Blaulicht
Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit
KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.
Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.
Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.
Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.
Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.
Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.
Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)
Blaulicht
Neues Landesamt für Katastrophenschutz aus Koblenz unterstützt bereits am Neujahrstag bei Einsätzen
KOBLENZ/WW Mit dem Jahreswechsel wurde das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz offiziell gegründet. Bereits wenige Stunden später wechselte das Landesamt erstmals in den „Einsatzmodus“.
Neben verschiedenen Bränden kam es in der Neujahrsnacht zu mehreren Stromausfällen in Rheinland-Pfalz. Einsatzschwerpunkt bildete ein Stromausfall im oberen Westerwald. Hier waren rund 33.000 Haushalte mit insgesamt rund 85.000 Einwohnern betroffen.
Präsident Schubert: „Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“
Im Lagezentrum Bevölkerungsschutz wurden daher die vorgesehenen Rufbereitschaften aktiviert und Verbindungspersonen zur Polizei und in die zuständige Technische Einsatzleitung nach Selters entsendet.
Durch die ungewisse Dauer bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung hat sich das Landesamt auf ein längerfristiges Szenario eingerichtet und verschiedene Möglichkeiten der Führungs- und Einsatzunterstützung vorbereitet. Unter anderem fragte das Landesamt in umliegenden Landkreisen und Leitstellenbereichen Transport- und Versorgungskapazitäten zur Aufnahme von Personen aus den betroffenen Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen ab.
Aktive Führungsunterstützung hat neben der Verbindungsperson auch die Landesfacheinheit Presse- und Medienarbeit geleistet. So wurde mit sechs Einsatzkräften in Selters eine ad-hoc-Pressestelle eingerichtet.
Präsident René Schubert dankte den Einsatzkräften für ihr Engagement: „Das Landesamt soll im Einsatzfall eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen in Rheinland-Pfalz einnehmen. Die Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im zuständigen Landkreis vor Ort ist dabei eine unserer Hauptaufgaben. Auch, wenn wir natürlich nicht erwartet haben, so schnell in den Einsatzmodus zu wechseln, haben unsere Vorbereitungen gegriffen und die Maßnahmen am Neujahrstag haben gut funktioniert.“
Blaulicht
Silvesternacht in Rheinland-Pfalz überwiegend friedlich
RHEIN-LAHN Die Silvesternacht in Rheinland-Pfalz ist überwiegend friedlich verlaufen. Die Polizei bewältigte eine Vielzahl von ereignistypischen Einsätzen. Es wurden meist alkoholbedingte Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Beleidigungen registriert. Darüber hinaus kam es zu mehreren Bränden. Im Westerwald kam es in den Morgenstunden zu einem Stromausfall.
„Allen, die verantwortungsvoll gefeiert haben sowie den Kräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gilt mein herzlicher Dank. Sie waren nicht nur an Silvester, sondern auch an den Feiertagen für uns da. Dank ihrer Arbeit konnten viele Menschen den Jahreswechsel sicher feiern“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Insgesamt wurden von den Einsatzkräften der rheinland-pfälzischen Polizei 101 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Silvesterfeierlichkeiten und damit etwas weniger als im Vorjahr (2023: 105) registriert. Es mussten 43 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungen (2023: 34), 27 wegen Sachbeschädigung (2023: 15) und sechs wegen Beleidigung (2023: zwölf) eingeleitet werden. Gegen Störer wurden 43 Platzverweise (2023: 68) ausgesprochen und 15 freiheitsentziehende Maßnahmen (2023: fünf) durchgesetzt.
Die Polizei war mit ihren Planungen auch in diesem Jahr gut auf die Besonderheiten der Silvesternacht vorbereitet und landesweit mit rund 500 Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Die fünf Flächenpräsidien wurden dabei vor Ort durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt.
In Neuwied ist es in der Nacht zu einem Brand einer Lagerhalle mit angrenzender Eventlocation gekommen. Die angrenzenden Häuser wurden evakuiert und die ebenfalls angrenzende Bahnstrecke vorübergehend gesperrt. Es liegen Hinweise vor, dass der Brand durch Feuerwerk ausgelöst worden sein könnte. Bei den Löscharbeiten verletzten sich fünf Feuerwehrkräfte.
In Germersheim verletzte sich ein 10-jähriges Kind mit einem Böller schwer an der Hand und musste zur Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Auch in Mainz flog eine Silvesterrakete auf einen Balkon. Durch den ausgelösten Brand war die Wohnung nicht mehr bewohnbar. Es entstand ein Sachschaden von rund 50.000 Euro. Zudem brannte eine Garage in Mainz. In Saulheim (Landkreis Alzey-Worms) brannte der Dachstuhl eines Einfamilienhauses, vermutlich ausgelöst durch eine auf dem Dach gelandete Silvesterrakete.
In Leuterod (Westerwaldkreis) brannte am Abend zunächst ein Schuppen. Das Feuer griff auf ein angrenzendes Einfamilienhaus über und der Dachstuhl brannte vollständig aus. Das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar. Der Schaden wird auf 350.000 Euro geschätzt.
In Otterbach (Landkreis Kaiserslautern) brannte eine Garage samt Fahrzeug aus bislang unbekannter Ursache. Der Sachschaden wird auf etwa 70.000 Euro geschätzt.
Nachdem sich weggeräumte Feuerwerkskörper erneut entzündet hatten, brannte in Hillesheim (Landkreis Vulkaneifel) eine Garage. Bei den Löschversuchen verletzte sich ein 16-Jähriger leicht. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 80.000 Euro geschätzt.
Im Westerwald kommt es seit den frühen Morgenstunden in den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Rennerod sowie Teilen der Verbandsgemeinden Westerburg und Hachenburg zu einem Stromausfall. Die Feuerwehrgerätehäuser sind besetzt, Hilfe suchende Bürgerinnen und Bürger können sich dorthin wenden, um Notrufe abzusetzen. Der Netzbetreiber arbeitet mit Nachdruck daran, die technische Störung zu beheben.
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Neues TSF-W für die Feuerwehreinheit Bornich übergeben und in Dienst gestellt
BORNICH Ein großes rotes Weihnachtsgeschenk erhielten die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Loreley, Einheit Bornich, um ihren Wehrführer Henry Fensterseifer, jetzt am 4. Adventswochenende: Bürgermeister Mike Weiland und Wehrleiter Jörg Preißmann übergaben das neue Tragkraftspritzenfahrzeug- Wasser (TSF-W). Gleichzeitig erfolgte die offizielle Indienststellung. „Wie wichtig auch in den kleinen Gemeinden gut ausgerüstete Feuerwehren zum Schutz der Bevölkerung sind, hat man bedauerlicherweise erst vor wenigen Tagen beim Gebäudebrand in Bornich sehen können“, unterstrich Mike Weiland die Anschaffung des Fahrzeugs.
Ein Dank ging auch an die Kameraden, die sich bereits vor der Beauftragung und Bestellung des Fahrzeugs am 6. November 2023 bei der Firma WISS GmbH & Co. KG in Herbholzheim gemeinsam mit Wehrleiter Jörg Preißmann mit um die Konzeption gekümmert hatten. Das Fahrzeug basiert auf einem Fahrgestellt von IVECO. Die Gesamtkosten inklusive Ausschreibungskosten und Beladung belaufen sich auf 280.750,04 Euro, wozu das Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 41.000 Euro in Aussicht gestellt hat.
Die Restsumme hat die Verbandsgemeinde Loreley voll zu tragen. „Hier werden neben der Umrüstung von Sirenenanlagen, zu denen die Verbandsgemeinde einen Eigenanteil zu leisten hat, sowie in die Unterhaltung, Sanierung und teils Erweiterung der Feuerwehrhäuser, aber vor allem auch in die persönliche Schutzausrüstung hohe Summen investiert“, betonte Mike Weiland, der auch noch einmal darauf hinwies, dass für das Feuerwehrhaus Bornich zwei neue Tore beschafft werden konnten, die in Kürze eingebaut werden.
Ebenfalls nutzten Bürgermeister und Wehrleiter die Gelegenheit nicht nur der Einheit sondern auch zwei Kameraden für ihren 15-jährigen Feuerwehrdienst mit dem Bronzenen Feuerwehrehrenzeichen des Innenministers herzlich für deren Engagement zu danken: Sascha Michel und Robin Hufnagel erhielten auch im Beisein der VG-Beigeordneten Holger Puttkammer und Klaus Jacobi, dem SPD- Fraktionsvorsitzenden Jens Michel und Ortsbürgermeister Elias Metz entsprechende Urkunden und Ehrenzeichen.
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