Recht
Erfolglose Eilanträge gegen Einkaufsmarkt in Montabaur

MONTABAUR Ein privater Grundstückseigentümer sowie die Ortsgemeinde Heiligenroth scheiterten mit ihren beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellten Eilanträgen gegen die Baugenehmigung für einen Einkaufsmarkt. Die Beigeladene beabsichtigt, in der Nähe des Factory Outlet Centers in Montabaur einen Einkaufsmarkt bestehend aus zwei Supermarktfilialen nebst Gastronomieangebot zu errichten.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Allmannshausen“ in der Fassung der 1. Änderung. Der Westerwaldkreis genehmigte das Vorhaben. Hiergegen erhoben ein Grundstückseigentümer und die Ortsgemeinde Heiligenroth jeweils Widerspruch und beantragten zusätzlich beim Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Der Grundstückseigentümer berief sich darauf, das Vorhaben sei für ihn unzumutbar. Die Ortsgemeinde machte geltend, das Vorhaben beeinträchtige in ihrem Gebiet gelegene Märkte.
Zudem verstoße der der Genehmigung zugrundeliegende Bebauungsplan gegen das bauplanungsrechtliche Gebot, dass Kommunen auf Planungen benachbarter Gemeinde Rücksicht nehmen und die Planungen aufeinander abgestimmt sein müssten.
Beide Eilanträge blieben ohne Erfolg. Nach der vom Gericht durchzuführenden Interessenabwägung, so die Koblenzer Richter, habe die Vollziehung der Baugenehmigung Vorrang vor den Interessen der Antragsteller. Die im Eilverfahren allein mögliche summarische Prüfung der Erfolgsaussichten ergebe, dass die Baugenehmigung wohl keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletze, die dem Schutz der Antragsteller zu dienen bestimmt seien. Es sei nicht ersichtlich, dass der Bebauungsplan offensichtlich fehlerhaft sei. Von daher müsse in den vorliegenden Eilverfahren angesichts der Komplexität der sich bei seiner Überprüfung ergebenden Fragen von der Wirksamkeit des Bebauungsplans ausgegangen werden.
Außerdem setze eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Abstimmungsgebotes voraus, dass das Vorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Heiligenroth haben müsse. Hierfür bestünden angesichts einer vorliegenden Auswirkungsanalyse aber keine Anhaltspunkte. Es sei ebenfalls nicht ersichtlich, dass das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot verletzt sei. Das im Rahmen des Bauleitverfahrens eingeholte Verkehrsgutachten lasse nicht den Schluss zu, die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstücks des privaten Antragstellers sei erheblich beeinträchtigt. Zudem habe dieser ausweislich der Stellungnahme eines Lärmsachverständigen auch nicht mit unzumutbarem Lärm zu rechnen.
Aber selbst wenn man davon ausginge, es sei offen, ob die Antragsteller mit ihren Widersprüchen Erfolg haben würden, wäre ihren Anträgen nicht stattzugeben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe der Widerspruch gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung, so dass ein Bauherr nach Erhalt der Genehmigung bauen dürfe. Darüber hinaus würden die von den Antragstellern geltend gemachten Belastungen erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Einkaufsmarkts eintreten. Demgegenüber drohten der Beigeladenen im Falle eines vorübergehenden Baustopps ein Eingriff in ihr grundrechtlich geschütztes Eigentum sowie Vermögensschäden.
Gegen diese Entscheidungen steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschlüsse vom 25. November 2021, 1 L 927/21.KO und 1 L 928/21.KO) – (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).
Recht
Soldaten und Ehebruch: Wenn das Privatleben dienstliche Konsequenzen hat


RECHT Ein Liebesverhältnis innerhalb der Truppe bleibt nicht ohne Folgen: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Soldat, der eine Beziehung mit der Ehefrau eines Kameraden eingeht, gegen seine Kameradschaftspflicht verstößt – und dafür disziplinarisch belangt werden darf.
Im Zentrum des Urteils steht ein Hauptfeldwebel, der eine Affäre mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten begann – beide dienten im selben Bataillon. Der Geschlechtsverkehr fand in der gemeinsamen Ehewohnung statt, kurz nachdem der Ehemann in vorläufiger Trennungsabsicht ausgezogen war. Wenige Wochen später wurde die Beziehung beendet. Die Ehe des Kameraden zerbrach.
Das Truppendienstgericht verhängte gegen den Hauptfeldwebel ein Beförderungsverbot sowie eine Kürzung der Dienstbezüge. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte grundsätzlich die disziplinarische Relevanz, entschied sich aber für eine mildere Sanktion: eine mehrmonatige Bezügekürzung.
Kameradschaft ist rechtliche Pflicht
In seiner Entscheidung stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: Kameradschaft in der Bundeswehr ist nicht bloß ein ethisches Ideal, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht (§ 12 Soldatengesetz). Jeder Soldat ist dazu verpflichtet, die Würde, Ehre und Rechte seiner Kameradinnen und Kameraden zu achten. Das umfasst auch den respektvollen Umgang mit deren privaten Lebensverhältnissen – insbesondere mit bestehenden Ehen.
Die Richter betonten, dass eine Affäre mit der Ehepartnerin eines Kameraden – besonders innerhalb desselben Dienstumfelds – das Vertrauen und den Zusammenhalt innerhalb der Truppe erheblich stören kann. Ein solches Verhalten sei geeignet, Unruhe, Misstrauen und Spannungen zu erzeugen – weit über die direkt Beteiligten hinaus.
Trennung schützt nicht vor Sanktion
Dass die Ehepartner zum Zeitpunkt des Verhältnisses bereits getrennt lebten, wurde vom Gericht nicht als ausreichende Entlastung gewertet. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft endet rechtlich erst mit dem Scheitern der Ehe (§1352 BGB). Eine bloße räumliche Trennung begründet dieses Scheitern noch nicht.
Dem Hauptfeldwebel wurde jedoch zugutegehalten, dass er sich in einem vermeidbaren Irrtum über die rechtliche Bewertung befand und zugleich gute dienstliche Leistungen erbracht hatte. Deshalb hielt das Gericht eine milde Bezügekürzung am unteren Rand des gesetzlichen Rahmens für angemessen.
Fazit: Auch private Beziehungen können für Soldaten disziplinarrechtlich relevant werden – besonders dann, wenn sie das Vertrauensverhältnis zwischen Kameraden beschädigen. Der Fall macht deutlich: Kameradschaft endet nicht mit dem Dienstschluss.
(Az.: BVerwG 2 WD 14.24 – Urteil vom 22. Januar 2025) Vorinstanz: Truppendienstgericht Süd, S 2 VL 21/23 – Urteil vom 6. März 2024
Recht
Marktentwicklung im Glücksspiel: Verfehlt der Glücksspielstaatsvertrag seine Ziele?

RECHT Seit Sommer 2021 gilt in Deutschland ein neues Regelwerk für das Glücksspiel. Die große Idee dahinter lautete: Ordnung ins digitale Durcheinander bringen, Menschen schützen, illegale Anbieter ausbremsen und ganz nebenbei noch die Staatskasse füllen. Klingt nach einem ambitionierten Projekt.
Zwei Jahre später stellt sich allerdings eine unangenehme Frage: Ist das, was da beschlossen wurde, tatsächlich eine Erfolgsgeschichte oder eher ein verwaltungstechnischer Rohrkrepierer mit gutem Vorsatz?
Worauf zielt der Glücksspielstaatsvertrag ab?
Der sogenannte GlüStV sollte das dicke Pflaster auf einer jahrzehntelangen Baustelle sein. Ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, gültig für ganz Deutschland, mit dem Ziel, den florierenden Online-Glücksspielmarkt in geordnete Bahnen zu lenken. Vor allem dort, wo bisher graue bis tiefschwarze Anbieter ihre Spiele durch die digitalen Gassen treiben konnten.
Im Zentrum steht ein Prinzip: Kanalisierung. Also Menschen möglichst gezielt in legale Angebote lenken.
Damit das funktioniert, hat der Gesetzgeber ein ganzes Arsenal aufgefahren: Eine zentrale Sperrdatei namens OASIS, die Glücksspielenden bei problematischem Verhalten aus dem Verkehr zieht. Ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat, um Exzesse zu bremsen. Und ziemlich enge Zügel beim Thema Werbung, denn der Sog des Spiels soll nicht noch zusätzlich befeuert werden.
Für die Kontrolle ist eine zentrale Behörde zuständig – die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (kurz: GGL). Klingt behäbig, ist sie auch. Und das ist Teil des Problems.
Wachstum im Graubereich
Nach dem großen Startschuss des neuen Vertrags hätte man erwarten können, dass sich der legale Markt explosionsartig entwickelt. Immerhin dürfen Anbieter sich jetzt offiziell lizenzieren lassen, sofern sie sich brav an die Regeln halten. Die Realität sieht allerdings ernüchternd aus. Nur etwa 40 Anbieter haben bislang eine Lizenz für virtuelle Automatenspiele erhalten. In einem Markt, der europaweit Milliarden bewegt, ist das ein Tropfen in der digitalen Spielhölle.
Die Ursachen sind schnell benannt: Das Lizenzverfahren ist kompliziert, langwierig und vor allem teuer. Die Auflagen sind streng und die wirtschaftliche Attraktivität hält sich in Grenzen. Wer auf legalem Weg unterwegs ist, darf nicht zu viel werben, muss sich an die zentrale Sperrdatei koppeln und regelmäßig Reportings abliefern. All das frisst Ressourcen.
Währenddessen flackern am digitalen Horizont Angebote aus Curaçao, Malta oder Gibraltar, die sich um deutsche Regeln herzlich wenig scheren. Sie locken mit höheren Einsatzlimits, bunt blinkenden Bannern und dem Versprechen auf mehr Gewinn. Kein Wunder also, dass selbst viele seriöse Anbieter den Gang durch den deutschen Bürokratieparcours lieber bleiben lassen.
Illegale Anbieter dominieren weiterhin
Tatsächlich ist der illegale Markt das große Sorgenkind. Statt sich zurückzuziehen, hat er sich neu organisiert. Und wie. Rund 80 Prozent des Online-Slot-Markts werden weiterhin von nicht-lizenzierten Anbietern bedient. Trotz zentraler Sperrdatei, IP-Blocking und Zahlungsdienstleistern, die eigentlich den Hahn zudrehen sollen.
Wer einmal auf so einer illegalen Seite gelandet ist, merkt schnell: Das sieht alles ziemlich offiziell aus. Deutschsprachige Menüs, bekannte Zahlungsanbieter, verlockende Willkommensboni. Fast niemand vermutet hier ein illegales Angebot. Genau das macht die Situation so knifflig. Die Aufsicht ist überfordert. Zwar gibt es inzwischen erste Vollstreckungen und Sperrverfügungen, aber das System hinkt dem Tempo der Anbieter meilenweit hinterher. Neue Domains tauchen schneller auf, als sie blockiert werden können und selbst Spieler mit aktiver Sperre bei OASIS finden mühelos Wege zurück ins Spielgeschehen. Die zentrale Idee der Kanalisierung, also das gezielte Lenken in regulierte Bahnen, funktioniert in der Praxis kaum.
Wer eigentlich spielt und warum
Die Menschen hinter dem Bildschirm folgen keinem einheitlichen Muster. Was sich aber sagen lässt: Der typische Glücksspielende ist eher männlich, zwischen 18 und 35 Jahre alt und meist auf mobilen Geräten unterwegs. Gespielt wird in der U-Bahn, im Bett, im Feierabendmodus. Slots, Sportwetten, Poker. Das ganze Repertoire.
Die Motive? Vielschichtig. Manch einer sucht den Kick, andere schlicht Unterhaltung. Manche wollen das schnelle Geld, wieder andere kompensieren Langeweile oder Frust. In dieser Mischung steckt Sprengstoff, denn je emotionaler der Einstieg, desto größer ist die Gefahr, dass das Spielverhalten entgleist. Und genau hier sollte der GlüStV greifen. Doch die Realität zeigt: Wer raus will, kommt schnell wieder rein. Über Angebote, die sich nicht an die Regeln halten.
Spielerschutz und Suchtprävention
Spielerschutz war das große Schlagwort der Gesetzesreform. Und auf dem Papier klingt das Konzept durchaus solide. Eine bundesweite Sperrdatei, verbindliche Limits, Einschränkungen bei Werbung und Design. All das ist grundsätzlich sinnvoll.
Mehr als 230.000 Menschen sind inzwischen bei OASIS gesperrt. Eine beeindruckende Zahl, die zeigt, wie viele sich aktiv schützen wollen oder müssen. Gleichzeitig wird sichtbar, dass dieses Instrument auch tatsächlich genutzt wird. Ein funktionierendes Werkzeug im legalen System.
Anbieter, die eine deutsche Lizenz besitzen, müssen strenge Vorgaben erfüllen, Spielerschutz nachweisen und sich regelmäßig kontrollieren lassen. Sie sind an OASIS angeschlossen, halten sich an Einzahlungslimits und nehmen den Schutz ihrer Nutzenden ernst. Anders ist das bei Anbietern, die nicht zur GGL gehören. Ihnen fehlen diese Auflagen, was zwar rechtlich einen Unterschied macht, aber im Auftritt oft nicht erkennbar ist.
Gerade deshalb ist der Unterschied zwischen legalen und illegalen Angeboten so wichtig. Denn während lizenzierte Plattformen sichtbar Verantwortung übernehmen, fehlt diese Kontrolle bei vielen internationalen Anbietern völlig. Und genau das schwächt die Wirkung der Schutzmaßnahmen.
Wirtschaftliche Auswirkungen des GlüStV
Ein Blick in die Steuerstatistik zeigt, was Regulierung eigentlich bezwecken sollte: Einnahmen für den Staat sichern. Doch genau hier tut sich ein weiteres Problem auf. Die Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel stagnieren. Trotz steigender Nachfrage, trotz Digitalisierung, trotz offizieller Lizenzen.
Der Grund ist einfach. Wer bei einem illegalen Anbieter spielt, zahlt keine deutschen Steuern. Und da diese Plattformen keine Einzahllimits kennen und mit höheren Auszahlungsquoten locken, sind sie für viele attraktiver. Das ist nicht nur ein Spielerschutzproblem, sondern auch ein wirtschaftliches.
Dazu kommt: Legale Anbieter müssen 5,3 Prozent Steuer auf jeden Einsatz zahlen, nicht auf den Gewinn. Diese Belastung drückt nicht nur auf die Marge, sondern macht das Angebot im Vergleich automatisch unattraktiver. Wer fair spielen will, spielt teuer. Wer trickst, spart. Das ist keine besonders kluge Anreizstruktur.
Warum der GlüStV zwischen den Fronten steht
Die große Misere des Glücksspielstaatsvertrags liegt nicht nur in seinen Regeln, sondern in der unmöglichen Balance, die er zu halten versucht. Anbieter beklagen sich über lähmende Vorschriften, Verbraucherschützer über mangelnde Durchsetzung. Der Staat versucht, zwei Lager zufriedenzustellen und trifft am Ende keines. Zu viel Regulierung schreckt Anbieter ab, zu wenig lässt illegale Plattformen wuchern.
Und mittendrin sind Nutzende, die sich fragen, warum das legale Angebot schwerer zugänglich ist als das illegale. Die Regulierung droht, sich selbst ad absurdum zu führen. Denn sie schafft kein Gleichgewicht, sondern eine Marktverzerrung.
Blick nach Europa
Ein kurzer Blick über den deutschen Tellerrand zeigt: Es geht auch anders. In Dänemark etwa sind über 90 Prozent der Glücksspielaktivitäten im regulierten Markt. Dort wurde früh auf einfache Lizenzmodelle, praktikable Regeln und konsequente Durchsetzung gesetzt. Auch Spanien und die Niederlande fahren besser.
Der Unterschied ist, dass die Politik anderer Länder den Mut hat, Regulierung als Service zu verstehen, nicht als Hürde. Die European Gaming & Betting Association fordert längst eine europaweite Strategie gegen illegale Anbieter. Deutschland dagegen beschäftigt sich mit sich selbst.
Recht
Account gehackt, Identität gestohlen: Wie verhält man sich richtig und vermeidet es?

RECHT Plötzlich stimmt das Passwort nicht mehr. Der Login funktioniert nicht. Im Postfach warten Nachrichten über fremde Einkäufe und Benachrichtigungen zu Aktivitäten, die nie stattgefunden haben. Ein paar Stunden später klingelt das Handy, weil Freunde irritiert nachfragen, was dieser merkwürdige Link in der Nachricht bedeuten soll.
Wenn ein Account gehackt wurde, bleibt selten viel Zeit zum Nachdenken. Die Realität trifft schnell und meistens ohne Vorwarnung. Und wenn zusätzlich die eigene Identität missbraucht wird, zieht das digitale Chaos rasch Kreise bis in die analoge Welt hinein.
Die gute Nachricht lautet: Wer versteht, was hinter einem solchen Angriff steckt und wie die Abläufe funktionieren, kann nicht nur schneller reagieren, sondern sich auch deutlich besser davor schützen. Denn Cyberkriminelle mögen gerissen sein. Sie sind aber nicht unbesiegbar.
Was bedeutet es, wenn ein Account gehackt oder eine Identität gestohlen wird?
Ein Account-Hack klingt im ersten Moment nach einer technischen Lappalie. Jemand hat sich Zugriff auf ein Benutzerkonto verschafft. Das ist ärgerlich, aber noch überschaubar. Problematisch wird es, wenn genau dieser Zugang das Eintrittstor für weitere Plattformen ist. Die E-Mail-Adresse, über die Passwörter zurückgesetzt werden. Das Social-Media-Profil, das mit Zahlungsdaten verknüpft ist. Oder das Kundenkonto, über das der wöchentliche Einkauf läuft.
Identitätsdiebstahl geht noch einen Schritt weiter. Hier wird nicht nur ein Zugang gekapert, sondern die betroffene Person gleich mit. Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisdaten. Alles, was digital verwertbar ist, wird zu einem neuen Ich zusammengeschustert und für allerlei dubiose Zwecke genutzt. Kredit beantragen, Verträge abschließen, Fake-Profile erstellen. Das Original bleibt ahnungslos, bis die Post vom Inkassobüro eintrudelt oder der Schufa-Score in den Keller rauscht.
Umso erfrischender ist es, wenn digitale Angebote ganz ohne persönliche Daten auskommen. Kein Konto, keine Anmeldung. Das bedeutet nicht nur weniger Aufwand, sondern auch deutlich weniger Angriffsfläche für Hacker. Inzwischen gibt es sogar zahlreiche Glücksspielseiten, bei denen dies möglich ist und in Shops kann man sowieso meist ohne Account einkaufen.
Wer gezielt auf datensparsame Nutzung setzt, macht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Selbstbestimmung. Trotzdem lohnt es sich, zu verstehen, wie Angriffe überhaupt passieren und wie sich der eigene Schutz nachhaltig verbessern lässt.
Diese Warnzeichen deuten auf einen Hack oder Datenmissbrauch hin
Die klassischen Anzeichen sind oft unspektakulär. Eine E-Mail vom Anbieter mit dem Hinweis auf einen Login aus Singapur, obwohl das letzte Sushi aus dem Supermarkt um die Ecke kam. Ein Passwort, das nicht mehr akzeptiert wird. Freunde, die besorgt nachfragen, ob man wirklich mitten in der Nacht ein dubioses Gewinnspiel beworben hat.
Manchmal sind es auch kleine Veränderungen im System: Ein neues Gerät, das in der Geräteliste auftaucht. Einstellungen, die plötzlich anders aussehen. Oder Abbuchungen für Produkte, die niemand bestellt hat. In besonders miesen Fällen geht alles auf einmal: Konto gesperrt, Zugang verloren, Identität weg.
Wenn der Ernstfall eintritt
Der erste Reflex ist Panik. Verständlich, bringt aber nichts. Viel wichtiger ist eine klare Reihenfolge. E-Mail-Passwort zuerst ändern, denn dort laufen alle Wiederherstellungsanfragen zusammen. Danach folgen Onlinebanking, Cloud-Zugänge, soziale Netzwerke und alles, was Geld oder persönliche Daten beinhaltet.
Das Gerät, von dem aus gearbeitet wird, sollte einen gründlichen Sicherheitscheck durchlaufen. Keine halbherzige Virensuche, sondern ein vollständiger Scan mit aktueller Software.
Wer sich unsicher ist, lässt notfalls einen Fachmann ran. Es geht immerhin um mehr als ein paar Urlaubsfotos. Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte direkt überall aktiviert werden, wo es möglich ist. Und falls ein Zugriff komplett verloren geht, hilft nur noch der Support der Plattform. Wichtig: Alle Vorgänge lückenlos dokumentieren, Screenshots machen und notieren, was wann passiert ist. Das mag bürokratisch wirken, spart später aber wertvolle Zeit.
Der rechtliche Weg aus dem Identitätsdiebstahl
Auch wenn es unangenehm ist: Der Gang zur Polizei führt in solchen Fällen nicht vorbei. Eine Anzeige sorgt nicht nur dafür, dass der Vorfall offiziell wird, sie dient auch als Nachweis gegenüber Banken, Vertragspartnern oder Plattformen. Wer sich fragt, was dort genau gesagt werden soll, braucht keine Romane. Daten, Zeitpunkt des Vorfalls, betroffene Dienste und vorhandene Belege reichen vollkommen aus.
Ob die Anzeige online oder vor Ort erstattet wird, hängt vom Bundesland ab. Wichtig ist nur, dass sie existiert und das Aktenzeichen notiert wird. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, macht zusätzlich eine Verlustanzeige für Ausweisdokumente, falls diese betroffen sind.
Wer informiert werden muss, wenn die eigene Identität betroffen ist
Je nach Umfang des Diebstahls braucht es eine kleine Benachrichtigungswelle. Banken und Kreditkartenanbieter stehen ganz oben auf der Liste. Auch dann, wenn noch keine verdächtigen Bewegungen auf dem Konto zu sehen sind. Viele Institute können vorbeugend Schutzmechanismen aktivieren.
Auch Dienstanbieter, bei denen Accounts bestehen, sollten informiert werden. Das betrifft nicht nur soziale Netzwerke oder Onlineshops, sondern auch Mobilfunkanbieter, Streamingdienste und Cloud-Speicher. Wer berufliche Accounts nutzt, spricht den Arbeitgeber an. Besonders dann, wenn Kundendaten oder interne Systeme betroffen sein könnten.
Bei gestohlenen Ausweisdaten hilft es, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Der Personalausweis kann gesperrt und neu beantragt werden, Online-Ausweisfunktionen sollten deaktiviert werden. Zusätzlich kann eine Anfrage bei der Schufa aufdecken, ob bereits Versuche unternommen wurden, im eigenen Namen Verträge abzuschließen.
Typische Fehler, die Hacker Tür und Tor öffnen
Der Klassiker ist schnell erzählt: ein zu kurzes Passwort, das gleich für sieben verschiedene Dienste genutzt wird. Noch bequemer wird’s mit dem Haustiernamen oder dem Geburtsdatum. Wer dann auch noch auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtet, serviert seine digitale Identität auf dem Silbertablett.
Öffentliche WLANs ohne Absicherung sind ein weiteres Risiko. Vor allem dann, wenn man sich beim Surfen auch noch bei sensiblen Diensten einloggt. Phishing-Mails mit täuschend echten Logos und leicht schiefen Domains gehören ebenfalls zum Standardrepertoire digitaler Angreifer.
Und manchmal ist es schlicht Unwissen. Ein Link wird weitergeleitet, weil er von einer bekannten Person kommt. Ein Gewinnspiel wird geteilt, weil der Preis verlockend klingt. Plötzlich sitzt der Angreifer direkt auf dem eigenen Account.
So lässt sich digitale Identität langfristig schützen
Ein sicheres Passwort besteht nicht aus einem Lieblingswort mit einer Zahl dahinter, sondern aus einer zufälligen Kombination, die sich niemand merken kann und das ist gut so. Wer sich nicht alles merken möchte, nutzt einen Passwortmanager. Die machen nichts anderes, als alles zu speichern, was kompliziert und sicher ist.
Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte kein Extra sein, sondern Standard. Tools wie „Have I Been Pwned“ helfen dabei, frühzeitig mitzubekommen, ob eigene Daten in Leaks aufgetaucht sind. Regelmäßige Backups, aktualisierte Software und ein klares Gefühl dafür, welche Geräte und Dienste eigentlich noch im Einsatz sind, machen den digitalen Alltag sicherer.
Es hilft auch, regelmäßig aufzuräumen. Welche Accounts werden noch genutzt? Wo liegen sensible Daten? Und was lässt sich komplett löschen, weil es längst in Vergessenheit geraten ist? Wer seine Daten kennt, kann sie schützen.
Was mit gestohlenen Daten wirklich passiert
Gestohlene Identitäten landen nicht einfach in irgendeiner Datenbank und verstauben dort. Sie werden verkauft, weitergegeben, analysiert und in neue Kontexte gepackt. Einmal missbraucht, immer in Bewegung. Und oft bleibt der Missbrauch unbemerkt, bis es zu spät ist.
Ein Konto wird aufgemacht, ein Kredit beantragt, ein falsches Profil in einem Dating-Portal angelegt und alles unter dem Namen einer Person, die davon nichts weiß. Wer nicht frühzeitig handelt, läuft Gefahr, mit juristischen Folgen, Zahlungserinnerungen und Erklärungsnöten konfrontiert zu werden.
Dabei muss digitale Gesundheit nicht kompliziert sein. Schon einfache Gewohnheiten helfen, das Risiko drastisch zu senken. Weniger Preisgabe, weniger Logins, weniger Datensammelei. Manchmal steckt die Lösung sogar in der Einfachheit. Wer gezielt auf Dienste setzt, die ohne persönliche Registrierung funktionieren, reduziert die Angriffsfläche auf das Nötigste und entlastet nebenbei auch das digitale Immunsystem.
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