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Koblenz

Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab – Wer haftet für den Schaden?

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Ausgeliehenes Pferd von Freundin wirft Reiterin ab - Wer haftet für den Schaden?

KOBLENZ Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Sachverhalt:  Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das Pferd in einem Stall untergebracht, in dem auch ein Tier der Geschädigten stand. Die Klägerin – eine Krankenversicherung – trug im Prozess vor, die bei ihr versicherte Geschädigte sei im Winter 2017 von der Beklagten gebeten worden, das Pferd gelegentlich zu reiten, weil sie selbst das wegen einer Schwangerschaft momentan nicht könne.

Am 04.12.2017 habe die Geschädigte einen Ausritt mit dem Pferd der Beklagten unternommen, bei dem das Tier plötzlich gebuckelt und sie abgeworfen habe. Die Geschädigte habe sich dabei den Arm gebrochen, wodurch Behandlungskosten in Höhe von 5.175,29 € entstanden seien, die von ihr – der Klägerin – übernommen worden seien. Diesen Betrag, so verlangte die Versicherung, müsse ihr die Beklagte als Halterin des Pferdes ersetzen.

Die Beklagte verweigerte dies mit dem Argument, sie habe ihr Pferd nicht der Geschädigten, sondern nur deren Tochter anvertraut. Davon, dass auch die Geschädigte das Pferd reiten würde, habe sie keine Kenntnis gehabt. Die Geschädigte habe sich also eigenverantwortlich gefährdet und den Reitunfall selbst verschuldet; daher sei auch kein Schadensersatz zu zahlen.

Die Entscheidung

Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr Pferd dadurch verursacht habe. Denn auch in diesem Fall habe sich eine typische „Tiergefahr“ verwirklicht.

Ein Pferdehalter sei für die Folgen eines Reitunfalls nämlich immer dann verantwortlich, wenn sich das Tier „selbstgesteuert“ verhalte und es dadurch zum Unfall komme. Nur dann, wenn es zum Sturz komme, obwohl das Pferd dem Willen des Reiters gefolgt sei, fehle es an dieser Tiergefahr und der Pferdehalter hafte nicht. Die Beklagte könne sich auch nicht – so das Gericht weiter – darauf berufen, dass sie der Geschädigten eine Gefälligkeit erwiesen habe. Denn ein Verzicht der Reiterin auf etwaige Schadensersatzansprüche sei nicht anzunehmen. Man könne nicht unterstellen, dass die Geschädigte der Beklagten einen solchen Gefallen habe tun wollen, der letztlich nur der hinter der Beklagten stehenden Versicherung zugutekomme.

Urteil vom 25.05.2022, Az. 3 O 134/19 (nicht rechtskräftig)

Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das Pferd der Beklagten bereits von vergangenen Ausritten her bekannt gewesen. Sie habe keinen Anlass gehabt, einen Ausritt am 04.12.2017 als besonders gefährlich einzuschätzen, und sei daher kein ungewöhnliches Risiko eingegangen.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 Haftung des Tierhalters:  Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen
verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Koblenz

Neubau der Pfaffendorfer Brücke: Ein Jahr voller baureicher Tätigkeiten geht zu Ende

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Foto: onemorepicture | Thorsten Wagner

KOBLENZ Sie ist seit dem Spatenstich im Januar 2023 das größte Infrastrukturprojekt in Koblenz und eines der größten in Rheinland-Pfalz: Der Neubau der Pfaffendorfer Brücke. Im zweiten Baujahr können alle Beteiligten nunmehr auf viele abgeschlossene Teilprojekte zurückblicken. Insgesamt umfasst das Bauprojekt 17 verschiedene Bauwerke.

Bereits zu Beginn des Jahres 2024 wurden im Rhein zahlreiche Rohre eingebracht, die als Schiffsabweiser für die Spundwandkästen der Wasserbaustelle dienen. Mittlerweile konnten die zwei Spundwandkästen – mit Blickrichtung Deutsches Eck – erfolgreich fertiggestellt werden. Im November wurde bereits der Spundwandkasten auf der Schlossseite mittels Gurtungen gegen den Wasserdruck von außen ausgesteift, sodass das innenliegende Wasser abgepumpt werden konnte und die Rheinsohle derzeit freiliegt. „Der Bau des ersten Behelfspfeilers auf dem Wasser kann im neuen Jahr beginnen“, sagte Tiefbauamtsleiter Dr.-Ing. Kai Mifka. Damit das Baufeld auf dem Wasser von Land aus auch ohne Boote erreichbar ist, wurde ein Steg von der Schlossseite bis zum ersten Spundwandkasten errichtet. Für den Spundwandkasten auf der Pfaffendorfer Seite wird dasselbe Verfahren angewendet. 

Auch in den Bereichen an Land ist im Laufe des Jahres einiges vorangekommen. Auf der Schlossseite wurden in diesem Jahr bereits vier sogenannte Pfeilerachsen/Widerlager der Vorlandbrücke in Seitenlage errichtet sowie ein Traggerüst, welches als Unterkonstruktion zur Herstellung des Überbaus dient. Damit das Baufeld in diesem Bereich sicher ist, wurden 2024 weitere Kampfmittelsondierungen vorgenommen. Hierbei wurde im August 2024 eine amerikanische Fliegerbombe gefunden. Diese konnte vor Ort erst nicht entschärft werden und musste auf die Schmidtenhöhe zur kontrollierten Sprengung abtransportiert werden. „Es ist wichtig, dass solch eine große Baustelle abschnittsweise von Kampfmittelexperten freigegeben wird. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieser Bereich der Stadt im Zweiten Weltkrieg unter besonders starkem Beschuss stand und später beim Wiederaufbau Trümmerschutt für die Auffüllungen verwendet wurde“, erklärt Mifka die Besonderheit des Baufeldes.

Während der Bauarbeiten auf der Schlossseite wurden im Juli auch weitere, sogenannte Kasematten gefunden, die Teil der historischen Militäranlagen der Stadt sind. Diese werden im Zuge des Neubaus nicht zerstört, sondern überschüttet. Damit hier später keine Einsturzgefahr droht, werden diese mit  verfestigtem Erdreich verfüllt.

Doch nicht nur auf der Schlossseite haben in diesem Jahr zahlreiche Arbeiten stattgefunden, auch auf der Pfaffendorfer Seite wurden Bauwerke errichtet. Hier wurde beispielsweise die Südrampe (Abfahrt zur Emser Straße) als Brücken- und Stützbauwerk fertiggestellt. Auch wurde hier bereits das erste Sondergeländer angebracht, welches später auf dem gesamten Brückenneubau montiert wird. Bereits 2025 soll der Fuß- und Radverkehr bereits über die neue Südrampe geleitet werden. Der motorisierte Verkehr kann diese dagegen erst nutzen, wenn der Kreisverkehr in der Emser Straße fertig gebaut ist. Derzeit finden hierfür Kanalbauarbeiten statt. 

Im nördlichen Bereich des Baufeldes auf der Pfaffendorfer Seite wurde im Juli bereits das Widerlager, die dazugehörige Stützwand und der Überbau der so genannten Ostrampe über die Emser Straße abgebrochen. Derzeit wird dieses Bauwerk neu errichtet. Da die denkmalgeschützte Ostrampe allein nicht mehr in der Lage ist, statische Lasten aufzunehmen, wurden rundherum Bohrpfähle im Boden eingebracht, welche später über Stützen und eine Rahmenkonstruktion den Überbau tragen werden. Die sich dahinter liegende Brückenstraße wurde weitestgehend fertiggestellt und ist bereits wieder für die Anwohnerinnen und Anwohner befahrbar. Die Asphaltdeckschicht wird zum Ende des Neubaus der Ostrampe in einem Arbeitsgang über die Brückenstraße bis hin zur Ostrampe eingebaut.

Gleichzeitig wurde auf dem ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt-Gelände ein temporäres Widerlager in Seitenlage sowie eine rückverankerte Stützwand gebaut. Zudem wurde der denkmalgeschützte Rundturm zur statischen Ertüchtigung mit rund 700 Kubikmeter Beton verfüllt. 

Trotz hoher Wasserstände und dem Fund der Fliegerbombe können wir insgesamt auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken. Die Wasserbaustelle wird im kommenden Jahr interessant werden, denn im dritten Baujahr werden bereits die ersten verschweißten Brückenbauteile per Schiff angeliefert und eingehoben, sodass in 2025 die Form der neuen Pfaffendorfer Brücke in Seitenlage sichtlich erkennbar wird“, blickt Tiebauamtsleiter Kai Mifka bereits auf das kommende Jahr voraus.

Parallel zum Neubau der Pfaffendorfer Brücke bereitet sich die Brückenbauabteilung auch auf das Bauvorhaben „Brücke Mainzer Straße“ vor. Diese soll im Zuge des Neubaus der Pfaffendorfer Brücke ebenfalls erneuert werden. Geplanter Start ist 2026. Um auch hier einen verkehrsfreundlichen Ablauf gewährleisten zu können, wird die Baumaßnahme in die bestehende 2+1-Wechselverkehrsführung der Pfaffendorfer Brücke integriert. 

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Blaulicht

René Schubert wird erster Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz

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Foto: Stadt Koblenz

KOBLENZ René Schubert wird der erste Präsident des neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz. Das hat Innenminister Michael Ebling mitgeteilt. Der 51-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung in Führungspositionen der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zuletzt war er im Innenministerium Rheinland-Pfalz als stellvertretender Projektleiter für den Aufbau des Landesamtes tätig.

Ich freue mich, dass wir mit René Schubert einen ausgewiesenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzexperten mit großer Führungserfahrung für diese wichtige Funktion gewinnen konnten. René Schubert hat sich nicht nur als Amtsleiter der Feuerwehr in Ratingen und als Abteilungsleiter Einsatz bei der Feuerwehr Essen wie auch als ehrenamtlicher stellvertretender Kreisbrandmeister im Kreis Mettmann verdient gemacht, sondern bringt von diesen Stationen auch wertvolle Erfahrungen bei der Bewältigung von Großschadenslagen und überörtlichen Einsätzen mit“, sagte Innenminister Michael Ebling. Auch durch das Mitwirken beim Aufbau des Landesamtes und der Inbetriebnahme des Lagezentrums für Bevölkerungsschutz habe Schubert gezeigt, dass er mit seiner Fachkompetenz der Richtige für diese Aufgabe sei.

René Schubert wurde 1973 in Köln geboren. Nach dem Zivildienst im Rettungsdienst und dem Studium der Sicherheitstechnik mit Abschluss als Diplom-Ingenieur absolvierte Schubert die Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr Essen, wo er danach als Abteilungsleiter Einsatzdienst tätig war. Von 2007 bis 2024 war Schubert Amtsleiter der Feuerwehr der Stadt Ratingen, bevor er in die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wechselte. 

Diese Personalentscheidung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland“, so Ebling. Mit dem Landesamt sei künftig sichergestellt, dass die landeseigenen Strukturen für den Ernstfall gestärkt und die Kommunen bestmöglich unterstützt werden.

Das LfBK wird seine Arbeit zum 1. Januar 2025 am Standort der bisherigen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz aufnehmen. Dort werden künftig die Aufgaben des für den Katastrophenschutz zuständigen Referates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der LFKA gebündelt. Die Errichtung des Landesamtes ist ein zentraler Baustein der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ein zentrales Element der neuen Behörde ist das Lagezentrum, das künftig rund um die Uhr besetzt sein wird.

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Gesundheit

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein: Finanzierung steht

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Foto: Holger Weinandt | Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

KOBLENZ Die Finanzierung der geplanten Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) ist gesichert. Ein Konsortium unter Führung der Sparkasse Koblenz und der Kreissparkasse Mayen stellt dem Klinikum finanzielle Mittel in einem Volumen von 50 Millionen Euro bereit. Die GKM-Hauptgesellschafter, der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, treten als Mithaftende in die Darlehensverträge ein. Die entsprechenden Beschlüsse dafür wurden jüngst von Stadtrat und Kreistag mit jeweils großer Mehrheit gefasst. Dazu Oberbürgermeister David Langner und Landrat Dr. Alexander Saftig: „Die gesicherte Finanzierung ist ein unglaublich wichtiger Meilenstein und die unverzichtbare Basis für eine zukunftsfähige Ausrichtung sowie dauerhafte Sicherung des Klinikums. Wir haben mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und sind sehr froh, dass wir mit unseren heimischen Sparkassen derart starke Partner gefunden haben.“

Mit der nun gesicherten Finanzierung soll nicht zuletzt die Umsetzung der Ein-Standort-Lösung vorangetrieben werden. Damit ist die Zusammenlegung der beiden Krankenhäuser Evangelisches Stift und Kemperhof in einem Neubau am Kemperhof-Standort gemeint. Ebenso können erste Schritte bei der Generalsanierung des Mayener Krankenhauses gegangen werden. Nachdem die Stadt Koblenz und der Landkreis Mayen-Koblenz im November insgesamt 10 Millionen Euro zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Klinikkonzerns geleistet hatten und kürzlich die Verträge zur Verlustübernahme der Standorte Boppard und Nastätten geschlossen wurden, ist der Fortbestand aller Standorte gesichert.

„In Nastätten bleibt der Standort bestehen, solange er für die dortige Gesundheitsversorgung unverzichtbar ist, denn der Rhein-Lahn-Kreis muss in dieser Zeit eine stationäre Versorgung sicherstellen. Für Boppard gilt die Sicherheit, solange der Rhein-Hunsrück-Kreis freiwillig die am Standort entstandenen Verluste trägt“, erklären Langner und Saftig. Beide betonen, dass es stets ein gemeinsames Ziel von Stadt und Landkreis war, dass die Zeit der Ungewissheit für die Mitarbeiter endlich endet und dass die Patienten und Menschen in der Region darauf vertrauen können, dass sie ein gutes Krankenhaus mit hoher Leistungsfähigkeit finden, wenn sie es benötigen.

„In der turbulenten Zeit der sich verändernden Krankenhauslandschaft, in der täglich von Klinikinsolvenzen berichtet wird, waren die letzten Jahre ein echter Kraftakt, der nur gelang, weil sich sowohl Stadtrat als auch Kreistag ihrer enormen Verantwortung bewusst waren und überparteilich sehr lösungsorientiert gearbeitet haben.“ (Pressemitteilung Stadt Koblenz)

 

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