Koblenz
Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt: Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.
Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.
Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.
Die Entscheidung
Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.
Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.
Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)
Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Koblenz
Verena Schimmel aus Koblenz ist nominiert für den Maitre des Jahres

KOBLENZ Gemeinsam mit ihrem Partner David Weigang eröffnete Verena Schimmel im März 2023 das Verbene Bistro in Koblenz. Für sie war dieser Schritt eine natürliche Weiterentwicklung: „Wir hatten unser erstes Ziel erreicht, waren auf dem richtigen Weg – also bereit, etwas Neues zu wagen.“
Aktuell sorgt Schimmel auch über Koblenz hinaus für Aufmerksamkeit: Sie wurde beim renommierten Rolling Pin Award, der in diesem Jahr zum 15. Mal vergeben wird, in der Kategorie Maitre des Jahres nominiert. Dieser Preis wird nicht ohne Grund als „Oscar der Gastronomie“ bezeichnet. Dieser Award soll all diejenigen ehren, die durch Vorbildwirkung, Kreativität und Engagement die Branche beeinflussen.
„Ich habe das Glück, von meinen Kollegen nominiert worden zu sein“, erzählt sie stolz. „Jetzt stehe ich auf einer Liste, bei der es nur noch darum geht, mich gegen Berlin und Düsseldorf durchzusetzen.“
Für Schimmel ist Menschlichkeit das Herzstück von Service. „Uns ist es wichtig, Menschen zu sehen und zu spüren – unsere Gäste genauso wie unser Team. Letztlich gehört auch der Gast zum Team. Das ist die Wurzel des Gastgebertums.“
Dass sie einmal Gastgeberin eines eigenen Bistros sein würde, war keineswegs absehbar. Ursprünglich absolvierte Schimmel eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, „da bin ich ein bisschen reingerutscht über meine Eltern und den befreundeten Zahnarzt. Aber ich wusste schnell: Das ist nicht mein Weg.“ Viele Jahre führte sie parallel einen Concept Store in Emmelshausen, bis sie ihren heutigen Partner kennenlernte. Gemeinsam wagten die beiden den Schritt in die Gastronomie und machten ihre Leidenschaft zum Beruf.
Die Selbstständigkeit bringt für Schimmel und ihr Team natürlich auch Herausforderungen mit sich. Besonders die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind spürbar. Doch sie bleibt optimistisch: „Risiko gibt es immer. Aber wenn man ein gutes Konzept hat, daran glaubt, ein starkes Team an seiner Seite weiß und Gäste, die positives Feedback geben, dann kann man es schaffen.“
Im Verbene Bistro erwartet die Gäste eine international inspirierte Küche, geprägt von den persönlichen Einflüssen des multikulturellen Teams. Gleichzeitig liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität – enge Partnerschaften bestehen etwa mit Produzenten aus der Eifel. Während Weigang gemeinsam mit seinem Küchenteam die Gerichte entwickelt und die finale Entscheidung trifft, liegt Schimmels Stärke im Visuellen: „Er hat das letzte Wort, aber bei der Optik darf ich immer noch mitsprechen.“
Mein erster Eindruck? Offen und herzlich. Genau diese Mischung schafft das Gefühl, im Verbene Bistro nicht nur Gast, sondern Teil des Ganzen zu sein. Wer das alles selbst erleben möchte, sollte vorbeischauen und in die vielfältigen, kreativen Genusswelten des Restaurants eintauchen. Mit anderen Worten: Einfühlsam, kreativ und herzlich. So lässt sich das Verbene wohl am besten beschreiben.
Wer noch für Verena Schimmel als beste Gastgeberin des Jahres voten möchte, kann das bis zum 31.08.2025 machen. https://www.rollingpin.de/awards/deutschland
Koblenz
Junge Union Koblenz: Verbot unangekündigter Tests ist der falsche Weg

KOBLENZ Die Junge Union Koblenz, die Nachwuchsorganisation der CDU, kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, unangekündigte Tests in Schulen zu verbieten. Aus Sicht der jungen Christdemokraten setzt die Ampel damit ein völlig falsches Signal. „Anstatt die wirklichen Probleme wie Lehrermangel oder den regelmäßigen Unterrichtsausfall anzugehen, beschäftigt sich die Landesregierung mit Nebenschauplätzen, die kurzfristig für Schlagzeilen sorgen“, erklärt der JU-Kreisvorsitzende und CDU-Landtagskandidat Philip Rünz.
Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen wie Lehrermangel und Unterrichtsausfall
Rünz weiter: „Unangekündigte Tests sind ein pädagogisches Instrument, das Lehrkräften hilft, den Leistungsstand ehrlich einzuschätzen. Sie jetzt pauschal zu verbieten, bedeutet weniger Freiheit für Lehrer und weniger Verlässlichkeit in der Leistungsbewertung.“
Auch Henry Blomenkemper, Schüler und Beisitzer im JU-Kreisvorstand, übt Kritik: „Wir Schülerinnen und Schüler merken jeden Tag, wo es wirklich hakt – wenn Stunden ausfallen oder der Unterricht nur auf Sparflamme läuft. Das Verbot von unangekündigten Tests bringt uns überhaupt nicht weiter.“
Die Junge Union Koblenz fordert deshalb, endlich die eigentlichen Probleme in den Blick zu nehmen: ausreichend Lehrkräfte und eine verlässliche Unterrichtsversorgung. „Alles andere lenkt nur davon ab, dass unser Bildungssystem an den entscheidenden Stellen Nachholbedarf hat“, so Blomenkemper und Rünz abschließend (PM Junge Union Koblenz).
Koblenz
Vorstandswechsel bei der Debeka Bausparkasse: Jörg Phlippen geht in den Ruhestand – Alexander Weber übernimmt

KOBLENZ Nach mehr als zwei Jahrzehnten an der Spitze der Debeka Bausparkasse verabschiedet sich Jörg Phlippen zum 1. September in den Ruhestand. Der 63-Jährige war über 22 Jahre im Unternehmen tätig, davon 20 Jahre als Mitglied des Vorstands. In dieser Zeit prägte er maßgeblich die strategische Ausrichtung der Bausparkasse und trieb die Optimierung der Kredit- und Bausparprozesse sowie die Weiterentwicklung der Produktpalette voran. Zudem legte er großen Wert auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Unternehmenskultur.
Sein Nachfolger wird der 32-jährige Alexander Weber. Der gebürtige Koblenzer ist seit seinem BWL-Studium mit der Debeka verbunden und war zuletzt als Hauptabteilungsleiter und Prokurist in der Kreditabteilung tätig. Weber bringt umfassende Erfahrung in den Bereichen Anlagemanagement und Baufinanzierung mit. „Für unsere Kunden und Mitarbeitenden möchte ich Innovation gezielt einsetzen und dabei echte Mehrwerte schaffen“, betont der neue Vorstand.
Auch Phlippen zeigt sich zuversichtlich: „Ich kann mich mit einem guten Gefühl zurückziehen, weil ich weiß, dass mit Alexander Weber ein engagiertes neues Vorstandsmitglied übernimmt, das die Entwicklung der Bausparkasse mit frischen Ideen fortsetzen wird.“
Die Debeka Bausparkasse AG gehört seit 1974 zur Debeka-Gruppe und zählt mit einer Bilanzsumme von rund 8,9 Milliarden Euro zu den größten privaten Bausparkassen Deutschlands. Ihr Angebot umfasst Bausparen, Baufinanzierung, Kapitalanlage und Immobilienverwaltung.
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