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Koblenz

Betrug beim Online-Banking („Pharming“) – Bank muss nicht für Fehler der Kunden haften

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Betrug beim Online-Banking („Pharming“)
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KOBLENZ Muss eine Bank einer Kundin den Betrag ersetzen, den diese auf eine fingierte Aufforderung im Online-Banking an einen unbekannten Betrüger überwiesen hat? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

Urteil vom 01.06.2022, Az. 3 O 378/21 (nicht rechtskräftig)

Der Sachverhalt: Die Klägerin nutzte als Kundin der beklagten Bank deren Online-Banking. Dabei muss jede Überweisung durch eine Sicherheitsnummer bestätigt werden, die von einem TAN-Generator erzeugt wird. Dieses Gerät zeigt auch die Nummer des Zielkontos und den zu überweisenden Betrag an. Am 23.11.2020 loggte sich die Klägerin beim Online-Banking ein. Ein Schadprogramm auf ihrem Computer öffnete daraufhin ein Fenster mit der Aufforderung, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 € an einen Herrn Mustermann vorzunehmen.

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Die irritierte Klägerin startete die Anmeldung erneut, wieder öffnete sich das Fenster. Die Klägerin kam nun der Aufforderung nach und gab dazu die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Das Schadprogramm nutzte diese Nummer für eine reale Überweisung in Höhe von 9.847,78 € von dem Konto der Klägerin. Anschließend wurde die Klägerin auf das echte Online-Banking der Beklagten umgeleitet, wo sie wie gewohnt ihre Bankgeschäfte abwickelte. Die Klägerin vertrat im Prozess die Meinung, der überwiesene Betrag sei ihr von der Bank zu erstatten. Sie habe nicht erkennen können, dass es sich um eine Betrugsmasche – sogenanntes „Pharming“ – handelte. Ihren Computer habe sie mit einem Virenprogramm geschützt. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Argument, das Verhalten der Klägerin sei grob fahrlässig gewesen, so dass sie ihren Schaden selbst zu tragen habe.

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Die Entscheidung

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe nämlich „in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt“, als sie die „Demoüberweisung“ mit einer echten Transaktionsnummer durchgeführt habe. Sie habe ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Von einem durchschnittlichen Computer-Nutzer könne erwartet werden, dass er die Nutzung des Online-Bankings einstellt, wenn die Umstände sehr zweifelhaft sind und auf ein fragwürdiges Geschehen hindeuten. Das – so führte das Gericht weiter aus – sei hier der Fall gewesen. Es sei nämlich sehr ungewöhnlich, dass eine echte TAN einzugeben sei, obwohl keine reale Überweisung ausgeführt werden solle.

Dies habe die Klägerin misstrauisch machen müssen. Auch die in der „Demoüberweisung“ genannte hohe Summe habe Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen. Die Klägerin habe ja selbst zugegeben, die Aufforderung zur Demoüberweisung sei ihr „gefühlsmäßig komisch vorgekommen“, weshalb sie zunächst von vorn begonnen habe. Sie habe auch sehen können, dass auf dem TAN-Generator die reale Ziel-Kontonummer und der tatsächliche Überweisungsbetrag angezeigt wurden. Dennoch habe die Klägerin die Transaktionsnummer für die „Demoüberweisung“ eingegeben. Dies hielt das Gericht für einen derart groben Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Bankkunden, dass die Klägerin den Schaden selbst zu tragen habe.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

§ 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

(2) Der Zahler haftet nicht nach Absatz 1, wenn 1. es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder 2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
1. in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder 2. den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung a) einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 oder b) einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments (Pressemitteilung: Verwaltungsgericht Koblenz).

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Koblenz

Vom Turnier-Neuling zur A-Klasse: Sabine und Peter tanzen sich an die Spitze

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Foto: TGC Redoute Koblenz
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KOBLENZ Der Tanzsport in Koblenz hat ein neues Erfolgsduo: Sabine und Peter Bürger vom TGC Redoute Koblenz und Neuwied e.V. haben sich in kurzer Zeit von absoluten Turnier-Anfängern im Standard bis in die A-Klasse getanzt. Denn vor kurzem sicherten sie sich bei den Landesmeisterschaften in Mainz den Titel als Landesmeister in der MAS III B. Und damit gleichzeitig auch den Aufstieg in die A-Klasse, der zweithöchsten Klasse im Tanzsport in Deutschland.

Dabei ist es nur zwei Jahre her, dass die beiden ihr erstes Turnier überhaupt getanzt haben. Sie waren Späteinsteiger und wollten bei der Redoute eigentlich nur aus Spaß tanzen lernen. Doch dann zeigte sich: Die beiden haben Talent! Deshalb durften sie ab Februar 2022 mit den Turnierpaaren trainieren. 

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 „Das lernen wir nie!“, dachten Sabine und Peter noch, als sie zum ersten Mal dabei waren. Doch nach den Zweifeln kamen schnell die Begeisterung und der Ehrgeiz: Im Frühjahr 2023 tanzten die beiden ihr erstes Turnier in der D-Klasse – und feierten direkt zwei Siege: Sowohl in ihrer Altersklasse als auch in der jüngeren, in der die Konkurrenz im Schnitt zehn Jahre jünger ist.

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Von diesem Moment an war ihr Aufstieg kaum noch aufzuhalten. Mit weiteren zehn Siegen und einem Landesmeistertitel verabschiedeten sie sich aus der D-Klasse und starteten in der höheren C-Klasse durch. Nach nur neun Monaten erreichten sie die B-Klasse, in der sie in diesem Jahr u.a. drei Turniere in Österreich und die renommierte ‚danceComp‘ gewannen. (Foto)

Mit 39 Siegen in ihrer bisherigen kurzen Tanzkarriere stiegen sie nun mit dem Erreichen ihres bereits sechsten Landesmeistertitels in die A-Klasse auf.

Vertrau‘ auf Dein Gefühl“ – das ist das Turniermotto von Sabine und Peter. Trotz ihrer beeindruckenden Erfolgsserie betonen sie, dass solche Leistungen nur mit kontinuierlichem Training möglich sind. „Turniererfolge kommen nicht von alleine“, sagt das Paar, das regelmäßig mit Sybill Daute beim TGC Redoute trainiert. Die ehemalige Weltmeisterin über 10 Tänze betreut alle Turnierpaare des Tanzsportvereins. Ihr Fachwissen und ihre Erfahrung haben Sabine und Peter geholfen, sich im Training mit viel Spaß am Tanzsport immer weiterzuentwickeln.

Deshalb bleibt es mit Spannung zu erwarten, was sie auf dem Weg in die höchste Klasse, der sogenannten „Sonderklasse“, noch aufs Parkett zaubern werden.

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Koblenz

40 Jahre Schachtel und Mampf in Koblenz: Ein Zuhause für die, die keines haben

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KOBLENZ Wenn Wolfgang Braun in Koblenz durch die Straßen geht, kommt es immer wieder vor, dass ihm Menschen entgegenkommen, die einmal bei der Schachtel Hilfe gesucht haben. Dann huscht ein Strahlen über ihre Gesichter, oft ein kurzes Dankeschön, ein Blick, der alles sagt. Für Braun, der seit drei Jahren ehrenamtlich Geschäftsführer und Vorsitzender des Vereins ist, sind diese Begegnungen der größte Lohn. „Das zeigt mir, dass sich das Engagement lohnt“, sagt er.

Die Schachtel e.V. gibt es seit vier Jahrzehnten. Gegründet in den achtziger Jahren als Initiative für Menschen ohne Wohnung, ist sie längst eine feste Institution in Koblenz geworden. Mit dem Mampf, dem Wohnungslosenrestaurant in Lützel, der Kleiderkammer, der Sozialberatung, Streetwork und dem Kältebus im Winter bietet sie ein Netz von Hilfen, das für viele überlebenswichtig ist. Doch so selbstverständlich diese Angebote wirken, so fragil sind sie – getragen von Spenden, Ehrenamt und dem Engagement weniger hauptamtlicher Kräfte. Rund 120.000 Euro an Spenden sind jedes Jahr notwendig, um den Betrieb am Laufen zu halten. Zuschüsse von Stadt und Land gibt es zwar, aber sie reichen bei weitem nicht aus.

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Wolfgang Braun, der aus Nievern im Rhein-Lahn-Kreis stammt, kannte die Schachtel zunächst nur von außen. Schon früher hatte er an den Förderverein Mampf gespendet. Als er vor knapp vier Jahren nach Koblenz zog, wollte er sich einmal selbst ein Bild machen. „Ich habe gesehen, dass hier Hilfe dringend gebraucht wird“, erinnert er sich. Eigentlich hatte er nur ein wenig mithelfen wollen – beim Frühstück, beim Mittagessen. Doch schnell wurde klar, dass er gebraucht wird. Er übernahm die Geschäftsführung, engagierte sich noch stärker und ist heute das Gesicht des Vereins. Seine Motivation? Vor allem die Schicksale der Menschen, die hierherkommen. „Manchmal sind es Krankheiten, manchmal familiäre Brüche, manchmal Zufälle, die ins Aus führen. Es kann jeden treffen, schneller als man denkt.“

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Im Mampf beginnt jeder Tag mit einem kostenlosen Frühstück

Im Mampf beginnt jeder Tag mit einem kostenlosen Frühstück. Rund 20 bis 25 Menschen nehmen dieses Angebot regelmäßig an. Mittags gibt es eine warme Mahlzeit, für die nur ein Euro gezahlt werden muss – auch wenn das Essen den Verein fast fünf Euro kostet. Der Rest wird durch Spenden gedeckt. An Samstagen ist das Mittagessen komplett kostenlos, weil dann besonders viele Essensspenden eingehen. Für viele ist das Mampf nicht nur eine Kantine, sondern ein Ort der Wärme, ein Platz zum Aufatmen, ein Stück Normalität. Wer nichts konsumieren möchte, darf trotzdem bleiben. Der Gastraum ist ein konsumfreier Treffpunkt, in dem Menschen einfach sie selbst sein dürfen.

Neben Essen und Trinken gibt es im Haus eine Dusche, eine Waschmaschine und einen Trockner. Für Obdachlose ist das keine Nebensächlichkeit, sondern ein Stück Würde. Die Sozialberatung ist montags bis freitags jeweils drei Stunden geöffnet. Dort helfen Sozialarbeiter bei Anträgen, beraten, geben Ratschläge, begleiten zu Ämtern oder unterstützen beim Ausfüllen von Formularen. Auch wenn es nur kleine Schritte sind, für viele sind sie entscheidend. „Wir haben in den letzten Jahren nur ganz wenige dauerhaft in Wohnungen vermitteln können“, räumt Braun offen ein. „Aber wenn es gelingt, helfen wir mit Möbeln, Geschirr und allem, was man zum Leben braucht. Wer nur mit einem Rucksack bei null anfängt, braucht Unterstützung.“

Mit dem Fahrrad zu den Menschen auf der Straße: Streetworker Jürgen Michel im Einsatz

Jürgen Michel kennt diese Arbeit in- und auswendig. Seit 1999 ist er Sozialarbeiter bei der Schachtel, Teilzeit, daneben arbeitet er weiter als Vermessungstechniker beim Landesvermessungsamt. „Die Mischung ist für mich wichtig, sonst wäre es psychisch zu belastend“, sagt er. Sein Alltag bei der Schachtel umfasst Beratungsgespräche, die Organisation des Mampf, die Betreuung der Gäste, die Logistik der Lebensmittel. Vor allem aber gehört auch das Streetwork dazu. Mit dem Fahrrad ist er in Koblenz unterwegs, sucht Menschen auf, die nicht von selbst in die Einrichtung kommen, hält Kontakt, baut Vertrauen auf. Im Winter ist er zusätzlich mit dem Kältebus unterwegs, montags und donnerstags abends, von Dezember bis März. Dann geht es darum, Obdachlose direkt dort zu erreichen, wo sie schlafen – draußen, bei Minusgraden, in Parks, unter Brücken.

Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Kleiderkammer. Im Lager des Vereins werden Spenden gesammelt, sortiert und wöchentlich ausgegeben. „Manchmal bringen uns die Leute ganze Säcke mit“, erzählt Michel. „Da ist alles drin – von nützlichen Sachen bis zu einem Hochzeitskleid oder einem Kommunionsanzug aus den fünfziger Jahren.“ Viele Kleiderspenden sind wertvoll, doch es braucht Sorgfalt, um herauszufiltern, was wirklich gebraucht wird. Besonders Schlafsäcke, Isomatten und Rucksäcke sind gefragt – überlebenswichtige Dinge für Menschen auf der Straße. Die Ausgabe ist kostenlos und richtet sich an Bedürftige.

Wie viel diese Hilfe wert ist, weiß Svenja Güttich aus eigener Erfahrung. Sie war selbst obdachlos, lebte eine Zeitlang auf der Straße. Heute arbeitet sie regelmäßig in der Kleiderkammer mit. „Angefangen habe ich nur als Aushilfe. Aber ich habe gemerkt, wie wichtig diese Arbeit ist. Man weiß ja, wie es den Menschen geht, wenn man das selbst erlebt hat.“ Zweimal pro Woche sortiert und verteilt sie Kleidung. Sie kennt die Unterschiede zwischen den Bedürfnissen von Obdachlosen und denen von Menschen, die zwar in Armut leben, aber nicht auf der Straße. „Ein Obdachloser braucht Schlafsäcke und Isomatten, ein Hartz-IV-Empfänger eher warme Kleidung. Wir versuchen, gerecht zu sein.“ Für sie ist die Arbeit nicht nur ein Job, sondern auch eine Art Wiedergutmachung: „Es macht Spaß, und man hat das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.“

Die Schachtel ist eine Einrichtung ohne große Lobby. Sie lebt von Menschen wie Braun, Michel, Güttich – und von vielen Ehrenamtlichen, die Woche für Woche da sind. Sie lebt von Spenderinnen und Spendern, die finanzielle Mittel bereitstellen. Sie lebt von Koblenzern, die nicht wegsehen, sondern helfen. Zum 40-jährigen Bestehen zeigt sich, wie wichtig diese Einrichtung ist – und wie sehr sie auch weiterhin gebraucht wird.

Wolfgang Braun ist überzeugt, dass die Schachtel auch in Zukunft eine unverzichtbare Rolle spielt. Doch er weiß auch, dass dies kein Selbstläufer ist. „Wir müssen ständig um Unterstützung werben. Ohne Spenden, ohne Menschen, die mitmachen, geht es nicht.“ Gerade im Winter, wenn die Kälte die Not am sichtbarsten macht, wird die Arbeit der Schachtel für viele zur Lebensversicherung.

Vierzig Jahre Schachtel – das ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte, sondern auch ein Auftrag. Denn Armut und Obdachlosigkeit sind keine Randphänomene, sie gehören mitten in die Gesellschaft. Und die Frage, wie wir mit den Schwächsten umgehen, ist am Ende eine Frage, wie menschlich unsere Gesellschaft ist.

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Koblenz

Eiche an der Schlachthofstraße wird verschraubt

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Foto: Stadt Koblenz | Verena Groß
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KOBLENZ Zwei Gewindestangen halten künftig den Stamm einer markanten Eiche an der Schlachthofstraße zusammen. Vor zwei Wochen ist der rund 70 Jahre alte Baum an der Verzweigung seines Stamms in etwa zwei Metern Höhe aufgerissen – vermutlich durch Wind, Starkregen und den viele Eicheln tragenden Ästen.

Die Hänge-Stieleiche (botanisch: Quercus robur ‚Pendula‘) steht direkt an der Ecke Rauentalshöhe/Schlachthofstraße, unmittelbar neben der Fahrbahn. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, sorgt nun eine sogenannte Verbolzung dafür, dass der Baum standsicher bleibt.

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Da die Gefahr bestand, dass der Baum weiter aufreißt oder sogar bricht, wurde er zunächst im unteren Bereich mit Seilen gesichert. Jetzt bohrten zwei Baumsanierer im Auftrag des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen mit einem Spezialbohrer zwei lange Löcher durch den Stamm. Durch diese Löcher wurden verzinkte Gewindestangen mit einem Durchmesser von 24 Millimetern geschoben. So konnte der Stamm in Höhe des Risses mithilfe von großen Unterlegscheiben und Schrauben vorsichtig zusammengezogen werden.

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Wir rechnen damit, dass die Eiche dank dieser Sicherung noch über zehn Jahre weiter hier stehen kann“, sagte der Stadtbaummanager. Einen Baum in dieser Größe zu ersetzen, sei schwierig. Deshalb wird diesen Herbst in unmittelbarer Nähe eine Ungarische Eiche (Quercus frainetto) gepflanzt. Der neue Baum hat bereits einen Stammumfang von rund 80 Zentimetern und ist fast 40 Jahre alt. Diese Eichenart ist als besonders Trockenheits- und Hitzeresistent bekannt und relativ unempfindlich gegenüber vielen Eichenkrankheiten. Die ungarische Eiche gilt deshalb als Klimabaum.

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