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Schulen

Keine Schulbusbeförderung für Kinder in Ergeshausen

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Hier hält kein Bus mehr: Haltestelle in Ergeshausen

ERGESHAUSEN 1,4 Kilometer ist die kleine Ortgemeinde Ergeshausen im Aar-Einrich von Herold entfernt. Der stark abschüssige Weg führt über die Kreisstraße 40 in den Nachbarort. Bisher wurden die rund 16 Schulkinder in Ergeshausen mit einem Bus abgeholt und zu den umliegenden Schulen gebracht, doch das ist jetzt vorbei.

Mitten im Ort wurde jetzt die sanierungsbedürftige Straße aufgerissen. Ähnlich wie bei der Straße Am Rotlöffel in Arzbach, werden in Ergeshausen alleine die direkten Anlieger zur Kasse gebeten, ohne den Weg der wiederkehrenden Beiträge zu nutzen, die ab Januar 2024 verpflichtend sind. Vor dem ersten Baueingriff gab es eine große Bürgerversammlung. Den Menschen in Ergeshausen soll versprochen worden sein, dass es, genauso wie in der Vergangenheit unter dem ehemaligen Landrat Frank Puchtler, ein Zubringerbus für die schulpflichtigen Kinder zur Verfügung gestellt wird.

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Diese Zusagen kamen jedoch nicht vom Kreis, sondern vom Bauhof, welche offensichtlich von Erfahrungen aus der Vergangenheit ausgegangen waren. Vor wenigen Wochen kam der Bescheid aus dem Kreis, dass es genau diesen Zubringerbus diesmal nicht geben wird und die Eltern dafür Sorge tragen müssten, wie die Kinder in den Nachbarort Herold gelangen. Von dort aus würden die Schulpflichtigen mit anfahrenden Bussen weiterbefördert werden.

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Auf Presseanfrage des BEN Kurier teilte der Kreis mit, dass die Ortsdurchfahrt Ergeshausen vom 19. Juni bis 29. Dezember 2023 gesperrt sei und während der Straßenbaumaßnahmen wäre es unmöglich die Haltestelle im Ort mit Bussen anzufahren. Das stimmt, denn die Straßensperre beginnt haargenau an der Bushaltestelle in Ergeshausen. Laut dem Kreis hätte die LBM, die Verkehrsunternehmen und die Kreisverwaltung geprüft, ob eine Busandienung möglich gewesen wäre, mit negativem Ergebnis. Was aber sicherlich nicht stimmt ist, dass kein Zubringerbus den Ort anfahren kann. Wir waren mit dem BEN Kurier und sprachen mit den Anwohnern und sahen uns die Gegebenheiten an. Die Anfahrt und Wendemöglichkeit eines kleinen Busses in der Nebenstraße ist unproblematisch. Auch unmittelbar vor dem Ortseingang hätte es eine Wendemöglichkeit gegeben, wenn man nur gewollt hätte.

 Doch nun wird es sogar ein wenig sarkastisch. Der Kreis erstattet allen betroffenen Eltern eine Barerstattung in Höhe des Deutschlandtickets in Höhe von 49,00 EUR monatlich. Das ist schön. Jetzt können die Eltern ein Deutschlandticket für einen Busverkehr erwerben, den es nicht in Ergeshausen gibt.

1,4 Kilometer sind im ersten Moment nicht weit. Von Ergeshausen aus eine steile Kreisstraße den Berg hinauf ohne befestigten Rand. Eine Straße auf der die Fahrzeuge auch Tempo 100 fahren dürfen. Ein Teil der Kinder besucht die Grundschule. Auch 6- bis 11-Jährige sollen nach dem Willen der Kreisverwaltung die Strecke zu Fuß gehen, wenn die Eltern keine Fahrgemeinschaften bilden können.

Der §69 des Schulgesetzes regelt die Beförderungspflicht des Kreises. Unter zwei Kilometer gibt es keine Beförderungspflicht, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule nicht besonders gefährlich ist. Anders sieht es aus, wenn dieser als gefährlich eingestuft werden muss, wie zum Beispiel bei einer Kreisstraße ohne Befestigung am Rand für Fußgänger.

Zudem stellt sich noch eine ganz andere Frage. In der kommenden Herbst- und Winterzeitzeit ab Oktober wird es deutlich später hell. Die Kinder sollen damit in der Morgendämmerung den Weg nach Herold laufen. Nicht alle Eltern haben die Möglichkeit, die Kinder in den Nachbarort zu fahren und nicht immer können die von anderen berufstätigen Erziehungsberechtigten mitgenommen werden. Für die Eltern und Kinder ein großes Dilemma.

Die Sicherheit ist hier nicht mehr gewährleistet. Die Kinder werden nicht nur wegen der schwierigen Verkehrslage einer großen Gefahr ausgesetzt. Heute muss man leider weiterdenken und das Undenkbare aussprechen. Würden Sie ihr Kind alleine an einer Kreisstraße weitestgehend abseits von jedem weiteren Haus laufen lassen wollen? Möglicherweise noch im Dunkeln?

Für den Kreis scheint all das kein Problem zu sein. Für sie ist die monatliche Barerstattung von 49,00 EUR an die Eltern das probate Allheilmittel, doch genau das löst das Problem nicht. Die Eltern bilden bereits Fahrgemeinschaften, aber auf Dauer sind die nicht gesichert.

Ein Einzelfall? Wohl kaum. Ähnliche Beschwerden erreichten uns aus der Gemeinde Obernhof. Die Kinder und deren Sicherheit sollten die oberste Priorität einer Gemeinschaft sein. Ob diese vom Kreis in dem Fall in Ergeshausen noch gewährleistet wird, darf und muss kritisch hinterfragt werden.

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Lahnstein

Enttäuschte Eltern: Absperrung des Lahnsteiner Goethe Schulhofs außerhalb der Schulzeiten

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LAHNSTEIN Mehrere besorgte Eltern von Grundschulkindern haben sich über die kürzliche Sperrung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten beschwert. Diese Maßnahme hat zu Verwirrung und Unzufriedenheit geführt, da der Schulhof für viele Kinder eine wichtige Möglichkeit bietet, das Fahrradfahren zu erlernen oder für die bevorstehende Radfahrprüfung zu üben. Zudem wird der Schulhof auch als Fußballfeld im Nachmittagsspiel genutzt.

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Die Eltern bedauerten gegenüber den Grünen die Entscheidung und fragen, ob diese Sperrung beabsichtigt sei. Besonders im Hinblick auf die bevorstehende Schließung von Spielflächen in den Rheinanlagen zur Realisierung der Bundesgartenschau (BUGA) in den nächsten Jahren halten auch die Grünen die Öffnung des Schulhofes als wichtige Maßnahme. Sie sehen darin eine Möglichkeit, den Kindern alternative Spielflächen und Bewegungsräume zur Verfügung zu stellen.

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Grüne fragen bei der Verwaltung nach!

Der Vorfall wurde von Frau Jutta Niel, Fraktionssprecherin B90/ die Grünen an den Oberbürgermeister herangetragen. Sie äußerte ihr Bedauern über die Abschließung des Schulhofes und betonte die Bedeutung einer Spielfläche für die Kinder.

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Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Beschwerden der Eltern zu prüfen und mögliche Lösungen zu finden, um den Kindern weiterhin Zugang zum Schulhof außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Er versprach eine zeitnahe Antwort, verwies aber auch auf gehäuft aufgetretenen Vanadalismus in den Abendstunden in der Vergangenheit, was zu der Maßnahme überhaupt erst führte.

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Schulen

Mobiles Genlabor am Leifheit-Campus in Nassau

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Foto: Leifheit-Campus in Nassau

NASSAU Die Lernerinnen und Lerner der Biologie Leistungs- und Grundkurse der Jahrgangsstufen MSS2 und MSS3 hatten das große Glück, mit ihren Biologie-Lehrerinnen Frau Nattermann und Frau Weber-Erkul das mobile Gen-Labor benutzen zu können. Dieses wird interessierten Schulen von der MINT-Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.Im Rahmen des Gen-Labors arbeiteten die Lernerinnen und Lerner mit modernster Laborausstattung, wie sie in Forschungseinrichtungen eingesetzt wird und konnten selbst einen vereinfachten „genetischen Fingerabdruck“ durchführen.

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Nach einer kurzen theoretischen Einführung und einer sorgfältigen Pipettierübung, entnahmen die Lernerinnen und Lerner zunächst eigene Mundschleimhautzellen. Aus diesen wurde dann zuerst im Thermocycler die eigene DNA extrahiert sowie im Rahmen der Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) vervielfältig. Die fertigen Proben wurden zum Schluss mit der Pipette auf ein Agarose-Gel aufgetragen und das entstandene Bandenmuster ausgewertet. Untersucht wurde im Rahmen des Genlabors ein einziger Genort (Locus) der Lernerinnen und Lerner. Für einen vollständigen genetischen Fingerabdruck werden in der Kriminalistik oder bei einem Vaterschaftstest zwischen 16 und 20 Genloci untersucht. Dieser genetische Fingerabdruck ist bei jedem Menschen einzigartig.

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Neben der theoretischen und praktischen fachlichen Vertiefung des abiturrelevanten Unterrichtsstoffes erlangten die Lernerinnen und Lerner also auch einen spannenden Einblick in das Arbeiten in naturwissenschaftlichen Berufen. 

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Pipettieren der Proben | Foto: Leifheit Campus Nassau
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Schulen

Sicherheit für die Kinder: Polizeikontrolle vor Schulbeginn in Bad Ems

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Foto: BEN Kurier

BAD EMS Heute Morgen, in Bad Ems an der Ecke Braubacherstraße und Winterbergstraße, stand die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt, als örtliche Polizeibeamte eine Kontrolle durchführten. Mit einem besonderen Fokus auf die Kindersicherung und den Fußgängerüberweg Braubacherstraße sorgten sie für eine erhöhte Aufmerksamkeit bei den Fahrzeugführern.

Die Maßnahme wurde eingeleitet, um sicherzustellen, dass die jüngsten Verkehrsteilnehmer angemessen geschützt sind und um die Sicherheit an einer viel befahrenen Kreuzung zu gewährleisten. Trotz der klaren Vorschriften und des offensichtlichen Bedarfs an Sicherheitsvorkehrungen mussten einige Fahrer Bußgelder oder Verwarnungsgelder hinnehmen, da ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß mit Kindersicherungen ausgestattet waren.

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Die Tragik dieser Situation liegt in der Tatsache, dass die Verstöße gegen die Kindersicherungsvorschriften vermeidbar sind und dass diese Kontrollen stattfinden müssen, um das Leben unserer Kinder zu schützen. Die Polizei erinnert die Fahrer daran, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat und dass die Einhaltung der Vorschriften nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Unfällen leistet.

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Diese morgendliche Polizeikontrolle ist ein deutliches Signal an die Fahrzeugführer, die Sicherheit auf den Straßen ernst zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln dazu beiträgt, Leben zu retten. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass unsere Straßen sicher sind, insbesondere für diejenigen, die am verletzlichsten sind – unsere Kinder.

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