VG Bad Ems-Nassau
Bad Ems an der Spitze: Die steuerlich teuerste Stadt in der VG Bad Ems-Nassau und unter den Top 10 in Rheinland-Pfalz!
BAD EMS Die Frage nach den Realsteuern auf kommunaler Ebene gewinnt in Zeiten finanzieller Herausforderungen und dynamischer wirtschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung. Als unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden stellen Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer eine wichtige Säule der lokalen Finanzierung dar. Insbesondere in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau rückt die Debatte um die Anhebung dieser Steuersätze ins Zentrum des Interesses. Basierend auf den jüngsten Daten des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2023 haben wir die Hebesätze in dieser Region genauer unter die Lupe genommen (weil auch der Sitz unserer Redaktion in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau liegt). Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf die lokale Ebene, sondern vergleichen auch die Situation auf Kreis- und Landesebene in Rheinland-Pfalz. Trotz der noch ausstehenden Daten für das Jahr 2024, bedingt durch laufende Verabschiedungen der Gemeinderäte und Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörden, bietet dieser Vergleich bereits wichtige Einblicke in die steuerliche Landschaft der Region. Teilweise wurden Artikel bereits von „Steuererhöhungs-Tsunamis in Rheinland-Pfalz“ überschrieben, was die Brisanz und Aktualität dieses Themas unterstreicht. Die drastischen Steuererhöhungen, insbesondere bei der Grundsteuer B, haben direkte Auswirkungen auf jeden Einzelnen. Die Umlage über die Nebenkostenabrechnung macht die finanziellen Belastungen unmittelbar spürbar. Diese Entwicklung erfordert eine ernsthafte Diskussion über die finanziellen Herausforderungen, denen die Bürgerinnen und Bürger gegenüberstehen.
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau – Stadt Bad Ems Spitzenreiter
In der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zeigt sich eine deutliche Tendenz: Die Stadt Bad Ems steht an der Spitze bei allen drei Steuerarten, und das mitunter mit erheblichem Abstand zu den nächstplatzierten Gemeinden.
Für die Grundsteuer A belegt Bad Ems Platz 1 mit einem Hebesatz von 398%, knapp dahinter Becheln mit 380% auf Platz 2. Dornholzhausen und Pohl folgen auf dem dritten Rang mit jeweils einem Hebesatz von 370%.
Auch bei der Grundsteuer B verteidigt Bad Ems Platz 1, wobei der Hebesatz mit 523% deutlich über dem von Miellen (500%) und Dornholzhausen (485%) liegt, die auf den Plätzen zwei und drei folgen.
In Bezug auf die Gewerbesteuer behält Bad Ems erneut die Führung, diesmal mit einem Hebesatz von 424%. Miellen folgt auf dem zweiten Platz mit einem Hebesatz von 420%, gefolgt von Nassau auf dem dritten Platz mit einem Hebesatz von 418%.
Rhein-Lahn-Kreis
Im Rhein-Lahn-Kreis zeichnet sich bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A eine bemerkenswerte Präsenz von Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ab. Unter den Top 10 der höchsten Hebesätze finden sich insgesamt fünf Gemeinden aus der VG Bad Ems-Nassau.
An der Spitze dieses Rankings steht die Stadt Bad Ems auf dem vierten Platz, gefolgt von Becheln auf dem achten Platz. Die Gemeinden Dornholzhausen und Pohl belegen gemeinsam den neunten Rang, während Lollschied den zehnten Platz einnimmt. Diese Platzierungen verdeutlichen die herausragende Position der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Rhein-Lahn-Kreis in Bezug auf die Grundsteuer A.
Auch bei der Grundsteuer B spiegelt sich die starke Präsenz der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Rhein-Lahn-Kreis wider. Unter den Top 10 der höchsten Hebesätze finden sich insgesamt 25 Gemeinden aus dieser Region. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass einige Gemeinden des Rhein-Lahn-Kreises den Nivellierungssatz des Landes Rheinland-Pfalz (465%) als Grundlage verwenden, was die Vergleichbarkeit beeinflusst. Daher richten wir unser Augenmerk auf jene Gemeinden, die über diesem Satz liegen.
Erneut führt die Stadt Bad Ems diese Rangliste an, diesmal auf dem zweiten Platz mit einem Hebesatz von 523%. Miellen folgt auf dem dritten Platz mit einem Hebesatz von 500%. Dornholzhausen belegt den sechsten Platz mit 485%, während Lollschied auf dem achten Platz mit einem Hebesatz von 475% liegt. Diese Zahlen verdeutlichen die herausragende Position einiger Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Vergleich zu anderen im Rhein-Lahn-Kreis in Bezug auf die Grundsteuer B.
Auch bei der Gewerbesteuer zeigen sich die Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau unter den Top 10 der höchsten Hebesätze im Rhein-Lahn-Kreis äußerst präsent. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund gleicher Hebesätze die Plätze mehrfach belegt sein können.
An der Spitze dieses Rankings steht die Stadt Bad Ems auf dem siebten Platz mit einem Hebesatz von 424%. Ihr folgt Miellen auf dem achten Platz mit einem Hebesatz von 420%. Auf dem neunten Platz befindet sich die Stadt Nassau mit einem Hebesatz von 418%, während sich Dornholzhausen und Lollschied den zehnten Platz teilen, jeweils mit einem Hebesatz von 410%.
Rhein-Land-Pfalz – Die 50 größten Gemeinden gemessen an der Einwohnerzahl
Im Gesamtvergleich für Rheinland-Pfalz, gemessen an der Einwohnerzahl, schaffen es zwei Gemeinden aus dem Rhein-Lahn-Kreis unter die Top 10 der höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer A.
Die Stadt Bad Ems sichert sich den achten Platz in dieser Liste, gefolgt von Lahnstein auf dem zehnten Platz. Bei der Grundsteuer B zeigt sich ein ähnliches Bild, wobei Lahnstein den fünften Platz einnimmt und Bad Ems den siebten Platz belegt. Auch bei der Gewerbesteuer finden sich erneut die beiden Städte Bad Ems und Lahnstein unter den Top 10. Hierbei sichert sich Lahnstein den zweiten Platz, während Bad Ems den fünften Platz belegt.
Kommunaler Finanzausgleich – Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Die Platzierungen, die bestimmte Gemeinden im Rahmen der Steuer(hebe)sätze einnehmen, sind sicherlich keine Positionen, auf die sie stolz sein würden. Anders als im Sport, wo jeder nach dem Sieg strebt, ist es im Bereich der Steuerbelastung ein Wunsch aller Gemeinden, den letzten Platz zu belegen.
Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Rheinland-Pfalz, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, markierte einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung einer gerechteren finanziellen Ausstattung der Kommunen. Diese Reform war eine direkte Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2020, welches feststellte, dass das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen nicht ausreichend finanzielle Mittel für ihre Aufgaben sicherte.
Die Reform führte zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Festlegung der Finanzausgleichsmasse und zur Einführung eines bedarfsorientierten Systems. Dabei wurde den Kommunen eine Mindestfinanzausstattung garantiert, die zusammen mit anderen Einnahmequellen die nachhaltige Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen sollte.
Die Neuregelung des KFA war ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden erforderte. Rheinland-Pfalz orientierte sich dabei an Erfahrungen anderer Bundesländer, die ähnliche Reformen aufgrund von Gerichtsurteilen umgesetzt hatten.
Trotz der fachlichen Herausforderungen und der Vielfalt der kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz wurde die Neuregelung des KFA gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs streng erarbeitet und umgesetzt. Die Einführung eines bedarfsorientierten Systems stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer gerechten und ausgewogenen finanziellen Ausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz dar.
Verbesserte Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan der Stadt Bad Ems
Die Stadt Bad Ems betont im Haushaltsplan für 2024 die verbesserte Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz seit der KFA-Reform 2014. Trotz der Pandemie wurden von 2017 bis 2022 sechs Jahre in Folge positive Finanzierungssalden erzielt. Die gestiegenen Landeszuweisungen und Gewerbesteuerkompensationen aufgrund der Pandemie trugen dazu bei.
Trotz der Pandemie verzeichneten die Jahre 2020 und 2021 positive Finanzierungssalden von +203 Mio. Euro bzw. 966 Mio. Euro. Für 2023 standen dank guter Einnahmen mehr als 357 Mio. Euro mehr für den KFA zur Verfügung als im Vorjahr.
Die „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ ermöglicht es dem Land, drei Milliarden Euro kommunaler Liquiditätskredite zu übernehmen und die Kommunen von zukünftigen Schuldendiensten zu entlasten. 654 Gebietskörperschaften haben die Teilnahme beantragt.
Insgesamt zeigt die Darstellung der Stadt Bad Ems eine positive Entwicklung und Bemühungen, die Finanzsituation der Kommunen weiter zu verbessern und Schulden abzubauen.
BEN Radio
Zum Jahreswechsel: Danke für Vertrauen, Hinweise und Kritik
RHEIN-LAHN Mit dem Übergang von 2025 zu 2026 endet für den BEN Kurier ein weiteres intensives Jahr regionaler Berichterstattung. Ein Jahr mit vielen Themen, Gesprächen, Recherchen und Geschichten aus unserer Heimat – getragen vor allem von den Menschen, die diese Region ausmachen.
Journalismus lebt vom Vertrauen der Leserinnen und Leser. Vom offenen Hinweis, von der kritischen Nachfrage, vom Widerspruch ebenso wie von der Zustimmung. Auch im vergangenen Jahr haben uns zahlreiche Hinweise erreicht, viele davon aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben Themen angestoßen, Missstände sichtbar gemacht, Entwicklungen begleitet und Diskussionen ermöglicht. Dafür sagen wir ausdrücklich Danke.
Der BEN Kurier versteht sich als unabhängiges regionales Medium. Unser Anspruch ist es, sachlich zu berichten, kritisch nachzufragen und Entwicklungen transparent darzustellen, unabhängig von parteipolitischen oder persönlichen Interessen. Gerade auf kommunaler Ebene ist dies nicht immer bequem, aber notwendig. Demokratie lebt von Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit braucht verlässliche Informationen.
2025 war zugleich ein Jahr, das gezeigt hat, wie wichtig lokaler Journalismus weiterhin ist. Entscheidungen vor Ort, gesellschaftliche Debatten, ehrenamtliches Engagement, wirtschaftliche Herausforderungen und persönliche Schicksale, all das findet nicht abstrakt statt, sondern direkt vor unserer Haustür. Diese Nähe verpflichtet zu Sorgfalt, Verantwortung und Fairness.
Zum Jahreswechsel blicken wir mit Dankbarkeit auf das Erreichte und mit Verantwortung auf das Kommende. Auch 2026 wird der BEN Kurier aufmerksam hinschauen, zuhören und berichten. Nicht lauter als nötig, aber klar. Nicht gefällig, sondern verlässlich. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für ihr Vertrauen, ihre Unterstützung und ihre kritische Begleitung.
Der BEN Kurier wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2026.
BEN Radio
Das Ende einer Ära: Fachbacher Gasthof „Zum Engel“ schließt seine Türen
FACHBACH Mit dem 21. Dezember 2025 ging in Fachbach eine traditionsreiche Epoche zu Ende: Der Gasthof „Zum Engel“, über Jahrzehnte fester Bestandteil des Dorflebens, hatte an diesem Tag zum letzten Mal geöffnet. Liliane und Hubert, die das Lokal mit großem Engagement und herzlicher Gastfreundschaft geführt haben, verabschieden sich in ihren wohlverdienten Ruhestand.
Der „Engel“ war weit mehr als ein Gasthof. Er war Stammlokal zahlreicher Vereine, Treffpunkt für Jung und Alt und Schauplatz unzähliger Familienfeiern – von Taufen über Kommunionen, Firmungen und Konfirmationen bis hin zu Hochzeiten. Auch der traditionelle Kaffee nach der jährlichen Gräbersegnung fand stets dort seinen Platz und wurde zu einer festen sozialen Tradition im Ort.
Zum Abschied kamen im Laufe des Sonntags vor Weihnachten viele Fachbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Vereine zu einem letzten Beisammensein im Gasthof. Auch eine Delegation des Ortsgemeinderates war vor Ort, um persönlich Dank und Anerkennung auszusprechen.
Im Namen der Gemeinde wurde Liliane und Hubert ein großer Präsentkorb überreicht – als Zeichen der Wertschätzung für die jahrzehntelange Bewirtung, die vielfältigen Gerichte und die stets offene Tür, die den „Engel“ zu einem besonderen Ort gemacht haben.
Die Ortsgemeinde Fachbach wünscht Liliane und Hubert für ihren neuen Lebensabschnitt Gesundheit, Freude und viele schöne Momente. Ihr Gasthof wird im Dorfgedächtnis einen festen Platz behalten (pm Ortsbürgermeister Thorsten Heibel im Namen aller Rats- und Ausschussmitglieder).
BEN Radio
Erheblicher Schaden: Hackerangriff auf BEN Medien-Seiten abgewehrt
DORNHOLZHAUSEN Die Webangebote der BEN-Medien sind nach einem massiven technischen Angriff inzwischen weitgehend wieder erreichbar. Der verursachende Schadcode konnte identifiziert und entfernt, die Systeme stabilisiert werden, dank eines außergewöhnlichen, stundenlangen und hochprofessionellen Einsatzes des Hostinganbieters, der in dieser Form alles andere als selbstverständlich war.
Nach aktuellem Stand handelte es sich um einen gezielten Angriff auf die Infrastruktur des BEN-Kuriers, bei dem eine Sicherheitslücke ausgenutzt wurde, um den Betrieb der Webseiten massiv zu stören. Ziel war offenbar die Lahmlegung sämtlicher Angebote. Innerhalb weniger Stunden verursachte der Schadcode die automatisierte Erstellung von über 36.000 Systemdateien, die sich fortlaufend in nahezu allen Verzeichnissen vermehrten und dadurch die Ausführung von PHP-Dateien sowie weiterer Serverfunktionen gezielt verhinderten.
Nahezu alle Webseiten konnten zwischenzeitlich wiederhergestellt werden. In einzelnen Bereichen kann es weiterhin zu Einschränkungen kommen, da Inhalte aus Sicherungen rekonstruiert werden müssen. Der entstandene Schaden ist erheblich, da nicht alle Webseiten vollständig rekonstruierbar sind, zahlreiche redaktionelle Inhalte fehlen und umfangreiche technische Wiederherstellungen notwendig waren.
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