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Blaulicht

Brand am 18.01.2023 in der Kurfürstenstraße in Koblenz: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Brand im Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Kurfürstenstraße in Koblenz am 18.01.2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

Ihm wird zur Last gelegt, zunächst am frühen Abend des 18.01.2023 versucht zu haben, in eine Wohnung in einem anderen Anwesen in der Kurfürstenstraße einzubrechen, um daraus Wertgegenstände zu entwenden. Er steht im Verdacht, nach dem Aufbruch eines auf einem Balkon stehenden Schranks versucht zu haben, die Balkontür zur Wohnung aufzubrechen. Dies soll er aufgegeben haben, nachdem er festgestellt hatte, dass sich jemand in der Wohnung befand und er die Tat deshalb nicht ungestört durchführen konnte.

Anschließend soll er ein ebenfalls in der Kurfürstenstraße gelegenes Mehrfamilienhaus betreten und in einem dortigen Kellerabteil Unrat mit einem Feuerzeug entzündet haben. Aufgrund der Tat wurden u.a. eine hölzerne Abtrennung des Abteils und der Putz des Kellerraums beschädigt. Zudem kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass 15 Personen, die sich im Haus aufhielten, das Anwesen nicht mehr über das Treppenhaus verlassen konnten, sondern von der Feuerwehr gerettet werden mussten.

Der Schaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren fünfstelligen Bereich. Die betroffenen Bewohner sind nach bisherigem Kenntnisstand unverletzt geblieben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Haftrichterin des zuständigen Amtsgerichts Koblenz am 19.01.2023 gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen wegen Fluchtgefahr und des dringenden Tatverdachts des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls und der versuchten schweren Brandstiftung. Bei seiner Vorführung hat der Beschuldigte sich nicht zur Sache geäußert, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen, die u.a. die Einholung eines Brandsachverständigengutachtens umfassen, dauern an.


Rechtliche Hinweise:

Für einen Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung droht das Gesetz in § 244 Absatz 1 und 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an.

Für eine vorsätzliche Brandstiftung sieht § 306 Absatz 1 StGB grundsätzlich einen entsprechenden Strafrahmen vor. Wer durch eine vorsätzliche Brandstiftung einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt, kann aufgrund § 306a Absatz 2 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Nach § 23 StGB kann der Versuch einer Straftat milder bestraft werden. Im Übrigen hängt die Höhe etwaiger Strafen von einer Vielzahl einzelfallbezogener Gesichtspunkte ab, insbesondere den näheren Umständen etwaiger Taten und individuellen Gegebenheiten in der Person des Beschuldigten, so dass sie einer schematischen Beurteilung nicht zugänglich sind.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein so genannter Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, vorliegt. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Presemitteilung: Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt)

 

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Vier junge Täter verurteilt: Lange Haftstrafen für Raubüberfälle in Bad Ems und Dausenau

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BAD EMS/DAUSENAU Nach einer Serie schwerer Raubüberfälle auf ältere Menschen in Dausenau und Bad Ems hat das Landgericht Koblenz mit klaren Urteilen reagiert. Vier junge Täter im Alter von 17 bis 26 Jahren wurden zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Verbrechen hatten Anfang dieses Jahres die Bevölkerung im Rhein-Lahn-Kreis tief verunsichert.

Am 8. Januar und am 20. Januar 2024 verschafften sich die Täter gewaltsam Zutritt zu den Wohnhäusern älterer Menschen. Unter Vorhalt einer Waffe erbeuteten sie Schmuck und Wertgegenstände. Die brutalen Überfälle lösten große Angst in der Bevölkerung aus.

Polizeiarbeit führt zur schnellen Festnahme

Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Montabaur gerieten insgesamt sieben Tatverdächtige ins Visier. Am 14. März 2024 erfolgte der entscheidende Schlag: Durchsuchungsbeschlüsse in Nassau, Bad Ems, Laurenburg, Limburg und Bochum führten zur Festnahme von vier Beschuldigten, die in Untersuchungshaft kamen. Der Erfolg war dem schnellen und präzisen Vorgehen der Polizei zu verdanken, das für Erleichterung in der Region sorgte.

Das Landgericht Koblenz setzte nun ein klares Signal: Drei der Angeklagten wurden wegen besonders schweren Raubes und schweren Raubes, ein weiterer wegen schweren Raubes verurteilt. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen drei Jahren und drei Monaten (nach Jugendstrafrecht) bis zu acht Jahren und neun Monaten. Zusätzlich wurde die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von 24.850 Euro als Gesamtschuldner angeordnet. Das teilte das Landgericht Koblenz dem BEN Kurier auf eine schriftliche Anfrage mit.

Jugendstrafrecht und nicht öffentliche Verhandlung

Da es sich bei den Tätern teils um Jugendliche und Heranwachsende handelt, wurde die Verhandlung nicht öffentlich geführt. Ein weiterer jugendlicher Tatverdächtiger wird in einem separaten Verfahren angeklagt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

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Schulfeuerwehr des Gymnasiums in St. Goarshausen neu ausgestattet

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Foto: Fabian Zorn | Wilhelm-Hofmann-Gymnasium St. Goarshausen

ST. GOARSHAUSEN Der 10. Dezember 2024 war ein besonderer Tag für die Schulfeuerwehr des Wilhelm-Hofmann-Gymnasiums in St. Goarshausen (WHG). Aus besonderem Anlass begrüßte der Leiter der Schulfeuerwehr-AG Fabian Zorn neben den Mitgliedern der Schulfeuerwehr den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Mike Weiland, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Loreley Jörg Preißmann, den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V. Ralf Elenz sowie den ehemaligen Wehrführer der Feuerwehr Patersberg Bernd Rammersbach. Mike Weiland dankte den anwesenden Nachwuchskräften, die aus insgesamt vier verschiedenen Verbandsgemeinden stammen, für ihr Engagement und übergab einen Tragkraftspritzenhänger (TSA) an die Schulfeuerwehr.

Übergabe von Gerätschaften und Schutzausrüstung

Legt die Schule damit doch den Grundstein und die Motivation für junge Menschen, sich oft auch in der regulären Feuerwehr in ihren Wohnorten zu engagieren. Diesen Tragkraftspritzenanhänger hat Bernd Rammersbach dankenswerterweise über mehrere Monate mit der dazugehörigen Ausrüstung hergerichtet. Damit der Anhänger rund um die Schule bewegt werden kann, wurde ein Adapter für eine PKW-Anhängerkupplung montiert, der freundlicherweise vom Malerbetrieb Herrmann Christmann gesponsert wurde. 

Um die persönliche Schutzausrüstung der Schulfeuerwehr auf den neusten Stand zu bringen, hat der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. die Nachwuchskräfte mit 12 neuen Einsatzjacken und -hosen ausgestattet. Da die Schulfeuerwehr nach dieser Beschaffung weitere Mitglieder dazu gewonnen hat, hat sich der Verein der Freunde und Förderer des WHG ebenfalls an der Ausstattung mit Einsatzjacken- und hosen beteiligt. 

Fabian Zorn sowie die anwesenden Schülerinnen und Schüler waren sichtlich von der neuen Ausrüstung und der damit verbundenen Aufwertung der Arbeitsgemeinschaft begeistert. Dadurch können bestimmte Aufgaben rund um die Schule, wie z.B. bei Hochwasser, bearbeitet und die gute Kooperation mit der Feuerwehr St. Goarshausen intensiviert werden. Alle Beteiligten freuen sich schon sehr auf die erste Übung mit den neuen Gerätschaften und der neuen Schutzausrüstung. 

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Marcus Grün erneut zum stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gewählt

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Foto: Kreisverwaltung | Lukas Henning

BAD EMS Kürzlich trafen sich im Kreishaus die Wehrleiter der Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stv. BKI) des Rhein-Lahn-Kreises. Die Amtszeit des bisherigen stv. BKI Marcus Grün endet nach zehnjähriger Wahlperiode zum 31.12.2024.

Herr Grün stellte sich der Wiederwahl und wurde einstimmig ohne Gegenkandidat wiedergewählt. Landrat Jörg Denninghoff gehörte zu den ersten Gratulanten und überreichte die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten des Rhein-Lahn-Kreises für weitere zehn Jahre.

BKI Guido Erler zeigte sich sehr erfreut über die Wiederwahl. „Es gilt weiterhin die gute Zusammenarbeit mit Marcus Grün und dem weiteren stv. BKI Lars Ritscher fortzuführen, um den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung im Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises fortzuschreiben“.

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