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Koblenz

Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln

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Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln und drogentypischen Ausfallerscheinungen
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KOBLENZ Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, bleibt es bei der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass bereits die einmalige Einnahme dieser Droge die Fahreignung ausschließt, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

Anfang des Jahres wurde der Antragsteller im Rahmen eines Polizeieinsatzes mit einem Pkw angetroffen. Dabei stellten die Polizeibeamten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Die toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration im Blut des Antragstellers. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises die Fahrerlaubnis. Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz. Im gerichtlichen Verfahren legte er eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach ihm das Medikament „Elvanse“ verordnet wurde. Dieses enthält einen Wirkstoff aus der Stoffgruppe der Amphetamine.

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Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei, so die Koblenzer Richter, rechtmäßig. Denn der Antragsteller habe sich aufgrund der Einnahme von Amphetamin – einer harten Droge – als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Regelmäßig genüge zum Ausschluss der Fahreignung schon die einmalige Einnahme von Amphetamin. Dass das im Blut des Antragstellers festgestellte Amphetamin von einem ärztlich verordneten Medikament stamme, ändere an dieser rechtlichen Bewertung nichts. Nach der für die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln vorrangigen Sondervorschrift in der Fahrerlaubnis-Verordnung scheide eine Fahreignung dann aus, wenn eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß vorliege. Die für die Fahreignung bei der Einnahme von Medizinal-Cannabis geltenden Anforderungen seien bei einer Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln angesichts der damit einhergehenden Gefahr des Kontrollverlustes und plötzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen.

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Fehlende Fahreignung bei Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln und drogentypischen Ausfallerscheinungen

Stelle eine Medikation mit amphetaminhaltigen Medikamenten demnach nicht sicher, dass beim Patienten drogentypische Ausfallerscheinungen ausgeschlossen werden, führe dies zur Ungeeignetheit des Betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen. So lägen die Dinge im Falle des Antragstellers. Da bei ihm auf Amphetamin zurückzuführende Ausfallerscheinungen wie gerötete/wässrige Augen und lichtstarre, geweitete Pupillen sowie Zittern und Unruhe festgestellt worden seien, halte er sich entweder nicht an die ärztlich verordnete Dosis oder die Verordnung stelle nicht sicher, dass die Einnahme des medizinischen Amphetamins nicht zu Ausfallerscheinungen führe.

Es spreche nach dem Polizeibericht auch vieles dafür, dass der Antragsteller trotz der Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilgenommen habe. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2022, 4 L 455/22.KO)

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Altenkirchen

Dreifachmord im Westerwald: 10.000 Euro Belohnung ausgesetzt

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Foto: BEN Kurier
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BLAULICHT |WW Trotz umfangreichster – auch internationaler – Fahndungsmaßnahmen ist es bislang leider nicht gelungen, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen zu ermitteln und ihn festzunehmen. Die vielfältigen und intensiven Maßnahmen zur Ergreifung des Täters dauern unvermindert an. Die Hintergründe der Tat und das Tatmotiv sind weiterhin unklar. Tatermittlungen und Fahndungsmaßnahmen laufen parallel.

Die Staatsanwaltschaft hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 10.000 EUR ausgesetzt.

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Öffentlichkeitsfahndung nach dreifachem Tötungsdelikt in Weitefeld (Landkreis Altenkirchen)

Sachverhaltsbeschreibung

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen

Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

– männlich
– 1,74 Meter
– 74 kg
– braune Haare
– blau-graue Augen

Beschreibung / Besondere Merkmale

– Narbe Oberarm rechts
– Narbe Augenbraue
– Narbe Unterarm links
– Tattoo: Handrücken links „Katja“ (russische Schreibweise)

Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.

Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz unter der Nummer:  0261/103 50399 oder an jede andere Polizeidienststelle.

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Rechtliche Hinweise:

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. (pm Staatsanwaltschaft Koblenz – Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt).

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Koblenz

Klappschilder ermöglichen Halteverbote „im Handumdrehen“

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Foto: Stadt Koblenz | Sebastian Glinski
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KOBLENZ An manchen Standorten in Koblenz müssen zeitlich begrenzt Halteverbote durch Verkehrsschilder ausgewiesen werden. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz kennzeichnete diese temporären Halteverbote früher ausnahmslos durch das Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern, für die zwei oder teilweise mehrere 28 Kilogramm schwere Bodenplatten notwendig sind. Neuerdings werden an besonders häufig betroffenen Standorten fest installierte, klappbare Schilder eingesetzt. Das spart Personalaufwand, denn Halteverbote auszuweisen oder aufzulösen funktioniert mit Klappschildern schneller und unkomplizierter.

Klappschilder lassen sich in der Mitte zusammenklappen, so dass deren Inhalt (z.B. das Halteverbot) nur bei Bedarf sichtbar ist und auch nur dann gilt. Soll das Halteverbot angezeigt werden, muss ein Mitarbeiter das an entsprechender Stelle montierte Schild nur aufklappen und braucht kein Schild zuzüglich Bodenplatten aufzustellen. Das spart Zeit und auch das Schleppen der schweren Bodenplatten, auf denen die Schilderstangen befestigt werden, entfällt. Vorhängeschlösser an den Drehverschlüssen stellen sicher, dass die Schilder nicht durch Unbefugte auf- und zugeklappt werden können.

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Gerade wurde die Umstellung auf Klappschilder am Peter-Altmeier-Ufer ab der Schlachthofstraße in Richtung Deutsches Eck abgeschlossen. Die Abteilung Straßenunterhaltung des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz erwartet, dass zu Großereignissen wie etwa „Rhein in Flammen“ und „Firmenlauf“, aber auch bei Hochwasser, der benötigte Personalaufwand zum Ausweisen von Halteverboten deutlich reduziert wird. Zeit, in der der Kommunale Servicebetrieb andere wichtige Dinge für alle Koblenzer Schängel erledigen kann.

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Koblenz

Es geht wieder los: Vorbereitungen am Koblenzer Wasserspielplatz starten

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KOBLENZ Der Zaun steht – und damit ist klar: Die Vorbereitungen für die neue Saison am Wasserspielplatz sind in vollem Gange. Ganze 1,2 Tonnen Filtersand aus dem unterirdischen Technikraum werden aktuell ausgetauscht. Auch die Fugen brauchen eine Überarbeitung, bevor es wieder losgehen kann. Wenn alles rundläuft, darf in ein paar Wochen wieder geplanscht werden.

Als nächstes überprüft der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen die aufwendige Brunnentechnik: Pumpen, Filter und Steuerung müssen aus dem Winterschlaf geholt und geprüft werden. Danach steht der Frühjahrsputz an – inklusive Desinfektion aller Leitungen. Solange die Arbeiten laufen, bleibt der Spielplatz zur Sicherheit gesperrt. Der genaue Eröffnungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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