Blaulicht
Damit Langfinger im Ahrtal keine Chance haben

KOBLENZ (ots) Ein Jahr nach der Flutkatastrophe läuft der Wiederaufbau im Ahrtal auf Hochtouren. Die vielen betriebenen Baustellen bieten so auch Gelegenheiten für Langfinger, was für betroffene Bürgerinnen und Bürger, aber auch Handwerksbetriebe zusätzlichen Ärger bedeutet. Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 11.08.2022 sind der Polizei insgesamt 55 Fälle an Eigentumsdelikten im Ahrtal bekannt geworden. Keine signifikante Zahl, wenn man den Zeitraum betrachtet. Dabei lag der Höchstwert bei 10 Delikten im August 2021, danach verringerte sich diese Zahl stetig. So waren es beispielsweise im Juli 2022 nur noch zwei angezeigte Diebstähle.
Die Polizei gewährleistet nach wie vor eine hohe Präsenz im Ahrtal. Hierfür wurde die Polizei eigens verstärkt. Es werden regelmäßige Streifenfahrten, insbesondere auch in den Baustellengebieten durchgeführt und Personen sowie Fahrzeuge in Verdachtsfällen kontrolliert. Darüber hinaus kommuniziert die Polizei in Bürgergesprächen Präventionshinweise, wie z.B. auch in Rohbauten etc. keine Wertsachen unbeaufsichtigt zurückzulassen, auch tagsüber stets Werkzeuge/Baumaschinen unter Beobachtung zu halten und verdächtige Feststellungen auch niederschwellig an die Polizei zu melden.
So wurden nach Hinweisen aus der Bevölkerung am 11.08.2022 zwei Tatverdächtige kontrolliert und vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht, Kabel von Baustellen entwendet zu haben, um das darin enthaltene Kupfer zu Geld zu machen. Bisher konnten die Kupferkabel noch keinem Tatort zugeordnet werden.
Solange die Polizei aber keine Kenntnis von solchen Straftaten erlangt, besteht für sie leider keine Möglichkeit, einzugreifen. Scheuen Sie sich nicht davor, uns zu kontaktieren. Nur so besteht für die Geschädigten die Möglichkeit, dass Taten zugeordnet, Täter ermittelt und gestohlenes Gut im günstigsten Fall aufgefunden und zurückgegeben werden kann. Lassen Sie uns gemeinsam dagegen vorgehen!
Blaulicht
Millionenschäden bei Glasfaserausbau: Subunternehmer aus dem Rhein-Lahn-Kreis warten auf Gelder von Phoenix Engineering

BLAULICHT Sagt Ihnen der Name Phoenix Engineering GmbH etwas? Vielleicht sind Ihnen die Fahrzeuge des Unternehmens bereits im Rhein-Lahn-Kreis begegnet, wo die Firma im Auftrag der UGG – Unsere Grüne Glasfaser – Glasfaserleitungen verlegt. Auf ihrer Webseite präsentiert sich Phoenix als international tätiges Unternehmen mit Sitz in Köln und einer weiteren Geschäftsadresse in Griechenland, das Glasfasernetze plane, baue und betreibe. Doch hinter der Hochglanzfassade zeigt sich für zahlreiche Subunternehmer ein anderes Bild: ausbleibende Zahlungen, Insolvenzen und für viele eine wirtschaftliche Katastrophe.
Betroffene Unternehmer berichten übereinstimmend, dass Phoenix Rechnungen nicht beglichen habe. Während auf Baustellen in Bad Ems anfangs noch Zahlungen geflossen sein sollen, blieben später vielfach nur kleine Teilbeträge oder gar nichts mehr. Ein Bad Emser Unternehmen wartet nach eigenen Angaben auf mehr als 204.000 Euro und sieht sich gezwungen, juristisch gegen Phoenix vorzugehen. In Dausenau hat ein Betrieb rund 128.000 Euro verloren und musste Insolvenz anmelden, seit November vergangenen Jahres sei dort kein Geld mehr eingegangen. In Frücht sind es über 13.000 Euro, die offenstehen, in Prath mehr als 8.600 Euro. In Internetforen und Handwerkergruppen melden sich weitere Geschädigte zu Wort, einer schreibt, Phoenix schulde ihm 300.000 Euro. Ein saarländisches Unternehmen sitzt auf einem Schaden von über 160.000 Euro. Andere kommentieren mit Worten wie „unglaublich, Betrüger“ oder „Finger weg, absolute Abzocke“. Überregional meldete sich ein Unternehmen aus Bad Pyrmont bei uns mit einem Schaden von über 800.000 Euro. Ein weiteres mit einem Schaden von 240.000 sitzt in Kassel.
Das Abrechnungssystem von Phoenix wird dabei immer wieder als Teil des Problems beschrieben. Nach erledigter Arbeit erstellte die Firma ein sogenanntes Aufmaß, das oft verzögert wurde. Erst danach durften die Subunternehmer ihre Rechnungen stellen, die ein Zahlungsziel von 30 Tagen hatten. Statt regulärer Überweisungen gab es jedoch nur Ausflüchte. Rechnungen seien angeblich verloren gegangen, Bearbeitungen hätten sich in die Länge gezogen, und im besten Fall sei ein kleiner Teilbetrag überwiesen worden. Für viele Betriebe bedeutete dieses Vorgehen das Abrutschen in eine Schuldenfalle. Sie arbeiteten weiter, weil sie hofften, am Ende doch noch ihr Geld zu bekommen, und weil sie fürchteten, leer auszugehen, wenn sie sich beschwerten. Am Ende aber blieben sie auf ihren Forderungen sitzen.
Inzwischen sind nach Angaben Betroffener mehrere Strafanzeigen gestellt worden. Juristen warnen, dass das volle Ausmaß erst dann sichtbar wird, wenn die Anzeigen gebündelt bei einer Staatsanwaltschaft zusammengeführt werden. Solange eine Anzeige in Koblenz eingeht, die andere in Köln und weitere an anderen Orten, droht die Zersplitterung des Gesamtbildes.
Für viele Unternehmer bedeutet das eine existentielle Bedrohung. Manche mussten Insolvenz anmelden, andere griffen zu hohen Krediten, um ihre Mitarbeiter weiter bezahlen zu können. Besonders bitter: Selbst Bauleiter der Phoenix Engineering GmbH sollen nach Angaben von Insidern seit Monaten auf ihren Lohn warten. Betroffene schildern, dass niemand mehr erreichbar sei, weder telefonisch noch per Mail, Mahnungen würden ignoriert. Die Verantwortlichen, darunter auch der Geschäftsführer, tauchten schlicht ab.
Zunehmend macht sich die Sorge breit, dass Phoenix in Deutschland die Zelte abbricht. Offiziell sitzt das Unternehmen in Köln, doch parallel gibt es eine Geschäftsadresse in Griechenland. Mehrere Unternehmer befürchten, dass Gelder dorthin verschoben werden und die Gläubiger in Deutschland am Ende leer ausgehen. Bis heute hat die Phoenix Engineering GmbH keinen Insolvenzantrag gestellt, obwohl zahlreiche Firmen seit Monaten auf Zahlungen warten. Stattdessen verweist die Firma nach Angaben von Betroffenen darauf, dass sie selbst von der UGG keine Gelder erhalten habe und deshalb nicht zahlen könne.
Die Verzweiflung unter den Subunternehmern ist groß. Viele sprechen offen von Betrug, andere fordern, gemeinsam rechtlich gegen Phoenix vorzugehen, wissen aber nicht, wie sie es organisieren sollen. Für sie ist die Lage unerträglich, denn sie wurden mit Versprechen hingehalten, verloren Zeit, Geld und in manchen Fällen ihre gesamte Existenz.
Eine Presseanfrage an die Phoenix Engineering GmbH in Köln blieb unbeantwortet. Auch dort, wo die Fahrzeuge des Unternehmens im Rhein-Lahn-Kreis täglich sichtbar sind, herrscht Schweigen. Eine weitere Anfrage haben wir an die UGG gestellt, die Phoenix mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt haben soll. Laut UGG soll uns im Laufe des morgigen Vormittags eine Stellungnahme erreichen, die wir in einem separaten Artikel veröffentlichen werden.
Blaulicht
Lars Kreusel ist neuer Wehrführer in Oberneisen

OBERNEISEN Am Freitag, dem 05. September 2025, versammelten sich die Mitglieder der Feuerwehreinheit Oberneisen zur turnusmäßigen Neuwahl ihres Wehrführers im Feuerwehrgerätehaus in Oberneisen.
Pünktlich um 19 Uhr eröffnete der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Aar-Einrich Lars Denninghoff die Wahlversammlung und begrüßte 23 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Oberneisen, die anwesenden Mitglieder des Fördervereins sowie den Wehrleiter der VG Aar-Einrich Johannes Mack, der bisher auch zeitgleich Wehrführer der Ortsgemeinde Oberneisen war. Nachdem er bereits im Vorfeld der Wahl erklärt hatte, dass er für eine Wiederwahl als Wehrführer nicht mehr zur Verfügung steht, dankte ihm Bürgermeister Lars Denninghoff für die in den letzten 10 Jahren geleistete Arbeit als Wehrführer und überreichte ihm die Entlassungsurkunde.
Anschließend wurden aus den Reihen der 23 wahlberechtigten Feuerwehrkameraden der bisherige stellvertretende Wehrführer Lars Kreusel sowie Jens Keilholz für die Wahl zum Wehrführer vorgeschlagen. Nachdem Keilholz nicht für das Amt des Wehrführers zur Verfügung stand, erhielt Lars Kreusel direkt im ersten Wahlgang die Zustimmung von allen Wahlberechtigten und nahm die Wahl an. Lars Kreusel wurde anschließend von Lars Denninghoff für die nächsten 10 Jahre zum Wehrführer der Einheit Oberneisen ernannt.
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers wurde aus den Reihen der wahlberechtigten Feuerwehrkameraden Jens Keilholz vorgeschlagen, der bei der anschließenden Wahl ebenfalls einstimmig die Zustimmung aller Wahlberechtigten erhielt und die Wahl annahm. Bürgermeister Lars Denninghoff beauftragte daraufhin Jens Keilholz kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehreinheit Oberneisen, da er noch vorgeschriebene Ausbildungslehrgänge absolvieren muss.
Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Oberneisen Axel Saueressig gratulierte den Gewählten und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit. Dem bisherigen Wehrführer Johannes Mack sprach er seinen Dank für die vergangenen 10 Jahre als Wehrführer aus und betonte sein Engagement.
Der neue Wehrführer Lars Kreusel bedankte sich bei den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden für das entgegengebrachte Vertrauen an ihn und seinen künftigen Stellvertreter Jens Keilholz sowie bei seinem Vorgänger für die gute Zusammenarbeit und überreichte diesem ein Präsent.
Der bisherige Wehrführer Johannes Mack bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren und freute sich, dass die neue Wehrführung eine hundertprozentige Zustimmung der aktiven Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erhalten hat.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
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