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Koblenz

Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle? Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Kläger Recht!

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Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle Verwaltungsgericht urteilt gegen das Land RLP! (Foto: Symbolbild - lizensiert durch Envato für den BEN Kurier)
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KOBLENZ Die Vorwürfe gegen die ADD (Aufsichts-& Dienstleistungsdirektion) wiegen schwer. Laut eines stellvertretenden Schulleiters einer IGS (Integrierte Gesamtschule), würde die ADD die Neubesetzung von Stellen nicht nach der Qualifikation der Bewerber durchführen. Dem BEN Kurier liegen dazu brisante Unterlagen vor.

Im aktuellen Fall, bewarb sich der Konrektor Olaf K. (Name geändert, der Redaktion bekannt) auf eine ausgeschriebenen Stelle zum stellvertretenden Schulleiter einer IGS in Emmelshausen. Dabei konnte er sich gute Chancen ausrechnen, da er bereits jahrelange Erfahrung als stellvertretender Schulleiter an einer IGS aufweisen konnte. Seine Beurteilungen waren hervorragend. Von 300 möglichen Punkten, erreichte er 290. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

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Stellt die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen ein? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt, aus denen das hervorgehen soll.

Dazu gab es den Hinweis, dass ein beeinträchtigter Bewerber, mit gleichen Voraussetzungen, bevorzugt eingestellt werden sollte. Und auch dieses war bei Olaf K. der Fall. 30 Grad ist der Anteil seiner Behinderung. Diese kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

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Seine Mitbewerberin konnte keine Berufserfahrung als Konrektorin aufweisen. Auch war die Qualifizierung und Beurteilung keineswegs  so gut wie bei Olaf K. Dennoch entschied sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Konkurrentin auf die ausgeschriebene Position.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger Recht. Das Land RLP darf die Mitbewerberin nicht einstellen.

Üblicherweise soll der Bewerber die Stelle besetzen dürfen, der am ehesten dafür geeignet bzw. qualifiziert ist. Weshalb die ADD sich schlussendlich für die Konkurrentin entschied, erklärte sie nicht. Gegen diese Entscheidung ging Olaf K. vor das Koblenzer Verwaltungsgericht. Nicht das erste Mal hatte er das Nachsehen auf eine ausgeschrieben Stelle trotz besserer Beurteilung und Qualifizierung.

Verwaltungsgericht entschied: Bewerber dürfen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Weshalb wollte die ADD dennoch eine schlechtere Mitkonkurrentin einstellen?

Doch dem schob das Koblenzer Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 5L 803/21.KO einen Riegel vor. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz vertritt die ADD. Dem Ministerium für Bildung in Mainz wurde es bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die Stelle der Direktorstellvertreterin an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen, ständig oder vorläufig, durch die Mitbewerberin von Olaf K. zu besetzen.

Das Gericht erkannte in aller Deutlichkeit an, dass die ADD die Auswahlentscheidung fehlerhaft durchgeführt hatte. Nach Artikel 33. Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 19 der Landesverfassung RLP und §9 des Beamtenstatusgesetzes, wird jedem Deutschen ein grundrechtgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung garantiert.  Genau dieses wurde durch die ADD ignoriert.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die ADD bzw. das Land Rheinland-Pfalz, genau nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschied. Das Land RLP verwies auf das mögliche Ergebnis einer funktionsbezogenen Überprüfung. Diese durfte das Rheinland-Pfalz Olaf K. nicht unterziehen da er. schon seit geraumer Zeit, in seiner Funktion als stellvertretender Schulleiter einer anderen IGS, den Nachweis der Befähigung erbracht hatte. 290 von 300 möglichen Beurteilungspunkte sprachen deutlich für ihn. Diese Bestnoten gelten als Stufe A in der Bewertung. Mehr ist nicht möglich.

Das Land Rheinland-Pfalz legte vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein

Das Urteil erging am 15.10.2020. 10 Tage später teilte das Land Rheinland-Pfalz mit, dass es Olaf K. keineswegs die Position an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen zusprechen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig wäre, bliebe die ausgeschriebene Stelle vakant. Dabei unterliegt das Bildungsministerium einem Irrtum. Die einstweilige Anordnung ist rechtskräftig bis zu einem möglichen Entschied im Hauptsacheverfahren. Da das Land Rheinland-Pfalz mittlerweile ohne Begründung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, wird die Sache neu verhandelt werden müssen. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geht es um sehr viel.

Sollte diese erwartungsgemäß erneut verlieren, wird es für diese nicht mehr so einfach sein, aus subjektiven Gründen eine Stellenbesetzung herbeizuführen. Und genau dieses wäre gut für alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Denn nur dann kann in Zukunft garantiert werden, dass Bewerber ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden.

Letztlich könnte man natürlich fragen, welche Intention die ADD haben sollte, eine schlechter qualifizierte Bewerberin, Olaf K. vorzuziehen? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt aus denen hervorgehen soll, dass die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen einstellt. Ob sich dieses bewahrheitet, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen, wenn dahingehende Recherchen abgeschlossen sind. Wir werden über das Ergebnis berichten.

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2 Kommentare

2 Comments

  1. Jens

    4. November 2021 at 10:53

    das ganze Land ist versüfft – Vetternwirtschaft und Korruption wie in der 3. Welt nur halt alles untern Deckmantel, man schaue sich nur die Namenslisten in den Behörden an. Wow da haben aber viele geheiratet, hahahah ach nee, sind ja alle untereinander verwandt Korruption fängt nicht in Berlin an, Sie endet dort am großen Honigtopf.
    Das gesamte System sollte mal aufgeräumt werden – Drogentest für alle Staatsbediensteten wie in den USA – Abschaffung des Beamtentums (Lehrer müssen keine Beamten sein und sind völlig überbewertet – virtuelles Lernen ist viel effektiver und kostengünstiger), Behörden schrumpfen, mehr Aufträge in die freie Wirtschaft und nach Leistung zahlen etc. etc. etc..

  2. Jupp Kleuren

    30. November 2021 at 21:42

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Koblenz

Tonnenschwere Stahlbauteile für neue Pfaffendorfer Brücke eingehoben

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf
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KOBLENZ Die Bauarbeiten für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke nehmen sichtbar Gestalt an. Nun konnten im Flussbereich die ersten Bestandteile der Stahlkonstruktion der neuen Brücke per Schwimmkran eingehoben werden.  Seit 10. Juni laufen die Arbeiten, bei denen der Kran von einem Ponton im Rhein aus insgesamt sieben Teile in ihre Endposition gehoben hat. Neben einer Behelfsbrücke, die als Verbindung zwischen der Westrampe auf der Schlossseite und der neuen Brücke im Fluss dient, wurde ein Querträger auf dem bereits betonierten Flusspfeiler und zwei Streben eingehoben und montiert.

Die vier Bauteile waren bereits in den vergangenen Wochen mit mehreren Lkw-Ladungen per Tieflader auf das Baustellengelände transportiert worden. In der Fronleichnamswoche werden insgesamt drei weitere Brückenteile aus Stahl montiert, die in den vergangenen Monaten in Mannheim final gefertigt wurden. Ende der vergangenen Woche wurden die drei Teile im Mannheimer Rheinau Hafen auf den unter niederländischer Flagge fahrenden Koppelverband „Innovation/Innovation II“ verladen. Am Freitagabend legte das Schiff dann mit seiner insgesamt rund 870 Tonnen schweren Fracht ab, um von Mannheim aus rheinabwärts seine Fahrt in Richtung Koblenz zu bewältigen, wo das das Schiff am Samstagnachmittag ankam. Am Montag konnte dann das schwerste der drei Teile, ein 480 Tonnen schwerer „Schuss“, wie die Teile auch genannt werden, eingehoben werden.

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In den Folgetagen sollen dann die beiden weiteren Teile, die 120 Tonnen und 270 Tonnen wiegen, vom Koppelverband aus dem Rhein per Schwimmkran angehoben werden und ebenfalls in ihre vorgesehene Position gehoben werden. „Der Einhub der tonnenschweren Stahlbauteile ist für uns ein wichtiger Schritt im Verlauf der Bauarbeiten, denn mit ihm wird die neue Pfaffendorfer Brücke in Seitenlage deutlich sichtbarer“, erklärte Tiefbauamtsleiter Dr.-Ing. Kai Mifka am Montag während Arbeiten am bisher schwersten Brückenteil.

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Sein Dank galt den Kollegen des Baubüros unter der Leitung von Martin Becker sowie der an der Bauarbeitsgemeinschaft Pfaffendorfer Brücke beteiligten Unternehmen und Ingenieurbüros, die absolute Präzisionsarbeit leisten würden.  Nach dem Einhub der ersten Brückenbauteile auf der Schlossseite, sollen weitere Stahlbauteile im Herbst bzw. Winter 2025 unter anderem auf der Pfaffendorfer Seite folgen. Hier konnte in der vergangenen Woche bereits die Betonage des zweiten Flusspfeilers vorgenommen werden. 

Insgesamt ist derzeit der Plan, dass die neue Pfaffendorfer Brücke, deren Spatenstich im Januar 2023 erfolgt ist, im Jahr 2029 fertiggestellt wird. Aufwendige Kampfmittelsondierungen, zwei Bombenfunde und auch das Niedrigwasser in diesem Jahr sowie sehr hohe Wasserstände des Rheins im vergangenen Jahr haben in den vergangenen Monaten ebenso wie die aufwändigere Ausführung der Schiffsabweiser nach Maßgabe der Bundesanstalt für Wasserbau für zeitliche Verschiebungen im Bauablauf gesorgt.

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Blaulicht

Wenn das Warum bleibt: Der Fall Luise und der schwierige Weg zur Gerechtigkeit

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Foto: BEN Kurier
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KOBLENZ Es ist über zwei Jahre her. Und doch ist es, als sei es erst gestern gewesen. Als wir damals in Freudenberg standen, an jenem kalten, stillen Ort, wo eine Zwölfjährige ihr Leben verlor. Ihr Name war Luise. Zwei gleichaltrige Mädchen sollen sie mit dutzenden Messerstichen getötet haben. Eine Tat, so grausam, so unbegreiflich, dass sich selbst abgeklärte Reporter mit der Frage „Warum?“ zurückzogen – weil es keine Antwort gab. Heute kehrt dieser Fall zurück in die öffentliche Wahrnehmung: vor einem Zivilgericht.

Am 24. Juli 2025 wird vor dem Landgericht Koblenz verhandelt – nicht über Schuld im strafrechtlichen Sinne, denn die mutmaßlichen Täterinnen waren zum Tatzeitpunkt strafunmündig. Es wird auch nicht über das Motiv gesprochen, nicht über Details der Tat. Es geht nun um Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten. Die Familie von Luise fordert, was ihnen umen und Kerzen rechtlich zusteht – und vielleicht mehr noch: ein Zeichen, ein öffentliches Eingeständnis, dass der Schmerz nicht folgenlos bleibt.

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Die Eltern von Luise fordern jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld, hinzu kommen mindestens 30.000 Euro Hinterbliebenengeld pro Kläger. Auch eine weitere Angehörige ist beteiligt. Die Klage richtet sich gegen die beiden Mädchen, die das Leben ihrer Tochter ausgelöscht haben sollen. Die Summe mag hoch erscheinen – und doch ist sie in Wahrheit nicht messbar. Denn was ist der Tod eines Kindes wert? Was wiegt das Schweigen eines leeren Kinderzimmers?

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Doch bei allem Verständnis, bei aller Wut, bei aller Trauer: Die Fragen gehen weiter. Denn der Prozess wirft auch ein moralisches Licht auf das, was Recht kann – und was nicht. Kann ein finanzieller Ausgleich wirklich Gerechtigkeit schaffen? Kann ein Gerichtsurteil heilen, was durch keine Tat, keine Worte, kein Geld der Welt wieder gutzumachen ist?

Und dann ist da noch die andere Seite. Zwei Kinder, die zu Täterinnen wurden. Zwei Familien, deren Welt ebenfalls zerbrach. Eine der Mütter sagte später in einem Interview: „Ich bin eine Mama. Ich verstehe die Mutter des Opfers. Ihr Bett bleibt leer – meins nicht.“ Ein Satz voller Ambivalenz. Voller Tragik. Voller Schuld, die sich nicht einfach aufrechnen lässt.

Wer diesen Fall beurteilt, muss beides sehen: das Leid der Opferfamilie – und die Abgründe, in die auch die Familien der Täterinnen gestürzt wurden. Und wieder stellt sich das alte „Warum?“: Warum kam es so weit? Warum diese Gewalt? Warum zwei so junge Mädchen – mit einem Messer, mit Wut, mit was auch immer in sich?

Was kann ein Zivilprozess leisten in einem Fall, der so viele Grenzen sprengt? Juristisch geht es um die Frage, ob die Täterinnen zivilrechtlich überhaupt haften können. Dafür müssten sie das Unrecht ihrer Tat erkannt haben – mit zwölf und dreizehn Jahren. Doch ganz unabhängig vom Ergebnis: Der Prozess ist eine Form der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Unbegreiflichen. Ein Versuch, etwas zu ordnen, was nicht geordnet werden kann.

Das Landgericht hat den Gütetermin öffentlich angesetzt. Es wird viele Kameras geben. Viele Stimmen. Vielleicht auch viele Meinungen. Aber am Ende bleibt eine Erkenntnis, die sich durchzieht seit jenem 11. März 2023: Nichts wird je wieder gut. Und dennoch suchen Menschen nach Wegen, mit dem Schmerz zu leben.

Damals haben wir vom BEN Kurier in einem sehr persönlichen Leitartikel gefragt: Warum? Heute ist diese Frage aktueller denn je. Denn mit dem Zivilprozess beginnt keine juristische Aufarbeitung – sie ist längst unmöglich. Es beginnt ein Ringen um Anerkennung, um Ausdruck, um Würde. Für ein Kind, das nie erwachsen werden durfte.

Und wenn dieser Prozess etwas leisten kann, dann vielleicht das: Dass wir nie aufhören, zu fragen. Und dass wir nicht vergessen.

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Koblenz

Lucia Sturm von der Universität Koblenz ist Deutsche Hochschulmeisterin

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KOBLENZ Die Studierende an der Universität Koblenz Lucia Sturm hat bei den Deutschen Hochschulmeisterschaften in Duisburg den 800-Meter-Lauf der Frauen für sich entschieden. Die 21-jährige Lehramtsstudentin aus Winningen, die für die Universität Koblenz gestartet war, setzte sich in einem taktisch klugen Rennen gegen starke Konkurrenz durch und sicherte sich damit ihren ersten Titel bei den Hochschulmeisterschaften.

Lucia Sturm, die bereits in den vergangenen Jahren durch konstant starke Leistungen auf sich aufmerksam gemacht hatte, zeigte auch in Duisburg ihre Klasse. Mit einem kontrollierten Start-Ziel-Sieg mit einer Zeit von 2:06:25 Minuten lief sie als Erste über die Ziellinie. Diese Zeit liegt nur knapp über ihrer persönlichen Bestleistung und unterstreicht ihre hervorragende Form.

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Die Athletin, die von Trainer Stefan Kölsch betreut wird, hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert und gehört mittlerweile zur deutschen Spitze über 800 Meter. Kölsch betonte: „Lucia hat einen souveränen Start-Ziel-Sieg erzielt und dabei die im Vorfeld besprochene Taktik 1:1 umgesetzt. Nach einer schnellen ersten Runde in knapp unter 60 Sekunden hatte sie bereits zu diesem Zeitpunkt mehr als 20 Meter Vorsprung vor dem Rest des Feldes, so dass sie in der zweiten Runde kontrolliert zu Ende laufen konnte und letztendlich mit knapp drei Sekunden Vorsprung ungefährdet ins Ziel kam.“

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Ihre Erfolge bei den U20- und U23-Meisterschaften, darunter mehrere Titelgewinne, sowie ihre Berufung in den Bundeskader des Deutschen Leichtathletik-Verbands zeugen von ihrem Talent und ihrer Zielstrebigkeit.

Auch an der Universität Koblenz sorgt der Erfolg für große Begeisterung. Dr. habil. Sabine Bauer, Leiterin des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Koblenz, betonte: „Lucia Sturm hat mit ihrem Sieg über 800 Meter eindrucksvoll gezeigt, welches sportliche Potenzial an der Universität Koblenz schlummert. Ihre Leistung erfüllt uns mit großer Freude und Stolz – sie ist ein leuchtendes Vorbild für den studentischen Sport und den Hochschulwettkampfgeist.“

Mit dem Sieg in Duisburg setzt Lucia Sturm ein weiteres Ausrufezeichen in ihrer Karriere und empfiehlt sich für kommende internationale Wettbewerbe. Ihr nächstes großes Ziel ist die Teilnahme an den FISU World University Championships im Juli in Deutschland, für die sie sich mit weiteren starken Leistungen qualifizieren möchte.

Die Deutsche Hochschulmeisterschaft in Duisburg bot den idealen Rahmen für diesen Erfolg. Trotz kühlem, windigem Wetter und leichtem Regen zeigte Sturm vor begeistertem Publikum, dass sie bereit ist, den nächsten Schritt in ihrer Laufbahn zu gehen. Mit diesem Sieg bestätigt sie einmal mehr ihre herausragende Stellung im deutschen Mittelstreckenlauf und lässt auf weitere Erfolge in der laufenden Saison hoffen.

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