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Montabaur

Verbandsgemeinderat verabschiedet Haushalt 2023

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Ute Kühchen aus Kadenbach wurde zur neuen weiteren Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur gewählt. Ihre Vorgängerin, Margarete Flosdorf aus Holler, hatte das Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Das Vorschlagsrecht lag bei der FWG-Fraktion, der Ute Kühchen angehört. Sie wurde vom VGR gewählt und gleich anschließend vereidigt. Zu den ersten Gratulanten zählten (vorne von links) Andree Stein, der hauptamtliche Erste Beigeordnete, Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich sowie die ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten Udo Schöfer, Oliver Leuker und Werner Reusch. Ute Kühchen ist außerdem Ortsbürgermeisterin von Kadenbach und behält dieses Amt weiter inne.
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MONTABAUR Einstimmig hat der Verbandsgemeinderat (VGR) Montabaur den Haushaltsplan 2023 verabschiedet. Ebenso einhellig waren alle Fraktionen der Meinung, dass es noch nie zuvor einen Haushaltsplan mit so vielen Unsicherheiten gegeben hat: Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation, Lieferprobleme bei Material und der Fachkräftemangel führen zu Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen und lassen die Kalkulation von Projekten zu einer Rechnung mit vielen Unbekannten werden. Vor diesem Hintergrund sind das geplante Investitionsvolumen von 22,8 Mio. Euro und die geplante Kreditaufnahme von knapp 13 Mio. Euro im Finanzhaushalt mit vielen Fragezeichen versehen, denn erst im Jahresverlauf wird sich zeigen, welche Projekte umgesetzt werden können und welche Kosten dabei tatsächlich entstehen. Der Ergebnishaushalt hat ein Volumen von rund 37,9 Mio. Euro. Schwerpunkte bleiben das Verbandsgemeindehaus, die Feuerwehren und die Schulen. Das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und seine Auswirkungen auf die Ortsgemeinden stießen auf breite Kritik und Unverständnis. Der Umlagesatz bleibt unverändert bei 30%.

Investitionen und Ausgaben

Die Verbandsgemeinde Montabaur wächst seit Jahren kontinuierlich: Fast 42.000 Einwohner mit Hauptwohnsitz wurden am Stichtag 30.6.22 gezählt, das sind rund 700 mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: Das Plus von 700 entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Horbach oder Nomborn. Mit den Einwohnerzahlen wächst auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine der VG-eigenen Schulen besuchen. Das sind in diesem Schuljahr 2.558 und damit 200 mehr als vor Jahresfrist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die VG ihre Pflichtaufgaben zur Versorgung der Bevölkerung z.B. in den Bereichen Schulen, Feuerwehren und Wasserversorgung entsprechend ausbauen muss und dafür neues Personal braucht. „Für die Feuerwehren haben wir für 2023 laufende Ausgaben und Investitionen von rund 6,13 Mio. Euro vorgesehen“, führte Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich aus. Dazu gehören Investitionen in die Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeuge, aber auch die Anschaffung von weiterer Ausrüstung und Schutzkleidung sowie die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans. „Bei den Schulen summieren sich die geplanten Ausgaben und Investitionen auf rund 15,43 Mio. Euro“, so Richter-Hopprich weiter. Hier geht es unter anderem um den Einbau von Lüftungsanlagen (stationäre RLT-Anlagen) an allen Schulen, um eine neue Mensa im Schulzentrum Nentershausen, außerdem um Erweiterungen (Planungs- und Baukosten) an den Grundschulen in Horbach und Niederelbert sowie an der Heinrich-Roth-Realschule plus in Montabaur. Darüber hinaus zählen eine Vielzahl von kleineren Einzelmaßnahmen und laufende Kosten an allen elf Schulen dazu. Ein Beispiel für die laufenden Kosten: Allein für Softwarelizenzen im Bereich Schulen gibt die VG jährlich 60.000 Euro aus. Hinzu kommen freiwillige Aufgaben wie die Schulsozialarbeit, die Betreuende Grundschule, die Ferienbetreuung, das neue Lernzentrum für Schülernachhilfe und auch die Erstellung eines Schulentwicklungsplans. Das größte Projekt im Haushaltsplan 2023 ist der Neubau des Verbandsgemeindehauses. Es hat ein Gesamtvolumen von 38 Mio. Euro, davon sollen 11,8 Mio. Euro in 2023 ausgegeben werden. „Ich gebe keine Wetten mehr ab, ob wir den Zeitplan und den Kostenrahmen am Ende exakt halten werden. Wir haben den Neubau geplant und begonnen vor der Corona-Pandemie und vor dem Ukraine-Krieg mit all seinen dramatischen Folgen. Die spüren wir bei diesem Projekt sehr deutlich und es ist schon beachtlich, dass wir in dieser Situation noch immer im Kostenrahmen liegen“, erklärte der Bürgermeister dem VGR. Nicht nur beim Verbandsgemeindehaus macht sich die Energiekrise bemerkbar: Im Ergebnishaushalt wurden die Energiekosten für die laufende Unterhaltung der Gebäude beim Gas fünfmal so hoch angesetzt wie im Vorjahr, beim Strom doppelt so hoch. „Beim Bauen haben wir aktuell Kostensteigerungen von 20 oder 30%, manchmal 50%. Ähnlich ist es bei Anschaffungen, z.B. bei Feuerwehrfahrzeugen. Wir wissen nicht, wie sich das 2023 entwickeln wird – und müssen doch heute schon die Projekte kalkulieren“, beschrieb Richter-Hopprich die große Unsicherheit bei der Aufstellung des Haushaltsplans.

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Freiwillige Aufgaben und Personal

Neben den großen Bauprojekten werden im Haushaltsplan stets eine Vielzahl von kleineren Projekten und Aufwendungen abgebildet, die zeigen, wie bunt das Leben in der Region und wie breit entsprechend das Aufgabenspektrum der Verwaltung ist. Hier eine Auswahl: In der Bauleitplanung werden derzeit sämtliche Bebauungspläne digitalisiert (als Grundlage zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge im Straßenbau), der Flächennutzungsplan wird neu aufgestellt, der Teilflächennutzungsplan Windenergie überarbeitet, der Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächen weiterentwickelt und das Radverkehrskonzept fertig gestellt. Beim Klima- und Naturschutz stehen Finanzmittel bereit u.a. für die Unterhaltung von Wasserläufen, für Konzepte bei der Straßenbeleuchtung, für die Planung eines Nahwärmenetzes im Schulzentrum Montabaur, für Gebäudebewertungen im Rahmen des Energiemanagementsystems und für weitere Maßnahmen, die sich aus dem Klimaschutzkonzept ergeben. Auch das Spektrum der freiwilligen Aufgaben im sozialen Bereich wächst ständig, wie die Projekte Landarzt plus, Gemeindeschwester plus, das neue Lernzentrum und die Fürsorge für Obdachlose zeigen. Aber auch die Fortführung des touristischen Masterplans Gelbachtal, ein Konzept für die Wirtschaftsförderung, Zuschüsse fürs Tierheim, fürs Schwimmbad und für die Dorferneuerung sowie „Jumazu“, das Projekt zur politischen Beteiligung Jugendlicher, gehören zu den freiwilligen Aufgaben. Jede Aufgabe braucht nicht nur Haushaltsmittel, sondern auch Personal. „Wir haben für 2023 nur dort zusätzliche Stellen ausgewiesen, wo wir zusätzliche Aufgaben bekommen haben. Oder dort, wo es für die Nachwuchsgewinnung und bei einem Stellenwechsel erforderlich ist“, so der Bürgermeister.

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Einnahmen und Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)

Während die Ausgabenseite im Ergebnis- und Finanzhaushalt viele Unsicherheiten birgt, stellt sich die Einnahmenseite recht deutlich dar. Die VG finanziert sich überwiegend aus den Umlagen, die die Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur aus ihren Steuereinnahmen zahlen, also Einnahmen aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese Umlagegrundlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 13,5 Mio. auf nunmehr 99 Mio. Euro gestiegen, so dass die VG bei einem Umlagesatz von 30% mit Einnahmen von 29,7 Mio. Euro rechnen kann. „Das zeigt, wie stark unsere Region ist – nach wie vor“, so das Lob des Bürgermeisters zu diesen erfreulichen Zahlen. Dann machte er seinem Ärger über das LFAG Luft, das ab 2023 gilt und erst im Dezember kurzfristig eingeführt wurde. Danach müssen die Ortsgemeinden ihre Grundsteuer an den im LFAG vorgegebenen Durchschnittswerten (Nivellierungssätzen) anpassen. Tun sie es nicht, erhalten sie künftig keine Fördermittel mehr und werden außerdem finanztechnisch immer so behandelt, als wendeten sie die Nivellierungssätze an. Die Verbandsgemeinden sind nun gezwungen, ihre Umlagen für 2023 so zu berechnen, als hätten bereits alle Gemeinden das LFAG umgesetzt. „Es entsteht ein Einmaleffekt: Wir müssen Umlagen erheben auf Steuergelder, die die Ortsgemeinden und die Stadt noch nicht eingenommen haben. Insgesamt entsteht so bei den Gemeinden ein Fehlbetrag von 1,2 Mio. Euro“, so der Bürgermeister. „Um diesen Fehlbetrag nicht weiter zu vergrößern, verzichten wir auf die Erhöhung der Umlage, die wir eigentlich für 2023 vorgesehen hatten.“ Außerdem hatte er einen Vorschlag parat, um den Ortsgemeinden den Fehlbetrag rechnerisch auszugleichen: „Das Land hat 2023 das Förderprogramm Klimapakt aufgelegt, von dem wir als VG großzügig profitieren. Wir können bis 1,2 Mio. Euro erhalten, wenn wir Klimaschutzprojekte umsetzen. Das Geld werden wir an die Ortsgemeinden weiterleiten und damit flächendeckend die Straßenbeleuchtung auf LED mit moderner Steuerungstechnik umrüsten. Das ist förderfähig, spart Energie, entlastet unsere Gemeinden und dient dem Wohl der Bürger“, so der Vorschlag des Bürgermeisters, der auf breite Zustimmung im VGR stieß.

Stimmen aus dem Rat

In ihren Stellungnahmen teilten die Sprecher aller Fraktionen die Kritik des Bürgermeisters am LFAG, dass den Handlungsspielraum der Ortsgemeinden einschränkt und zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Bürger in Rheinland-Pfalz führen wird. „Presst Eure Bürger aus wie eine Zitrone!“, scheint die Landesregierung in den Ohren von Dr. Wolfgang Neutz (CDU) den Ortsgemeinden zuzurufen. Den Haushaltsplan der VG bezeichnete er als „kurios“, weil die Einnahmenseite sehr klar, die Ausgabenseite indes eine „bislang nicht vorhandene Unsicherheit und Unklarheit“ beinhaltet. „Das ist kein Verschulden der Verbandsgemeinde, sondern ein Ausgeliefertsein gegenüber weltpolitischen Entwicklungen.“ Diesem Tenor schlossen sich die Redner der anderen Fraktionen an. „Wir müssen unsere Pflichtaufgaben erfüllen und haben trotzdem noch finanzielle Spielräume für unsere vielen freiwilligen Aufgaben. Das ist gut“, lobte Ralf Halbauer von der SPD. Nach einigen Jahren ohne reale Kreditaufnahme plant die VG für 2023 nun die Aufnahme von Investitionskrediten. Diese sind laut Dennis Liebenthal von der FDP „notwendig, um unsere Infrastruktur bei Feuerwehren, Schulen und Digitalisierung auf ein angemessenes Level zu bringen und ein gutes Leben für unsere Bürger zu ermöglichen.“ Er mahnte an, immer so mit den Haushaltsmitteln zu wirtschaften, dass noch genügend Geld für freiwilligen Ausgaben übrigbleibt. Christian Schimmel von Bündnis 90/Grüne wünscht sich „ein Mehr an dezentraler Energiewende“ und „ein drastisches Mehr an Klimaschutz.“ Er nannte für die VG Montabaur konkret die Bereiche Mobilität und Digitalisierung und kündigte entsprechende Initiativen seiner Fraktion an. „Der vorgelegte Haushalt ist aus unserer Sicht schlüssig, allumfänglich und transparent“, so das Fazit von Norbert Blath von der FWG. Er wies darauf hin, dass der Haushalt im „unmittelbaren Zusammenhang mit den Haushaltsdaten der Vorjahre zu betrachten sei.“ Die Sprecher aller Fraktionen dankten den Unternehmen und Bürgern, die mit ihren erheblichen Steuerzahlungen zur guten wirtschaftlichen Lage der VG maßgeblich beitragen. Und sie dankten Stefan Kaden von der Finanzabteilung der Verwaltung für die gute Vorbereitung und transparente Erklärung zum Zahlenwerk.

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Montabaur

Dance Emotions des TSV Welschneudorf erneut auf dem Siegertreppchen Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft der RKK geschafft

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Foto: TSV Welschneudorf e.V.
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WELSCHNEUDORF Die Tanzformation Dance Emotions des TSV Welschneudorf e.V. beweist auch in dieser Saison einmal mehr ihr außergewöhnliches Können: Sowohl bei der NRW-Meisterschaft am 21. September als auch bei der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft am 12. Oktober der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) sicherte sich die Gruppe jeweils den 3. Platz in der Kategorie Schautanz Senioren. Mit diesen hervorragenden Platzierungen in einem hart umkämpften Teilnehmerfeld qualifizierten sich die Tänzerinnen und Tänzer nun für die Deutsche Meisterschaft, die am 7. Dezember 2025 ausgetragen wird.

Die Teilnahme an nationalen Wettbewerben ist für die Dance Emotions längst Tradition: Seit 2017 startet die Formation erfolgreich bei der Deutschen Meisterschaft der RKK. Dabei konnte sie bereits mehrfach auf dem Siegertreppchen glänzen – mit dem Vizemeistertitel in den Jahren 2017, 2022 und 2023 sowie dem Deutschen Meistertitel 2018.

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Trainerinnen und Team sind stolz auf die diesjährige Leistung und die erneute Qualifikation:

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Jedes Jahr auf diesem Niveau zu tanzen ist eine große Herausforderung, insbesondere bei der sehr starken Konkurrenz – umso schöner ist es, dass wir uns erneut für die Deutsche Meisterschaft qualifizieren konnten“, so eine Sprecherin des Teams.

Mit ihrer Mischung aus tänzerischer Präzision, emotionaler Darstellung und kreativen Choreografien und Kostümen begeistern die Dance Emotions nicht nur Jury und Publikum, sondern repräsentieren auch den TSV Welschneudorf und die Region Westerwald mit großem Erfolg auf bundesweiter Bühne.

Nun blickt die Gruppe voller Vorfreude und Motivation auf das große Finale am Nürburgring im Dezember, bei dem sie erneut ihr Können unter Beweis stellen und vielleicht wieder einen Platz ganz oben auf dem Treppchen erobern (pm TSV Welschneudorf).

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Montabaur

Landgericht Koblenz stoppt 1&1 in Montabaur: Glasfaser-Versprechen entpuppt sich als lahmes DSL

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Foto: BEN Kurier - Fotomontage -
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MONTABAUR Das Landgericht Koblenz hat der 1&1 Telecommunication SE untersagt, Internetanschlüsse unter Verwendung des Begriffs Glasfaser so zu bewerben, dass bei einer Verfügbarkeitsprüfung der Eindruck eines echten Glasfaserzugangs entsteht, obwohl am Ende nur ein Anschluss über die klassische DSL-Kupferleitung bereitgestellt wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen datiert vom 16. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 3 HK O 69/24.

Worum es konkret ging: »Glasfaser-DSL« mit grünem Haken

Im Mittelpunkt stand die Online-Verfügbarkeitsabfrage auf 1und1.de. Nutzer sahen dort für ihre Adresse Formulierungen wie »[Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar«, versehen mit einem grünen Haken. Gleichzeitig wurden an dieser Adresse aber Tarife angezeigt, die tatsächlich über DSL-Leitungen erbracht wurden. Das Gericht sah darin eine Irreführung, weil der durchschnittliche Verbraucher bei »Glasfaser« eine durchgehende Versorgung mit Glasfaser erwartet und keine hybride Lösung auf der letzten Meile über Kupfer. 1&1 muss diese Praxis künftig unterlassen.

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Deutliche Konsequenzen für Zuwiderhandlungen

Das Gericht verhängte ein striktes Unterlassungsgebot. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Vollstreckung kann sich auf Mitglieder des Vorstands erstrecken. Zudem muss 1&1 die Kosten des Rechtsstreits tragen und dem Kläger 260 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Teile des Urteils sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Warum das Urteil wichtig ist

Das Koblenzer Urteil stärkt den Verbraucherschutz in einem Markt, in dem technische Begriffe gerne werblich aufgeladen werden. Wer „Glasfaser“ liest, erwartet in der Regel einen Anschluss, bei dem die Faser bis in die Wohnung oder zumindest ins Haus führt. Genau diese Erwartungshaltung schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Beschluss zwingt Anbieter, die verwendete Anschlusstechnik klar zu benennen und irreführende Mischbegriffe zu vermeiden. Auch die öffentliche Debatte über kreativ eingesetzte Marketingvokabeln im Festnetzmarkt erhält damit neue Relevanz.

1&1 ist nicht zum ersten Mal in Koblenz mit Verbraucherschützern aneinandergeraten. Bereits zuvor hat das Landgericht irreführende oder unklare Gestaltung im Telekommunikationsbereich gerügt, etwa beim Thema Routerwahl und bei uneindeutigen Flatrate-Versprechen. Die Linie der Kammer ist erkennbar: Werbung und Bestellprozesse müssen das halten, was sie dem durchschnittlichen Kunden erkennbar zusagen.

Was Kunden jetzt beachten sollten

Wer einen Festnetzanschluss bestellt, sollte bei der Verfügbarkeitsabfrage genau lesen, welche Technik tatsächlich anliegt. Entscheidend ist die Unterscheidung: FTTH bedeutet Glasfaser bis in die Wohnung, FTTB bis ins Gebäude, FTTC führt meist über eine Kupfer-Reststrecke und ist am Ende VDSL. Im Zweifel sollte man im Bestellprozess nachsehen, welche Leitungsart im Vertragstext steht und ob die zugesagten Bandbreiten realistisch erreichbar sind. Das Koblenzer Urteil hilft dabei, denn es setzt klare Grenzen, wie Anbieter mit dem Begriff Glasfaser werben dürfen.

Das Landgericht Koblenz schafft Klarheit: Der Begriff Glasfaser ist kein Gummiwort. Wer ihn nutzt, muss echte Glasfaser liefern oder unmissverständlich sagen, dass es sich nur um einen DSL-Anschluss handelt. Für den Wettbewerb bedeutet das Urteil mehr Fairness und für Verbraucher mehr Transparenz. Die vollständige Urteilsbegründung ist öffentlich zugänglich und bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Abwägung der Kammer (dk).

Quellenhinweise:
Beglaubigte Urteilsabschrift LG Koblenz, 3 HK O 69/24, Urteil vom 16.09.2025. Verbraucherzentrale.de+1 | Bericht und Kontextdarstellung aus dem Fachmedium teltarif.de. Teltarif | Frühere, thematisch verwandte Entscheidungen mit Beteiligung des vzbv gegen 1&1. Verbraucherzentrale Bundesverband+1

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Gesundheit

LandarztPlus: Neue Praxis in Welschneudorf eröffnet und gesegnet

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WELSCHNEUDORF Das Konzept „LandarztPlus“ wächst weiter: Nach der erfolgreichen Übernahme einer Hausarztpraxis in Welschneudorf zu Jahresbeginn hat die Praxis nun ihre neuen Räume im ehemaligen „Westerwälder Hof“ bezogen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit Vertretern der BBT-Gruppe, der Verbandsgemeinde Montabaur, den Praxisteams aus Montabaur und Welschneudorf sowie der Bauherren von der „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ wurden die Räumlichkeiten offiziell eröffnet und von Krankenhausseelsorger Thomas Müller und Pfarrer Steffen Henrich (Pfarrei St. Peter Montabaur) eingesegnet.

Die LandarztPlus-Praxis ist ein Gemeinschaftsprojekt der BBT-Gruppe – zu der auch das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur gehört – und der Verbandsgemeinde Montabaur. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Stadt und Land nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln und damit die Region als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.“

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Das ganz große Plus ist, dass es weitergeht“ – Platz für neue Patienten

Christian Hartz, der die Hausarztpraxis in Welschneudorf seit 1992 prägt und weiterhin Teil des Ärzteteams ist, zeigte sich begeistert: „Räumlich und qualitativ ist das ein absoluter Gewinn – es ist wunderschön geworden. Das ganz große Plus ist aber, dass es weitergeht. Mit den neuen Räumlichkeiten sind wir barrierefrei und bestens für die Zukunft aufgestellt.“ In der neuen LandarztPlus-Praxis in Welschneudorf können sich auch neue Patienten anmelden. Christian Hartz wird von der Ärztin Camilla Maria Cabrera Aguilera unterstützt, die bereits seit dem 1. Mai 2025 zum Team gehört.

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Versorgung vor Ort erhalten

Ulrich Richter-Hopprich, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, hob die Bedeutung der neuen Praxis für die Region hervor:„Von Stunde eins an war es uns besonders wichtig, dass wir nicht nur eine zentrale Praxis in Montabaur betreiben, sondern bewusst auch in die Ortsgemeinden gehen, um dort Strukturen zu erhalten und die Versorgung aufrechtzuerhalten. Dass uns das in Welschneudorf so gut gelungen ist, freut mich außerordentlich. Mein Dank gilt der BBT-Gruppe für ihr Know-how und ihr Engagement, aber auch der Ortsgemeinde, den Ärzten Hartz und Wachter sowie dem gesamten Praxisteam. Sie alle haben diesen Übergang ermöglicht und tragen die gute Arbeit in die Zukunft.“ In den Dank schloss Richter-Hopprich den Wirtschaftsförderer Alexander Klinge ein, der in der Verwaltung die Zusammenarbeit mit LandarztPlus übernommen hat.

Ein Modell mit Signalwirkung

Auch Jérôme Korn-Fourcade, Regionalgeschäftsführer der BBT-Region Koblenz-Saffig, ordnete die Eröffnung in die langfristige Strategie ein: „Wir sehen den demographischen Wandel und das Ausbluten von Infrastruktur im ländlichen Raum. Mit LandarztPlus wollen wir dem strukturiert entgegenwirken – und das funktioniert hier in Welschneudorf vom ersten Tag an hervorragend. Als christlicher Träger stehen wir für mehr als reines Business: Wir kommen aus der Region und gestalten mit Partnern wie der Verbandsgemeinde Versorgung für die Menschen hier vor Ort. Dass die Praxis in so schönen Räumlichkeiten neu starten kann, macht diesen Tag für uns zu etwas ganz Besonderem.“

Modell für die Region

Die neuen Räume bieten moderne medizinische Ausstattung, Barrierefreiheit und Platz für die Weiterentwicklung des Praxisteams. Das Konzept LandarztPlus setzt dabei bewusst auf Teamarbeit, Telemedizin und die Integration jüngerer Ärztinnen und Ärzte, die von der Erfahrung langjähriger Kolleginnen und Kollegen profitieren können. Mit der Eröffnung der neuen Praxis in Welschneudorf ist ein weiterer wichtiger Baustein für die medizinische Versorgung im Westerwald gelegt – mitten im Dorf und mit klarer Perspektive für die Zukunft.

Der Westerwälder Hof

Die ehemalige Gaststätte „Westerwälder Hof“ wird derzeit zu einem kombinierten Wohn- und Geschäftshaus umgebaut. Die privaten Investoren Guido und Leon Fries sowie Martin Schmidt haben das Gebäude erworben und die „Westerwälder Hof Welschneudorf eGbR“ gegründet. Nach Plänen des Büros Fries Architekten entstehen in dem Komplex neben den Räumen für die Landarzt Plus-Praxis und einem Backshop mit Café (Ninks Backstube) insgesamt 26 barrierefreie Wohnungen nach KfW-40-EE-Standard. Das Projekt wird durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gefördert. Es entsteht bezahlbarer Wohnraum für Personen, die einen Wohnberechtigungsschein haben.

Kontakt

LandarztPlus Praxis Welschneudorf

Bad Emser Straße 1, 56412 Welschneudorf

Telefon: 02608 331, Fax: 02608 507

E-Mail: LandarztPlus-Welschneudorf@bbtgruppe.de

Öffnungszeiten

Montags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Dienstags: 8 bis 13 Uhr

Mittwochs: 8 bis 13 Uhr

Donnerstags: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Freitags: 8 bis 13 Uhr

Parkmöglichkeiten

In der Dorfmitte stehen bei der Kurfürstenhalle (Lindenweg) ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

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