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Lahnstein

Gemeinsam gegen Ratten in der Stadt

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Futterplätze für Wildvögel können Ratten anziehen. (Foto: gemeinfrei)
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LAHNSTEIN Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten finden. Ihre Ausscheidungen können zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung führen. Sollte ein Rattenbefall festgestellt werden, gilt es Folgendes zu beachten:

Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet.  Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung der Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Eine Rattenbekämpfung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.

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Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich gegen Entgelt eines Schädlingsbekämpfers bedient oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“ des Branchenbuches ersichtlich. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden. Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Ratten sind (Schlag-)Fallen grundsätzlich dem Gifteinsatz vorzuziehen (beispielsweise in Privathaushalten oder in kleinen Gewerberäumen).

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Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Rhein Lahn und der Stadt Lahnstein informieren über Maßnahmen zur Rattenbekämpfung

Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Gelbe Säcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle gehören nicht auf den Kompost. Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt auch die Fütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon. Auch die Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht. Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung von Ratten vorzubeugen.

Wege zur Verringerung der Ratten im Stadtgebiet und dem damit verbundenen Rattenbefall:

Abfallbehälter immer fest verschlossen halten und defekte Behälter direkt reparieren oder austauschen.

Müll ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgen – niemals daneben.

Gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich aufbewahren.

•  Speisereste in der Biotonne entsorgen, nicht auf dem offenen Kompost oder in der Toilette.

•  Für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquellen nicht unkontrolliert offenstehen lassen.

•  Im Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit achten.

Offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern verschließen, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.

Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern, da die stets zurückbleibenden Reste für Ratten ein gefundenes Fressen darstellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer beziehungsweise den Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer. Die Bekämpfung der Ratten ist in diesem Fall stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.

Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und Tiere darstellen können. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.

Soweit kein Fraß der Ratten mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Kreisverwaltung Rhein Lahn und der Stadt Lahnstein zur Verfügung:  Kreisverwaltung Rhein Lahn: Tel. 02603 972438 oder per Email an referat32@rhein-lahn.rlp.de  Stadt Lahnstein: Tel. 02621 914211 oder per Email an ordnung@lahnstein.de

 

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Lahnstein

Lahnstein: SPD, FBL und Grüne lehnen gebührenpflichtige Straßenreinigung ab!

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Foto: Jochen Sachsenhauser
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LAHNSTEIN Die Fraktionen von SPD, FBL und Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Entwurf der neuen Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung, die von der Stadtverwaltung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung eingebracht wurden, entschieden ab. Der Ausschuss hat die Vorlage der Verwaltung bereits abgelehnt. Trotzdem soll das Thema auf Wunsch des Oberbürgermeisters, der über die Aufnahme und Beratungsfolge von Anträgen entscheidet, auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat erneut beraten werden.

Im Bauausschuss hatten sich CDU und ULL gemeinsam mit Oberbürgermeister Lennart Siefert für die Einführung einer gebührenpflichtigen Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt ausgesprochen. Nach dem Beschluss dieser Satzung wären die Straßenanlieger weiterhin wie bisher verpflichtet, den Gehweg selbst zu reinigen, während die Stadt die Reinigung der Fahrbahn übernehmen und dafür Gebühren von den Bewohnerinnen und Bewohnern der zu reinigenden Straßen erheben würde.

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Aus Sicht der ablehnenden Fraktionen und vieler Bürgerinnen und Bürger ist dies jedoch nicht gerechtfertigt. In zahlreichen Straßen ist eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durch Anlieger wegen der Verkehrsgeschwindigkeit und Fahrzeugdichte gefährlich. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Anlieger deshalb Reinigungsgebühren zahlen sollen, ist aus Sicht der drei Fraktionen nicht sachgerecht. Die Reinigung der Fahrbahn ist besonders bei sehr hohen Verkehrsdichten eine öffentliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte und keine zusätzliche Belastung für Anlieger, die ohnehin schon unter Verkehr, Lärm und Abgasen leiden“, betont SPD-Stadtrat Herbert Fuß.

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Die geplante Einführung einer gebührenpflichtigen Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2026 würde insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen finanziell zusätzlich belasten, da die Fahrbahnen dieser Straßen dann bis zu zweimal wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden sollen. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Stadt die Reinigungspflicht in diesen Straßen rechtlich auch selbst übernehmen kann, ohne Gebühren zu erheben.

Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz ermöglicht auch eine Finanzierung über den städtischen Haushalt, sodass eine städtische Reinigung der Fahrbahnen möglich ist, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. Eine gesonderte Gebührenerhebung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, auch wenn dies angesichts der angespannten Haushaltslage in Lahnstein eine Herausforderung darstellt. Zudem bestehen erhebliche praktische Bedenken gegen die geplante Satzung.

Umfangreiche Parkverbote zu bestimmten Zeiten würden weitere Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Darüber hinaus ist bislang unklar, ob die Stadt personell bereits so ausgestattet ist, dass sie ihrer eigenen Reinigungspflicht in den von ihr betreuten Bereichen tatsächlich vollumfänglich nachkommen kann. Gleichzeitig betonen die Fraktionsvorsitzenden Jochen Sachsenhauser (SPD), Reiner Burkhard (FBL) und Jutta Niel (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine Verantwortung für das Stadtbild tragen. Sie appellieren an alle Lahnsteinerinnen und Lahnsteiner, ihren Reinigungspflichten nachzukommen.

Dies sei umso wichtiger, da die illegale Müllentsorgung im Stadtgebiet und im städtischen Wald zuletzt deutlich zugenommen habe. Die Fraktionen fordern die Verwaltung auf, lösungsorientiert vorzugehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich finanziell zu belasten. Zunächst sollte mit Eigentümerinnen und Eigentümern das Gespräch gesucht werden, wenn die verpflichtende Reinigung nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Aus einer Anfrage der SPD-Fraktion an die Verwaltung geht hervor, dass die Zahl der schriftlichen Aufforderungen zur Reinigung in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen hat – insbesondere seit der personellen Verstärkung des Ordnungsamtes. Allerdings ist kein einziger Fall seit 2017 dokumentiert, in dem tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden musste, weil Anlieger ihrer Reinigungspflicht nach der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind.

Auf diese Weise, so sind sich die Fraktionen einig, kann das Stadtbild durch konsequente Ansprache und Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden – ohne neue Gebühren, deren Bearbeitung zudem mit zusätzlichem städtischem Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre (pm Lahnsteiner Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FBL).

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Lahnstein

Waldkindergarten Lahnstein integriert erfolgreiches Yogaprojekt dauerhaft in den Alltag Yoga stärkt Körper und Geist bei den LahnKobolden

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Foto: Raoul Merkelbach | Stadtverwaltung Lahnstein
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LAHNSTEIN Bewegung, Achtsamkeit und Naturerlebnis gehen im Waldkindergarten LahnKobolde ab sofort Hand in Hand: Nach dem großen Erfolg des Yogaprojektes, das bei Kindern, Eltern und dem pädagogischen Team gleichermaßen auf positive Resonanz gestoßen ist, wird Yoga nun fest in den Wochenablauf integriert.

Projekte gehören im Waldkindergarten Lahnstein fest zum pädagogischen Alltag. Über mehrere Wochen oder Monate hinweg tauchen Kinder und Erzieherinnen gemeinsam in ein Thema ein, entdecken Neues und vertiefen ihre Erfahrungen. Und da die Kinder beim kürzlich abgeschlossenen Yoga-Projekt mit großer Begeisterung mitgemacht und viel Freude an den Übungen gezeigt haben, hat das Team entschieden, daraus einen festen Bestandteil des LahnKobole-Alltags zu machen. So wird nun der Morgenkreis am Mittwochmorgen zu einer ganz besonderen Einheit, in der Bewegung, Entspannung und Konzentration spielerisch gefördert werden.

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Ein besonderer Dank gilt dabei der Mutter Ina Römer, die das Projekt mit ihrer fachlichen Begleitung möglich gemacht hat. Sie hat die Kinder mit viel Einfühlungsvermögen an die Übungen herangeführt und dabei gezeigt, wie gut sich Yoga auch im Waldkindergarten umsetzen lässt.

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Damit die kleinen Yogis auch bestens ausgestattet sind, hat der Förderverein des Waldkindergartens die Anschaffung von Yogamatten ermöglicht und diese bereits übergeben.

Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Kindern durch diese Unterstützung eine wertvolle Erfahrung für Körper und Geist bieten können“, so das Waldteam. „Yoga im Wald verbindet Bewegung mit Naturerlebnis, eine Kombination, die perfekt zu unserer pädagogischen Idee passt.“ (pm Stadt Lahnstein)

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Lahnstein

Ein Leben für das Lichtbild: Die Geschichte des Fotoateliers Maiwald in Lahnstein Lahnstein hat Geschichte

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Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein
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LAHNSTEIN Der gebürtige Koblenzer August Maiwald (1886-1950) absolvierte eine Ausbildung zum Fotografen, die er 1905 in Bad Ems beim Hoffotografen Julius Göbel abschloss. Anschließend arbeitete er im Koblenzer Fotoatelier Paul Stein in der Löhrstraße. Bereits um 1900 hatte Paul Stein eine Filiale in Niederlahnstein eröffnet, im Gebäude Bahnhofstraße 16 – dort, wo später jahrzehntelang das Café Allmang bestand. Im Juni 1910 heiratete August Maiwald Therese Bittschier und zog mit ihr nach Niederlahnstein, um dort im Fotoatelier für Stein zu arbeiten.

Ab 1912 führte Maiwald das Geschäft unter eigenem Namen weiter. So warb er zur Erstkommunion jenes Jahres im Lahnsteiner Tageblatt als „Photogr. Atelier Maiwald vorm. P. Stein“ und lockte mit Preisermäßigung für Kommunikanten.

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Bei der Gewerbeausstellung 1914 präsentierte August Maiwald „Ergebnisse künstlerischer Lichtbildnerei“. Die Presse lobte seine Arbeiten: „Als vorzüglich gelungen fallen in die Augen: das Bild des Bürgermeisters (Theodor) Rody, eine naturechte, lustige Stammtischgesellschaft, eine Lahnlandschaft mit Ochsengespann und ein entzückender Blick aus dem Turm der Johanniskirche mit sehr geschickter Berechnung der Bildwirkung.“ Einer Annonce von 1918 ist zudem zu entnehmen, dass das Photoatelier Maiwald sogar sonntags von 10.00 bis 15.30 Uhr geöffnet war.

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Tochter Lotte Maiwald (Foto: Sammlung Stadtarchiv Lahnstein)

Aus der Ehe von August und Therese Maiwald gingen drei Kinder hervor, der Sohn verstarb jedoch bereits im Alter von vier Jahren. Die beiden Töchter Lieselotte und Ingeborg stiegen in den elterlichen Betrieb ein und unterstützten ihre Eltern tatkräftig. Ende der 1930er Jahre zog das Atelier auf die andere Straßenseite, in das Gebäude Bahnhofstraße 13. Dieses Haus, einst Herrenhaus der Weingroßhandlung Reiter, war nach deren Konkurs 1925 in städtischen Besitz übergegangen. Die Familie Maiwald wohnte und arbeitete dort zunächst als Mieter, später als Eigentümer. 1931 warben sie im Stadtprospekt als „Handlung sämtlicher Photoapparate und Bedarfsartikel“, 1954 erschien in der Zeitung der Slogan: „Zur Kirmes eine Kamera für 10 DM.“

Neben seiner fotografischen Tätigkeit engagierte sich August Maiwald auch gesellschaftlich: Er war Mitbegründer der Rudergesellschaft sowie der Wandergruppe „Ruppertsklamm“. Nach seinem Tod am 1. November 1950 führten seine Frau Therese (†1964) und die Töchter Lieselotte (†1979) und Ingeborg (†2007) das Geschäft weiter – bis in den Herbst 2006.

Über Jahrzehnte hielten die Maiwalds das Leben in Lahnstein in Bildern fest: große und kleine Ereignisse, Kappenfahrten, Geburtstage, Jahrgangstreffen oder Erstkommunionfeiern – stets waren sie mit der Kamera zur Stelle (pm Stadt Lahnstein).

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