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Koblenz

Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben

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Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben - Wir waren beim ersten Verhandlungstag dabei

KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.

Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.

Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: “Sie arbeitet bei mir.” Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte.  Seine Antwort:: “Ich war Botschafter“. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.

Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen

Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.

Richterin: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?”

Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.

Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: “Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?” Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.

Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.

Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?

Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?

Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.

Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.

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Koblenz

Koblenzer Wasserspielplatz in Betrieb

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Foto: (Archivbild - Stadt Koblenz / Alexander Fink): Wasserspielplatz am Deutschen Eck

KOBLENZ Der Wasserspielplatz am Deutschen Eck hat seinen Betrieb aufgenommen. Ab sofort können kleine Wasserfreunde dort also wieder nach Herzenslust Spaß mit dem kühlen Nass haben. Der Wasserspielplatz ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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