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Recht

Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!

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Gnadenhof Eifel in Harscheid: 51 alte und kranke Hunde sollen ihr Zuhause verlieren!
Foto: Christian Meinecke
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HARSCHEID Seit über 15 Jahren betreibt die 67-jährige Liane Olert den Gnadenhof Eifel in Harscheid. 56 schwerbehinderte, kranke, demente, alte und geistig behinderte Hunde haben auf einer 3ooqm Indoorfläche mit 9000qm Außengelände eine neue Heimat gefunden. Bisher galt die privat betriebene Auffangstation als Vorzeigeprojekt. SAT1 und der SWR berichteten begeistert über das Engagement der resoluten Dame. Noch vor einem Jahr besuchte das Veterinäramt des Kreises Bad Neuenahr-Ahrweiler ohne jedwede Beanstandungen das Gehöft, doch nun ist alles anders.

Seit rund sechs Monaten kämpft Liane Olert für den Erhalt ihres Gnadenhofes. Etwa zu der Zeit begannen die ersten Widerstände gegen das Projekt. Urplötzlich soll es Missstände auf dem Hof gegeben haben. So lauteten die Vorwürfe in den sozialen Medien. Tierschützer gegen Tierschützer und die Rufe gegen den Gnadenhof wurden in vereinzelten Gruppen immer lauter. Angeblich würden die Hunde vernachlässigt werden, es würde an Hygiene in den Räumlichkeiten fehlen und Arztbesuche sowie Pflege gäbe es so gut wie gar nicht mehr.

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Die Situation spitzte sich zu, indem das Veterinäramt zu Kontrollen angehalten wurde. Mehrfach verweigerte Liane Olert begründet den Zutritt. Schlussendlich gipfelte es in einen Polizeieinsatz mit den Amtstierärzten. Vor Ort soll ein Hund vor Aufregung einen Herzinfarkt erlitten haben. Ein weiterer habe vor Stress sich eingekotet. Wegmachen durfte es Liane Olert nicht. Während es ein Jahr vorher, für das Veterinäramt keine Beanstandungen gab, soll jetzt alles anders gewesen sein. Die Situation eskalierte in einem Verwaltungsgerichtsbeschluss, der Liane Olert untersagte, mehr als fünf Hunde zu behalten. Dagegen ist sie in Widerspruch gegangen. Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz soll es erhebliche Mängel auf dem Hof gegeben haben. Es spricht von vernachlässigten Hunden und nicht hygienischen Bedingungen. Das Gericht stützt sich dabei explizit auf die Aussagen des Veterinäramtes bei der nicht angekündigten Kontrolle im Oktober 2023.  Die Rede ist von verfilztem Fell, angetrockneten Fäkalien im Ruhebereich und versteckten Hunden.

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Über 50.000 Menschen setzen sich mit Petition für den Erhalt des Gnadenhof Eifel ein

Genau die Vorwürfe weist Liane Olert weit von sich. »Täglich reinigen wir vier Stunden den Innenbereich. Gerade die Hygiene ist mir sehr wichtig. Richtig ist, dass beim Besuch des Veterinäramtes einzelne Hunde längere Krallen hatten, da der regelmäßige Besuch der Pflegerin erst in den kommenden Tagen gewesen wäre. Schade ist, dass keiner vom Gericht sich die Situation vor Ort ansah und man sich einzig auf die Aussagen des Veterinäramtes verlassen hatte«, führt Liane Olert aus.

In den sozialen Medien sind die Fronten verhärtet.  Auf eine der Seiten in den sozialen Medien weist ein vermeintlicher Tierschützer in seiner Gruppe darauf hin, dass er alle Kommentare löschen wird, die sich positiv zum Gnadenhof äußern würden und genau das tat er auch. Damit wird bewusst einseitig versucht, die Menschen zu beeinflussen und für die eigene Sache zu gewinnen. Auf einer anderen Seite hat sich die Meinung mittlerweile zu Gunsten des Gnadenhof Eifel gewandelt.

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern

Liane Olert spricht von Hetze und sogenannten Hatern. Eine sehr aktive Gruppe findet man hier. Die Kommentare sind teilweise unerträglich und sehr einseitig. Die Betreiberin des Gnadenhof Eifel macht dafür ehemalige frustrierte ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich, die vom Gehöft verwiesen wurden. Doch damit ist noch lange nicht genug. Der Gnadenhof Eifel wurde bei einer Abstimmung für den guten Zweck von der Krombacher Brauerei auf Platz zwei gewählt. Der Preis war mit 2500 Euro dotiert. Nun erreichte die Krombacher ein ominöses Schreiben, aus dem hervorging, dass man auf das Preisgeld verzichten und man sich aus dem Wettbewerb zurückziehen wolle. Nur kam dieses Schreiben nicht von der möglichen Preisträgerin Liane Olert, sondern von einer dritten Person, die in der Haterszene vermutet wird.

In anderen Gruppen wird durchaus sachlich diskutiert und die Meinungen sind geteilt. Tierschützer mit und gegen Tierschützer. Jeder ereifert sich darüber es besser zu können und proklamiert für sich das Recht vorzugeben, wie die Hunde bestmöglich geschützt werden können. Und wer darf jetzt für sich die größte Tiergüte und Weisheit in Anspruch nehmen? Sicherlich nicht die Hater, denn dort fehlte jede Sachlichkeit oder auch nur im Ansatz eine offene Diskussion, aber vielleicht die anderen Gruppen, denen es tatsächlich um die Hunde oder auch das Lebenswerk von Liane Olert geht.

Wir können nicht bestätigen, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind

Unser Reporter Christan Meinicke wollte sich ein eigenes Bild machen und fuhr unvoreingenommen zum Gnadenhof Eifel in Harscheid. Was ihn dort erwartete, war anders, als gedacht. Irgendwo hatte man natürlich eine gewisse Vorstellung, die jedoch nicht befriedigt wurde. Meinecke durfte sich alle Räumlichkeiten ansehen. Zu keinem der Tiere wurde ihm der Zutritt verweigert. Unhygienische Zustände? Davon konnte nicht die Rede sein. Im Gegenteil. Bei 56 Hunden würde man vielleicht sogar erwarten, dass man mit drei Personen das nicht stemmen kann, aber das stimmte nicht. Der Boden, blitzeblank. Natürlich war unser Besuch angekündigt und es könnte alles darauf ausgerichtet gewesen sein, doch viel interessanter war es zu sehen, was passierte, wenn eine der inkontinenten Hunde nicht einhalten konnte. Sofort war Liane Olert da und wischte das Malheur auf. »Das ist unsere tägliche Arbeit. Ich kann nicht verhindern, dass so etwas einmal bei einem inkontinenten Hund passiert, aber das ist ja schnell erledigt«, teilt Liane Olert mit.

In dem großen Haus wirkt alles aufgeräumt. Es riecht leicht nach Hund, aber alles andere wäre verwunderlich bei 56 Tieren. In jedem Tierheim nimmt man den Geruch deutlicher wahr.  Damit nichts Ungewöhnliches. Die zahlreichen Hunde wirkten keineswegs ungepflegt oder unglücklich. Im Gegenteil. Für viele scheint es eine letzte Chance zu sein und sie wirkten befreit.

Ende gut, alles gut? Nein. So einfach ist es sicherlich nicht. Wir haben überhaupt nichts Negatives feststellen können und wir sind nicht bereit einen Lebenstraum und das Heim der Tiere zu zerstören. Die Medien haben eine Verantwortung und die heißt nicht dem Mainstream entsprechend für Klickzahlen zu schreiben. Gestern gab es nichts zu bemängeln. Alles wirkte durchaus gut konzipiert und strukturiert. Wir wissen nicht, ob tatsächlich alles richtig gelaufen ist und so manche Male liegt die Wahrheit in einer Mitte, die nicht ausreichen darf, die Lebenschance der Hunde und der Gnadenhofbesitzerin zu zerstören.

Unser Reporter sah glückliche Hunde, die teilweise schwerstbehindert waren und sicherlich nicht das Gehöft verlassen möchten. Dazu eine resolute Dame, die liebe- und aufopferungsvoll mit den Tieren umging. Und vielleicht schaut sich ein verantwortungsbewusster Verwaltungsrichter nun den Gnadenhof persönlich an, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, damit er sich nicht nur auf die einseitige Aussage eines Veterinäramtes verlassen muss. Der Tierschutz muss immer oberste Priorität haben, das bedeutet aber auch, die Tiere vor Hatern oder einseitiger Stellungnahme zu schützen, denn da war doch was: genau. Die Wahrheit liegt oftmals in der Mitte…..

Für so manchen Hater, und die sich davon mit hereinziehen ließen, könnte es demnächst rechtlich schon sehr eng werden. Möglicherweise sind da bereits in den Gruppen einige Straftatbestände erfüllt. Die üble Nachrede ist ein Antragsdelikt. Dazu äußerte sich die Polizei NRW in einem Artikel sehr deutlich: »Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social-Media-Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen«. Gut so.

Wir können nicht bestätigen mit unserer Vor-Ort-Reportage, dass die Vorwürfe gegen den Gnadenhof Eifel auch nur im Ansatz zutreffend sind, aber auch nicht das Gegenteil.  Und da wären wir wieder bei der möglichen Mitte der Wahrheit…..

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2 Kommentare

2 Comments

  1. S. Podehl

    13. März 2024 at 10:50

    Liebe Redaktion vom BEN Kurier, lieber Reporter,

    vielen Dank für diesen Bericht – vor allem vielen Dank, dass Sie selber dorthin gefahren sind und sich ein Bild gemacht haben. Grosse Medien inklusive Fernsehen haben sich bisher ja nicht die Mühe gemacht und nur irgendwelche Pressemitteilungen übernommen. Das verstehe ich nicht unter seriösem Journalismus und es ist eine Schande, dass auch ich für diese Medien Gebühren zahlen muss. Pressemitteilungen kann ich auch selber abdrucken….
    Ich hoffe sehr, dass sich nun doch auch noch andere mal aufmachen und vor allem hoffe ich, dass für den Gnadenhof eine Entscheidung zugunsten der Hunde und Ihres Frauchens getroffen wird. In einem überfüllten Tierheim in einem winzigen Zwinger, wo ab und an mal jemand zum Futter geben und putzen kommt, haben die Hunde es wohl kaum besser.
    Übrigens sieht man auch im Vorzeigetierheim Koblenz am morgen sehr oft Häufchen und Urin – da scheint kein Vetamt was dagegen zu haben….Ist schon seltsam, wie hier mit zweierlei Mass gemessen wird!

  2. ilona

    9. Mai 2024 at 12:48

    Helft den Lebenshof für die Tiere zu retten. Sie haben es dort gut. Tiere haben eine Seele, sie sind Geschöpfe Gottes.

    Es ist so schön, dass es Menschen gibt die sich um Tiere kümmern, das ist in dieser Welt nicht selbstverständlich.

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Recht

„Es ging mir um Gerechtigkeit“: Frank Herrig-Jansen eröffnet Kanzlei in Nastätten

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Foto: BEN Kurier
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NASTÄTTEN Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen hat in Nastätten eine neue Kanzlei eröffnet. Mit seiner Familie hat er seinen Lebensmittelpunkt in die Blaufärberstadt verlegt und damit einen persönlichen Neuanfang gewagt. Nach über 25 Jahren Tätigkeit in einer großen Sozietät arbeitet er nun unabhängig und baut sich in der Region eine neue Basis auf.

Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging

Herrig-Jansen begann seine Laufbahn als Strafverteidiger. „Ich bin Anwalt geworden, weil es mir um Gerechtigkeit ging. Ich wollte Menschen helfen und sie in Prozessen verteidigen“, erzählt er im Gespräch mit dem BEN Kurier. Doch die Auseinandersetzung mit schweren Gewalt- und Straftaten brachte ihn früh an moralische Grenzen. Er orientierte sich um und spezialisierte sich zunächst auf das Autokauf- und Werkstattrecht. In dieser Zeit verfasste er ein Fachbuch und vertrat Autohäuser, bevor er über diesen Weg mit dem Arbeitsrecht in Berührung kam.

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Zunächst war er auf Arbeitgeberseite tätig. Ein langjähriger Bekannter, damals Vorsitzender eines Gesamtbetriebsrats, bat ihn schließlich, Mandate zu übernehmen – allerdings mit der Bedingung, sich klar für eine Seite zu entscheiden. „Für mich war sofort klar, dass ich künftig Arbeitnehmer und Betriebsräte vertreten möchte“, so Herrig-Jansen. Seitdem konzentriert er sich ausschließlich auf diese Mandate.

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Das Arbeitsrecht sei für ihn besonders reizvoll, weil es unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen habe. Fälle von Kündigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz gehörten ebenso dazu wie die Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsvereinbarungen oder in Beschlussverfahren. Dabei weist der Anwalt immer wieder auf die besondere Bedeutung von Fristen hin: Eine Kündigungsschutzklage müsse innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz binnen zwei Monaten. Auch in Arbeits- oder Tarifverträgen seien Ausschlussfristen üblich, deren Versäumnis hohe finanzielle Einbußen bedeuten könne. „Wer eine Zielvereinbarung über 20.000 Euro hat und die Frist verpasst, verliert dieses Geld“, macht er deutlich.

Neben den inhaltlichen Fragen spielt auch die Kostenregelung im Arbeitsrecht eine Rolle. In der ersten Instanz trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie den Prozess gewinnt. Deshalb sei eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Für Bedürftige bestehe die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Trotz aller digitalen Möglichkeiten legt Herrig-Jansen Wert auf den persönlichen Kontakt. „Ich bin noch von der alten Schule. Für mich gehört es dazu, den Mandanten wenigstens einmal persönlich zu sprechen – sei es telefonisch oder in der Kanzlei. Nur so kann man die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.“ Gerade bei Kündigungen sei dies wichtig, da die Begründungen oft unklar oder gar nicht angegeben seien und die entscheidenden Informationen vom Mandanten kommen müssten.

Mit der Eröffnung seiner Kanzlei in Nastätten verbindet Herrig-Jansen einen bewussten Neuanfang. „Ich wollte unabhängig arbeiten. Mit dem Umzug meiner Familie nach Nastätten entstand die Idee, hier eine Kanzlei aufzubauen. Daran arbeite ich nun mit ganzer Kraft.“

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Gesundheit

Neues Bestattungsgesetz: Angehörige dürfen Urne mit der Asche nach Hause nehmen

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RECHT Nach mehr als vier Jahrzehnten hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsrecht umfassend reformiert. Der Landtag verabschiedete am 11. September ein neues Gesetz, das die individuellen Wünsche der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Tradition der Friedhofskultur bewahrt. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt, der persönliche Vorstellungen und ein würdiges Abschiednehmen miteinander verbindet. Das Gesetz soll bereits im Oktober in Kraft treten, eine Durchführungsverordnung wird derzeit erarbeitet. In rund fünf Jahren ist eine erste Überprüfung vorgesehen.

Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen

Das neue Gesetz eröffnet den Menschen im Land zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, ihren letzten Weg nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Künftig ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen nach Hause zu nehmen oder einen Teil davon zu einem Erinnerungsstück wie einem Schmuckstein oder einer Keramik verarbeiten zu lassen. Auch das Verstreuen der Asche außerhalb eines Friedhofs wird möglich, ebenso die sogenannte Flussbestattung in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.

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Eine weitere Neuerung betrifft die bisherige Pflicht zur Erdbestattung im Sarg. Ab sofort kann man sich auch für eine Tuchbestattung entscheiden und zwar ausdrücklich nicht nur aus religiösen Gründen. Wer hingegen keine besondere Verfügung trifft, kann wie bisher in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden.

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Sternenkinder im Zentrum der Reform

Besonders am Herzen lag Minister Hoch die Situation von Eltern, deren Kinder tot zur Welt kommen. Bislang galten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht unter 500 Gramm geboren wurden, rechtlich als Fehlgeburten ohne Anspruch auf eine offizielle Bestattung. Mit der Reform werden sie künftig als Sternenkinder bezeichnet.

Damit erhalten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder würdevoll zu bestatten und ihnen einen Raum für Trauer und Erinnerung zu eröffnen. Neu ist auch, dass Sternenkinder gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil beigesetzt werden können. Diese Regelung soll vor allem in Fällen von Unfällen oder medizinischen Notfällen Trost spenden.

Verbesserungen im Leichenschauwesen

Neben den erweiterten Bestattungsformen enthält das Gesetz tiefgreifende Änderungen im Bereich der Leichenschau. Hintergrund ist Kritik von Polizei und Strafverfolgungsbehörden an der bisherigen Praxis. Künftig werden die verschiedenen Arten von Leichenuntersuchungen, von der Leichenschau über die Obduktion bis hin zur anatomischen Sektion, sowie die Ausstellung von Todesbescheinigungen klarer geregelt.

Eine besonders einschneidende Neuerung ist die Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Todesursache unklar bleibt. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Tötungsdelikte wie etwa ein Schütteltrauma nicht unentdeckt bleiben. Um unnötige Obduktionen zu vermeiden, sieht das Gesetz jedoch eine zweite Leichenschau als Kontrollfunktion vor.

Ehrengräber für gefallene Soldaten

Zum neuen Bestattungsgesetz gehört auch die gesicherte Finanzierung dauerhafter Ehrengräber für im Auslandseinsatz verstorbene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Damit soll deren Einsatz und Opferbereitschaft langfristig sichtbar gewürdigt werden.

Balance zwischen Tradition und Moderne

Mit dem neuen Bestattungsgesetz schlägt Rheinland-Pfalz eine Brücke zwischen bewährter Friedhofskultur und modernen, individuellen Vorstellungen vom Abschiednehmen. Minister Hoch fasste zusammen: „Wir erhalten unsere Traditionen, öffnen aber zugleich neue Räume für persönliche und würdevolle Formen der Bestattung.“

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Blaulicht

Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

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Foto: Landgericht Koblenz
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KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.

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Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)

Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.

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Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.

Rechtliche Würdigung des OLG

Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.

Entscheidung des BGH

Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,

  • mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,

  • Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,

  • Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,

  • Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

  • schwerer Freiheitsberaubung.

Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.

Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).

Aktenzeichen und Normen

  • Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023

  • Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)

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