und dieses stellt die Gefahren der  instrumentalisierenden Berichterstattung und deren resultierenden ungefilterten Wahrnehmung dar. Schnell und gerne positionieren sich die Leser einer sensationellen Nachricht für das vermeintlich Gerechte ohne die Meldungen einem Faktencheck zu unterziehen.

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Hasskommentare gegen Mitarbeiter der Kita und die Justiz

Die Folgen sind verheerend. Für die in den sozialen Medien gebrandmarkten und unter Generalverdacht stehenden Mitarbeiter der Kita begann ein unglaublicher Spießrutenlauf. Wir zeigen Ihnen hier den Spiegel auf welches Unheil diese Mutter durch vorsätzlich falsche Verdächtigungen und Behauptungen über die Erzieher brachte.

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Diese angeblichen Vorfälle zu schildern fällt uns nicht leicht doch diese müssen genannt werden um die Realität darlegen zu können.

Die Mutter behauptete, dass Ihre Tochter (und weitere Kinder) sich duschen musste und sie neue Unterwäsche bekam. Faktencheck: Diese Aussage ist frei erfunden. Die Kita in Koblenz hält keine Ersatzunterwäsche vorrätig. 

Ihr Kind soll daraufhin in ein Zimmer mit Kinderbetten und zahlreichen Lampen gebracht worden sein.  Faktencheck: Diesen Raum gibt es erwiesenermaßen gar nicht.

Das vermeintliche Opfer wäre dann einem Mann zugeführt worden der sie vaginal und anal vergewaltigt haben soll. Dabei hätten angeblich die Mitarbeiter/innen der Kita dabei gestanden und alles gefilmt. Das Mädchen hätte sich die Tat zeitgleich auf Video mit ansehen müssen. Faktencheck: Bereits am angeblichen Tattag wurde das Kind gynäkologisch untersucht. Bei einem sexuellen Missbrauch hätte das Kind massive Verletzungen aufgewiesen. Hämatome wären ebenfalls sichtbar gewesen. Das vermeintliche Opfer wies keine Verletzungen auf. Die angebliche Tat kann so nie stattgefunden haben.


Originalvideo der Aussagen der Mutter die allesamt widerlegt wurden durch die Staatsanwaltschaft

Laut der Mutter hätte das Kind massive Verletzungen im Analbereich gehabt. Faktencheck: Das vermeintliche Opfer hatte keinerlei Verletzungen im Analbereich.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zu spät ermittelt. Faktencheck: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten mit großem Aufwand am gleichen Tag wo der vermeintliche Missbrauch stattgefunden haben sollte. 

Dem vierjährigen Kind sollen mit Spritzen (intravenös) betäubende Mittel eingeflößt worden sein. Zusätzlich behauptete die Mutter, dass ihre Tochter Bonbons essen musste welche Betäubungsmittel enthielten. Faktencheck: Es hab keinerlei Merkmale auf Einstiche durch Spritzen. Es konnten keine Betäubungsmittel im Körper des Kindes festgestellt werden. 

Angeblich hätten die anwesenden Erzieher eine Sex-Orgie während der vermeintlichen Vergewaltigung des vierjährigen Kindes abgehalten. Faktencheck: Einerseits behauptet die Mutter, dass die Erzieher die Taten filmten. Andererseits behauptet die Mutter dass sie eine Orgie abhielten. Wie dürfen wir uns das vorstellen? Alle Erzieher unterbrachen ihre Arbeit und verließen ihre Kindergartengruppen um an einer Orgie teilzunehmen? Und sämtliche anderen Kinder blieben brav in ihren Räumen und waren sich selbst überlassen? 

Die Mutter behauptete weiter, dass Ihre Tochter durch mehrere Männer missbraucht worden wäre. Faktencheck: Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA gefunden. Keine DNA stammt aus Spermien.

Mehrere Männer hätten das Kind vergewaltigt: Faktencheck: Es gibt keine DNA Spuren zu den Männern. Keiner von den beschriebenen Männern arbeitet in der Kita.

Verschwörungstheoretiker verunglimpfen die Justiz und die Mitarbeiter der Kita

Nach wochenlangen und intensiven Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 2070 UJs 28477/20 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen da sich überhaupt kein Hinweis auf einen möglichen Kindesmissbrauch erhärtete. Die Aussagen der Mutter waren schlichtweg erlogen.

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens veröffentlichte die Mutter ein Video wo sie die Justiz in Koblenz massiv angriff. In diesem Video widerspricht sie sich häufig. Die Widersprüche sind für jeden Laien erkennbar. Dennoch wurde dieses dankbar in den sozialen Medien geteilt. Frei nach dem Motto: “Irgendwas muss ja dran sein an der Geschichte.” Und genauso wurde erneut argumentiert. Verleumderisch, üble Nachreden, Hass und Hetze gegen die Justiz und die Mitarbeiter der katholischen Kita.  Und natürlich wieder ungefiltert und ohne Faktencheck.

Häufig wurde sich darüber beschwert, dass die seriösen Printmedien etc. nur sehr verhalten zu dem angeblichen Vorfall berichteten. Doch warum taten sie das? Weil die Zweifel zu den widersprüchlichen Aussagen der Mutter bereits zu Beginn an sehr groß waren. Und genau diese zurückhaltende Berichterstattung erwies sich als goldrichtig. Auch dem BEN-Kurier waren diese vermeintlichen Vorfälle seit Wochen bekannt. Wir berichteten bewusst nicht.

Was bleibt ist ein Scherbenhaufen. Die Justiz und die Mitarbeiter der Kita wurden zu Unrecht an den Pranger gestellt. Unbelehrbare verbreiten weiterhin Hassparolen und eine einseitige Darstellung der nicht stattgefundenen Geschehnisse.

Der BEN Kurier stellt sich bewusst hinter die Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz denn diese wurde in unglaublicher Weise verunglimpft. Was wir sehen durften ist ein funktionierendes deutsches Rechtssystem. Eine akribisch arbeitende Justiz welche umgehend reagierte und mit großen Aufwand ermittelte. Und genau dieses führte zur Einstellung des Verfahrens mit der erwiesenen Unschuld der Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz. Und genau dieses ist die Aufgabe der Justiz. Festzustellen ob es eine Schuld oder bzw. einen Anfangsverdacht gibt oder auch nicht.

Hier bleibt aber noch ein weiterer bitterer Beigeschmack. Zu gerne wurde die Behauptung aufgenommen, dass die Justiz kein Interesse hätte die Tat aufzuklären da die Mutter bzw. das Kind einen islamischen Hintergrund hat. Dabei haben die Behörden einen immensen Aufwand betrieben um Beweise zu sammeln. Doch genau diese gab es nicht.

Letztlich stellt sich nur die Frage welche Triebfeder die Frau verspürte um eine solche ungeheuerliche und verleumderische Anschuldigung zu verbreiten?  Sensationsgier? Hass auf eine christliche Kita oder demokratische Werte? Eine psychische Störung?

Massive Verbreitung falscher Fakten in den sozialen Medien

Und wieder werden Kommentare zu lesen sein die der Justiz rechtsradikale Tendenzen unterstellen. Verschwörungstheoretiker kommen wie Ratten aus den Löchern und fühlen sich bestätigt. Ob das deutsche Rechtssystem perfekt ist? Jeder ist vor dem deutschen Gesetz gleich. Unabhängig seiner politischen Meinung, Geschlecht oder Religion. Und diese anklagende Mutter kommt aus einem Land wo sie einen solchen Rechtsschutz nicht genießt. Es ist der klägliche Versuch die deutsche Justiz auszunutzen und zu verunglimpfen.

Dabei zeigte sich genau in diesem Fall, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängig der religiösen Hintergründe ermittelte.

Wir hoffen und gehe davon aus, dass die Mutter aber auch die Hasskommentatoren in den sozialen Medien, sich für ihre üblen Nachreden vor dem Gesetz verantworten müssen. Und wir wünschen uns, dass wir nicht der Versuchung unterliegen uns für solche Zwecke religiös instrumentalisieren zu lassen. Diese anklagende Frau wurde zum Täter an einer friedliebenden Gesellschaft. Und solchen Menschen darf man kein öffentliches Medium zum Verbreiten von Falschmeldungen geben.

Zum Nachlesen die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz

Staatsanwaltschaft Koblenz stellt Ermittlungsverfahren ein -Erstmitteilung 2070 UJs 28477/20

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs u.s.w. gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in dem Koblenzer Stadtteil Pfaffendorfer Höhe gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Eltern eines vierjährigen Mädchens, das die Kindertagesstätte besucht, hatten zur Anzeige gebracht, ihre Tochter habe ihnen erzählt, alle Kinder seien in der Einrichtung gebadet worden und hätten danach neue Unterwäsche von der Einrichtung erhalten. Danach sei sie von einer Erzieherin in einen Raum gebracht und dort von einem Mann sexuell missbraucht worden. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine hinreichenden Hinweise darauf ergeben, dass sich die dem Verfahren zugrundeliegenden, angezeigten Straftat tatsächlich ereignet haben.

Eine noch am angeblichen Tattag vorgenommene körperliche – insbesondere gynäkologische – Untersuchung des Kindes hat keine eindeutigen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauchs ergeben. Festgestellt wurde lediglich eine Rötung, die jedoch eine Vielzahl von Ursachen nicht notwendig mit einem sexuellen Missbrauch in Verbindung gebracht werden kann. DNA-Untersuchungen des Kindes und der am angeblichen Tattag von ihm getragenen Kleidung haben ebenfalls keine zureichenden Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch ergeben.

Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA vorgefunden. Eine nach Auskunft des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz „sehr geringe Spur“ männlicher DNA konnte infolge ihrer unzureichenden Menge nicht ausgewertet werden. Sämtliche festgestellte DNA stammt nach dem Ergebnis der Untersuchungen jedenfalls nicht aus Spermien. Überprüft wurden weiterhin die Angaben des Kindes zu den räumlichen Gegebenheiten, die im Rahmen des behaupteten sexuellen Missbrauchs eine Rolle gespielt haben sollen.

Dabei hat sich ergeben, dass es den hierzu angeblich genutzten Raum in der Einrichtung nicht gibt. Auch hält die Einrichtung keine eigene Unterwäsche vor, wie dies in der Anzeige behauptet worden ist. Die Personenbeschreibungen des Kindes entsprechen zudem nicht dem Aussehen von in der Kindertagesstätte Tätigen. Im Ergebnis haben die Ermittlungen daher keine Hinweise darauf ergeben, dass sich Missbrauchshandlungen in der Kindertagesstätte tatsächlich ergeben haben.

Soweit in sozialen Netzwerken gleichwohl ein Missbrauch behauptet wird, ist darauf hinzuweisen, dass die dort enthaltenen Aussagen, der Polizei und Staatsanwaltschaft lägen objektive Beweise wie Untersuchungsbefunde über Betäubungen oder Ähnliches vor, frei erfunden sind. Die Vorkommnisse in den sozialen Netzwerken einschließlich der dort geäußerten Beleidigungen, üblen Nachreden usw. werden daher daraufhin zu überprüfen sein, inwieweit sie ihrerseits Straftatbestände erfüllen.

Rechtliche Hinweise: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sobald ihr zureichende tatsächliche Hinweise darauf bekannt werden, dass eine Straftat begangen worden ist (§ 152 Abs. 2 StPO). Die Schwelle des sogenannten Anfangsverdachts ist daher vergleichsweise niedrig. Gemäß § 170 Abs. 2 StPO ist ein Verfahren einzustellen, wenn die Ermittlungen keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit ergeben.

Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Tatnachweis aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend sicher möglich ist, geschieht aber auch, wenn die Ermittlungen keine Hinweise darauf ergeben haben, dass sich eine Straftat überhaupt ereignet hat oder wenn ihre Begehung sogar widerlegt ist.

gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt“

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Ermittlungsverfahren wegen mehrfachen Tötungsdelikts am 25.01.2024 in Montabaur beendet

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Foto: BEN Kurier

MONTABAUR Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Tötung von drei Menschen am 25.01.2024 in Montabaur gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt (Ben Kurier Artikel hier). Der Beschuldigte hat sich wenige Stunden nach den Taten am 25.01.2024 selbst gerichtet. Die durchgeführten Ermittlungen haben keine Hinweise auf weitere Tatbeteiligte erbracht. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schoss der verstorbene Täter am frühen Morgen des 25.01.2024 mit drei Schusswaffen zunächst ungezielt auf die drei Tatopfer, bevor er wenige Minuten später seine Taten mit mehreren gezielten Schüssen beendete. Auslöser der Taten dürften erhebliche und länger andauernde familiäre und finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Täter und den Tatopfern gewesen sein, aufgrund derer es einige Wochen zuvor bereits zu Bedrohungen und auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung sowie im Nachgang zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des von den Beteiligten gemeinsam bewohnten Anwesens gekommen war. Hierbei konnten jedoch weder unerlaubte Waffen aufgefunden noch konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat erlangt werden. 

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Zwei der zur Tatbegehung eingesetzten Schusswaffen konnten im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zwischenzeitlich auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden, der diese bis zu seinem Tod berechtigterweise besessen hatte und die nach dessen Versterben als angeblich verlustig gemeldet worden sind. Die Herkunft der weiteren Schusswaffe konnte nicht geklärt werden. Über einen den Besitz von Schusswaffen legitimierenden Waffenschein verfügte der verstorbene Beschuldigte nicht (Pressemitteilung: Staatsanwaltschaft Koblenz, Mannweiler | Leitender Oberstaatsanwalt).

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Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises besucht Fortbildung bei der Analytischen Task-Force

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Foto: ATF

RHEIN-LAHN Wenn bei einem Ereignis gefährliche Substanzen freigesetzt werden, ist der Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises für die Lagebewältigung zuständig. Neben der Menschenrettung und der Beseitigung der akuten Gefahrenquelle ist es wichtig, genaue Informationen über die Art der gefährlichen Substanzen zu erhalten.

Zur Unterstützung wurde in Deutschland die Analytische Task Force (ATF) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet. Die Standorte der ATF können bei chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Lagen in Amtshilfe angefordert werden. Schwerpunkt der ATF-Tätigkeit ist die Analytik und die fachliche Beratung. Für den Rhein-Lahn-Kreis ist die ATF in Köln zuständig.

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Der Gefahrstoffzug des Landkreises konnte jüngst an einer Schulung der ATF in Köln teilnehmen. Neben einem theoretischen Vortrag über die Einsatzgrenzen und Möglichkeiten wurden in einer praktischen Stationsausbildung die Fahrzeuge vorgestellt. Mit verschiedenen Spektrometern, radiologischer und biologischer Analysentechnik verfügt die ATF über eine umfangreiche Mess- und Analysetechnik. Für die rund 45 Teilnehmer war es eine gelungene Fortbildungsveranstaltung.

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Die Gefahrstoffzugführung aus Björn Ritscher, Sascha Lauer und Mark Reitz begleiteten die Fortbildungsveranstaltung ebenso wie der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Guido Erler, der das bereits bestehende Netzwerk zwischen der ATF in Köln und dem Gefahrstoffzug des Rhein-Lahn-Kreises als sehr gut bewertet.

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Festnahmen und Durchsuchungen: Tatverdächtige zum Raub in Dausenau und Bad Ems in Haft

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Foto: Pixabay
BAD EMS/NASSAU/LAURENBURG (ots) Beamte der Kriminalpolizei in Montabaur haben am Donnerstag, den 14.03.2024, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz, anlässlich zweier Raubüberfalle vom 08.01.2024 in Dausenau und vom 20.01.2024 in Bad Ems. Hierbei verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen und raubten unter Vorhalt einer Waffe Schmuck sowie Wertgegenstände.
Das Verfahren richtet sich derzeit gegen insgesamt sieben tatverdächtige Personen. Davon wurden vier Personen der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl – die vier Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei den Tätern handelt es sich zum Teil um Jugendliche sowie heranwachsende Personen. Der Erlass des Haftbefehls gegen einen jugendlichen Tatverdächtigen erfolgte im Zusammenhang mit einer anderen Tat und nicht aufgrund der ihm vorgeworfenen Beteiligung an den Raubstraftaten. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial sichergestellt werden, welches nun durch Beamte der Kriminalpolizei Montabaur ausgewertet wird.
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