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Koblenz

Warn- und Informationsnetz der Stadt Koblenz wird offiziell in Betrieb genommen

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Warn- und Informationsnetz der Stadt Koblenz wird offiziell in Betrieb genommen (Foto: Pixabay)

KOBLENZ Nach mehreren Jahren intensiver Planungen kann mit einem offiziellen Probealarm am Mittwoch, 10. November 2021 um 11 Uhr das Sirenennetz der Stadt Koblenz in Betrieb genommen werden. „Mit einem guten Warnsystem können wir Leben retten“ ist sich Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sicher, „daher freue ich mich, dass wir nun den ersten Teil fertiggestellt haben und schon weite Teile der Koblenzerinnen und Koblenzer punktgenau alarmieren können.“

Zum Warntag gibt es in Koblenz 15 Hochleistungssirenen, mit denen im Falle eines großflächigen Schadenereignisses schnell und unkompliziert große Teile der betroffenen Bevölkerung erreicht werden können. Eine 16. Hochleistungssirene ist aktuell in Fertigstellung. Die Sirenen können einzeln oder aber in Gruppen angesteuert und ausgelöst werden. Nach einem Sirenenwarnton erklingt ein kurzer Gong auf den eine Sprachansage folgt. Sinn dieser Ansage ist es, konkrete Handlungsanweisungen wie zum Beispiel das Schließen von Fenstern und Türen oder aber das Verlassen eines Gebietes zu geben.

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Nachdem das Schadenereignis beendet ist oder keine Gefahr für die gewarnte Bevölkerung mehr besteht, erfolgt immer auch eine Entwarnung, die ebenfalls über das Auslösen der Sirenen und eine entsprechende Sprachdurchsage erfolgt.

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Im Jahr 2015 begannen Überlegungen zum Thema Warnung der Bevölkerung. Neben den derzeit vorhandenen Warnmöglichkeiten über die Medien, über Lautsprecherdurchsagen oder die regionalen und bundesweiten Apps, reifte die Erkenntnis, dass eine störsichere Ergänzung unabdingbar ist. Ein modernes Warn- und Informationsnetz sollte entwickelt werden. Neben den bekannten Warnmöglichkeiten sollten Hochleistungssirenen beschafft werden.

Für Koblenz ergab sich nach ersten Planungen ein Bedarf von etwa 50 Hochleistungssirenen und damit verbundenen Kosten von rund 850.000€. Das zuständige Amt für Brand- und Katastrophenschutz stellte gemeinsam mit dem Zentralen Gebäudemanagement der Stadt Koblenz in Folge das Projekt vor und bereits 2018 konnten erste Haushaltsmittel für die Umsetzung bereitgestellt werden. Im Jahr 2020 wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung die ersten 11 Hochleistungssirenen in Koblenz installiert. Mit den im Jahr 2021 zusätzlich errichteten Hochleistungssirenen können in Koblenz bereits rund 26.000 Haushalte erreicht und somit im Fall eines Schadenereignisses durch Unwetter, akute Hochwassergefahren oder auch bei Großbränden, gewarnt werden. Die Kosten, die hierbei für die Stadt Koblenz entstanden, belaufen sich aktuell auf rund 260.000€, wobei das Land Rheinland-Pfalz eine Förderung von 8.500€ zur Verfügung gestellt hat.

Wir sind erfreut darüber, dass mit dem heutigen Tag der erste Teilabschnitt des neuen Warn- und Informationsnetzes in Betrieb genommen wird und wir somit als zuständige Katastrophenschutzbehörde die Möglichkeit haben, die Koblenzer Bevölkerung im Ernstfall noch effektiver und schneller erreichen zu können “, so Olaf Becker, zuständiger Projektleiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz.

Denn mit dem bisherigen Ausbau ist man in Koblenz noch lange nicht am Ende der Umsetzung. Für das Jahr 2022 ist der weitere Bau von rund 30 Hochleistungssirenen avisiert, sodass am Ende die gesamte Stadt und somit alle Einwohnerinnen und Einwohner erreicht werden können. „Als Amtsleiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz war es mir seit langem ein wichtiges Anliegen, eine redundante und störsichere Möglichkeit zu haben, die Koblenzer Bevölkerung in einer möglichen Gefahrenlage schnellstmöglich und sicher erreichen und warnen zu können. Neben den bestehenden Warnsystemen haben wir mit dem jetzt installierten Warn- und Informationsnetz ein resilientes System, welches auch bei längerem Stromausfall noch funktionsfähig bleibt“, so Meik Maxeiner, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz.

Mit dem Probealarm wird das neue System offiziell in Betrieb genommen. Die Einwohnerinnen und Einwohner, die aktuell bei einer Sirenenauslösung erreicht werden können, werden im Vorfeld der Inbetriebnahme durch Infoflyer per Postwurfsendung und über die Homepage der Stadt Koblenz sowie die Socialmedia-Kanäle der Stadtverwaltung über die Funktionsweise und die Handlungsanweisungen im Falle einer Auslösung informiert.

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Koblenz

Gericht hat entschieden: Gnadenhof in der Eifel muss Hunde abgeben

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KOBLENZ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in seiner Entscheidung bekannt gegeben, dass es grundsätzlich dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Koblenz beipflichtet und das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht teilte seinerzeit mit, dass es auf dem Gnadenhof in Harscheid Mängel gegeben habe. Bei einem Besuch des Veterinäramtes mit der Polizei im Oktober 2023 sollen Hunde verfilztes fell gehabt haben, und angetrocknet Kot und Urin in einem Einzelbereich festgestellt worden sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz war davon überzeugt, dass es sich um eine andauernde Vernachlässigung der Tiere im Pflegebereich handeln würde. Dazu sollen auch die Krallen der Tiere nicht hinlänglich gekürzt worden sein.

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In einem Eilrechtsschutzverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz. Im Beschluss wird ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz zutreffend feststellte, dass es bei Vorortkontrolle mit amtstierärztlichen Feststellungen erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße gegeben hätten (siehe oben). Außerdem wären die nicht aneinander gewöhnten Hunde entgegen der tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Auch beißender Geruch von Urin und Kot wäre seinerzeit festgestellt worden.

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Grund genug für das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und der Hundebesitzerin aufzuerlegen, sich bis auf fünf Hunde von allen 61 Tieren zu trennen. Das Aus für den Gnadenhof in der Eifel. Auch wir haben uns vom BEN Kurier den Gnadenhof in Harscheid angesehen und durften sämtliche Räume betreten. Unsaubere Zustände oder ungepflegte Tiere konnten wir nicht feststellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die erstinstanzliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, ohne sich selber vor Ort zu erkundigen oder erneut einen neutralen Tiersachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen.

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So reichte eine amtstierärztliche Vorortkontrolle für eine Beweiswürdigung dem Gericht aus, um das Urteil zu bestätigen. Dabei hatte gerade dieser Fall viel Aufsehen erregt. In den sozialen Medien hatten sich vereinzelte sogenannte Hater-Gruppen gegen die Betreiberin des Gnadenhofes gebildet. Dabei soll es laut der Hausinhaberin Anrufe unter ihrem Namen bei Ärzten, Anwälten oder Veranstaltern gegeben haben, um ihr zu schaden. Unter anderem war sie nominiert für einen Preis bei der Bitburger Brauerei. Die soll einen Brief unter dem Namen der Betreiberin des Gnadenhofes erhalten haben, worin mitgeteilt wurde, dass sie auf den Preis verzichten würde.

Besonders in der jüngsten Vergangenheit hat der Gnadenhof der 61 Tiere viel Zuspruch erfahren. Doch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz war nun Schluss: Ein Ende des Betriebes für die Tiere ist kaum noch aufzuhalten.

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Koblenz

Am Rande der Gesellschaft: Unsichtbare Menschen sichtbar machen

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KOBLENZ Seit 1991 war Markus Fröhlich für den Caritasverband Koblenz aktiv, die erste Zeit im Migrationsdienst. In den vergangenen 27 Jahren war die Koblenzer Neustadt 20 sein berufliches zuhause. Das in dezentem Gelb gehaltene Gebäude gegenüber des Kurfürstlichen Schlosses ist eine wichtige Anlaufstelle für wohnungslose Menschen. „Die Unterstützung von Frauen und Männern ohne Wohnsitz ist eine ureigene Caritas-Aufgabe“, sagt Markus Fröhlich. „Es ist unser Auftrag, für diese Menschen da zu sein, ihnen ein Stück Heimat zu geben.“

Neben der Fachberatung in Kombination mit der aufsuchenden Sozialarbeit und den Einzelfallhilfen nach § 67 SGB Xll gibt es einen Tagesaufenthalt mit täglichem Frühstücksangebot und regelmäßigem Mittagessen, Sanitärbereiche für Frauen und Männer, eine Kleiderkammer, eine ärztliche Kontaktstelle in Kooperation mit „MediNetz Koblenz e. V.“ sowie eine Clearingstelle Krankenversicherung. „Wertschätzung und Würde stehen an erster Stelle“, berichtet der 63-jährige Diplom-Sozialarbeiter, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Engagement des achtköpfigen Teams hervorhebt. „Uns war und ist es wichtig, unseren Klienten und Gästen einen Schutzraum zu bieten und in existenziellen Notlagen bestmöglich zu unterstützen.“ Täglich kommen ca. 50 Menschen in die Anlaufstelle der Caritas. Aktuell sind dort 110 Frauen und Männer postalisch gemeldet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Im Jahresschnitt finden ca. 500 wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Rat und Unterstützung.

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Lobbyarbeit für Menschen am Rande unserer Gesellschaft

Teamarbeit wird nicht nur in der Neustadt 20 großgeschrieben. Gemeinsam mit den Akteuren des Koblenzer Arbeitskreises für Menschen ohne Wohnung war Markus Fröhlich ein leidenschaftlicher Kämpfer, um Frauen und Männern am Rande unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. „Es hat sich viel getan. Es war für mich eine große Freude und Herausforderung, dass ich die Unterstützungsangebote für Menschen in prekären Lebenssituationen aktiv konzipieren und mitgestalten konnte“, sagt Markus Fröhlich. „Wohnungslose Menschen haben keine große Lobby und demzufolge enorme Probleme, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum zu finden.“ In diesem Kontext geht der Caritasverband ebenfalls voran. In den oberen Stockwerken der Neustadt 20 gibt es seit vielen Jahren zehn assistierte Wohneinheiten für insgesamt 16 Personen, die Mieten entsprechen den Regelsätzen im Bürgergeldbezug. „Wir bedanken uns bei Herrn Fröhlich für die stetige Weiterentwicklung unserer Angebote in der Neustadt“, sagt Achim Meis, Leiter Soziale Dienste bei der Koblenzer Caritas. „Er hat unseren Leitsatz Engagiert für Menschen mit Leben gefüllt.“

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Leitung der Anlaufstelle wird in gute Hände übergeben

Die Arbeit war für Markus Fröhlich nicht nur ein Beruf, sondern eher eine Berufung und Herzensangelegenheit. Im Mai beginnt für den Familienvater aus Hatzenport die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. „Seine“ Neustadt 20 konnte er in gute Hände übergeben. Mit Julian Sommer übernimmt ein langjähriger Teamkollege die Leitung der Fachberatungsstelle und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Menschen, die oft unsichtbar in unserer Gesellschaft leben, sichtbar werden.

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Koblenz

Ehemaliger Geschäftsführer der Lebenshilfe muss sich am 13. Mai vor dem Koblenzer Landgericht verantworten!

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KOBLENZ/NASTÄTTEN Fünf Verhandlungstage hat das Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn angesetzt. Eröffnet wird diese am 13. Mai um 9 Uhr. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Lebenshilfe Rhein-Lahn Untreue in 251 Fällen in einem besonders schweren Fall begangen zu haben, indem er sich, unberechtigt auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung, insbesondere privat E-Bikes gekauft und sich hohe Geldbeträge der Lebenshilfe Rhein-Lahn verschafft haben soll.

62 Taten sollen möglicherweise sogar nach bereits erfolgter Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung geschehen sein. In dem Fall wird dem Angeklagten tateinheitlich ein Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen zur Last gelegt. Durch die 251 angeklagten Taten soll der ehemalige Geschäftsführer unrechtmäßig in den privaten Besitz von rund 598.000 Euro gekommen sein.

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In 25 Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 29.000 Euro nicht an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet hatte. Auch den Insolvenzantrag hätte er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nicht gestellt und dadurch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

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