Koblenz
Demenzkranker soll mehrfach vor minderjähriger Schülerin masturbiert haben

KOBLENZ Heute war der erste Verhandlungstag in einem außergewöhnlichen Fall vor der Strafkammer am Landgericht Koblenz. Ein heute 74-jähriger Mann aus dem Westerwald, soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz, in sieben Fällen vor vorbeigehenden Schülerinnen in seinem Haus und Garten teilweise entblößt an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Der verheiratete Rentner und Vater zweier erwachsener Kinder kann sich an kaum etwas erinnern, denn er ist an Demenz erkrankt.
Im Wege der verminderten Schuldfähigkeit soll er die Taten ausgeführt haben. Schon bei der Aufnahme der Personalien und des persönlichen Werdegangs des Angeklagte, zeigte sich das Dilemma. Der Rentner konnte sich nur unter großen Anstrengungen erinnern. Zeitangaben waren verwirrend. Die einfühlsame Richterin wies den 74-Jährigen auf ehemalige Arbeitsstellen und Wohnorte hin. Daraufhin konnte der Mann diese bestätigen.
Auf die Frage, was seine Ehefrau beruflich machen würde, antworte er: „Sie arbeitet bei mir.“ Der Angeklagte hatte beruflich als Speditionsfahrer, Lagerarbeiter und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Die Richterin erkundigter sich, was er dort konkret gearbeitet hatte. Seine Antwort:: „Ich war Botschafter„. Gemeint war damit, dass er Sachbearbeiter war und Dokumente an Kollegen weitergereicht hatte. Ihm fehlten zum Ausdrücken der Tatsachen schlichtweg die Worte.
Verteidigerin: Mandant wäre 2011 an Prostata operiert worden und könne keine Erektion bekommen
Auf die Nachfrage, ob die gestellten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, dass diese teilweise richtig wären doch wieweit, konnte er nicht sagen. Die Verteidigerin teilte mit, dass auch sie nur unbestimmte Auskünfte hätte, das dem Demenzerkrankten schlichtweg die Erinnerung fehlen würde. Laut der Anwältin, soll der Angeklagte 2011 an der Prostata operiert worden sein. Seitdem wäre es technisch nicht mehr möglich gewesen, dass er eine Erektion hätte bekommen können. Zuhause würde der Mann häufig in einer Latzhose herumlaufen. Seit der Operation, würde ihm das urinieren sehr schwerfallen. Der Angeklagte kann nicht ausschließen, dass er im Haus nackt unterwegs war. Auch im Garten hätte er häufiger urinieren müssen. Das würde anhand der Fehlfunktion oft sehr lange dauern. Dass er sich sexuell manipulierte und an dem Anblick eines vorbeilaufenden Mädchens erregte, soll nicht stimmen laut der Verteidigung. Er hätte bemerkt, dass ein Mädchen bei ihm vorbeigelaufen wäre. Kennen würde er diese nicht.
Richterin: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“
Die Richterin bemerkt an dieser Stelle, dass es durchaus möglich wäre, dass es bei einem solchen fall glaubhaft sein könnte, doch die Zeugin hätte drei Handlungen sehr konkret beschrieben und drei weitere allgemein. In einem Fall könnte es möglich sein aber bei sieben? Diese Frage stellte die Richterin in den Raum und blieb unbeantwortet. Laut weiteren Zeuginnen, soll der Angeklagte in drei Fällen Manipulationshandlungen an sich vorgenommen haben.
Erneut bemerkte die Vorsitzende der fünfköpfigen Kammer: „Mehrere Personen verwechseln urinieren im Garten mit manipulieren?“ Ein solcher Fall vor dem Landgericht ist durchaus bemerkenswert, da keine hohe Strafe zu erwarten ist, doch die Kammer muss sich damit auseinandersetzen, ob bei einer verminderten Schuldfähigkeit die Einweisung nach &63 des StGB in eine psychiatrische geschlossene Einrichtung anzuordnen ist. Davon ist aber nicht auszugehen, da es in den Jahren 2019 bis 2022 zu keinen weiteren Vorfällen mehr gekommen sein soll. Dieses bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung wären somit nicht gegeben.
Aufschluss über die Sachlage dürfte ein im Auftrag erstelltes Gutachten geben. Daraus dürfte hervorgehen, ob der Angeklagte bereits in den Jahren 2017/18 an der Demenz erkrankt war. Menschen mit diesem Krankheitsbild handeln durchaus irrational. Ob und wieweit der 74-Jährige seiner möglichen Handlungen bewusst war, konnte am ersten Verhandlungstag nicht geklärt werden. Unklar ist auch, wieweit er tatsächlich gesundheitlich überhaupt zu einer Erektion fähig war.
Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Und letztlich dürfte bereits jetzt klar sein, dass der Angeklagte bei einer möglichen Verurteilung überhaupt nicht in der Lage sein dürfte, ein solches Urteil zu erfassen. Tragisches Missverständnis, schuldunfähige Handlung oder seinerzeit noch völlig gesund und vorsätzlich handelnd?
Für die Richter und Staatsanwälte keine leichte Aufgabe. Demenz und Alzheimer werden immer mehr zur Volkskrankheiten im Alter. Ein Verurteilter muss wissen wofür er verurteilt wurde und die spezialisierten Gerontopsychiatrien sind schon heute ausgelastet. Die Einweisung in solche institutionellen Einrichtungen sind eine Reise ohne Wiederkehr. Eine Verbesserung oder Heilung bei diesem Krankheitsbild ist nicht zu erwarten. Die Lebensdauer mit Alzheimer beträgt im Schnitt 3 bis 5 Jahre und mit Demenz 5 bis 7 Jahre.
Befriedigend ist die Situation nicht. Auf der einen Seite eine 13-jährige Schülerin, welche möglicherweise exhibitionistische Handlungen sehen musste und andererseits ein Mann der sich an kaum etwas erinnern kann. Ein gerechtes Urteil zu fällen, kann durchaus eine Herausforderung sein vor dem jetzt die Strafkammer des Landgerichtes in Koblenz steht. Die einfühlsam und umsichtig leitende Richterin der Staatsanwalt ließen bereits erkennen, dass sie die Problematik zu würdigen wissen. Wir sind gespannt, wie das Verfahren ausgehen wird. Wir berichten weiter.
Blaulicht
Bundesgerichtshof entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

KOBLENZ|KARLSRUHE Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig für Staatsschutzsachen, hat über die Revision einer vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilten Angeklagten entschieden. Die Frau war wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit (u. a. Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie weiterer Delikte zu neun Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Auf die Revision änderte der BGH den Schuldspruch, hob den Strafausspruch auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Strafe an einen anderen Strafsenat des OLG Koblenz zurück. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Sachverhalt (aus den Feststellungen des OLG)
Die in Deutschland geborene Angeklagte reiste 2014 nach Syrien und weiter in den Irak und schloss sich mit ihrem Ehemann, einem syrischen Arzt, dem „Islamischen Staat“ (IS) an. In Mossul nahmen beide mit Genehmigung des IS andere IS-zugehörige Frauen auf, versorgten sie und unterstützten so die Organisation. Im gemeinsamen Schlafzimmer lagerten sie vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, um den mit Gewalt aufrechterhaltenen Herrschaftsanspruch des IS zu stützen.
Ende April 2016 wurde dem Ehemann die Nebenklägerin, eine Jesidin aus dem Sindschar-Gebiet, als „Geschenk“ übergeben. Sie wurde in die Villa verbracht und der Angeklagten als „seine Sklavin“ vorgestellt. Bis Februar 2019 musste die Nebenklägerin unentgeltlich Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten; sie durfte das Haus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Ehemann vergewaltigte sie regelmäßig; die Angeklagte wusste davon und verließ jeweils das Haus. Während der Gefangenschaft erhielt die Nebenklägerin Kleidung, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente und bei Bedarf fachärztliche Versorgung.
Rechtliche Würdigung des OLG
Das OLG sah u. a. mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen (davon einmal tateinheitlich mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen), außerdem tateinheitlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung), Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung, Vertreibung, sexuelle Gewalt), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (sexuelle Gewalt, Vertreibung), Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung sowie schwere Freiheitsberaubung.
Entscheidung des BGH
Die Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Im Ergebnis hielt der BGH die Verurteilung ganz überwiegend aufrecht, u. a. wegen:
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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung, Freiheitsentziehung, Verfolgung) – in Tateinheit mit Beihilfe zu sexueller Gewalt und zu entsprechenden Kriegsverbrechen,
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mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland,
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Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen,
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Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft,
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Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,
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schwerer Freiheitsberaubung.
Rechtsfehler zugunsten der Angeklagten sah der BGH nur insoweit, als das OLG sie wegen Beihilfe zum Völkermord, Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Ausrottung und Vertreibung sowie Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung verurteilt hatte. Der Senat präzisierte die Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB und an eine darauf gerichtete Beihilfehandlung: Zwar sei der vom IS begangene Völkermord an den Jesiden belegt, die getroffenen Feststellungen trügen jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe hierzu. Der Schuldspruch wurde entsprechend geändert.
Da nicht auszuschließen ist, dass das OLG ohne die (nicht gegebene) Beihilfe zum Völkermord eine geringere Strafe verhängt hätte, hob der BGH den Strafausspruch auf. Über das Strafmaß hat ein anderer Senat des OLG Koblenz neu zu entscheiden (dk).
Aktenzeichen und Normen
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Vorinstanz: OLG Koblenz, 2 StE 9/22, Urteil vom 21. Juni 2023
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Maßgebliche Vorschriften (Auszug): § 6 VStGB (Völkermord), § 7 VStGB a. F. (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), § 27 StGB (Beihilfe)
Koblenz
Neue Bronzeplatten setzen die William Turner Route in Koblenz und Rüdesheim fort

KOBLENZ 2. September 2025 – Zwei neue Bronzeplatten am Koblenzer Rheinufer sowie eine weitere in Rüdesheim ergänzen die preisgekrönte William Turner Route. Die Installationen setzen die Malstandorte in Szene, an denen Turner Inspiration für seine weltberühmten Gemälde der Rheinromantik fand.
Mittelrhein. Die Gemälde von William Turner gehören zu den bedeutendsten und bekanntesten Werken der Rheinromantik. Der renommierte englische Maler bereiste mehrfach das Mittelrheintal und hielt seine Eindrücke in zahlreichen Aquarellen fest. Mit der William Turner Route lässt der Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal Turners Werke an ihren Entstehungsorten lebendig werden. Insgesamt sollen 26 Malstandorte mit hochwertigen, in den Boden eingelassenen Bronzeplatten gekennzeichnet werden. Ihre runde Form symbolisiert den „Standpunkt“ des Künstlers, vertiefte Fußabdrücke zeigen die Blickrichtung und laden ein, buchstäblich in Turners Fußstapfen zu treten. Über einen integrierten QR-Code gelangen Besucherinnen und Besucher direkt auf die Projektwebsite www.turner-route.de, die neben den Gemälden auch detaillierte Informationen zu Turners Reisen am Rhein bietet.
Nachdem in den Jahren 2018 bis 2024 bereits 19 Platten installiert wurden, kommen in diesem Jahr folgende drei hinzu:
- Koblenz: Am Rheinufer auf dem kleinen Podest / ehem. Kran flussauf des Pegelhauses
- Koblenz: Am Rheinufer flussauf des Biergartens „An der Königsbach“
- Rüdesheim: Auf dem Wirtschaftsweg flussab der Ruine Ehrenfels (Installation im Herbst 2025)
Am Dienstag, 02. September, wurde die Erweiterung der William Turner Route bei bestem Wetter in Koblenz gefeiert. Im Rahmen der offiziellen Eröffnung übergab der Zweckverbands-Vorsteher Volker Boch gemeinsam mit Staatssekretärin Simone Schneider die Schenkungsurkunde für die Bronzeplatten an den Koblenzer Oberbürgermeister David Langner. Den stimmungsvollen Abschluss der Einweihung bildete ein gemeinsamer Besuch des Mittelrhein-Museums. Die aktuelle Sonderausstellung „Too beautiful! Der englische Blick auf den Rhein“ (noch bis Sonntag, 07. September 2025, geöffnet) widmet sich der Entdeckung des Mittelrheintals durch britische Künstler im 19. Jahrhundert und zeigt bedeutende Werke der Rheinromantik– darunter auch ein Aquarell von William Turner.
Im Mittelrheintal geht es stetig voran, gerade auch im Hinblick auf die BUGA 2029. Die William Turner-Route ist dabei ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der Welterbe-Region und eine wunderbare Initiative, die wir sehr gerne mit Landesmitteln unterstützen. Die Route zeigt eindrucksvoll, wie sehr Turners Werke auch heute noch faszinieren und zur Identität des Oberen Mittelrheintals beitragen. Es ist ein Gewinn für die Region, dass wir die Perspektiven des Künstlers wiederentdecken und gleichzeitig das kulturelle Erbe der Region sichtbar und lebendig halten“, so Staatssekretärin Simone Schneider.
Auch Volker Boch betonte die Bedeutung des Projekts: „Wir dürfen dankbar sein für die faszinierenden Aquarelle, die Turner geschaffen hat. Sie stehen für besondere Momente der europäischen Kulturgeschichte. Mit der William Turner Route leisten wir unseren Beitrag, diese Kunstwerke vor Ort, außerhalb der großen Museen dieser Welt, erlebbar zu machen.“
Weitere Informationen sowie Anfahrtsbeschreibungen zu allen bisher realisierten Standorten finden sich auf www.turner-route.de. Zudem sind deutsch- und englischsprachige Broschüren in den regionalen Tourist-Informationen und in vielen Museen kostenfrei erhältlich. Der weitere Ausbau der Route wird kontinuierlich vorangetrieben und soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen
Rheinromantik Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Mittelrhein für eine neue Generation von Literaten, Malern, Musikern, Dichtern und Denkern die Quelle ihrer Inspiration. Die ungezähmte Natur in all ihrer natürlichen Stärke und Urwüchsigkeit – manifestiert in schroffen Felsen, dem majestätischen Fluss, den steilen Hängen und von Ruinen gekrönt – wurde zum ästhetischen Ideal einer ganzen Epoche: die Rheinromantik war geboren. Durch ihre Werke hinterließen sie »Spuren« – in Form von Briefwechseln, Reisebeschreibungen, Gemälden, Gedichten, Sagen und Gesängen. Ihr Schaffen animierte viele Menschen dazu, das Mittelrheintal zu bereisen. So wurde das Mittelrheintal zum ersten bedeutsamen touristischen Reiseziel in Deutschland.
William Turner Die Gemälde von William Turner zählen zu den wichtigsten und populärsten Kunstwerken der Rheinromantik. Der britische Maler bereiste mehrfach den Rhein. Er war fasziniert von der Erhabenheit der Natur, den Ruinen und den weinbewachsenen Hängen des Rheins. Turners genaue Beobachtungsgabe und sein ungeheures Gespür für Dynamik und Lichtspiele hinterließen uns zahlreiche Aquarelle basierend auf den unzähligen Skizzen seiner ersten Rheinreise 1817. Mit fast fotografischer Präzision, aber dennoch künstlerisch überhöht und collagiert, hält er Landschaften, Städte und menschliche Aktivitäten in seinen Kunstwerken fest.
Koblenz
Thorsten Rudolph und Lana Horstmann zu Gast im Heinrich-Haus: Inklusion und Zukunftsfragen im Fokus

KOBLENZ. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph hat gemeinsam mit der Neuwieder SPD-Landtagsabgeordneten Lana Horstmann die Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied-Engers besucht. Ziel war es, sich über die Arbeit und die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens zu informieren, das auch Standorte in Bendorf-Sayn, Kettig und Koblenz betreibt.
Im Gespräch mit den Geschäftsführern Thomas Linden, Dirk Rein und Frank Zenzen ging es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Investitionen in die Zukunft. Das Heinrich-Haus bietet Menschen mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen vielfältige Möglichkeiten zu lernen, zu arbeiten und zu leben. Maßstäbe des Heinrichs-Haus sind die Individuellen Bedürfnisse und Ressourcen eines jeden Angestellten. Dabei wollen sie begleiten, unterstützen, hören, fördern und fordern.
1928 gegründet, ist das Heinrich-Haus heute Teil der bundesweit tätigen Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe) und zählt mit rund 1 200 Beschäftigten zu den größten sozialen Arbeitgebern in der Region. Unter dem Leitgedanken „Im Mittelpunkt der Mensch“ umfasst das Angebot: Bildung in drei staatlich anerkannten Förderschulen sowie im Berufsbildungswerk (BBW) mit mehr als 30 Ausbildungsberufen, Internatsplätzen und einer eigenen berufsbildenden Schule, Berufliche Teilhabe in modernen Werkstätten für behinderte Menschen ,Wohn- und Lebensangebote in mehreren Einrichtungen der Region, Medizinische und therapeutische Versorgung und Ambulante Dienste, die seit 1997 auch Betreuung, Pflege und Hilfen im häuslichen Umfeld anbieten.
Zum Abschluss ihres Besuchs erhielten Rudolph und Horstmann von Bereichsleiterin Katharina Franzky noch einen Einblick in die Wohnbereiche in Engers. Dort tauschten sie sich mit pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie mit einer Bewohnerin über deren Alltag aus.
„Unternehmen wie das Heinrich-Haus leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft“, betonten Rudolph und Horstmann. „Für uns als Abgeordnete ist es entscheidend, zu wissen, wo die aktuellen Herausforderungen in der Arbeit mit behinderten Menschen liegen und wo wir politisch handeln können. Wir werden daher sicher im Austausch bleiben.“
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