Gesundheit
Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen
Rheinland-Pfalz erlaubt Schmucksteine, Flussbestattung und Tuchbestattung
RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.
Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen
Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Sternenkinder im Zentrum der Reform
Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.
Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.
Verbesserungen im Leichenschauwesen
Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.
Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.
Ehrengräber für gefallene Soldaten
Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.
Balance zwischen Tradition und Moderne
Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“
Gesundheit
Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen
KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.
Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.
Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:
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Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
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Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
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Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
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Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
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Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
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Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
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Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
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Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
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Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
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Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“
Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.
Wie wird das Virus übertragen?
Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.
Was tun bei Verdachtsfällen?
Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.
Fund von toten Wildvögeln
Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html
Registrierung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).
Gesundheit
„Ich stehe allein da“: Patient verzweifelt nach Schließung des MVZ Galeria Med in Nastätten Leser schildert seine vergebliche Suche nach der eigenen Patientenakte
NASTÄTTEN Nachdem das Medizinische Versorgungszentrum Galeria Med in Nastätten zum 1. Oktober seine Türen geschlossen hat, beginnt für viele ehemalige Patienten ein Spießrutenlauf. Während die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) den Wegfall der Praxis mit einem mobilen Arztmobil zu überbrücken versucht, bleiben viele Betroffene ohne Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen – und damit ohne wichtige Informationen für ihre weitere Behandlung.
Wie schwierig die Lage tatsächlich ist, zeigt ein Schreiben eines Bürgers aus der Verbandsgemeinde Nastätten, der sich hilfesuchend an den BEN Kurier gewandt hat. Er fühlt sich im Stich gelassen, von allen Seiten.
»Die neue Praxis, die mich übernehmen möchte, benötigt meine Patientenakte. Doch niemand kann mir sagen, wo sie ist oder wie ich sie bekomme«, schildert der Mann seine Erfahrung. »Die KV konnte mir telefonisch nicht helfen, der Insolvenzverwalter ist im Urlaub, und das verbliebene Personal weiß von nichts. Ich solle mich gedulden.«
Auch die elektronische Patientenakte (e-PA), die eigentlich eine digitale Lösung bieten soll, hilft ihm nicht weiter. „In meiner neuen Praxis funktioniert das System noch nicht„, so der Betroffene. „Man hätte mir mit der E-Mail des Insolvenzverwalters weiterhelfen können, aber die hatte ich schon, ohne zu wissen, dass es sich um den Insolvenzverwalter handelt.„
Nach Informationen des BEN Kuriers ist die rechtliche Lage kompliziert: Bei einer Praxisinsolvenz geht das Eigentum an den Patientenakten grundsätzlich an den Insolvenzverwalter über, der für deren sichere Verwahrung und spätere Herausgabe zuständig ist. Doch die Kommunikation zwischen Verwalter, KV und Nachfolgepraxen scheint in diesem Fall nicht immer zu funktionieren.
Verzweifelt wandte sich der Patient erneut direkt an die KV, doch auch dort stieß er auf eine Mauer der Zuständigkeiten. »Die KV erklärte mir, sie könne nichts tun. Der Insolvenzverwalter sei zuständig, aber der war nicht erreichbar. Ich habe mehrfach angerufen, doch niemand wusste etwas.« Weiter monierte der Bürger die öffentliche Kommunikation der Praxis und der jetzigen Verantwortlichen: »In der Amtsblattausgabe Blaues Ländchen aktuell vom 8. Oktober steht, man solle sich telefonisch an die Praxis oder an die KV wenden. Aber die Praxis ist längst geschlossen, und die KV verweist auf fehlende Möglichkeiten. Wie soll das gehen?«
Inzwischen hat er zwar einen Termin im Arztmobil der KV erhalten, doch die Skepsis bleibt: »Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll, wenn man dort keine Einsicht in meine bisherigen Befunde hat. So kann doch keine durchgehende Behandlung stattfinden.«
Sein Fazit fällt ernüchternd aus: „Es ist traurig, dass man als Patient nach so einer Insolvenz völlig auf sich allein gestellt bleibt. Ein bisschen mehr Verantwortung, Organisation und Transparenz wäre wünschenswert – für alle, die einfach nur ärztliche Hilfe brauchen.“ Der Fall zeigt beispielhaft, wie schwierig die Situation für viele Betroffene derzeit ist.
Während die Praxis geschlossen und die Abläufe ungeklärt sind, bleibt für die Patienten vorerst nur die Hoffnung, dass sich bald eine Lösung für den Zugang zu ihren Unterlagen findet.
Gesundheit
Hospizdienste Rhein-Lahn: Mit trauernden Kindern im Schmetterlingspark in Bendorf
NASSAU|BENDORF „Kinder trauern anders“, weiß Petra Opel-Minor von den Ambulanten Hospizdiensten Rhein-Lahn. Zusammen mit Gabi Maas rief sie vor gut einem Jahr die Kindertrauergruppe TrauKidsKatz ins Leben. Diese trifft sich alle vierzehn Tage im Haus der Familie in Katzenelnbogen. Jetzt unternahmen die Kinder zusammen mit ihren Begleiterinnen einen Ausflug in den Schmetterlingspark in Bendorf-Sayn.
Kinder von TrauKidsKatz unternahmen einen Ausflug nach Bendorf-Sayn
Bei den Zusammenkünften mittwochs im Haus der Familie haben die Kinder zwei Stunden Gelegenheit, kreativ zu werden, zu gestalten, sich auszutauschen oder einfach zu spielen. Es ist eine geschützte Atmosphäre. Die Trauerbegleiterinnen hören zu, geben Impulse und lassen den Kindern vor allem Raum, ihren eigenen Weg zu finden. Die Kinder erleben, dass sie nicht alleine sind. Die Familiengestützte Trauerarbeit ist eine Form der Begleitung, die darauf abzielt, Familien als Ganzes zu unterstützen, den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten.
Vom Ausflug nach Bendorf-Sayn berichtet Gabi Maas: „Wir waren mit neun Kindern der TrauKidsKatz und fünf Betreuerinnen auf eine kleine Reise gewesen. Die Reise ging um 10.00 Uhr in Katzenelbogen los in der Schmetterlings Park nach Bendorf-Sayn. Bei schönem Wetter konnte die erste Station des Tages auf dem Spielplatz stattfinden und es wurde ausgiebig geklettert, geschaukelt und rumgealbert und Petra hat für uns alle ein wunderbares Picknick vorbereitet. Es war sehr lecker.
Frisch gestärkt durften wir einer netten Dame lauschen, die uns alles von der Eiablage bis zum Schmetterling erklärt hat. Die Kids haben super toll mitgemacht, Fragen gestellt und eine Stunde ruhig gesessen und zugehört. Das war für unsere kleinen Wirbelwinde schon eine ganz tolle Leistung.
Danach durften wir alle die Schmetterlinge live erleben. Die Kinder und wir sind kreuz und quer durch den Schmetterlingspark. Einige haben sogar versucht, ganz wie versteinert da zu sitzen, in der Hoffnung, dass ein Schmetterling sich auf sie setzt.
Fasziniert von den Schmetterlingen
Es war so ein wunderschöner Tag für uns alle. Nochmal schnell eine Runde Bewegung auf dem Spielplatz und dann ging es auch schon wieder mit dem Bus nach Katzenelbogen zurück. Als Abschluss gab es für jeden noch ein Eis in der Eisdiele und Schmetterlings-Geschenke, die alle an den schönen Tag erinnern sollen. Ein großes Dankeschön für die Handarbeiten an die liebe Steffy Scheer-Kuehchen, die extra für unsere Kinder der TrauKidsKatz häkelt.
Dieser Tag hat unser aller Herz mit so viel Liebe gefüllt. Petra und ich sind dafür unendlich dankbar. Ein Herzliches Dankeschön an unsere Unterstützer. Ohne euch wäre das nicht möglich gewesen. Einen besonderen Dank auch an die Mama und Oma von Marlon und Emmie und an Claudia Brandstaedter, dass ihr an diesem Tag dabei wart und uns unterstützt habt.
Es ist so schön, in glückliche Kinderaugen zu schauen. Ihr alle habt diesen Tag zu etwas Besonderem gemacht, Ich hoffe und wünsche mir, dass wir noch viele Möglichkeiten finden, die TrauKidsKatz Projekte in dieser Form umzusetzen und den Kindern eine schöne Zeit zu schenken. Bitte erzählt von dem Projekt TrauKidsKatz und der Kinder Trauer es betrifft so viele Familien. Wir brauchen auch in der Zukunft Förderer jeder Art, auch finanziell natürlich.“ (cv)
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