Blaulicht
Missbrauch in Koblenzer Kita frei erfunden
KOBLENZ Die unglaublichen Missbrauchsvorwürfe an einer 4-jährigen in der katholischen Kita Koblenz sind von der Mutter frei erfunden.
KOBLENZ Am 10. September 2020 erstattete eine muslimische Mutter Strafanzeige gegen die katholische Kita in Koblenz wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs an Ihrer vierjährigen Tochter. Sie schilderte nahezu unfassbare Dinge die Ihrem Kind widerfahren sein sollen. Diese Meldung verbreitete sich ungebremst und rasend in den sozialen Medien und wurde tausendfach geteilt. Zahlreiche Menschen entrüsteten sich über die vermeintlichen Kinderschänder der Kindertagesstätte. Doch was war dran an den Vorwürfen? Nichts. Rein gar nichts.
Und dieses stellt die Gefahren der instrumentalisierenden Berichterstattung und deren resultierenden ungefilterten Wahrnehmung dar. Schnell und gerne positionieren sich die Leser einer sensationellen Nachricht für das vermeintlich Gerechte ohne die Meldungen einem Faktencheck zu unterziehen.
Hasskommentare gegen Mitarbeiter der Kita und die Justiz
Die Folgen sind verheerend. Für die in den sozialen Medien gebrandmarkten und unter Generalverdacht stehenden Mitarbeiter der Kita begann ein unglaublicher Spießrutenlauf. Wir zeigen Ihnen hier den Spiegel auf welches Unheil diese Mutter durch vorsätzlich falsche Verdächtigungen und Behauptungen über die Erzieher brachte.
Diese angeblichen Vorfälle zu schildern fällt uns nicht leicht doch diese müssen genannt werden um die Realität darlegen zu können.
Die Mutter behauptete, dass Ihre Tochter (und weitere Kinder) sich duschen musste und sie neue Unterwäsche bekam. Faktencheck: Diese Aussage ist frei erfunden. Die Kita in Koblenz hält keine Ersatzunterwäsche vorrätig.
Ihr Kind soll daraufhin in ein Zimmer mit Kinderbetten und zahlreichen Lampen gebracht worden sein. Faktencheck: Diesen Raum gibt es erwiesenermaßen gar nicht.
Das vermeintliche Opfer wäre dann einem Mann zugeführt worden der sie vaginal und anal vergewaltigt haben soll. Dabei hätten angeblich die Mitarbeiter/innen der Kita dabei gestanden und alles gefilmt. Das Mädchen hätte sich die Tat zeitgleich auf Video mit ansehen müssen. Faktencheck: Bereits am angeblichen Tattag wurde das Kind gynäkologisch untersucht. Bei einem sexuellen Missbrauch hätte das Kind massive Verletzungen aufgewiesen. Hämatome wären ebenfalls sichtbar gewesen. Das vermeintliche Opfer wies keine Verletzungen auf. Die angebliche Tat kann so nie stattgefunden haben.
Originalvideo der Aussagen der Mutter die allesamt widerlegt wurden durch die Staatsanwaltschaft
Laut der Mutter hätte das Kind massive Verletzungen im Analbereich gehabt. Faktencheck: Das vermeintliche Opfer hatte keinerlei Verletzungen im Analbereich.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zu spät ermittelt. Faktencheck: Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten mit großem Aufwand am gleichen Tag wo der vermeintliche Missbrauch stattgefunden haben sollte.
Dem vierjährigen Kind sollen mit Spritzen (intravenös) betäubende Mittel eingeflößt worden sein. Zusätzlich behauptete die Mutter, dass ihre Tochter Bonbons essen musste welche Betäubungsmittel enthielten. Faktencheck: Es hab keinerlei Merkmale auf Einstiche durch Spritzen. Es konnten keine Betäubungsmittel im Körper des Kindes festgestellt werden.
Angeblich hätten die anwesenden Erzieher eine Sex-Orgie während der vermeintlichen Vergewaltigung des vierjährigen Kindes abgehalten. Faktencheck: Einerseits behauptet die Mutter, dass die Erzieher die Taten filmten. Andererseits behauptet die Mutter dass sie eine Orgie abhielten. Wie dürfen wir uns das vorstellen? Alle Erzieher unterbrachen ihre Arbeit und verließen ihre Kindergartengruppen um an einer Orgie teilzunehmen? Und sämtliche anderen Kinder blieben brav in ihren Räumen und waren sich selbst überlassen?
Die Mutter behauptete weiter, dass Ihre Tochter durch mehrere Männer missbraucht worden wäre. Faktencheck: Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA gefunden. Keine DNA stammt aus Spermien.
Mehrere Männer hätten das Kind vergewaltigt: Faktencheck: Es gibt keine DNA Spuren zu den Männern. Keiner von den beschriebenen Männern arbeitet in der Kita.
Verschwörungstheoretiker verunglimpfen die Justiz und die Mitarbeiter der Kita
Nach wochenlangen und intensiven Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 2070 UJs 28477/20 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen da sich überhaupt kein Hinweis auf einen möglichen Kindesmissbrauch erhärtete. Die Aussagen der Mutter waren schlichtweg erlogen.
Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens veröffentlichte die Mutter ein Video wo sie die Justiz in Koblenz massiv angriff. In diesem Video widerspricht sie sich häufig. Die Widersprüche sind für jeden Laien erkennbar. Dennoch wurde dieses dankbar in den sozialen Medien geteilt. Frei nach dem Motto: „Irgendwas muss ja dran sein an der Geschichte.“ Und genauso wurde erneut argumentiert. Verleumderisch, üble Nachreden, Hass und Hetze gegen die Justiz und die Mitarbeiter der katholischen Kita. Und natürlich wieder ungefiltert und ohne Faktencheck.
Häufig wurde sich darüber beschwert, dass die seriösen Printmedien etc. nur sehr verhalten zu dem angeblichen Vorfall berichteten. Doch warum taten sie das? Weil die Zweifel zu den widersprüchlichen Aussagen der Mutter bereits zu Beginn an sehr groß waren. Und genau diese zurückhaltende Berichterstattung erwies sich als goldrichtig. Auch dem BEN-Kurier waren diese vermeintlichen Vorfälle seit Wochen bekannt. Wir berichteten bewusst nicht.
Was bleibt ist ein Scherbenhaufen. Die Justiz und die Mitarbeiter der Kita wurden zu Unrecht an den Pranger gestellt. Unbelehrbare verbreiten weiterhin Hassparolen und eine einseitige Darstellung der nicht stattgefundenen Geschehnisse.
Der BEN Kurier stellt sich bewusst hinter die Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz denn diese wurde in unglaublicher Weise verunglimpft. Was wir sehen durften ist ein funktionierendes deutsches Rechtssystem. Eine akribisch arbeitende Justiz welche umgehend reagierte und mit großen Aufwand ermittelte. Und genau dieses führte zur Einstellung des Verfahrens mit der erwiesenen Unschuld der Mitarbeiter der katholischen Kita in Koblenz. Und genau dieses ist die Aufgabe der Justiz. Festzustellen ob es eine Schuld oder bzw. einen Anfangsverdacht gibt oder auch nicht.
Hier bleibt aber noch ein weiterer bitterer Beigeschmack. Zu gerne wurde die Behauptung aufgenommen, dass die Justiz kein Interesse hätte die Tat aufzuklären da die Mutter bzw. das Kind einen islamischen Hintergrund hat. Dabei haben die Behörden einen immensen Aufwand betrieben um Beweise zu sammeln. Doch genau diese gab es nicht.
Letztlich stellt sich nur die Frage welche Triebfeder die Frau verspürte um eine solche ungeheuerliche und verleumderische Anschuldigung zu verbreiten? Sensationsgier? Hass auf eine christliche Kita oder demokratische Werte? Eine psychische Störung?
Massive Verbreitung falscher Fakten in den sozialen Medien
Und wieder werden Kommentare zu lesen sein die der Justiz rechtsradikale Tendenzen unterstellen. Verschwörungstheoretiker kommen wie Ratten aus den Löchern und fühlen sich bestätigt. Ob das deutsche Rechtssystem perfekt ist? Jeder ist vor dem deutschen Gesetz gleich. Unabhängig seiner politischen Meinung, Geschlecht oder Religion. Und diese anklagende Mutter kommt aus einem Land wo sie einen solchen Rechtsschutz nicht genießt. Es ist der klägliche Versuch die deutsche Justiz auszunutzen und zu verunglimpfen.
Dabei zeigte sich genau in diesem Fall, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft unabhängig der religiösen Hintergründe ermittelte.
Wir hoffen und gehe davon aus, dass die Mutter aber auch die Hasskommentatoren in den sozialen Medien, sich für ihre üblen Nachreden vor dem Gesetz verantworten müssen. Und wir wünschen uns, dass wir nicht der Versuchung unterliegen uns für solche Zwecke religiös instrumentalisieren zu lassen. Diese anklagende Frau wurde zum Täter an einer friedliebenden Gesellschaft. Und solchen Menschen darf man kein öffentliches Medium zum Verbreiten von Falschmeldungen geben.
Zum Nachlesen die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz
Staatsanwaltschaft Koblenz stellt Ermittlungsverfahren ein -Erstmitteilung 2070 UJs 28477/20
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs u.s.w. gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in dem Koblenzer Stadtteil Pfaffendorfer Höhe gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Eltern eines vierjährigen Mädchens, das die Kindertagesstätte besucht, hatten zur Anzeige gebracht, ihre Tochter habe ihnen erzählt, alle Kinder seien in der Einrichtung gebadet worden und hätten danach neue Unterwäsche von der Einrichtung erhalten. Danach sei sie von einer Erzieherin in einen Raum gebracht und dort von einem Mann sexuell missbraucht worden. Die umfangreichen Ermittlungen haben keine hinreichenden Hinweise darauf ergeben, dass sich die dem Verfahren zugrundeliegenden, angezeigten Straftat tatsächlich ereignet haben.
Eine noch am angeblichen Tattag vorgenommene körperliche – insbesondere gynäkologische – Untersuchung des Kindes hat keine eindeutigen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauchs ergeben. Festgestellt wurde lediglich eine Rötung, die jedoch eine Vielzahl von Ursachen nicht notwendig mit einem sexuellen Missbrauch in Verbindung gebracht werden kann. DNA-Untersuchungen des Kindes und der am angeblichen Tattag von ihm getragenen Kleidung haben ebenfalls keine zureichenden Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch ergeben.
Es wurde fast ausschließlich weibliche DNA vorgefunden. Eine nach Auskunft des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz „sehr geringe Spur“ männlicher DNA konnte infolge ihrer unzureichenden Menge nicht ausgewertet werden. Sämtliche festgestellte DNA stammt nach dem Ergebnis der Untersuchungen jedenfalls nicht aus Spermien. Überprüft wurden weiterhin die Angaben des Kindes zu den räumlichen Gegebenheiten, die im Rahmen des behaupteten sexuellen Missbrauchs eine Rolle gespielt haben sollen.
Dabei hat sich ergeben, dass es den hierzu angeblich genutzten Raum in der Einrichtung nicht gibt. Auch hält die Einrichtung keine eigene Unterwäsche vor, wie dies in der Anzeige behauptet worden ist. Die Personenbeschreibungen des Kindes entsprechen zudem nicht dem Aussehen von in der Kindertagesstätte Tätigen. Im Ergebnis haben die Ermittlungen daher keine Hinweise darauf ergeben, dass sich Missbrauchshandlungen in der Kindertagesstätte tatsächlich ergeben haben.
Soweit in sozialen Netzwerken gleichwohl ein Missbrauch behauptet wird, ist darauf hinzuweisen, dass die dort enthaltenen Aussagen, der Polizei und Staatsanwaltschaft lägen objektive Beweise wie Untersuchungsbefunde über Betäubungen oder Ähnliches vor, frei erfunden sind. Die Vorkommnisse in den sozialen Netzwerken einschließlich der dort geäußerten Beleidigungen, üblen Nachreden usw. werden daher daraufhin zu überprüfen sein, inwieweit sie ihrerseits Straftatbestände erfüllen.
Rechtliche Hinweise: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sobald ihr zureichende tatsächliche Hinweise darauf bekannt werden, dass eine Straftat begangen worden ist (§ 152 Abs. 2 StPO). Die Schwelle des sogenannten Anfangsverdachts ist daher vergleichsweise niedrig. Gemäß § 170 Abs. 2 StPO ist ein Verfahren einzustellen, wenn die Ermittlungen keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit ergeben.
Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Tatnachweis aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend sicher möglich ist, geschieht aber auch, wenn die Ermittlungen keine Hinweise darauf ergeben haben, dass sich eine Straftat überhaupt ereignet hat oder wenn ihre Begehung sogar widerlegt ist.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt“
Blaulicht
Tragischer Kältetod in Koblenz: Obdachloser verstirbt am Löhr-Center
KOBLENZ Ein tragischer Fall erschüttert Koblenz: Kurz vor dem Jahreswechsel ist ein 43-jähriger Mann verstorben, der auf der Straße lebte. Nach Angaben der Polizei erlag er vermutlich der bitteren Kälte. Seine Leiche wurde am 29. Dezember 2024 in der Nähe des Löhr-Centers entdeckt. Eine Obduktion bestätigte, dass der Mann vermutlich aufgrund von Unterkühlung starb. Die Ermittlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Zuerst hatte der SWR über den Fall berichtet.
Hilfe war bekannt, aber nicht zuletzt genutzt
Der Verstorbene war mit den Hilfsangeboten für obdachlose Menschen in Koblenz vertraut. Laut der Stadtverwaltung hatte er diese noch im Jahr 2023 in Anspruch genommen, verzichtete jedoch im vergangenen Jahr darauf. Der Kältebus, der in den Wintermonaten warme Mahlzeiten, Decken und Schlafsäcke verteilt, gehörte zu den Unterstützungsmaßnahmen, die ihm bekannt waren.
Hilfsorganisationen äußern Betroffenheit
Der Hilfsverein „Die Schachtel“ und die Caritas, die den Mann regelmäßig betreuten, reagierten bestürzt auf seinen Tod. „Es ist immer wieder tragisch, wenn Menschen auf der Straße sterben“, erklärte ein Vertreter der Organisation. Besonders in den Wintermonaten seien obdachlose Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt, vor allem, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind. Der Verstorbene litt Berichten zufolge unter gesundheitlichen Problemen, die durch Suchterkrankungen verstärkt worden sein könnten.
Personalmangel begrenzt den Einsatz des Kältebusses
Der Kältebus, ein wichtiger Baustein der Wohnungslosenhilfe in Koblenz, ist derzeit nur montags und donnerstags im Einsatz. Grund dafür ist der Mangel an freiwilligen Helfern, der eine Ausweitung der Fahrten verhindert. Die Verantwortlichen rufen die Bevölkerung auf, in kalten Nächten hinzusehen und wohnungslosen Menschen Unterstützung anzubieten, um solche tragischen Schicksale künftig zu verhindern.
Blaulicht
Katze in Fachbach angeschossen: Zeugen gesucht!
FACHBACH Am 29. Dezember 2024 wurde im Fachbacher Ortsteil Oberau eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, jedoch ist der Täter bislang unbekannt. Die Polizei in Bad Ems und der Ortsbürgermeister bitten um Hinweise von Zeugen, die etwas beobachtet haben könnten. Wer Informationen hat, wird gebeten, sich bei den Behörden zu melden, um zur Aufklärung des Falls beizutragen (pm Thorsten Heibel, Ortsbürgermeister in Fachbach).
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Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz
KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.
Schockierende Vorwürfe
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.
Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.
Massive Sachbeschädigung und Drohungen
Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.
Hintergrund und Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Prozessbeginn im Februar
Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr
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