Koblenz
Lützeler sind gefragt
KOBLENZ Lützel soll grüner werden. Dazu wurde der Stadtteil in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen.
KOBLENZ Lützel soll grüner werden. Dazu wurde der Stadtteil in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen. Ziel ist, die Wohn- und Lebensqualität und das Stadtklima in Lützel zu verbessern, außerdem sollen sich die Menschen hier stärker mit “ihrem” Quartier identifizieren können. Planerinnen und Planer haben bereits die Gegebenheiten vor Ort aufgenommen, jetzt sind die Bürgerschaft und die Akteure im Stadtteil an der Reihe: In den nächsten Monaten sollen sie ihre Wünsche, Vorstellungen und Ziele zu einem „grünen“ Lützel einbringen und damit sicherstellen, dass die künftigen Planungen auch zu ihnen passen.
Bürgerschaft ist eingeladen ihre Meinung zu äußern
Unter dem Motto „meine, deine, unsere Zukunft Stadtgrün Koblenz-Lützel“ werden bis Herbst zahlreiche Beteiligungsaktionen gestartet. „Bürgerinnen und Bürger, die hier wohnen, und die Institutionen vor Ort sind die Experten für das Fördergebiet“, so Bert Flöck, Baudezernent der Stadt Koblenz. „Machen Sie mit und äußern Sie Ihre Meinung! Bringen Sie sich ein”, lädt er ein. Vom Volkspark über den Gewerbe- und Einkaufsbereich bis hin zum Freiraum am Ufer von Rhein und Mosel – das Programmgebiet Koblenz-Lützel setzt sich aus Bereichen mit ganz unterschiedlichen Gegebenheiten und Zielgruppen zusammen. Dazu zählt auch die Kulturfabrik (KUFA), die Wohnbebauung zwischen Neuendorfer Straße und Theo-Mackeben-Straße und das öffentliche Grün mit den Gartenanlagen. Diese Schwerpunktbereiche nehmen die Planungsbüros gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern näher unter die Lupe.
„Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich zu beteiligen – online und analog“, erklärt Frank Hastenteufel, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Koblenz. Zu dem geplanten „Sport- und Freizeitbereich am Schartwiesenweg“ hat die Stadt Ende März und Anfang April bereits zwei Online-Planungswerkstätten mit den beteiligten Institutionen und den Ämtern der Stadt Koblenz durchgeführt. Um zu erfahren, wie die Bürgerinnen und Bürger Lützel und seine Grünflächen wahrnehmen, wird es nach Pfingsten einen Online-Fragebogen geben. Wenn es wieder möglich ist, werden die Planerinnen und Planer mit einem Lastenfahrrad im Untersuchungsgebiet unterwegs sein und kommen so mit den Anwohnenden ins Gespräch.
Aufgaben des Quartiersmanagements „Zukunft Stadtgrün“
Das Quartiersmanagement von „Zukunft Stadtgrün“ hat andere Aufgaben als das inzwischen beendete Quartiersmanagement der “Sozialen Stadt” in Lützel. „Wir werden natürlich auch vor Ort präsent sein,“ schildert Dr. Sven Fries vom Büro Stadtberatung Dr. Sven Fries, das das Quartiersmanagement stellt und die Bürgerbeteiligung steuert. Seine Aufgabe sei es aber vor allem, den Stadtentwicklungsprozess des Projekts “Zukunft Stadtgrün” zu starten. “Wir werden die zahlreichen baulichen Maßnahmen begleiten, diese gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ausgestalten und diese immer auf dem Laufenden halten über das, was passiert.” Mittelfristig sei auch die Errichtung eines Quartiersbüros geplant. Derzeit laufe die Suche nach einer passenden Einrichtung.
Ablauf des Projektes „Zukunft Stadtgrün Koblenz-Lützel“
Voraussetzung für die Fördermittelfreigabe im Programm „Zukunft Stadtgrün“ ist, dass umfassende Voruntersuchungen (VU) stattfinden und ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzepts (ISEK) erstellt wird. Mit dieser Aufgabe hat die Stadt Koblenz die Partnerbüros Stadtberatung Dr. Sven Fries, Schieferdecker Landschaftsarchitektur und BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten beauftragt. Die zur Voruntersuchung gehörende Bestandsanalyse ist zum derzeitigen Stand weitestgehend abgeschlossen. Zurzeit werden Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Gebiets herausgearbeitet. Auf Grundlage der VU und der Beteiligungsprozesse werden Maßnahmen definiert und in einem ISEK festgeschrieben.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses, der Vor-Ort-Begehungen und der Voruntersuchungen werden die Planungsbüros den Bürgerinnen und Bürgern in einer Informationsveranstaltung „Perspektiven Zukunft Stadtgrün“ die Ergebnisse präsentieren. Danach erstellen sie das ISEK, welches als Fördergrundlage gilt. „Ende des Jahres 2020 können wir dann die ersten konkreten Maßnahmen angehen, die wir mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt haben“, sagt Bert Flöck. Das Programm „Zukunft Stadtgrün“ wurde 2017 vom Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat initiiert. Für dieses Förderprogramm stellt der Bund den Kommunen und Ländern jährlich 50 Millionen Euro für die Qualifizierung der grünen Infrastruktur zu Verfügung. Die Schwerpunkte des Förderprogramms sind die Herstellung, Weiterentwicklung oder Qualifizierung von Grünflächen und begrünten Freiflächen sowie Grünvernetzung und Umweltgerechtigkeit.
Blaulicht
Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.
Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.
Blaulicht
Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!
KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.
Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).
In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.
9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.
Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.
Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.
Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.
Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“
Rechtliche Hinweise:
Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.
Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.
Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).
Koblenz
Koblenz ehrt Olmypia- und Paralympics-Teilnehmer für starke Leistungen
KOBLENZ Es waren neben der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland die sportlichen Großereignisse im Sommer in diesem Jahr: Die Olympischen und die Paralympischen Spiele in Paris. Zusammengenommen nahmen fast 15.000 Athletinnen an beiden Spielen teil, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Mittendrin waren auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionäre, die in Koblenz wohnen, hier trainieren oder für Vereine aus der Rhein-Mosel-Stadt starten. Die Stadt Koblenz nutzte nun die Gelegenheit, um sich bei ihnen für ihre sportlichen Höchstleistungen in Frankreich zu bedanken.
„Sie stehen für diese Stadt und sind sportliche Botschafterinnen und Botschafter für Koblenz“, machte Oberbürgermeister David Langner in seiner Begrüßung deutlich. Sport stifte Identität, von der nicht nur die Aktiven selbst, sondern auch ihre jeweiligen Heimat- oder Trainingskommunen profitieren würden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Koblenz hätten herausragende Leistungen gezeigt, so der Stadtchef. „Es geht allerdings auch nicht ohne die sportlichen Helfer im Hintergrund, egal, ob Trainer, Mediziner, Sponsoren oder Familien. Auch ihnen gilt mein Dank“, sagte Langner.
Die für den Sport in Koblenz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sprach ebenso ihren Dank und ihre Bewunderung für die starken Auftritte der Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen sowie den Paralympics aus. Die Grundlagen für solche Leistungen im Spitzensport würden auch durch den Breitensport gelegt. „Wir alle wissen, dass es ohne Breitensport keinen Spitzensport geben kann“, sagte Mohrs. Der Sport habe in Koblenz insgesamt einen hohen Stellenwert, den die Stadt auch zukünftig fördern wolle. So nannte die Bürgermeisterin beispielsweise die Weiterentwicklung des Sportparks Oberwerth, in dem unter anderem das bestehende Stadion zukunftstauglich umgebaut werden soll, als ein Großprojekt in der Entwicklung der Koblenzer Sportstätten.
David Langner und Ulrike Mohrs nutzen im Anschluss die Gelegenheit, um den erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein Präsent in Form eines Schängel-Kapuzenpullovers und einer Schängel-Statue zu überreichen. So konnte als Teilnehmerin der Olympischen Spiele gleich zu Beginn mit Sophia Junk, die bis vor wenigen Tagen in Koblenz lebte und für die LG Rhein-Wied startet, eine Medaillengewinnerin ausgezeichnet werden. Die 25-Jährige hatte in Paris mit der 4×100 Meter-Staffel der Frauen die Bronzemedaille gewonnen, musste nach einer starken Leistung im Halbfinale als Startläuferin allerdings verletzungsbedingt auf das Finale verzichten.
Als Paralympics-Teilnehmer im Sitzvolleyball konnte die Koblenzer Stadtspitze im Sitzvolleyball Heiko Wiesenthal, den abwesenden Torben Schiewe (beide TV Güls) sowie Francis Tonleu (BSG Emmelshausen) auszeichnen. Zudem wurde Mannschaftsarzt Axel Rütz, der unter anderem 18 Dienstjahre am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur in der Rhein-Mosel-Stadt verbrachte, ebenso geehrt. Die Sitzvolleyballer hatten in Paris eine Medaille äußert knapp verpasst, denn am Ende unterlagen sie im Spiel um Platz 3 Ägypten mit 2:3.
Ebenfalls während der kleinen Feierstunde in der Weinlounge im Forum Confluentes wurden die Koblenzer Vertreter der Rollstuhlrugby-Nationalmannschaft ausgezeichnet, für die Florian Bongard und Maximilian Stolz vor Ort waren. Gemeinsam mit den verhinderten Michael Volter, Christoph Werner (Nationaltrainer) und Marcus Buhr (Betreuer, alle RSG Koblenz) hatten sie in Paris Platz 8 bei den Paralympics belegt.
-
Allgemeinvor 3 Jahren
Rhein-Lahn-Kreis feiert 1. Mai – Wir waren in Dornholzhausen, Nievern, Hirschberg und Fachbach – Video im Beitrag
-
VG Loreleyvor 3 Jahren
VG Loreley bietet Sommerfreizeit für Kinder aus den Flutgebieten
-
Koblenzvor 3 Jahren
Koblenz beschließt neue Baumschutzsatzung
-
Schulenvor 3 Jahren
VG Bad Ems-Nassau investiert in die Sanierung der Turnhalle der Freiherr-vom-Stein Schule Bad Ems
-
VG Nastättenvor 4 Monaten
Landwirt hat Tiere nicht im Griff: Kühe brechen immer wieder auf den Segelflugplatz Nastätten aus
-
Gesundheitvor 2 Jahren
Pflegekammer RLP muss Beiträge an Mitglieder erstatten!
-
Rechtvor 9 Monaten
Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
-
Gesundheitvor 9 Monaten
190 Mitarbeiter werden ab morgen im Elisabeth-Krankenhaus in Lahnstein entlassen: Hospital wird zur Psychiatrie!