Koblenz
Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle? Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Kläger Recht!
KOBLENZ Die Vorwürfe gegen die ADD (Aufsichts-& Dienstleistungsdirektion) wiegen schwer. Laut eines stellvertretenden Schulleiters einer IGS (Integrierte Gesamtschule), würde die ADD die Neubesetzung von Stellen nicht nach der Qualifikation der Bewerber durchführen. Dem BEN Kurier liegen dazu brisante Unterlagen vor.
Im aktuellen Fall, bewarb sich der Konrektor Olaf K. (Name geändert, der Redaktion bekannt) auf eine ausgeschriebenen Stelle zum stellvertretenden Schulleiter einer IGS in Emmelshausen. Dabei konnte er sich gute Chancen ausrechnen, da er bereits jahrelange Erfahrung als stellvertretender Schulleiter an einer IGS aufweisen konnte. Seine Beurteilungen waren hervorragend. Von 300 möglichen Punkten, erreichte er 290. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.
Stellt die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen ein? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt, aus denen das hervorgehen soll.
Dazu gab es den Hinweis, dass ein beeinträchtigter Bewerber, mit gleichen Voraussetzungen, bevorzugt eingestellt werden sollte. Und auch dieses war bei Olaf K. der Fall. 30 Grad ist der Anteil seiner Behinderung. Diese kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.
Seine Mitbewerberin konnte keine Berufserfahrung als Konrektorin aufweisen. Auch war die Qualifizierung und Beurteilung keineswegs so gut wie bei Olaf K. Dennoch entschied sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Konkurrentin auf die ausgeschriebene Position.
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger Recht. Das Land RLP darf die Mitbewerberin nicht einstellen.
Üblicherweise soll der Bewerber die Stelle besetzen dürfen, der am ehesten dafür geeignet bzw. qualifiziert ist. Weshalb die ADD sich schlussendlich für die Konkurrentin entschied, erklärte sie nicht. Gegen diese Entscheidung ging Olaf K. vor das Koblenzer Verwaltungsgericht. Nicht das erste Mal hatte er das Nachsehen auf eine ausgeschrieben Stelle trotz besserer Beurteilung und Qualifizierung.
Verwaltungsgericht entschied: Bewerber dürfen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Weshalb wollte die ADD dennoch eine schlechtere Mitkonkurrentin einstellen?
Doch dem schob das Koblenzer Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 5L 803/21.KO einen Riegel vor. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz vertritt die ADD. Dem Ministerium für Bildung in Mainz wurde es bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die Stelle der Direktorstellvertreterin an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen, ständig oder vorläufig, durch die Mitbewerberin von Olaf K. zu besetzen.
Das Gericht erkannte in aller Deutlichkeit an, dass die ADD die Auswahlentscheidung fehlerhaft durchgeführt hatte. Nach Artikel 33. Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 19 der Landesverfassung RLP und §9 des Beamtenstatusgesetzes, wird jedem Deutschen ein grundrechtgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung garantiert. Genau dieses wurde durch die ADD ignoriert.
Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die ADD bzw. das Land Rheinland-Pfalz, genau nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschied. Das Land RLP verwies auf das mögliche Ergebnis einer funktionsbezogenen Überprüfung. Diese durfte das Rheinland-Pfalz Olaf K. nicht unterziehen da er. schon seit geraumer Zeit, in seiner Funktion als stellvertretender Schulleiter einer anderen IGS, den Nachweis der Befähigung erbracht hatte. 290 von 300 möglichen Beurteilungspunkte sprachen deutlich für ihn. Diese Bestnoten gelten als Stufe A in der Bewertung. Mehr ist nicht möglich.
Das Land Rheinland-Pfalz legte vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein
Das Urteil erging am 15.10.2020. 10 Tage später teilte das Land Rheinland-Pfalz mit, dass es Olaf K. keineswegs die Position an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen zusprechen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig wäre, bliebe die ausgeschriebene Stelle vakant. Dabei unterliegt das Bildungsministerium einem Irrtum. Die einstweilige Anordnung ist rechtskräftig bis zu einem möglichen Entschied im Hauptsacheverfahren. Da das Land Rheinland-Pfalz mittlerweile ohne Begründung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, wird die Sache neu verhandelt werden müssen. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geht es um sehr viel.
Sollte diese erwartungsgemäß erneut verlieren, wird es für diese nicht mehr so einfach sein, aus subjektiven Gründen eine Stellenbesetzung herbeizuführen. Und genau dieses wäre gut für alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Denn nur dann kann in Zukunft garantiert werden, dass Bewerber ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden.
Letztlich könnte man natürlich fragen, welche Intention die ADD haben sollte, eine schlechter qualifizierte Bewerberin, Olaf K. vorzuziehen? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt aus denen hervorgehen soll, dass die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen einstellt. Ob sich dieses bewahrheitet, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen, wenn dahingehende Recherchen abgeschlossen sind. Wir werden über das Ergebnis berichten.
Blaulicht
Mit Machete und Mordabsicht: Prozessbeginn gegen Arlindo M. im Februar vor dem Landgericht Koblenz
KOBLENZ Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den 29-jährigen Arlindo M. zugelassen. Ihm wird versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Hauptverfahren ist für den 18. Februar 2025 im Saal 128 angesetzt.
Schockierende Vorwürfe
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ereignete sich der Vorfall in der Nacht des 6. September 2024. Arlindo M. soll gegen 2:40 Uhr mit einer Machete von knapp 50 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet die Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, die anwesenden Polizeibeamten zu töten.
Laut Anklage habe er unmittelbar nach Betreten der Dienststelle etwa 50 Mal auf eine Scheibe eingeschlagen, die ihn vom diensthabenden Beamten trennte, und dabei mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen. Er soll zudem geäußert haben, Polizisten töten zu wollen.
Massive Sachbeschädigung und Drohungen
Nachdem der diensthabende Beamte die Außentür verriegelte, habe sich der Angeklagte in der sogenannten Schleuse befunden. In den darauffolgenden Stunden habe er wiederholt gegen die Scheiben geschlagen und getreten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 70.000 Euro entstanden sein soll. Währenddessen habe er weiterhin gedroht, die zwischenzeitlich außerhalb postierten Polizeibeamten zu töten.
Hintergrund und Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Er soll mit der Ideologie des sogenannten Islamischen Staates sympathisiert haben und die Tat begangen haben, weil er die Polizei als Repräsentanten einer Gesellschaftsordnung und Politik sah, die nicht seinen Vorstellungen entsprach.
Prozessbeginn im Februar
Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt am Dienstag, den 18. Februar 2025, um 9:30 Uhr
Koblenz
Die Festung im Lichte der „Laternenführung“ entdecken!
KOBLENZ Auch in den Wintermonaten hat die Festung Ehrenbreitstein ihren ganz eigenen Charme. Diesen können kleine und große Gäste im Rahmen der beliebten „Laternenführung“ diesen Januar und Februar erneut erleben. Wer könnte gemeinsam mit den Gästen der spannenden Geschichte dieses Ortes besser nachspüren als ein waschechter preußischer Soldat?
Wenn es draußen schon dämmert, entzündet „Festungskanonier“ Jörg Höfer die Laterne und zeigt die Festung aus einem ganz anderen Blickwinkel im Laternenschein. Die Laternen erhalten die Teilnehmenden für die Führung selbstverständlich gestellt.
Start ist jeweils um 16:30 Uhr im Januar und 17:00 Uhr im Februar (Dauer ca. 90 Minuten).
Termine:
10.01. + 11.01. + 17.01. + 18.01. + 24.01. + 25.01. + 31.01.25
01.02. + 07.02. + 14.02. + 15.02.+ 21.02. + 22.02. + 28.02.25
Kosten: 5 € Erwachsene, 2,50 € Kinder. Festungseintritt fällt nicht an.
Die limitierten Eintrittskarten gibt es als Online-Tickets unter www.festungsticket.de oder im Vorverkauf an der Festungskasse.
Gesundheit
Erster Schängel des Jahres 2025 im Kemperhof geboren
KOBLENZ Es ist eine Tradition, dass der Oberbürgermeister den ersten Schängel des Jahres im Krankenhaus begrüßt. Dieses Mal führte es Oberbürgermeister David Langner in den Kemperhof wo der erste Erdenbürger des Jahres 2025 in Koblenz geboren worden ist. Felix Koenen kam dort um 4.38 Uhr zur Welt und war zu dem Zeitpunkt 3780 Gramm schwer und 57 Zentimeter groß. OB Langner gratulierte den Eltern Celine und Alexander Koenen zur Geburt ihres zweiten Kindes und wünschte dem kleinen Felix alles Gute für die Zukunft.
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Jens
4. November 2021 at 10:53
das ganze Land ist versüfft – Vetternwirtschaft und Korruption wie in der 3. Welt nur halt alles untern Deckmantel, man schaue sich nur die Namenslisten in den Behörden an. Wow da haben aber viele geheiratet, hahahah ach nee, sind ja alle untereinander verwandt Korruption fängt nicht in Berlin an, Sie endet dort am großen Honigtopf.
Das gesamte System sollte mal aufgeräumt werden – Drogentest für alle Staatsbediensteten wie in den USA – Abschaffung des Beamtentums (Lehrer müssen keine Beamten sein und sind völlig überbewertet – virtuelles Lernen ist viel effektiver und kostengünstiger), Behörden schrumpfen, mehr Aufträge in die freie Wirtschaft und nach Leistung zahlen etc. etc. etc..
Jupp Kleuren
30. November 2021 at 21:42
https://www.youtube.com/watch?v=r5K2wyoRlu0