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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

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Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit
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KOBLENZ Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Männer und eine Frau deutscher, kroatischer, serbischer und slowenischer Nationalität im Alter zwischen 32 und 59 Jahren Anklage zum Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und Hessen in der Zeit von März 2017 bis Juli 2020 Scheinrechnungen erstellt bzw. angekauft zu haben.

Einem serbischen Angeschuldigten, der ein Bauunternehmen in Niedersachsen betreibt, wird vorgeworfen, er habe mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 6 Millionen EUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 2 Millionen EUR verkürzt. Hierzu soll er mehrere Scheinfirmen (Servicefirmen) genutzt haben, die an die von ihm geführte Firma Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausgestellt haben. Der Bauunternehmer soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen „Schwarzgeld“ erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete „Schwarzarbeiter“ bezahlt worden sein sollen.

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Einer deutschen Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Taten des Bauunternehmers aus Niedersachsen als dessen Mitarbeiterin durch das Entwerfen der Scheinrechnungen und die Übermittlung an die Aussteller der Scheinrechnungen unterstützt zu haben.

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Einem slowenischen, zwei weiteren serbischen und einem kroatischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, die Scheinrechnungen als gemeinsame Betreiber der Servicefirmen zur Verfügung gestelltund den Bauunternehmer aus Niedersachsen sowie weitere gesondert verfolgte Rechnungskäufer dadurch bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung von „Schwarzlöhnen“ unterstützt zu haben. Die gesondert verfolgten Rechnungskäufer sollen infolge dieser Unterstützung insgesamt Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt über 2 MillionenEUR hinterzogen sowie Beiträge zur Sozialkasse der Bauwirtschaft in Höhe von über 650.000 EUR verkürzt haben. Einem weiteren serbischen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich zeitweise am Betrieb der Servicefirmen beteiligt und dadurch den Bauunternehmer bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ und der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt zu haben.

Die Firmen der angeschuldigten Rechnungsschreiber hatten ihren Sitz in Hessen. Die Firmen der gesondert verfolgten Rechnungskäufer saßen – unter anderem – in Mainz, Worms und Ludwigshafen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen des angeschuldigten Rechnungskäufers als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB) zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen sowie Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft. Die Handlungen der angeschuldigten Betreiber der Servicefirmen sowie der Mitarbeiterin des angeschuldigten Rechnungskäufers sieht sie als Beihilfe zu den angeklagten Taten des Rechnungskäufers an. Soweit die Anklage weitere Delikte enthält, ist aus Rechtsgründen keine Auskunft zulässig.

Der angeschuldigte Bauunternehmer sowie zwei der serbischen Mitangeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen weitere Beschuldigte wurden im Oktober bzw. November 2021 gegen Meldeauflagen und Sicherheitsleistungen außer Vollzug gesetzt. Gegen 42 weitere Beschuldigte, bei denen es sich um die eingetragenen oder faktischen Geschäftsführer weiterer Servicefirmen, um weitere Rechnungskäufer sowie um Mitarbeiter des Bauunternehmers aus Niedersachsen handelt, die diesen bei der Generierung des „Schwarzgeldes“ oder der Auszahlung der „Schwarzlöhne“ unterstützt haben sollen, dauern die Ermittlungen noch an.

Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt, da zunächst den Angeschuldigten im Zwischenverfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist. Bitte wenden Sie sich wegen des Fortgangs des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:  

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt macht sich gemäß § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, oder als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wegen Betruges macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Der Betrug ist ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Wegen Beihilfe wird gemäß § 27 StGB bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass oder Vollzug eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Beschuldigten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für alle Beschuldigten gilt daher weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. (Pressemitteilung: Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt)

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Nachtragsmeldung zum angekündigten Amoklauf am Schulzentrum Lahnstein

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LAHNSTEIN In unserer Erstmeldung vom gestrigen Abend berichteten wir, dass am 1. April auf der Mädchentoilette der Realschule plus in Lahnstein eine bedrohliche Schmiererei entdeckt wurde, die einen Amoklauf ankündigte. Diese Darstellung bedarf jedoch einer Korrektur. Nach aktuellen Informationen der Polizei ist nicht eindeutig geklärt, ob die Verfasserin oder der Verfasser dieser Drohung tatsächlich eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule plus oder des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums ist. Fest steht jedoch, dass sich die Schmiererei seit dem 01. April in einer Mädchentoilette des Gymnasiums befand, die sowohl von Schülerinnen des Gymnasiums als auch von Schülerinnen der Realschule plus genutzt wird.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde eine Person in einem Chat identifiziert, die für die Verbreitung der Nachrichten in den sozialen Medien verantwortlich sein könnte. Mit der Person wurde ein klärendes Gespräch, eine sogenannte Gefährderansprache geführt. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person auch tatsächlich für die Drohung verantwortlich ist. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Urheberin oder den Urheber der bedrohlichen Botschaft zweifelsfrei zu ermitteln.

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Die Schulleitungen beider betroffenen Bildungseinrichtungen – der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums – haben unverzüglich reagiert und gemeinsam die Eltern der Schülerinnen und Schüler über die Vorfälle informiert. Trotz der schnellen Aufklärung bleibt die Tatsache bestehen, dass es sich hierbei um einen geschmacklosen und verantwortungslosen „Aprilscherz“ handelt, der große Unruhe und Angst innerhalb der Schulgemeinschaften ausgelöst hat.

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Bereits am heutigen frühen Morgen zeigte die Polizei Lahnstein verstärkte Präsenz am Schulzentrum, um mögliche Unsicherheiten bei den Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften zu minimieren. Es liegt keine akute Gefährdungslage vor.

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Schlechter Aprilscherz: Schülerin kündigt für Donnerstag Amoklauf an Realschule in Lahnstein an!

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Foto: BEN Kurier | Lizenz: Envato
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LAHNSTEIN Was als vermeintlicher Aprilscherz begann, endete in einem Schockmoment für eine gesamte Schulgemeinschaft. Pünktlich zum 1. April fand sich auf der Mädchentoilette, die von der Realschule plus und des Marion-Dönhoff-Gymnasiums  Lahnstein gemeinsam genutzt wird* (*nachträglich korrigiert, ursprünglich hieß es im Text, dass es eine Mädchentoilette der Realschule wäre) eine bedrohliche Ankündigung: Ein Amoklauf sollte am kommenden Donnerstag stattfinden. Doch damit nicht genug – die Nachricht verbreitete sich rasend schnell über Snapchat und andere soziale Medien. Eine makabere Drohung, die Erinnerungen an vergangene Tragödien wachrief und für Angst und Unruhe sorgte.

Kein harmloser Spaß – Die grausame Realität hinter solchen Drohungen

Es gibt Dinge, über die man keine Witze macht. Für viele Menschen sind die schrecklichen Bilder von Winnenden, Erfurt oder Parkland unauslöschlich ins Gedächtnis eingebrannt. Das Entsetzen, die Angst, das Leid der Familien – all das lässt sich nicht einfach abschütteln. 2009 erschoss ein 17-Jähriger in Winnenden 15 Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Es war eine Tragödie, die sich in die Geschichte eingravierte. Drohungen dieser Art sind kein harmloser Streich, kein leichtfertiges Geplänkel – sie sind Ausdruck einer beunruhigenden Gedankenlosigkeit, die weitreichende Konsequenzen hat.

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Die Polizei reagiert schnell – Sicherheit geht vor

Glücklicherweise handelten die Behörden umgehend. Innerhalb kürzester Zeit konnte die Polizei die Täterin identifizieren. Mit einer deutlichen Gefährderansprache setzten die Beamten ein klares Zeichen: Solche Drohungen werden nicht toleriert, unabhängig davon, ob sie ernst gemeint sind oder nicht. Denn die Konsequenzen sind real – nicht nur für die Täterin selbst, sondern auch für die vielen Schülerinnen und Schüler, die in Angst und Unsicherheit versetzt wurden.

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Die Polizei verstärkte ihre Präsenz an der Schule merklich, um den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Mehr Streifenfahrten, mehr Beamte vor Ort – alles Maßnahmen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Schule zu bewahren. Denn egal, ob eine Drohung ernst gemeint war oder nicht: Die Angst, die sie auslöst, ist echt.

Konsequenzen für die Schülerin – Ein hoher Preis für einen geschmacklosen Scherz

Für die Täterin wird dieser vermeintliche „Scherz“ ernsthafte Folgen haben. Seitens der Schule sind bereits Ordnungsmaßnahmen angekündigt, und auch strafrechtliche Konsequenzen stehen im Raum. Eine solch schwerwiegende Ankündigung einer vermeintlichen Tat bleibt nicht ohne Folgen – und das zu Recht. Wer mit der Angst anderer spielt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.*Die Rektoren der Realschule plus und des angrenzenden Marion-Dönhoff-Gymnasiums informierten gemeinsam die Sorgeberechtigten der jeweiligen Schüler in einem Elternbrief zu den Umständen des Vorfalls (*nachträglich hinzugefügt).

Unterstützung für die Schüler – Raum für Ängste und Sorgen

Um den Schülern die Möglichkeit zu geben, über ihre Ängste zu sprechen, wird der Unterricht am Donnerstag regulär stattfinden. Doch die Schulen haben vorgesorgt: Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, dürfen auf Wunsch zu Hause bleiben. Die Schulleitungen haben die Eltern über diese Möglichkeit informiert, um den jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Gefühle zu bieten.

Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass manche Dinge keine Späße sind. Gewaltandrohungen, egal in welchem Kontext, haben nichts mit Humor zu tun. Sie sind eine ernste Angelegenheit, die tiefgreifende Auswirkungen auf viele Menschen haben kann. Ein Aprilscherz sollte zum Lachen bringen – nicht zur Angst. Ein „Scherz“, der Menschen in Panik versetzt, ist keiner. Er ist schlichtweg verantwortungslos.

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Länderübergreifende Hochwasserübung: Stresstest für die Verwaltungs- und Führungsstäbe

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Foto: Kreisverwaltung/ Saskia Daubach-Metz
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LIMBURG/BAD EMS Am vergangenen Wochenende fand die länderübergreifende Hochwasserübung „Gilgamesch“ statt. Diese Übung richtete sich an die Verwaltungs- und Führungsstäbe der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn-Kreis.

Während der Übung wurde ein Extremhochwasser simuliert. Speziell am Sonntag waren mehr als 100 Personen an der Übung beteiligt. Die Übungsleitung spielte die unterschiedlichen Szenarien, die sich aus einer Hochwasserlage ergeben können, ein. Auf diese musste dann der jeweilig betroffene Verwaltungsstab oder Führungsstab reagieren.

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Die Übungsszenarien sowie die Übungssteuerung wurde von der Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH gemeinsam mit einem Team der beiden Landkreise durchgeführt. Ziel der Übung „Gilgamesch“ war es, die Organisation und die Abläufe der Stäbe einem Stresstest zu unterziehen und die Reaktionsfähigkeit im Ernstfall zu verbessern.

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Ich möchte mich erst einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken, die sich im Vorfeld und gestern mit viel Engagement eingebracht haben. Die Übung hat gezeigt, wie aufwendig die `Organisation´ während einer Katastrophe sein kann und wie wichtig Kommunikation und Teamarbeit ist“, so Landrat Jörg Denninghoff.

Der Führungsstab der operativ-taktischen Komponente konnte mit dieser anspruchsvollen Übung seine Handlungskompetenzen stärken“, so Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Guido Erler, der sich mitverantwortlich für die Übung zeigte und Teil der Übungsleitung war. „Das erste Fazit der Übung fällt durchweg positiv aus und unser Dank während der Übungsvorbereitung und der Übungsdurchführungen gilt der gesamten Blaulichtfamilie im Rhein-Lahn-Kreis“. Die Übung galt auch als Testlauf für die neuen Stabsräume in Lollschied. Unter der Einsatzleitung vom stv. BKI Lars Ritscher wurde unter anderem auch die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsstab beübt. Als Leiter des Führungsstabes agierte der stv. BKI Marcus Grün, der mit den internen Arbeitsabläufen sehr zufrieden war. Für den Verwaltungsstab, der sich in den letzten beiden Jahren neu konstituiert hat und mehrere Schulungen durchlaufen hat, war die Übung mit diesem Umfang eine große Herausforderung. Die erworbenen Fähigkeiten, unter anderem auch an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung, konnten abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden.

Der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg möchte sich ebenfalls bei allen Aktiven für ihr hohes Engagement in der Vorbereitung und Durchführung der Großübung bedanken „Der Aufwand hat sich aber mehr als gelohnt“, betonte Michael Köberle. Denn es sei für reale Hochwasser- und sonstige Kastastrophenschutzeinsätze wichtig, Notfalllagen im eigenen Landkreisgebiet und auch mit den Nachbarkreisen zu üben, um die Zusammenarbeit zu optimieren, Verbesserungspotenzial zu erkennen und im Notfall dann bestmöglich gewappnet zu sein.

In den nächsten Tagen wird es eine umfassende Auswertung geben, um die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung der Abläufe und Organisation der Stäbe zukünftig zu nutzen.

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