Lahnstein
Torflügel am Rheinquartier sollen laut Urteil des Amtsgerichtes Lahnstein wieder eingebaut werden
Torflügel am Rheinquartier sollen laut Urteil des Amtsgerichtes Lahnstein wieder eingebaut werden (Pressemitteilung: Stadt Lahnstein)
LAHNSTEIN Ein neues Kapitel im Torstreit am Rheinquartier wurde aufgeschlagen. Mit Urteil vom 12.10.2021 verpflichtete das Amtsgericht Lahnstein die Stadt Lahnstein, vier ausgebaute und sicher gelagerte Torflügel der Tore am Rheinquartier wieder einzubauen.
Zur Erinnerung: Nachdem auf dem städtischen Betriebsweg am Rheinquartier zunächst ohne Absprache mit der Stadt Lahnstein als Eigentümerin mit dem Einbau von Toren zum Abschluss des Weges begonnen wurde, hat die Stadtverwaltung Lahnstein mit der Rheinquartier GmbH & Co. KG eine Lösung gesucht, um allen Interessen gerecht zu werden. Es wurde deswegen im Herbst 2020 ein Gestattungsvertrag geschlossen, nach welchem die gewünschten vier Tore auf dem Weg bleiben durften, die Stadt Lahnstein hat sich aber im Vertrag das Recht vorbehalten, die Schließung der Tore zu steuern.
Die Stadt Lahnstein traf daraufhin die Entscheidung, die Tore nicht zu verschließen. Lediglich Fußgänger dürfen den Weg auf eigene Gefahr passieren; alle anderen Verkehrsmittel (Durchfahrt von PKW, LKW, Motorrädern usw.) werden dort nicht geduldet. So lautet auch die Beschilderung vor Ort – die für jedermann deutlich zu erkennen ist.
Anfang des Jahres wurde allerdings festgestellt, dass die unverschlossenen Tore immer wieder zugeschlossen waren. Offensichtlich gab es Personen, welche die unverschlossenen Tore nicht duldeten. Es musste also verstärkt kontrolliert werden. Um den erklärten Willen der Stadt durchzusetzen, wurden die Schließzylinder ausgebaut und die Tore unverschlossen gelassen.
Aber auch hier wurden die Schließungsbefürworter kreativ. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung fanden Kabelbinder, Bauschlösser und Fahrradschlösser, die dazu verwendet wurden, unter Missachtung der Schließrechte der Stadt Lahnstein die Tore zuzuschließen. Es entstand ein großer Aufwand für eine tägliche Kontrolle der Toranlagen, welcher bei Abschluss des Gestattungsvertrages von der Stadtverwaltung so nicht beabsichtigt war.
Um sich diesen Aufwand zu ersparen, baute die Stadtverwaltung bei jedem Tor einen Flügel aus und verwahrte ihn sicher. So konnten keine privaten Schließaktionen mehr erfolgen. Für die verbotene allgemeine Durchfahrt von PKW und LKW blieb der Weg aufgrund des jeweils noch verbliebenen Torflügels zu schmal.
Dies wiederum akzeptierte die Gegenseite nicht, weswegen sie den Wiedereinbau der Flügel vor dem Amtsgericht Lahnstein einklagte. Nicht Gegenstand des Prozesses war die Frage, ob und wie die Stadt ihren Betriebsweg grundsätzlich nutzen kann. Auch der Naturschutz der Mauereidechsen im Rheinquartier ist bereits durch die Festsetzungen des dortigen rechtskräftigen Bebauungsplans geregelt. Nach diesem Bebauungsplan ist die Nutzung des Weges durch Fußgänger übrigens möglich.
Sollten dann aber Manipulationen an den Toren erkennbar sein, ist die Klägerin und nicht die Stadt aufgrund des Gestattungsvertrages gehalten, im Rahmen der Unterhaltungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand der Tore zu sorgen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht hat die Geschäftsführung der Klägerin ausgeführt, sich dann noch am selben Tag um die Tore kümmern zu wollen. Das wird die Stadt Lahnstein auch so in Anspruch nehmen (Pressemitteilung Stadt Lahnstein).
Lahnstein
Waldkindergarten Lahnstein integriert erfolgreiches Yogaprojekt dauerhaft in den Alltag Yoga stärkt Körper und Geist bei den LahnKobolden
LAHNSTEIN Bewegung, Achtsamkeit und Naturerlebnis gehen im Waldkindergarten LahnKobolde ab sofort Hand in Hand: Nach dem großen Erfolg des Yogaprojektes, das bei Kindern, Eltern und dem pädagogischen Team gleichermaßen auf positive Resonanz gestoßen ist, wird Yoga nun fest in den Wochenablauf integriert.
Projekte gehören im Waldkindergarten Lahnstein fest zum pädagogischen Alltag. Über mehrere Wochen oder Monate hinweg tauchen Kinder und Erzieherinnen gemeinsam in ein Thema ein, entdecken Neues und vertiefen ihre Erfahrungen. Und da die Kinder beim kürzlich abgeschlossenen Yoga-Projekt mit großer Begeisterung mitgemacht und viel Freude an den Übungen gezeigt haben, hat das Team entschieden, daraus einen festen Bestandteil des LahnKobole-Alltags zu machen. So wird nun der Morgenkreis am Mittwochmorgen zu einer ganz besonderen Einheit, in der Bewegung, Entspannung und Konzentration spielerisch gefördert werden.
Ein besonderer Dank gilt dabei der Mutter Ina Römer, die das Projekt mit ihrer fachlichen Begleitung möglich gemacht hat. Sie hat die Kinder mit viel Einfühlungsvermögen an die Übungen herangeführt und dabei gezeigt, wie gut sich Yoga auch im Waldkindergarten umsetzen lässt.
Damit die kleinen Yogis auch bestens ausgestattet sind, hat der Förderverein des Waldkindergartens die Anschaffung von Yogamatten ermöglicht und diese bereits übergeben.
„Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Kindern durch diese Unterstützung eine wertvolle Erfahrung für Körper und Geist bieten können“, so das Waldteam. „Yoga im Wald verbindet Bewegung mit Naturerlebnis, eine Kombination, die perfekt zu unserer pädagogischen Idee passt.“ (pm Stadt Lahnstein)
Lahnstein
Ein Leben für das Lichtbild: Die Geschichte des Fotoateliers Maiwald in Lahnstein Lahnstein hat Geschichte
LAHNSTEIN Der gebürtige Koblenzer August Maiwald (1886-1950) absolvierte eine Ausbildung zum Fotografen, die er 1905 in Bad Ems beim Hoffotografen Julius Göbel abschloss. Anschließend arbeitete er im Koblenzer Fotoatelier Paul Stein in der Löhrstraße. Bereits um 1900 hatte Paul Stein eine Filiale in Niederlahnstein eröffnet, im Gebäude Bahnhofstraße 16 – dort, wo später jahrzehntelang das Café Allmang bestand. Im Juni 1910 heiratete August Maiwald Therese Bittschier und zog mit ihr nach Niederlahnstein, um dort im Fotoatelier für Stein zu arbeiten.
Ab 1912 führte Maiwald das Geschäft unter eigenem Namen weiter. So warb er zur Erstkommunion jenes Jahres im Lahnsteiner Tageblatt als „Photogr. Atelier Maiwald vorm. P. Stein“ und lockte mit Preisermäßigung für Kommunikanten.
Bei der Gewerbeausstellung 1914 präsentierte August Maiwald „Ergebnisse künstlerischer Lichtbildnerei“. Die Presse lobte seine Arbeiten: „Als vorzüglich gelungen fallen in die Augen: das Bild des Bürgermeisters (Theodor) Rody, eine naturechte, lustige Stammtischgesellschaft, eine Lahnlandschaft mit Ochsengespann und ein entzückender Blick aus dem Turm der Johanniskirche mit sehr geschickter Berechnung der Bildwirkung.“ Einer Annonce von 1918 ist zudem zu entnehmen, dass das Photoatelier Maiwald sogar sonntags von 10.00 bis 15.30 Uhr geöffnet war.
Tochter Lotte Maiwald (Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein) Aus der Ehe von August und Therese Maiwald gingen drei Kinder hervor, der Sohn verstarb jedoch bereits im Alter von vier Jahren. Die beiden Töchter Lieselotte und Ingeborg stiegen in den elterlichen Betrieb ein und unterstützten ihre Eltern tatkräftig. Ende der 1930er Jahre zog das Atelier auf die andere Straßenseite, in das Gebäude Bahnhofstraße 13. Dieses Haus, einst Herrenhaus der Weingroßhandlung Reiter, war nach deren Konkurs 1925 in städtischen Besitz übergegangen. Die Familie Maiwald wohnte und arbeitete dort zunächst als Mieter, später als Eigentümer. 1931 warben sie im Stadtprospekt als „Handlung sämtlicher Photoapparate und Bedarfsartikel“, 1954 erschien in der Zeitung der Slogan: „Zur Kirmes eine Kamera für 10 DM.“
Neben seiner fotografischen Tätigkeit engagierte sich August Maiwald auch gesellschaftlich: Er war Mitbegründer der Rudergesellschaft sowie der Wandergruppe „Ruppertsklamm“. Nach seinem Tod am 1. November 1950 führten seine Frau Therese (†1964) und die Töchter Lieselotte (†1979) und Ingeborg (†2007) das Geschäft weiter – bis in den Herbst 2006.
Über Jahrzehnte hielten die Maiwalds das Leben in Lahnstein in Bildern fest: große und kleine Ereignisse, Kappenfahrten, Geburtstage, Jahrgangstreffen oder Erstkommunionfeiern – stets waren sie mit der Kamera zur Stelle (pm Stadt Lahnstein).
Lahnstein
SPD Fraktion beantragt Katzenschutzverordnung für Lahnstein
LAHNSTEIN Die SPD-Fraktion im Lahnsteiner Stadtrat hat beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz für das gesamte Stadtgebiet vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt. In den vergangenen Jahren ist in Lahnstein, wie auch in anderen Städten der Region eine Zunahme freilebender Katzenpopulationen zu beobachten, die sich bei nicht erfolgter Sterilisation mit freilaufenden Hauskatzen paaren. Der jüngste Fund von drei Katzenbabys in einem Lahnsteiner Altkleidercontainer, von denen zwei bereits tot waren, verdeutlicht wie dringend Handlungsbedarf besteht.
Der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes eröffnet Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu regeln. Die SPD-Fraktion sieht dies als sinnvoll für Lahnstein an, da freiwillige Kastrationsaktionen und private Initiativen bisher nicht ausgereicht haben. In Rheinland-Pfalz haben bereits über 30 Kommunen wie Andernach, Koblenz, Ludwigshafen, Neuwied, Speyer, Worms oder die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Montabaur und Simmern-Rheinböllen eine Katzenschutzverordnung erlassen, um die Situation zu verbessern.
Die beantragte Verordnung soll sicherstellen, dass Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Darüber hinaus sollen klare Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen getroffen werden. Die Ordnungsbehörde soll die Befugnis erhalten, bei Verstößen einzuschreiten; Bußgelder sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.
SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt: „In Lahnstein gibt es immer wieder Katzen, die ohne häusliche Versorgung leben müssen und daher oft auch krank oder verletzt sind. Eine verbindliche Regelung ist notwendig, um den Tierschutz zu stärken und ehrenamtliche Helfer zu entlasten.“
SPD-Ortvorsitzende Judith Ulrich verweist auf positive Erfahrungen aus Koblenz: Dort hat sich gezeigt, dass die Pflicht zur Kastration und Registrierung, verbunden mit einer konsequenten Umsetzung durch den kommunalen Vollzugsdienst, die Problemlage verbessert hat.
Ziele der Verordnung sollten aus Sicht der SPD die Verringerung verwilderter Katzenbestände, der Schutz anderer Tierarten, insbesondere von Singvögeln, vor jagenden Katzen, die Förderung verantwortungsvoller Tierhaltung sowie die Entlastung von Tierheimen und Ehrenamtlichen sein. Die zu verabschiedende Katzenschutzverordnung sollte deshalb unter anderem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sowie Regelungen zum Umgang mit halterlosen Katzen enthalten.
SPD-Stadträtin Ute Wagner ergänzt: „Diese Maßnahmen wie die Sterilisationspflicht für Freigängerkatzen dürfen nicht freiwillig bleiben. Nur durch verbindliche Vorgaben kann die Situation wirksam verbessert werden. Was in anderen Kommunen funktioniert, sollte auch in Lahnstein umgesetzt werden.“
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