VG Bad Ems-Nassau
Explosion in Nassauer Munitionsfabrik: Großeinsatz der Rettungskräfte

NASSAU Zuerst wurde eine ausgelöste Brandmeldeanlage in der Metallwerke Elisenhütte GmbH gemeldet. Nur wenige Minuten später war von einer Explosion in der Munitionsfabrik die Rede. Mit einem Großaufgebot an Rettungskräften, Feuerwehrleuten und Einheiten der SEG Rhein-Lahn wurde der Unglücksort abgesichert.
Bei der Fertigung von Zündhütchen soll es zu einer Verpuffung gekommen sein. Gleich mehrere kleine Glutnester mussten von der Feuerwehr erstickt werden. Eine Mitarbeiterin der Metallwerke Elisenhütte wurde mit nicht schweren Verletzungen in ein umliegendes Krankenhaus zur weiteren Behandlung gebracht. Das alles hätte auch ganz anders ausgehen können. Nicht ohne Grund reagieren die Einsatzkräfte mit einem Großaufgebot bei einer möglichen Explosion eines regionalen Munitionsherstellers.
Sport
Anna Gröning vom TV Nassau holt Silber beim Judo Euopean Cup in Warschau

Beim Europeancup der Veteranen am 12. April 2025 in Warschau (Polen) stellten sich Anna und Mario Gröning erneut erfolgreich der internationalen Konkurrenz.
In einem hochklassigen Teilnehmerfeld von ca. 160 Judoka aus 21 Nationen traten die Athleten/innen Anna und Mario Gröning vom TV 1860 Nassau für Deutschland in ihren jeweiligen Alters- und Gewichtsklassen an und kämpften auf hoher internationaler Ebene.
Anna startete in der Altersklasse F2 – 63 Kg und lieferte sich im ersten Kampf gegen die Polin, Izabela Herdzig, zunächst ein ausgeglichenes Duell. Doch Anna konnte mit einem ausgeführten Schulterwurf eine Wertung erzielen und den Kampf nach Ablauf der Zeit für sich entscheiden. Im Halbfinale traf sie auf Melissa Cituto aus Italien. Mit konzentriertem Auftritt in einem sehr dynamischen Kampf setzte Anna eine Kontertechnik erfolgreich um, erzielte dadurch die entscheidende Wertung und zog mit dem zweiten gewonnenen Kampf verdient ins Finale ein. Dort traf sie auf die starke Britin Caroline Brayson. In einem spannenden und körperlich fordernden Duell auf Augenhöhe entschied letztendlich eine Bodentechnik der Britin den Kampf und Anna verpasste nach errechneten Unterpunkten knapp die Goldmedaille, durfte sich jedoch über die gewonnene Silbermedaille auf dem Podium erfreuen. Mit diesem zweiten Platz beweist Anna Gröning erneut ihre Klasse auf internationaler Bühne und reiht bereits ihre dritte Medaille auf European Cup – Ebene in ihre Erfolgsliste ein.
In der Altersklasse M3 – 73 kg ging Mario Gröning an den Start. Nach einem intensiven Auftaktkampf gegen Enda Hackett aus Irland konnte Mario verletzungsbedingt keine weiteren Begegnungen mehr bestreiten und beendete dieses Turnier auf Platz 5.
„Wir nehmen wertvolle Wettkampferfahrungen aus diesem Turnier mit, sind weiterhin hoch motiviert und legen nun den Fokus auf die anstehende Europameisterschaft“, so das Ehepaar Gröning nach dem Turnier. Die Europameisterschaft der Veteranen findet vom 21.-25. Mai 2025 in Riga (Lettland) statt und die Wettkampfvorbereitung dafür ist bereits in vollem Gange.“
Politik
Fehler teuer bezahlt: Bad Ems muss für den Spielplatz ‚Große Wiese‘ tief in die Tasche greifen

BAD EMS Was als schnelle Ersatzmaßnahme für einen geschlossenen Spielplatz gedacht war, hat sich in Bad Ems zu einem aufschlussreichen Beispiel dafür entwickelt, wie politischer Eifer, mangelhafte Risikoabwägung und ungeschickter Umgang mit Kritik zu einem kommunalen Problemfall werden können. Die Entstehungsgeschichte des Spielplatzes „Große Wiese“ wirft mittlerweile nicht nur technische und finanzielle Fragen auf, sondern auch eine medienrechtliche.
Frühe Hinweise – späte Einsicht
Am 10. September 2024 veröffentlichte der BEN Kurier erstmals Hinweise auf mögliche Bodenbelastungen am neu eröffneten Spielplatz. Die Redaktion erreichte in diesem Zusammenhang eine E-Mail eines vermeintlichen Bürgers, auf die nicht geantwortet werden konnte. Sie wurde seinerzeit – aus damaliger Sicht nachvollziehbar – in der Annahme eines Leserbriefes veröffentlicht.
Tatsächlich stellte sich heraus, dass dieses Schreiben nicht nur an die Redaktion gerichtet war, sondern zeitgleich auch an die Kreisverwaltung sowie an die Printpresse versendet wurde. Das Schreiben war somit eindeutig öffentlich adressiert – auch wenn formell keine Rückantwort möglich war. Inhaltlich brachte es zwei Aspekte zur Sprache, die später zentrale Bedeutung gewinnen sollten:
Zum einen wurde infrage gestellt, ob für das Vorhaben ein Bebauungsplan aufgestellt oder eine Genehmigung eingeholt worden sei – was sich im weiteren Verlauf als berechtigt herausstellte, da zum Zeitpunkt der Errichtung tatsächlich keine Baugenehmigung vorlag. Die Zuschrift stellte die Frage nach der Verantwortung für die Sicherheit der Kinder und forderte eine zügige öffentliche Klärung.
Zum anderen wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Bodenuntersuchung empfohlen worden sei – offenbar, ohne dass diese bis zur Fertigstellung des Spielplatzes tatsächlich beauftragt wurde. Diese Hinweise nahm die Redaktion zum Anlass für eine sachlich geführte, fundierte Recherche über die bau- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts. Rückblickend zeigt sich: Die darin enthaltenen Bedenken erwiesen sich in wesentlichen Punkten als zutreffend.
Juristische Reaktion auf Berichterstattung – ein problematisches Signal?
In Reaktion auf die Veröffentlichung beauftragte die Stadt Bad Ems, vertreten durch Stadtbürgermeister Oliver Krügel, einen Fachanwalt für Medienrecht. Ziel war es, den BEN Kurier zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu bewegen. Die Redaktion verweigerte dies nach eingehender rechtlicher Prüfung – die Berichterstattung beruhte auf überprüfbaren Fakten, öffentlichem Interesse und wurde journalistisch sorgfältig aufbereitet.
Trotzdem entstanden der Stadt durch die anwaltliche Beauftragung Aufwendungen in Höhe von mehreren Tausend Euro – letztlich für eine juristische Maßnahme, die aus Sicht der Redaktion keine Wirkung entfalten konnte. Kritisch betrachtet stellt sich die Frage, ob diese juristische Reaktion möglicherweise als Versuch verstanden werden könnte, kritische Berichterstattung unter rechtlichen Druck zu setzen.
Das Gutachten bestätigt die Kritik
Im weiteren Verlauf beauftragte die Stadt ein Bodengutachten. Das Ergebnis: Die Bleigehalte lagen bis zu neunfach über dem gesetzlich zulässigen Prüfwert für Kinderspielflächen gemäß Bundesbodenschutzverordnung. Auch Zink war in erhöhter Konzentration vorhanden.
Auf Anordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) wurde ein Bodenaustausch notwendig. Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten wurde im Frühjahr 2025 an eine Tiefbaufirma vergeben. Die Kosten belaufen sich laut Ausschreibung auf rund 35.000 Euro brutto. Hinzu kommen fast 5.700 Euro für das Bodengutachten sowie weitere Ausgaben für Planung und Bauhofeinsatz.
Frühzeitige Warnungen wurden nicht genutzt
Brisant: Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hatte ein Fachplaner empfohlen, Bodenuntersuchungen durchzuführen – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass auf dem Gelände „Altlasten“ nicht auszuschließen seien. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt. Eine Umsetzung hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer anderen Bewertung des Standorts geführt – insbesondere angesichts der Tatsache, dass Spielplätze freiwillige kommunale Leistungen darstellen und die Haushaltslage der Stadt angespannt ist.
Wiederholungsgefahr durch Emsbach?
In einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats wurde, ausweislich der Sitzungsniederschrift, zudem von dem Bodengutachter erläutert, dass die Quelle der Schwermetallbelastung möglicherweise im Emsbach liegt.
„Auf Nachfrage von RM Brückmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Bad Ems) erklärt Herr Born (Bodengutachter), dass die Schwermetalle aus dem Emsbach kommen und anzunehmen ist, dass die Belastung im weiteren Verlauf des Gewässers ähnlich sei.“
Sollte sich dies bestätigen, wäre denkbar, dass künftige Hochwasserereignisse erneut zu einer Kontamination führen könnten – trotz des jetzt erfolgten Bodenaustauschs.
Fazit: Ein Beispiel für Fehlsteuerung, Kosten und beschädigtes Vertrauen
Die Chronologie rund um den Spielplatz „Große Wiese“ legt ein strukturelles Problem offen: Hinweise von Bürgern wurden nicht ernst genommen, Kritik wurde als Angriff interpretiert, und statt transparenter Aufklärung folgte der Griff zum Anwalt. Dass sich die ursprünglich kritisierte Gefährdung später in weiten Teilen bestätigte, ist eine deutliche Mahnung an Verwaltung und Politik, künftig früher zuzuhören – und offener mit Risiken umzugehen.
Besonders schwer wiegt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Spielplatz errichtet wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine Baugenehmigung vorlag. Ein solches Vorgehen könnte als Verstoß gegen formelle Anforderungen gewertet werden, das ein fragwürdiges Signal im Umgang mit rechtsstaatlichen Verfahren sendet.
Dass rechtlich gegen kritische Berichterstattung vorgegangen wurde, wird von Beobachtern als irritierendes Signal gewertet.. Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Presse – auch, wenn diese Fragen stellt, die unbequem sind. Im Fall „Große Wiese“ war diese Kritik nicht nur legitim, sondern im Nachhinein auch berechtigt. Die Stadt Bad Ems steht nun nicht nur vor einem sanierungsbedürftigen Spielplatz – sondern auch vor einer beschädigten Vertrauenslage. (Anm. Auch diesen Text haben wir natürlich vorab medienrechtlich prüfen lassen).
VG Bad Ems-Nassau
Das Nassauer Freibad startet am 01. Mai in die Badesaison

NASSAU Wie in den vergangenen Jahren bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten um eine Eintrittskarte für unser Freibad zu erwerben und möchten Ihnen diese in unseren nachfolgenden Ausführungen kurz vorstellen.
E-Tickets
Eintrittskarten können ab dem 24. April 2025 auf der Homepage www.vgben.de über den Button „E-Tickets“ – nach vorheriger Registrierung – gekauft werden. Die Bezahlung kann ausschließlich über PayPal oder Kreditkarte erfolgen.
Verkaufsautomat
Seit Beginn der Saison 2023 wird der zusätzliche Verkaufsautomat mit Touch-Display gut angenommen. Hier können Einzeltickets und Zehnerkarten ausschließlich mit EC-Karte und Kreditkarte vor Ort im Freibad gelöst und gezahlt werden. Eine persönliche Registrierung ist hierbei nicht erforderlich. Bei Verlust der Zehnerkarten ist ein erneuter Ausdruck nicht möglich, weshalb es sich hier empfiehlt eine Kopie mit dem Handy zu fertigen. Die Auslesung der Tickets auf dem Handy ist über die Lesesäule durchführbar.
Die per Onlinekauf erworbenen Eintrittskarten werden am Eingang im Freibad Nassau von einer eingerichteten Lesesäule auf ihre Gültigkeit überprüft. Die Öffnungszeiten sind täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr und in den Sommerferien von 10:00 bis 20:00 Uhr. Schlechtwetteröffnungszeiten: 10:00 – 13:00 Uhr. Eine weitere Öffnungszeit liegt im Ermessen der Betriebsleitung.
Eintrittspreise 2025:
Einzelkarten: Erwachsene 4,50 €, Jugendliche und Kinder bis zur Vollendung 18. Lj. 3,00 €, Zehnerkarten Erwachsene 40,00 €. Jugendliche und Kinder bis zur Vollendung 18. Lj. 25,00 €, Saisonkarten Erwachsene 60,00 €, Jugendliche und Kinder bis zur Vollendung 18. Lj. 40,00 €, Gruppenkarten (ab 8 Personen und 1 Begleiter), Erwachsene 3,50 €, Jugendliche 2,50 €, Ermäßigte Einzelkarten nach 17 Uhr Erwachsene 2,50 €, Jugendliche und Kinder bis zu Vollendung 18. Lj. 2,00 €, Familienkarten Bis zum 31.05. der Saison 90,00 €, Ab dem 01.06. der Saison 110,00 € , Jugendliche Hilfeempfänger (Saisonkarte) 13,00 € nur im Bürgerbüro Nassau unter Vorlage des Hilfebescheides erhältlich (Sozialgeld nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) . Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind eintrittsfrei.
Bei Einzelkarten, Zehnerkarten und Saisonkarten wird eine Ermäßigung gewährt für: a. Schüler, Studenten und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, soweit für dieses Kindergeld bezogen wird, Schwerbehinderte (ab GdB 70) unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Soweit eine Begleitperson erforderlich ist, wird dieser freien Eintritt ins Freibad gewährt. Die Höhe des ermäßigten Eintrittspreises richtet sich nach der Tarifgruppe für Jugendliche und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Gruppenkarten ist für Jugendbetreuer mit amtlichen Ausweis der Eintritt kostenfrei.
Familienkarten werden ausgestellt für:
a. Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende einschließlich des getrenntlebenden bzw. geschiedenen Ehegatten mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
b. Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern bis 25 Jahren, wenn alle Personen die gleiche Wohnanschrift haben, soweit für diese Kindergeld bezogen wird.
Die Familienkarten können nur noch online erworben werden. Die Bedingungen werden unter den allgemeinen Nutzungsbestimmungen hinterlegt und müssen vor dem Zahlvorgang akzeptiert werden. Die Verwaltung hält sich eine Überprüfung der Nachweise vor. Bei Verstößen werden die Freibadkarten gesperrt.
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