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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.

Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.

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Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.

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Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.

Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.

Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:  

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen!

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Foto: Verbandsgemeinde Diez

DIEZ Infolge von Hochwasser auf der Lahn war Anfang Januar ein Boot von seiner Anlegestelle zunächst auf den Lahnradweg geschwemmt worden und dort liegengeblieben – kurz darauf jedoch war es infolge von sturmbedingtem Wind und Wellengang wieder in die Lahn zurück gespült worden und ist dort schließlich versunken.

Am 23. April gelang dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Bergung. Das Boot war zwar nicht mehr zu sehen, aber es war an einem dicken Tau befestigt und ist während der zurückliegenden Wochen glücklicherweise an Ort und Stelle geblieben.

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Zunächst kamen Taucher zum Einsatz, um zu prüfen, in welcher genauen Position sich das Boot befindet. Mit luftgefüllten Hebesäcken wurde dem Boot dann der nötige Auftrieb verschafft und es gelang schließlich mit Unterstützung durch den Schwimmgreifer „Greif“ vom Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz, es wieder an die Wasseroberfläche zu bringen. Ganz offensichtlich ist der Rumpf unbeschädigt geblieben und das Boot war zumindest noch soweit schwimmfähig, dass es vom Schwimmgreifer bis in den Diezer Hafen gezogen werden konnte. Der Leiter der Außenstelle des WSA in Diez, Bernd Lambertus, war mit dem Verlauf der Bergungsarbeiten sehr zufrieden, auch wenn die Aktion deutlich mehr Zeit in Anspruch nahm als vorgesehen.

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Ob das Boot noch aus eigener Kraft fahren kann, ist unklar – der Motor dürfte nach so langer Zeit unter Wasser defekt sein. Die Kosten für die Bergung hat eigentlich der Bootseigentümer zu tragen. Dieser ist zwar bekannt, aber derzeit nicht ausfindig zu machen.

In der Lahn versunkenes Boot erfolgreich geborgen! | Foto: Verbandsgemeinde Diez
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So geht Gemeinschaft: Die Jugendfeuerwehr in Dessighofen

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DESSIGHOFEN Viele Sportvereine in der Region beklagen Nachwuchsmangel. In Zeiten virtueller Realität mit Handys und Spielekonsolen, rückt die gemeinschaftliche Freizeitgestaltung immer mehr in den Hintergrund. Nicht so bei der Jugendfeuerwehr in Dessighofen. Sieben junge Menschen im Altern von 10 bis 16 Jahren treffen sich regelmäßig mit den Jugendwart Daniel Schaab und dem Jugendgruppenleiter Luca Bingel zu Aktivitäten und Übungen rund um die Feuerwehr. Mitten drin der Dornholzhäuser Wehrführer Florian Schmidt, der ebenfalls die Jugend rund um Dessighofen, Schweighausen, Geisig, Oberwies und Dornholzhausen mitbetreut.

Dabei geht es nicht nur um spannende Erfahrungen mit dem schweren Gerät, sondern auch um gemeinsame Zeit bei Ausflügen oder auch einmal bei Vorführungen des Erlernten mitten im Dorf. Nachwuchssorgen rund um die Jugendfeuerwehr Dessighofen? Immerhin sind fünf der sieben Kinder und Jugendlichen weiblich. Und dennoch brauchen auch die kleinen Gemeinden zukünftige, neue Feuerwehrleute. Dafür wurde jetzt eine Fahrzeugshow organisiert, bei dem die Kleinsten so einiges Wissenswertes zu den ehrenamtlichen Helfern erfahren durften.

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Die Neugierde beim Nachwuchs wurde geweckt und erste Neumitglieder gewonnen. Dabei ist schon die Jugendfeuerwehr, ähnlich wie beim erwachsenen Pedanten, viel mehr als nur eine Interessengemeinschaft oder ein gemeinsames Hobby. Es ist schon bei den Jugendlichen ein Treff weit über die Feuerwehr hinaus. So beginnen Freundschaften für lange Zeit oder sogar für ein Leben lang. Das hat etwas.

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Wehrleiter der VG Nastätten legt Amt nieder: Schwere Vorwürfe gegen mehrere Wehrführer!

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Foto: BEN Kurier

NASTÄTTEN Der Nastätter Wehrleiter Stephan Allmeroth hat seinen Abschied zum 30. Juni 2024 bekannt gegeben. Gerne hätte er seine volle Amtszeit beendet, doch die Ereignisse der vergangenen Monate ließen ihn umdenken Aus einem uns vorliegenden Schreiben des Wehrleiters Allmeroth an die Verbandsgemeinde Nastätten geht hervor, dass an einem Konzept für den Fahrzeugbedarfsplan gearbeitet wurde, der in der letzten Sitzung des Arbeitskreises im erarbeiteten Planstand den politischen Vertretern vorgestellt wurde.

Laut Stephan Allmeroth soll es im Anschluss eine Entwicklung gegeben haben, die er als Wehrleiter nicht vertreten kann. Er schreibt an die Verbandsgemeinde: »Hinter meinem Rücken fanden Gespräche von zwei bis drei Wehrführern aus dem Arbeitskreis mit politischen Vertretern statt, mit dem Ziel die im Arbeitskreis demokratisch und mehrheitlich beschlossene Empfehlung in eine andere Richtung zu lenken. Eine solche intrigante Vorgehensweise ärgert mich maßlos und ist ebenso keine gute Entwicklung, wie die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft dieser Kameraden.«

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Weiter teilt er mit: »Diese Entwicklung, mit einem fehlenden Rückhalt für die Wehrleitung und der immer persönlicher werdende Verlauf, haben in mir diesen Entschluss reifen lassen, dass solch ein arbeitsintensives Ehrenamt wie das des Wehrleiters, ohne die Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Dies ist daher mit meiner persönlichen Lebenseinstellung nicht mehr vereinbar! Gerne hätte ich mich persönlich von Euch verabschiedet, jedoch wurde meiner Forderung nach einer Wehrführerdienstversammlung zur Aussprache in diesem Thema, nicht stattgegeben.

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Für die Zukunft würde ich mir für das doch so wichtige Ehrenamt Feuerwehr wieder mehr Zusammenhalt und Kameradschaft wünschen. Die heutige Ellenbogenmentalität und das egoistische Verhalten (Kirchturmdenken) dürfen hier keinen Platz finden, der Blick muss auf die gesamte Feuerwehr der Verbandsgemeinde gerichtet werden, um alle gleichermaßen nach vorne zu entwickeln. Denn nur gemeinsam bekommen wir die in der Zukunft folgenden Herausforderungen, als eine Feuerwehr gemeistert. Ihr werdet mich auch künftig in der Feuerwehr der VG Nastätten antreffen, jedoch wieder in der Mannschaft! Denn diese Leidenschaft Feuerwehr ist und bleibt die richtige Entscheidung, seine Freizeit sinnvoll für seine Mitmenschen einzusetzen.«

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