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Koblenz

Warnstreik bei Novelis in Koblenz: Gewerkschaft fordert 7 Prozent mehr Gehalt

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Warnstreikauftakt bei Novelis in Koblenz
Foto: Godehard Juraschek

KOBLENZ Den Auftakt für die Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie der Region Koblenz machten am Dienstag 29.10. vormittags die rund 400 Beschäftigte der Früh- und Tagschicht von Novelis (ehemals Aleris) im Koblenzer Industriegebiet. Bei strahlendem Sonnenschein zeigten die Beschäftigten mit Bannern, Trillerpfeifen und viel Applaus, dass sie ein deutliches Entgeltplus für alle Beschäftigten und besonders für die Jugend erwarten. Beim Koblenzer Aluminiumhersteller sieht die wirtschaftliche Lage sehr gut aus. Auch vor diesem Hintergrund sind die Erwartungen der Beschäftigten hoch. Nach bisher zwei ergebnislosen Tarifverhandlungen war die Friedenspflicht in der Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie in der Nacht von Montag auf Dienstag um 24 Uhr ausgelaufen. Nach der Früh- und Tagschicht von Novelis treten am selben Tag noch die Spät- und Nachtschicht für mehrere Stunden in den Streik. Weitere Betriebe werden am Mittwoch und Donnerstag in den Ausstand treten.

Wenn es allein nach uns ginge, wäre die Forderung in der aktuellen Tarifrunde höher ausgefallen.“ so Denis Hammer, Mitglied der Verhandlungskommission und Betriebsratsvorsitzender bei Novelis Koblenz. „Die Energie- und Lebenshaltungskosten sind weiterhin hoch und die Einmalzahlungen aus dem vergangenen Tarifabschluss sind aufgebraucht. Gerade die unteren Entgeltgruppen und Auszubildende belastet das besonders.“ so Denis Hammer weiter. „Dagegen fahren die Unternehmen weiter gute Gewinne ein. Die Beschäftigten erwarten daher jetzt ein faires Stück vom Kuchen.“ Das bisherige Angebot der Arbeitgeber von 1,7% ab Juli 2025 und weiteren 1,9% ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von insgesamt 27 Monaten bewertet Denis Hammer als „eindeutig viel zu wenig, viel zu spät und viel zu lang.“

Starker Warnstreikauftakt bei Novelis im Koblenzer Industriegebiet  für 7% mehr Entgelt und 170 Euro mehr für Auszubildende

Auffallend viele junge Beschäftigte und Auszubildende zeigten am Vormittag Flagge und waren lautstark für die Jugendforderung nach 170 Euro mehr Ausbildungsvergütung. „Junge Leute fangen heute deutlich später eine Ausbildung an als früher – bei Novelis durchschnittlich mit 20 Jahren. Viele finanzieren sich selbst. Das geht nur mit einer guten Ausbildungsvergütung.“ so Jamie Holzem, Jugendvertreter bei Novelis, auf der Kundgebung im Rahmen des Warnstreikts. „Die Metall- und Elektroindustrie lobt sich Vorreiter in vielem zu sein – sie sollte es auch bezüglich der Ausbildungsvergütungen bleiben, wenn sie für junge Menschen attraktiv sein will.“ so Holzem weiter.

Denis Hammer ergänzt: „In der letzten Tarifverhandlung haben die Arbeitgeber immerhin gezeigt, dass sie sehen, dass auch wegen dem Fachkräftemangel bei den Auszubildenden etwas getan werden muss, aber ein Angebot dazu von Arbeitgeberseite fehlt noch immer.“ Auch bezüglich der Arbeitszeit hätten die Beschäftigten klare Erwartungen. „Die Freistellungstage, die bereits jetzt eine Wahloption zwischen Geld und Zeit ermöglichen sollten für alle Beschäftigten und nicht begrenzt gewährt werden. Auch Beschäftigte im Schichtbetrieb, die bereits eine verkürzte Vollzeit arbeiten, sind belastet, und für Kolleginnen und Kollegen die Angehörige pflegen oder Kinder betreuen, hört diese Verpflichtung nicht nach zwei Jahren auf.“

Eine ordentliche Entgelterhöhung sei auch gesamtwirtschaftlich geboten. „Alle Experten und Wirtschaftsinstitute sind sich einig, dass der private Konsum ein entscheidender Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung ist.“ so Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz. „Die Arbeitgeber klagen zwar über Probleme, aber wir warnen davor, Tarifpolitik aktuell mit erforderlichen industriepolitischen Weichenstellungen zu vermischen.“ So Ali Yener weiter. „Zunächst brauchen wir ein ordentliches Entgeltplus für unsere Kolleginnen und Kollegen – auch damit diese sich trauen, auch wieder Geld auszugeben und das entsprechende Geld dafür haben. In einem zweiten Schritt haben wir bereits angeboten mit den Arbeitgebern gemeinsam bei der Politik Druck für die richtigen industriepolitischen Weichenstellungen machen.“ bietet Ali Yener an, formuliert dafür aber auch Bedingungen. „Voraussetzung ist dafür aber auch ein Bekenntnis der Arbeitgeber zu den Industriearbeitsplätzen in Deutschland. Erst Subventionen abgreifen und dann trotzdem verlagern, das geht nicht.“ Dem Argument der Arbeitgeber, höhere Entgelte führten zu mehr Insolvenzen hält Yener entgegen: „Die Arbeitskosten sind in der Regel nicht der entscheidende Faktor. In den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie machen sie durchschnittlich nur 16 Prozent der Gesamtkosten aus. Wo wir herausfordernde Lagen haben, finden wir angemessene Lösungen, wenn die Arbeitgeber für das gemeinsame Gestalten offen sind. Das haben wir in der Region Koblenz mit allein vier Zukunftstarifverträgen in den letzten Jahren gezeigt. Die Metallerinnen und Metaller haben die Wettbewerbsfähigkeit auch im Blick. Für die Gesamtbranche gesehen gehört dazu auch ein Nachfrage- und Konjunkturturbo. Es geht um Respekt für die Lage der Kolleginnen und Kollegen, aber auch um die Stärkung der Konjunktur. Dafür machen wir weiter Druck!“

Nach den 400 Beschäftigten in der Früh und Tagschicht bei Novelis Koblenz, werden am Abend und in der Nacht auch die Beschäftigten der Spät- und Nachtschicht für mehrere Stunden in den Warnstreik gehen. Am Mittwoch und Donnerstag sind dann die Beschäftigten im Komponentenwerk der Deutz AG in Herschbach und dem Leitungsbauer Spie SAG in Montabaur, sowie die Beschäftigten bei Stabilus in Koblenz zum Arbeitskampf aufgerufen. Eine dritte Verhandlungsrunde in der Mittelgruppe ist für den späten Nachmittag am 31. Oktober 2024 in Mainz vereinbart. „Nach dem letzten unzureichenden Angebot der Arbeitgeberseite, erwarten wir in der nächsten Verhandlung am 31.10. ein verbessertes und abschlussfähiges Angebot,“ so Ali Yener. Das sei die Chance der Arbeitgeber auf eine schnelle Einigung. „Kommt die Einigung am 31.10. nicht, ist eine Ausweitung der Warnstreiks für die kommende Woche bereits vorbereitet.“

Die IG Metall fordert in der aktuellen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie 7 Prozent mehr Geld für 12 Monate und eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 170 Euro je Ausbildungsjahr für 12 Monate beschlossen. Damit soll vor allem die Attraktivität von Ausbildungen in einer vom Fachkräftemangel betroffenen Branche erhöht werden. Zudem will die IG Metall in den Gesprächen mit den Arbeitgebern eine soziale Komponente für die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen durchsetzen und über mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten sprechen.

Rund 380.000 Beschäftigten sind von den Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland (Mittelgruppe) betroffen (pm).

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Blaulicht

Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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Blaulicht

Organisierte Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen – Millionenschaden aufgedeckt!

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Foto: Symbolbild Envato: Lizensiert für den BEN Kurier

KOBLENZ Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.

Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).

In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.

9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen. Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen Baden-Württemberg. Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.

Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll. Zu diesem Zweck sollen sie u.a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren. Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück. Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden. Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.

Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.

Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.

Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte: „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.“

Rechtliche Hinweise:

Eine Pressemitteilung gibt Auskunft über den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen. Sie besagt nichts darüber, ob die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen haben. Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht lediglich ein dringender Tatverdacht. Im Übrigen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht, also das Vorhandensein von Anhaltspunkten für die Begehung einer Straftat voraus. Anklage wird erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dies ist dann der Fall, wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wahrscheinlich erscheint.

Gemäß § 266a StGB macht sich wegen Sozialabgabenhinterziehung strafbar, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Ein schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zum fortgesetzten Vorenthalten von Beiträgen zusammengeschlossen hat und die zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse unrichtige, nachgemachte oder verfälschte Belege vorhält.

Gemäß § 129 Abs. 1 S. 1 StGB macht sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Auch die Bildung krimineller Vereinigungen ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 StGB macht sich ebenso strafbar, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. Die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. In schweren Fällen sind beide Handlungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 4 StGB macht sich wegen Geldwäsche strafbar, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, sich oder einem Dritten verschafft oder verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat. Die Geldwäsche ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.(pm  Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt in Koblenz).

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Koblenz

Koblenz ehrt Olmypia- und Paralympics-Teilnehmer für starke Leistungen

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Foto: Stadt Koblenz | Andreas Egenolf

KOBLENZ Es waren neben der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland die sportlichen Großereignisse im Sommer in diesem Jahr: Die Olympischen und die Paralympischen Spiele in Paris. Zusammengenommen nahmen fast 15.000 Athletinnen an beiden Spielen teil, um sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Mittendrin waren auch einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionäre, die in Koblenz wohnen, hier trainieren oder für Vereine aus der Rhein-Mosel-Stadt starten. Die Stadt Koblenz nutzte nun die Gelegenheit, um sich bei ihnen für ihre sportlichen Höchstleistungen in Frankreich zu bedanken.



Sie stehen für diese Stadt und sind sportliche Botschafterinnen und Botschafter für Koblenz“, machte Oberbürgermeister David Langner in seiner Begrüßung deutlich. Sport stifte Identität, von der nicht nur die Aktiven selbst, sondern auch ihre jeweiligen Heimat- oder Trainingskommunen profitieren würden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Koblenz hätten herausragende Leistungen gezeigt, so der Stadtchef. „Es geht allerdings auch nicht ohne die sportlichen Helfer im Hintergrund, egal, ob Trainer, Mediziner, Sponsoren oder Familien. Auch ihnen gilt mein Dank“, sagte Langner. 

Die für den Sport in Koblenz zuständige Bürgermeisterin Ulrike Mohrs sprach ebenso ihren Dank und ihre Bewunderung für die starken Auftritte der Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen sowie den Paralympics aus. Die Grundlagen für solche Leistungen im Spitzensport würden auch durch den Breitensport gelegt. „Wir alle wissen, dass es ohne Breitensport keinen Spitzensport geben kann“, sagte Mohrs. Der Sport habe in Koblenz insgesamt einen hohen Stellenwert, den die Stadt auch zukünftig fördern wolle. So nannte die Bürgermeisterin beispielsweise die Weiterentwicklung des Sportparks Oberwerth, in dem unter anderem das bestehende Stadion zukunftstauglich umgebaut werden soll, als ein Großprojekt in der Entwicklung der Koblenzer Sportstätten.



David Langner und Ulrike Mohrs nutzen im Anschluss die Gelegenheit, um den erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein Präsent in Form eines Schängel-Kapuzenpullovers und einer Schängel-Statue zu überreichen. So konnte als Teilnehmerin der Olympischen Spiele gleich zu Beginn mit Sophia Junk, die bis vor wenigen Tagen in Koblenz lebte und für die LG Rhein-Wied startet, eine Medaillengewinnerin ausgezeichnet werden. Die 25-Jährige hatte in Paris mit der 4×100 Meter-Staffel der Frauen die Bronzemedaille gewonnen, musste nach einer starken Leistung im Halbfinale als Startläuferin allerdings verletzungsbedingt auf das Finale verzichten. 



Als Paralympics-Teilnehmer im Sitzvolleyball konnte die Koblenzer Stadtspitze im Sitzvolleyball Heiko Wiesenthal, den abwesenden Torben Schiewe (beide TV Güls) sowie Francis Tonleu (BSG Emmelshausen) auszeichnen. Zudem wurde Mannschaftsarzt Axel Rütz, der unter anderem 18 Dienstjahre am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur in der Rhein-Mosel-Stadt verbrachte, ebenso geehrt. Die Sitzvolleyballer hatten in Paris eine Medaille äußert knapp verpasst, denn am Ende unterlagen sie im Spiel um Platz 3 Ägypten mit 2:3.



Ebenfalls während der kleinen Feierstunde in der Weinlounge im Forum Confluentes wurden die Koblenzer Vertreter der Rollstuhlrugby-Nationalmannschaft ausgezeichnet, für die Florian Bongard und Maximilian Stolz vor Ort waren. Gemeinsam mit den verhinderten Michael Volter, Christoph Werner (Nationaltrainer) und Marcus Buhr (Betreuer, alle RSG Koblenz) hatten sie in Paris Platz 8 bei den Paralympics belegt.

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