Connect with us

Politik

Kreis beantwortet Fragen zur Lebenshilfe Rhein-Lahn ausweichend oder gar nicht!

Veröffentlicht

am

Anzeige

BAD EMS Der BEN Kurier hatte eine klare Presseanfrage an den Kreis formuliert. Viele Fragen wurden nicht, ausweichend oder unzureichend beantwortet. Dennoch ergaben sich einige neue Aspekte für die Betroffenen und auch Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn. Laut der Kreisverwaltung, soll es Gespräche mit Leistungsanbietern geben. Laut Aussage von Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn, soll die Kreisverwaltung auf mündliche Anfrage bestätigt haben, dass die die Betroffenen ohne Unterbrechung weiterbetreut werden sollen.

Ob die Beschäftigten von den Leistungserbringern übernommen werden wurde nicht genannt. Der BEN Kurier wurde mehrfach durch Leser gefragt, weshalb die Verantwortlichen und deren Beitrag zur Misere der Lebenshilfe Rhein-Lahn nicht benannt wurden. Dieses werden wir nunmehr kurzfristig nachholen. Dem BEN Kurier liegen seit Beginn der Recherche im November 2021 umfangreiche Unterlagen vor.  Aktuell lassen wir rechtlich prüfen, welche dieser Materialen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir diese umgehend im BEN Kurier einsehbar sein. Daraus ergeben sich auch die Verantwortlichkeiten der betreffenden Personen.

Anzeige

Menschen möchten wissen, welche Verantwortung der Kreis bei der Lebenshilfe hatte – Ausführlicher Bericht folgt!

Bedauerlicherweise hat der Kreis bis zum heutigen Tage keine öffentliche Pressemitteilung verfasst und die Öffentlichkeit informiert. Begründet wird dieses mit einem laufenden Verfahren obwohl die Informationen die Jahre 2017 bis 2021 betreffen. 

Anzeige

 Erstmalig veröffentlichen wir hier unsere Presseanfrage und die Antworten seitens der Kreisverwaltung

Unsere Fragen beziehen sich auf die Lebenshilfe Rhein-Lahn. Der Kreis hat Rück-Forderungen über mehrere sechsstellige Summen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn angemeldet.

  • Wie hoch sind diese Forderungen genau und wann wurden diese reklamiert? *Was sind die Gründe der Rückforderung?
  • Seit wann wurden nur noch Teilzahlungen an die Lebenshilfe Rhein-Lahn geleistet bzw. wurde die Zahlung gänzlich eingestellt?
  • Welche Verfahrensweise gibt es im Hinblick auf die Kitas in Singhofen?

In dem Zusammenhang ergeben sich weitere Fragen mit der Bitte um gleichzeitige Beantwortung:

  • Weshalb wurde die Öffentlichkeit, seit dem Bekanntwerden der Umstände in der Lebenshilfe Rhein-Lahn, bis heute mit keiner einzigen Pressemitteilung informiert (zu den Verfahrensweisen der KV)?
  • Wusste die Kreisverwaltung (bzw. Verantwortliche) dass es mögliche Verfehlungen bei der Lebenshilfe gab bzw. wurde sie informiert? Wenn ja seit wann und wie wurde reagiert (in der Vergangenheit)?
  • Ist der KV bekannt, ob es direkte Einflussnahmen aus der KV heraus auf Presseorgane gab die seinerzeit bereits recherchierten und diese abbrechen mussten im Zusammenhang zur Lebenshilfe Rhein-Lahn?
  • Wurden Mitarbeiter innerhalb der KV beeinflusst oder sogar mit Arbeitsplatzverlust bedroht wenn diese sich weiterhin in der Sache der Lebenshilfe engagieren?
  • Hat die KV in der Vergangenheit wissentlich die Lebenshilfe Rhein-Lahn finanziell weiter unterstützt obwohl Umstände bekannt waren die eine eingehende Prüfung gefordert hätte? Gab es diese Prüfung und wenn ja mit welchem Ergebnis?
  • Wieweit wurden Beschwerden zur Lebenshilfe Rhein-Lahn geprüft und wie weit wurde Stillschweigen gegenüber deren Arbeitgeber bewahrt um die Beschwerdeführer zu schützen?

Auf die Presseanfrage erhielten wir folgende Antworten:

Zu Ihren Fragen können wir Folgendes mitteilen:

Die Kreisverwaltung steht im Kontakt mit anderen Anbietern, um eine Versorgung der Klienten sicherzustellen. Sobald es dabei konkrete Ergebnisse gibt, werden wir dazu berichten. Während des Insolvenzverfahrens wurde die Zahlungen entsprechend der vom Insolvenzverwalters nachgewiesenen Kosten vollständig ausgezahlt. Für den Kindergarten besteht eine Betriebserlaubnis, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt wird.  Das Landesamt erstattet der Kreisverwaltung teilweise die Personalkosten. Die Abrechnungen erfolgen zeitversetzt. Anfang des Jahres hat das Landesamt mitgeteilt, dass die Personalkosten für den Zeitraum von 2018 bis heute nicht erstattet werden, da Anhaltspunkte bestehen, dass keine ordnungsgemäße Verwendungsnachweise vorliegen.   Es wurden keine Zahlungen eingestellt. Die Kreisverwaltung zahlt an die Lebenshilfe Leistungsentgelte für erbrachte Leistungen. Demnach wurden alle nachgewiesenen und schlüssigen Leistungen nach der Leistungsvereinbarung ausgezahlt. Es gab bis heute noch keine Pressemitteilung, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Der BEN Kurier prüft rechtlich, ob er brisante Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen kann

Wie Sie erkennen können, ging die Kreisverwaltung auf zahlreiche Fragen nicht ein. Fragen zur Einflussnahme auf Presseorgane, Mitarbeiter der Kreisverwaltung und ob es Zahlungen gab im Wissen, dass diese möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt waren, wurden nicht beantwortet. Selbiges zu möglichen Beschwerdeführern und die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber.

Dem BEN Kurier liegen dazu ausführliche Unterlagen und Informationen vor. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Zusätzlich stellten wir eine weitere Presseanfrage:

Betroffenen Klienten der Lebenshilfe Rhein-Lahn wurde mehrfach mitgeteilt, dass es für diese eine Lösung ab Montag geben sollte und es nicht zur Unterbrechung der Hilfeleistung kommen würde.

Unsere Frage:

  • Wie sieht diese Lösung aus und wer leistet die (Alltagshilfe, I-Kraft etc.) Antwort der KV: Die Kreisverwaltung steht in Kontakt mit anderen Leistungsanbietern.
  • Sofern die Leistung durch gekündigte Mitarbeiter der Lebenshilfe Rhein-Lahn erfolgen soll: Wie begründet sich die Beschäftigung und auf welche arbeitsrechtliche Grundlage? Antwort der KV: Beschäftigungsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und dem möglichen neuen Arbeitgeber. Zwischen Kreis und Träger gibt es eine Leistungsvereinbarung.
  • Sofern diese durch Drittanbieter sichergestellt werden soll: Gab es da eine Ausschreibung? Es bestehen mit verschiedenen Leistungsanbietern im Rhein-Lahn-Kreis schon Leistungsvereinbarung bezüglich der Erbringung von verschiedenen Leistungen. 

Zu einer kompletten Berichterstattung gehört es auch, dass die Öffentlichkeit das Recht hat umfassend informiert zu werden. In dem Fall der Lebenshilfe bedeutet dieses auch, die Verantwortlichen zu benennen und deren Funktion. Dieses werden wir nunmehr umgehend nachholen sobald wir rechtlich grünes Licht dafür haben die uns vorliegenden Unterlagen zu veröffentlichen. Anm. Die Kreisverwaltung ist nach dem Landespressegesetz §4 (1) zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Die erteilte Auskunft ist unseres Erachtens nicht ausreichend. Verweigerungsgründe werden wir rechtlich prüfen lassen um das schutzwürdige öffentliche Interesse durchzusetzen. 

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen
Zum Kommentieren klicken

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Politik

Bürgermeister Weiland fordert barrierefreie Bahnhöfe in der Loreley

Veröffentlicht

am

von

Foto: VG Loreley | Mike Weiland
Anzeige

ST. GOARSHAUSEN Nachdem jetzt im Verbandsgemeinderat Loreley von einen Bahnvertreter das Projekt der Deutschen Bahn InfraGo „Hochleistungskorridor Rechter Rhein 2026“ vorgestellt wurde, hat sich Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, an die rheinland-pfälzische Staatsministerin Katrin Eder gewandt, die sich für den Schienenpersonennahverkehr zuständig zeichnet.

„Mit diesem weiteren Versuch an einer verantwortlichen Stelle anzuklopfen, möchte ich um Engagement dafür werben, dass im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 die Bahnstationen nicht nur saniert, sondern auch barrierefrei gestaltet werden“, so Mike Weilands Intension. Während der Vorstellung im Rat entwickelte sich nicht nur eine intensive Diskussion über den zu erwartenden flüssigeren und damit höheren Zugdurchfluss durchs Mittelrheintal sowie zu wenig Lärmschutz für die Anwohner, sondern vor allem auch darüber, dass die Bahnverkehrsstationen im Rahmen dieses Bundesprojektes nicht barrierefrei gestaltet werden sollen, weil sich die Bahn darauf beruft, dass sämtliche Stationen keine 1.000 Ein- bzw. Ausstiege an Fahrgästen vorweisen können.

Anzeige

Weiland: Barrierefreiheit der Bahnverkehrsstationen im Rahmen des Hochleistungskorridors 2026 muss geschaffen werden

Mike Weiland schreibt daher jetzt an die Ministerin, dass bei diesem Bundesprojekt Millionen von Euro investiert würden. An der Barrierefreiheit werde jedoch gespart bzw. diese werde einfach nicht umgesetzt. Gerade bei Bundesprojekten gibt es einen Leitfaden Barrierefreies Bauen zu beachten. Der Bürgermeister fragt daher jetzt die Ministerin, weshalb sich bei dem Bundesprojekt Hochleistungskorridor die Bahn über die Barrierefreiheit einfach so hinwegsetzen kann.

Anzeige

„Bei jeder noch so kleinen kommunalen Maßnahme, für die die Gemeinden und Städte Förderungen beantragen, ist Barrierefreiheit zu beachten, ansonsten haben solche Anträge keine Aussicht auf Erfolg“, so Mike Weiland. Daher können und wollen die Mitglieder der politischen Gremien dieses Vorgehen beim Hochleistungskorridor nicht nachvollziehen und akzeptieren.

Mike Weiland hat daher Ministerin Eder nicht nur um eine Erläuterung sondern vielmehr noch um entsprechendes Engagement gebeten, sich im Sinne der Barrierefreiheit bei der Umgestaltung der Bahnverkehrsstationen im Zuge des Hochleistungskorridors 2026 einzusetzen. „Dafür wäre ich der Ministerin im Sinne derjenigen Mitmenschen, die darauf angewiesen sind, sehr dankbar“, so Weiland und er schließt damit ab, dass es bei einem solch millionenschweren Bundesprojekt auch im Hinblick auf die BUGA29 nicht sein könne, die Herstellung der Barrierefreiheit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder gar die Hoffnung zu hegen, dass später Kommunen diese kostspielige Aufgabe übernehmen.

Das Schreiben an die Ministerin hat der Bürgermeister auch gleichzeitig an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschickt, um auch von ihr eine Einschätzung zu erhalten.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Politik

Verzerrte Wahlergebnisse: Güllering fordert – Briefwahl muss mit in Wahllokalen ausgezählt werden

Veröffentlicht

am

von

Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
Anzeige

NASTÄTTEN Nach der Bundestagswahl wendet sich der Nastätter Verbandsbürgermeister Jens Güllering mit einem dringenden Anliegen an den Landeswahlleiter Marcel Hürther. Bereits 2017 hatte Güllering die Problematik der zentralen Briefwahlauszählung angesprochen – geändert hat sich seitdem nichts. Angesichts eines steigenden Anteils an Briefwählern wächst jedoch die Dringlichkeit des Problems. In einem Schreiben an den Landeswahlleiter fordert er eine Anpassung der Vorschriften.

„Da die Wahlergebnisse der Briefwahl nicht den einzelnen Stimmbezirken zugeordnet werden, führt diese zentrale Stimmenauszählung zu einer schlicht und ergreifend falschen Ergebnisdarstellung“, kritisiert Güllering. Gerade in kleineren Gemeinden sei das Interesse der Bürger groß, zu wissen, wie vor Ort abgestimmt wurde. „Die Menschen interessieren sich für ‚ihr‘ Ergebnis und möchten sich damit auseinandersetzen“, so der Bürgermeister.

Anzeige

Bei der diesjährigen Bundestagswahl lag der Briefwähleranteil in der Verbandsgemeinde Nastätten bei 40,5 %. Güllering sieht hier eine massive Verzerrung der Wahlergebnisse auf lokaler Ebene: „Die Veröffentlichung von falschen Ergebnissen – verstärkt durch entsprechende Grafiken – wirft ein Bild auf bestimmte Gemeinden, das nicht das tatsächliche Stimmverhalten widerspiegelt.“ Dies könne nicht nur zu Nachfragen, sondern sogar zu verbaler Kritik und Anfeindungen führen, betont er. Besonders die Schnelllebigkeit sozialer Netzwerke verstärke dieses Problem noch zusätzlich.

Anzeige

Die Lösung sieht Güllering in der Auszählung der Briefwahlunterlagen direkt in den Wahllokalen. „Dies wäre aus meiner Sicht unproblematisch möglich und in der Abwägung zwischen gewollter Entlastung der Wahlhelfer und einer korrekten Ergebnisdarstellung unbedingt den Vorzug zu geben.“ Zudem ließen sich dadurch landesweit hunderte Wahlhelfer einsparen oder anderweitig einsetzen, so der Bürgermeister weiter. In der Verbandsgemeinde Nastätten mussten 40 Verwaltungsmitarbeiter für die Briefwahlauszählung abgestellt werden, im gesamten Wahlkreis Montabaur waren es 67 Briefwahlvorstände.

Ein weiteres Problem sieht Güllering in den amtlichen Veröffentlichungen: Auch auf der offiziellen Wahlseite des Landes Rheinland-Pfalz würden falsche Ergebnisse auf Gemeindeebene dargestellt – mit entsprechendem Einfluss auf die Presseberichterstattung. „Nicht selten kommt es dadurch zu unverschuldeten Fehlinterpretationen“, mahnt er. Eine Anpassung der Vorschriften sei daher dringend erforderlich.

Neben dem Schreiben an den Landeswahlleiter hat Güllering auch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die örtlichen Wahlkreisabgeordneten informiert und um Unterstützung gebeten. Das Anliegen wurde zudem an die Bundeswahlleiterin weitergeleitet. Ob die Politik auf diese Forderungen reagiert, bleibt abzuwarten.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Koblenz

Koblenz: Muslime positionieren sich für Deutschland und gegen Extremismus

Veröffentlicht

am

von

Anzeige

KOBLENZ Mehr als 400.000 Afghanen leben in Deutschland. Nach den schrecklichen islamistisch motivierten Terroranschlägen von Mannheim und München stehen sie zunehmend unter Generalverdacht. Dabei entspricht der Anteil der Täter an der Gesamtzahl der hier lebenden Afghanen lediglich 0,0005 Prozent. Ähnlich ergeht es derzeit syrischen Flüchtlingen.

Generalverdacht statt individueller Verantwortung

Nach dem Attentat auf einen Polizisten in Mannheim sind auch Syrer verstärkt ins Visier geraten. Ende 2023 lebten rund 700.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland, von denen mehr als 200.000 bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Doch trotz ihrer Verurteilung der Anschläge sehen sich viele von ihnen Misstrauen und Fremdenhass ausgesetzt.

Anzeige

Insbesondere nach islamistischen Angriffen ist der öffentliche Aufschrei groß. Rechte Politiker nutzen solche Ereignisse, um pauschale Forderungen nach Abschiebungen zu stellen – oft unabhängig davon, ob die Betroffenen in irgendeiner Weise mit den Taten in Verbindung stehen. Anstatt Einzelfälle differenziert zu betrachten, wird eine ganze Bevölkerungsgruppe stigmatisiert. Der Schutzstatus der Betroffenen wird dabei ausgeblendet, und so sind sie oft der Angst und dem Hass der deutschen Bevölkerung schutzlos ausgeliefert.

Anzeige

Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn während das Gesetz Kollektivstrafen verbietet, zeigt sich in der gesellschaftlichen Debatte genau das Gegenteil. Es gibt eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Flüchtlingen: Während Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine weitgehend unbürokratisch eine Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, müssen Afghanen und Syrer monatelange Asylverfahren durchlaufen. Ihre Arbeitsaufnahme unterliegt strengen behördlichen Genehmigungen, und oft bleibt ihnen nur der Weg in Flüchtlingsunterkünfte, während für Ukrainer der Wohnungsmarkt weit offener ist. Diese Ungleichbehandlung führt zu Perspektivlosigkeit und Frustration.

Mit jeder neuen Tat wächst das Misstrauen gegenüber Schutzsuchenden, obwohl sie selbst oft die ersten sind, die solche Verbrechen verurteilen. Dennoch erfahren sie kaum Solidarität, sondern vielmehr Ausgrenzung. Die Debatte wird zusätzlich durch populistische Forderungen nach präventiver Abschiebung von Straftätern befeuert. Natürlich muss gegen Intensivtäter konsequent vorgegangen werden, doch nicht immer ist das rechtlich oder diplomatisch möglich. Afghanistan etwa verweigert die Rücknahme seiner Staatsbürger, da es keine offiziellen Beziehungen zu Deutschland unterhält.

Rechtsextremismus als unterschätzte Gefahr

Wichtig ist, den Schutz jener Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, die sich integrieren wollen und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Die Gesellschaft muss sich fragen, was sie bereit ist, auszuhalten und wie sie mit Angst umgeht. Eine Zweiklassengesellschaft unter Flüchtlingen ist nicht der richtige Weg – es braucht gleiche Perspektiven für alle.

Ein starkes Zeichen gegen diese Spaltung setzten Muslime in Koblenz, die sich öffentlich für Deutschland und gegen Gewalt aussprachen. Solche Aktionen sind selten und zeigen, dass sich hier etwas im gesellschaftlichen Empfinden verschiebt. Täter müssen als Individuen betrachtet werden – eine kollektive Vorverurteilung macht Opfer zu Tätern und wird von rechten Parteien für eigene Zwecke instrumentalisiert.

Dabei wird oft übersehen, dass rechtsextremistisch motivierte Straftaten in Deutschland stark zugenommen haben. Laut Verfassungsschutz stieg die Zahl solcher Taten von 2022 auf 2023 um 22,4 Prozent, gewalttätige Übergriffe nahmen um 16,4 Prozent zu. Das rechtsextreme Personenpotenzial wuchs von 32.000 im Jahr 2019 auf 40.600 im Jahr 2024, darunter 13.500 gewaltbereite Extremisten. Insgesamt wurden 2023 mehr als 25.660 rechtsextremistische Straftaten registriert – durchschnittlich 70 pro Tag.

Demgegenüber ist das islamistische Personenpotenzial seit 2019 auf 27.200 gesunken. Dennoch bleiben islamistische Anschläge aufgrund ihrer oft hohen Opferzahlen tief im kollektiven Bewusstsein verankert. Während rechtsextreme Gewalt häufig aus Körperverletzungen und Angriffen besteht, führen islamistische Taten oft zu schwerwiegenden Verbrechen mit vielen Opfern. Genau diese Dimension prägt die Wahrnehmung und verstärkt Ängste.

Am Ende wird nicht mehr auf den Einzeltäter geschaut. Die Gesellschaft verharrt in Angst und verurteilt pauschal ganze Bevölkerungsgruppen. Doch ist das gerecht? Während rechtsextreme Straftaten 0,03 Prozent der Gesamtbevölkerung betreffen, liegt die Zahl islamistischer Taten bei Afghanen bei nur 0,0005 Prozent.

Gleichzeitig nutzen Rechtsextreme soziale Medien geschickt zur Mobilisierung und erhalten eine beunruhigend große Lobby. Doch am Ende gilt: Nicht derjenige, der am lautesten schreit, hat automatisch recht – sondern der, der mit Vernunft reagiert und über seine Angst hinauswächst.

Teilen Sie mit anderen
Weiterlesen

Trending

×

Hallo.

Klicke auf den Button um uns eine WhatsApp Nachricht zu senden oder sende uns eine Mail an redaktion@ben-kurier.de

× Whats App zum BEN Kurier