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Koblenz

Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle? Verwaltungsgericht Koblenz gibt dem Kläger Recht!

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Übervorteilte die ADD Bewerber auf Lehrerstelle Verwaltungsgericht urteilt gegen das Land RLP! (Foto: Symbolbild - lizensiert durch Envato für den BEN Kurier)

KOBLENZ Die Vorwürfe gegen die ADD (Aufsichts-& Dienstleistungsdirektion) wiegen schwer. Laut eines stellvertretenden Schulleiters einer IGS (Integrierte Gesamtschule), würde die ADD die Neubesetzung von Stellen nicht nach der Qualifikation der Bewerber durchführen. Dem BEN Kurier liegen dazu brisante Unterlagen vor.

Im aktuellen Fall, bewarb sich der Konrektor Olaf K. (Name geändert, der Redaktion bekannt) auf eine ausgeschriebenen Stelle zum stellvertretenden Schulleiter einer IGS in Emmelshausen. Dabei konnte er sich gute Chancen ausrechnen, da er bereits jahrelange Erfahrung als stellvertretender Schulleiter an einer IGS aufweisen konnte. Seine Beurteilungen waren hervorragend. Von 300 möglichen Punkten, erreichte er 290. Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.

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Stellt die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen ein? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt, aus denen das hervorgehen soll.

Dazu gab es den Hinweis, dass ein beeinträchtigter Bewerber, mit gleichen Voraussetzungen, bevorzugt eingestellt werden sollte. Und auch dieses war bei Olaf K. der Fall. 30 Grad ist der Anteil seiner Behinderung. Diese kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

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Seine Mitbewerberin konnte keine Berufserfahrung als Konrektorin aufweisen. Auch war die Qualifizierung und Beurteilung keineswegs  so gut wie bei Olaf K. Dennoch entschied sich die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für die Konkurrentin auf die ausgeschriebene Position.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger Recht. Das Land RLP darf die Mitbewerberin nicht einstellen.

Üblicherweise soll der Bewerber die Stelle besetzen dürfen, der am ehesten dafür geeignet bzw. qualifiziert ist. Weshalb die ADD sich schlussendlich für die Konkurrentin entschied, erklärte sie nicht. Gegen diese Entscheidung ging Olaf K. vor das Koblenzer Verwaltungsgericht. Nicht das erste Mal hatte er das Nachsehen auf eine ausgeschrieben Stelle trotz besserer Beurteilung und Qualifizierung.

Verwaltungsgericht entschied: Bewerber dürfen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt werden. Weshalb wollte die ADD dennoch eine schlechtere Mitkonkurrentin einstellen?

Doch dem schob das Koblenzer Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung unter dem Aktenzeichen 5L 803/21.KO einen Riegel vor. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz vertritt die ADD. Dem Ministerium für Bildung in Mainz wurde es bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die Stelle der Direktorstellvertreterin an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen, ständig oder vorläufig, durch die Mitbewerberin von Olaf K. zu besetzen.

Das Gericht erkannte in aller Deutlichkeit an, dass die ADD die Auswahlentscheidung fehlerhaft durchgeführt hatte. Nach Artikel 33. Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 19 der Landesverfassung RLP und §9 des Beamtenstatusgesetzes, wird jedem Deutschen ein grundrechtgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung garantiert.  Genau dieses wurde durch die ADD ignoriert.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die ADD bzw. das Land Rheinland-Pfalz, genau nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschied. Das Land RLP verwies auf das mögliche Ergebnis einer funktionsbezogenen Überprüfung. Diese durfte das Rheinland-Pfalz Olaf K. nicht unterziehen da er. schon seit geraumer Zeit, in seiner Funktion als stellvertretender Schulleiter einer anderen IGS, den Nachweis der Befähigung erbracht hatte. 290 von 300 möglichen Beurteilungspunkte sprachen deutlich für ihn. Diese Bestnoten gelten als Stufe A in der Bewertung. Mehr ist nicht möglich.

Das Land Rheinland-Pfalz legte vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein

Das Urteil erging am 15.10.2020. 10 Tage später teilte das Land Rheinland-Pfalz mit, dass es Olaf K. keineswegs die Position an der integrierten Gesamtschule in Emmelshausen zusprechen wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig wäre, bliebe die ausgeschriebene Stelle vakant. Dabei unterliegt das Bildungsministerium einem Irrtum. Die einstweilige Anordnung ist rechtskräftig bis zu einem möglichen Entschied im Hauptsacheverfahren. Da das Land Rheinland-Pfalz mittlerweile ohne Begründung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht hat, wird die Sache neu verhandelt werden müssen. Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion geht es um sehr viel.

Sollte diese erwartungsgemäß erneut verlieren, wird es für diese nicht mehr so einfach sein, aus subjektiven Gründen eine Stellenbesetzung herbeizuführen. Und genau dieses wäre gut für alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Denn nur dann kann in Zukunft garantiert werden, dass Bewerber ausschließlich nach ihrer fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt werden.

Letztlich könnte man natürlich fragen, welche Intention die ADD haben sollte, eine schlechter qualifizierte Bewerberin, Olaf K. vorzuziehen? Dem BEN Kurier wurden Unterlagen zugespielt aus denen hervorgehen soll, dass die ADD bevorzugt SPD nahe Bewerber oder Mitglieder in Schlüsselpositionen einstellt. Ob sich dieses bewahrheitet, wird sich in den kommenden Wochen herausstellen, wenn dahingehende Recherchen abgeschlossen sind. Wir werden über das Ergebnis berichten.

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2 Kommentare

2 Comments

  1. Jens

    4. November 2021 at 10:53

    das ganze Land ist versüfft – Vetternwirtschaft und Korruption wie in der 3. Welt nur halt alles untern Deckmantel, man schaue sich nur die Namenslisten in den Behörden an. Wow da haben aber viele geheiratet, hahahah ach nee, sind ja alle untereinander verwandt Korruption fängt nicht in Berlin an, Sie endet dort am großen Honigtopf.
    Das gesamte System sollte mal aufgeräumt werden – Drogentest für alle Staatsbediensteten wie in den USA – Abschaffung des Beamtentums (Lehrer müssen keine Beamten sein und sind völlig überbewertet – virtuelles Lernen ist viel effektiver und kostengünstiger), Behörden schrumpfen, mehr Aufträge in die freie Wirtschaft und nach Leistung zahlen etc. etc. etc..

  2. Jupp Kleuren

    30. November 2021 at 21:42

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Blaulicht

Ermittlungserfolg: Festnahmen wegen schweren Bandendiebstahls bei Planenschlitzern auf der Autobahn

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato

KOBLENZ Seit Mitte Mai diesen Jahres führen eine hierfür eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminaldirektion Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz gezielt umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen eine professionell agierende Tätergruppierung, die sich darauf spezialisiert hat, auf Rastplätzen und Rastanlagen an Autobahnen – insbesondere der A61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Autobahnkreuz Koblenz –  Planen von LKWs aufzuschlitzen und anschließend die mitgeführten Transportgüter zu entwenden. Die Taten erfolgen dabei stets in der Nacht, während die Fahrer schlafen und daher den Ladungsdiebstahl aufgrund des konspirativen und eingespielten Vorgehens der Täter nicht mitbekommen.

Nach umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen unter Einsatz starker Polizeikräfte und gezielter technischer Überwachungsmaßnahmen konnten in der Nacht vom 3. auf den 4. September sechs Mitglieder einer Diebesbande festgenommen werden.

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Die Beschuldigten sollen vor ihrer Festnahme zunächst auf zwei an der BAB 61 gelegenen Rastplätzen bei Grafschaft und Sinzig die Planen von insgesamt vier dort geparkten LKWs aufgeschlitzt haben, ohne jedoch geeignetes Diebesgut zu erlangen. Nachdem sie schließlich auf einer an der BAB 4 bei Düren in Nordrhein-Westfalen gelegenen Rastanlage in arbeitsteiligem Zusammenwirken über 100 Pakete mit hochwertigen Glasschmuck von einem geparkten Lastwagen gestohlen hatten, wurden die Beschuldigten von den eingesetzten Polizeikräften festgenommen. Das gesamte Stehlgut konnte hierbei sichergestellt werden. 

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Bei den festgenommenen Personen im Alter zwischen 31 und 37 Jahren handelt es sich um zwei albanische und vier nordmazedonische Staatsangehörige. Die Beschuldigten wurden noch am Tag der Festnahme der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde gegen alle Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen. Sie befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in verschiedenen rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen und haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz: „Das ist ein empfindlicher Schlag gegen organisierte Diebesbanden, die entlang der rheinland-pfälzischen Autobahnen ihr Unwesen treiben. Der Ermittlungserfolg ist im Wesentlichen der sehr gezielten und erfolgreichen, eng mit der Staatsanwaltschaft Koblenz abgestimmten Polizeiarbeit der letzten Monate geschuldet“. Im Nachgang zu den Festnahmen wurden mehrere Objekte durchsucht. Hierbei wurde weiteres Beweismaterial sichergestellt, das nunmehr auszuwerten ist. Angesichts der noch fortlaufenden Ermittlungen können – auch auf Nachfrage – derzeit keine weitergehenden Informationen mitgeteilt werden.(Pressemitteilung:  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt, Koblenz).

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Blaulicht

Entschärfung der Weltkriegsbombe am Fundort in Koblenz undurchführbar: Bombe wird abtransportiert

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Die am vergangenen Freitag gefundene Bombe konnte am gestrigen Dienstag nicht entschärft werden. Teile des einen verblieben Zünders befinden sich noch in der Weltkriegshinterlassenschaft. Da dieser Teil nicht entfernt werden kann, muss die Bombe durch eine kontrollierte Sprengung unschädlich gemacht werden. Dies ist in Koblenz ein Novum.

Diese Sprengung ist am Fundort undurchführbar, weil nicht auszuschließen wäre, dass die Pfaffendorfer Brücke in Mitleidenschaft gezogen werden könnte und dauerhaft für den Verkehr gesperrt werden müsste. Daher ist der Abtransport des Sprengkörpers die für alle Beteiligten sicherste Lösung. Baustelle, sowie der Hotelbetrieb und die Rhein-Mosel-Halle können weiterlaufen.

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Der Abtransport wird am Donnerstag, 05. September ab 22 Uhr durchgeführt. Während des Aufladens der Bombe auf den LKW des Kampfmittelräumdienstes (KMRD) und der Abfahrt des Konvois aus Polizeiautos und –motorrädern und dem KMRD-LKW, der über die Pfaffendorfer Brücke, B 42/B49 zur Schmidtenhöhe fährt, kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Zufahrten zu den genutzten Straßen werden jeweils kurz durch die Polizeikräfte abgesperrt, damit der Konvoi ungestört sein Ziel erreichen kann. Die Bombe wird dort, wie schon die vergangenen Tage am Fundort, weiterhin vom Ordnungsamt bewacht.

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Am Freitag, 06. September, beginnt der KMRD am Morgen mit den Vorbereitungen zur kontrollierten Sprengung der Bombe. Sie wird dazu vergraben und mit rund 250 to Sand bedeckt, der die kinetische Energie des Sprengstoffs absorbieren soll.

Die kontrollierte Sprengung ist für den Nachmittag des 6. September geplant. Anschließend wird der KMRD kontrollieren, ob die Weltkriegshinterlassenschaft unschädlich geworden ist Die Schmidtenhöhe ist mit Erreichen des Konvois für das ganze Wochenende ein Evakuierungsgebiet. Daher ist das gesamte Gelände für die Bevölkerung gesperrt, die es sonst immer ab Freitagmittag zur Erholung nutzen könnte.

KMRD, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt haben sich zu diesem Vorgehen entschlossen, weil die Sprengung vor Ort zu gefährlich wäre. Vom Transport selbst geht keine Gefahr aus.

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Koblenz

Junge Kochtalente aus Koblenz zauberten leckeres Menü

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Foto: Caritasverband Koblenz e.V.

KOBLENZ Es war ein interessanter, lehrreicher und vor allem leckerer Ausflug für sieben Kinder und zwei Erzieher aus der Spiel- und Lernstube „Im Kreutzchen“. In der Kita des Caritasverbandes Koblenz werden 90 Kinder im Alter von zwei bis dreizehn Jahren betreut.

Kinder aus Spiel- und Lernstube der Caritas besuchten Kochkurs in Bonn – Unterstützung durch Children-Förderprogramm

Die Gruppe machte sich auf den Weg nach Bonn, um an einem Kochkurs in der Kochmanufaktur „Shellsons House“ teilzunehmen. Auf der Speisenkarte standen eine Gemüsebrühe, selbstgemachte Nudeln mit Bolognese- und Tomatensoße, Hot-Dogs à la New York sowie als Dessert ein Blaubeerkuchen.

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Gesunde und kindgerechte Ernährung

Bei unserer pädagogischen Arbeit spielt gesunde und nachhaltige Ernährung eine sehr wichtige Rolle“, berichtet Kita-Leiterin Sabine Lakotta. „Neben den gemeinsamen Mahlzeiten führen wir auch Projekttage durch, an denen die Kinder neue Dinge entdecken und Erfolgserlebnisse sammeln können. Das kann ein Besuch auf einem Bauernhof, ein Einkaufstraining in einem Supermarkt oder eben ein Kochkurs sein.“

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Raus aus der Komfortzone, ran an den Herd: Unter Anleitung von Chefkoch Keven Muttschall wurde geknetet, geschnibbelt und gerührt, abgeschmeckt, verfeinert und nachgewürzt. Die Mädchen und Jungen waren mit großer Begeisterung und hochkonzentriert mit Rührlöffel und Kochkelle bei der Sache.

Kita ist Teil des Children-Förderprogramms

Die Spiel- und Lernstube der Caritas ist eine von bundesweit 70 Partnereinrichtungen, die von der spendenfinanzierten Kinderhilfsorganisation „Children for a better World e. V.“ langfristig gefördert werden. Dank Children können solche besonderen Projekttage in die Tat umgesetzt werden.

Erschöpft und glücklich nahmen die Nachwuchsköche zum krönenden Abschluss an der gedeckten Tafel Platz. Es schmeckte sehr lecker und die Kinder waren sehr stolz, dass sie dieses tolle Menü erst in die Töpfe und dann auf die Teller gezaubert hatten. „Was ein Kind hautnah erleben und ausprobieren kann, hinterlässt einen bleibenden Eindruck und ist unheimlich wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung”, sagte Caritas-Mitarbeiter Dirk Schneppershoff. „Wir bedanken uns bei Keven Muttschall und Children für diesen wunderbaren und lehrreichen Tag.“

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