Koblenz
Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben
Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben - Wir waren beim ersten Verhandlungstag dabei
KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.
Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.
Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: „Sie arbeitet bei mir.“ Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte. Seine Antwort:: „Ich war Botschafter„. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.
Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen
Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.
Richterin: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“
Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.
Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“ Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.
Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.
Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.
Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.
Gesundheit
Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen
KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.
Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.
Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:
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Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
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Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
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Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
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Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
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Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
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Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
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Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
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Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
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Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
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Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“
Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.
Wie wird das Virus übertragen?
Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.
Was tun bei Verdachtsfällen?
Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.
Fund von toten Wildvögeln
Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html
Registrierung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).
Koblenz
Weg unterhalb von Fort Konstantin bleibt wegen Steinschlaggefahr gesperrt
KOBLENZ Schlechte Nachrichten für Fußgänger und Radfahrer: Der Weg am Nordhang der Karthause unterhalb von Fort Konstantin bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Grund ist akute Steinschlaggefahr. Bei derzeit laufenden Arbeiten wurde festgestellt, dass mehrere Mauerabschnitte dringend saniert werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Derzeit läuft der Rückschnitt am Felsen. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen hat Industriekletterer beauftragt, den Bewuchs zu entfernen. Erste Ausbrüche im Felsen und Schäden am Verblendmauerwerk hatten bereits Handlungsbedarf erkennen lassen.
Nach dem Freischneiden untersuchten ein Statiker und ein Baugeologe den Nordhang. Dabei zeigte sich, dass die Schäden deutlich größer sind als erwartet. Besonders ein mittlerer Mauerabschnitt stellt eine akute Gefahrenquelle dar. Der Bereich bleibt daher auf unbestimmte Zeit unpassierbar. Noch in diesem Jahr soll ein Sicherungsnetz installiert werden, um weiteren Steinschlag zu verhindern und den Weg bis auf Weiteres wieder zu öffnen. Im kommenden Jahr ist die umfassende Sanierung der betroffenen Mauer vorgesehen. Geplant sind unter anderem das Einsetzen von Ankern, die Erneuerung beschädigter Partien sowie eine großflächige Neuverfugung — andernfalls droht, dass Gesteinsbrocken bis auf die Simmerner Straße stürzen. Für die Sanierung muss unter anderem der Bereich hinter der Mauer freigelegt werden,
Auch im Bereich des Kehlturms besteht Handlungsbedarf: Eine hohe Stützmauer, die in den Felsen übergeht, weist Schäden auf und wird voraussichtlich ebenfalls überarbeitet werden müssen. Zudem lagern auf einer Terrasse oberhalb des Mauerkopfes größere Mengen Schutt, die bei den seilgestützten Arbeiten der Industriekletterer in Bewegung geraten könnten. Deshalb sollen Teile der Arbeiten in der kommenden Woche zusätzlich von einem Hubsteiger aus durchgeführt werden.
Der Fuß- und Radweg bleibt zwischen dem Bahnhof und der Höhe der ehemaligen Fußgängerbrücke über die Simmerner Straße gesperrt – einschließlich des Zugangs zum Fastnachtsmuseum. Eine Aufhebung der Sperrung ist erst möglich, wenn das Sicherungsnetz angebracht wurde.
Die Untersuchung des Hanges ist Teil des Projekts „Festungsstadt Koblenz“. Mit Unterstützung aus dem Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wurde ein Instandsetzungskonzept für das Fort Großfürst Konstantin in Auftrag gegeben. Dieses umfasst neben der Untersuchung der Gebäude auch die Analyse der Mauerflächen und Felspartien unterhalb des Forts. Das Konzept wird wichtige Hinweise für die zukünftige Pflege und Instandsetzung gefährdeter Partien geben.
Koblenz
Zwischen Zügen und Sorgen: Die stille Hilfe der Bahnhofsmission Koblenz
KOBLENZ Zwischen eilenden Reisenden, ratternden Zügen und dem stetigen Strom des Alltags gibt es mitten im Koblenzer Hauptbahnhof einen Ort, an dem Menschlichkeit Vorrang hat: die Bahnhofsmission Koblenz. Hier, wo täglich Hunderte Menschen vorbeieilen, finden jene Zuflucht, die gestrandet sind, im wahrsten Sinne des Wortes.
»Ich hatte hier das Gefühl, wirklich gebraucht zu werden«
Seit sieben Jahren leitet Günter Pabst die Bahnhofsmission. Der 71-Jährige, früher Bankkaufmann bei der Sparkasse Koblenz, suchte nach dem Ruhestand eine neue Aufgabe und fand sie in der Arbeit für die Menschen, die sonst oft übersehen werden. »Ich wollte etwas für die Allgemeinheit tun«, sagt Pabst. »Und hier habe ich das Gefühl, wirklich gebraucht zu werden.«
Unter seiner Leitung kümmern sich rund 25 Ehrenamtliche darum, täglich bis zu 50 Gäste zu versorgen. Die Deutsche Bahn stellt die Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung, als Teil ihrer sozialen Verantwortung. Die Bahnhofsmission selbst ist eine ökumenische Einrichtung, getragen von der Caritas und der Diakonie.
»Es macht Freude, wenn man merkt, dass jemand wieder lächeln kann«
Die Aufgaben der Ehrenamtlichen sind vielfältig. »Wir helfen beim Ein- und Aussteigen, begleiten ältere oder gehbehinderte Menschen zu Bus und Taxi, geben Orientierung, wenn jemand seine Fahrkarte verloren hat oder nicht weiterweiß«, erklärt Pabst. Doch das ist nur die eine Seite der Arbeit.
Im kleinen, hellen Aufenthaltsraum mit schlichten Tischen und Stühlen finden Menschen in Not für eine Weile Ruhe. Sie bekommen Kaffee, Tee, Wasser und kleine Mahlzeiten, kostenlos und ohne Fragen. Das Essen stammt oft von Yormas, der Gastronomie im Bahnhof, der unverkaufte Lebensmittel spendet. »Das ist für uns eine große Hilfe«, so Pabst. »Wir retten Lebensmittel und helfen gleichzeitig Menschen, die sich kein Essen leisten können.«
Einer der Helfer ist Helmut Bahl, der seit Ende 2019 ehrenamtlich dabei ist. »Wir unterstützen die Leute, geben ihnen etwas zu trinken, ein Brötchen, hören zu und manchmal suchen wir für sie Telefonnummern oder Adressen, wenn sie Hilfe brauchen«, sagt er. »Es macht Freude, wenn man merkt, dass jemand hier wieder lächeln kann.«
Auch Andreas Oehne, ebenfalls Mitarbeiter der Bahnhofsmission, sieht die Arbeit als wichtige Stütze im Alltag vieler Menschen: »Unsere Hauptaufgabe ist die Begleitung am Bahnsteig. Aber genauso wichtig ist das menschliche Gespräch und die kleine Pause, die wir hier ermöglichen.«
»Hier wird man immer freundlich empfangen. Ich bin froh, dass es die Bahnhofsmission in Koblenz gibt.«
Dass diese Hilfe ankommt, zeigen die Worte der Besucher. Brunhilde ist regelmäßig hier. »Ich hab kein Geld mehr richtig. Meine Wohnung wird verkauft. Hier kriege ich was zu essen und die sind alle sehr nett«, erzählt sie leise.
Auch Sandra, eine ältere Frau mit freundlichem Lächeln, kommt seit Jahren. »Die Rente ist nicht so dick. Aber hier wird man immer freundlich empfangen. Ich bin froh, dass es die Bahnhofsmission in Koblenz gibt. So viele Orte wie diesen gibt es nicht mehr.«
»Unsere Tür ist für alle offen: Wir helfen, ohne zu fragen. Für viele ist es der einzige Ort, an dem sie sich gesehen fühlen.«
Im Inneren der Bahnhofsmission herrscht keine Betriebsamkeit, sondern Wärme. Ein freundliches Wort, ein Platz am Tisch, eine Tasse Kaffee, kleine Gesten mit großer Wirkung. Für viele ist es der einzige Ort, an dem sie sich gesehen fühlen.
»Unsere Tür ist für alle offen«, betont Günter Pabst. »Egal ob jemand wohnungslos, betrunken, suchtkrank oder einfach verloren ist, jeder darf hereinkommen. Wir helfen, ohne zu fragen.«
Die Bahnhofsmission Koblenz ist damit mehr als nur ein Raum im Bahnhof. Sie ist ein Stück Menschlichkeit, das täglich gelebt wird, von Menschen, die ihre Zeit schenken, und für Menschen, die sonst niemanden haben.
Zwischen Ankunft und Abfahrt ist die Bahnhofsmission Koblenz ein Ort, an dem niemand allein gelassen wird. Günter Pabst und sein ehrenamtliches Team leisten Großes: leise, bescheiden und unermüdlich. Sie sind der Beweis, dass Mitgefühl und Engagement auch inmitten des hektischen Bahnhofslebens ihren Platz haben (dk).
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