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Koblenz

Gebrochener Ast fällt auf ein Auto im Stadtwald – Stadt muss den Schaden zahlen

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Gebrochener Ast fällt auf ein Auto im Stadtwald - Stadt muss den Schaden zahlen (Symbolbild)
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KOBLENZ Haftet die Gemeinde, wenn ein auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellter Wagen durch einen abbrechenden Ast beschädigt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Urteil vom 15.02.2022, Az. 1 O 72/20 (nicht rechtskräftig). Der Sachverhalt:  Am 21.06.2019 parkte der Kläger sein Auto auf dem Parkplatz eines Kletterwaldes im Stadtwald der beklagten Stadt D. Von einem Baum brach ein ca. 4 m langer Ast ab und beschädigte den Wagen. Zuletzt hatte die Beklagte Anfang Januar 2019 eine Baumkontrolle im Bereich des Parkplatzes durchgeführt.

Der Kläger meinte, die Beklagte sei als Eigentümerin des Waldes für die Sicherung des Parkplatzes verantwortlich. Die Kontrolle im Januar sei nicht ausreichend gewesen, jedenfalls hätte vor Öffnung des Kletterwaldes Anfang April 2019 eine weitere Kontrolle durchgeführt werden müssen. Der Kläger behauptete, ihm sei ein Schaden von 7.792,38 € entstanden. Die Beklagte vertrat die Auffassung, nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sei die Pflicht zur Verkehrssicherung auf die staatliche Forstverwaltung übertragen worden, so dass sie als Gemeinde nicht verantwortlich sei. Außerdem könne im Bereich eines Waldparkplatzes eine mehr als halbjährliche Kontrolle nicht erwartet werden. Wenn dabei ein versteckter abgestorbener Ast
übersehen werde, sei das ein Restrisiko, mit dem man leben müsse.

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Die Entscheidung

Das Gericht hat die beklagte Stadt verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 7.420,03 € zu bezahlen. Auf diesen Betrag summiere sich der dem Kläger tatsächlich entstandene Schaden. Nach einer Vernehmung des Försters als Zeugen und Anhörung eines Sachverständigen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines Astbruches zu erkennen gewesen wäre. Die Stadt, so das Gericht weiter, treffe als Eigentümerin des Waldes die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz. Nach dem neuen Landeswaldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz habe – anders als es etwa in Hessen der Fall sei – die Gemeinde als Waldbesitzer und nicht etwa das Land für den
Revierdienst und damit die Sicherheit zu sorgen. Dem Land sei lediglich die forstfachliche Leitung des Gemeindewaldes übertragen, was an der Zuständigkeit der beklagten Stadt für die
Verkehrssicherung nichts ändere.

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Auszug aus dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz

§ 9 Revierdienst
(1) Der Revierdienst findet in Forstrevieren statt. Die Waldbesitzenden haben für seine Durchführung zu sorgen. Der Revierdienst umfasst im Staatswald und Körperschaftswald nach den fachlichen Weisungen des Forstamtes den Betriebsvollzug, der bei Forstbetrieben ab 50 Hektar reduzierte Holzbodenfläche im Rahmen des Wirtschaftsplanes stattfinden muss, sonstige forstliche Aufgaben sowie die Aufgaben des Forstamtes, soweit sie den Forstrevieren zur Wahrnehmung zugewiesen sind.
(2) …
§ 27 Leistungen des Forstamtes im Körperschaftswald
(1) Die forstfachliche Leitung wird im Körperschaftswald vom Forstamt ausgeübt. Sie umfasst Planung, Durchführung und Überwachung sämtlicher forstlicher Arbeiten sowie den jährlichen Nachweis der Betriebsergebnisse (Pressemitteilung: Landgericht Koblenz).

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Koblenz

Koblenzer Sportstätte erhält neue Außenanlage: Bauarbeiten laufen nach Zeitplan

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Foto: Stadt Koblenz/ Mandy Steffens
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KOBLENZ Bereits seit Ende Januar 2025 wird auf der Schmitzers Wiese im Auftrag des Sport- und Bäderamtes vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz die Außenanlage neu gebaut. Grund hierfür war der in die Jahre gekommene Zustand der bereits vorhandenen Außenanlage. Die notwendigen Funktionen als innerstädtische und überregionale Sportstätte wurden nicht mehr erfüllt. Es ist vorgesehen, die Kampfbahn mit einem Kernspielfeld in Kunstrasen für den Fußballsport, die Laufbahn und die Segmente mit Kunststoffbelag für die leichtathletische und multisportliche Nutzung auszustatten. Zudem wird im vorderen Bereich eine Beachvolleyballfläche entstehen. 

Ich bin froh, dass der Ausbau der Bezirkssportstätte Schmitzers Wiese gut verläuft und wir wahrscheinlich Ende des Jahres bereits die neue Außenanlage begutachten können. Koblenz ist eine Sportstadt und muss Sportlern ausreichend Möglichkeiten bieten, den Leistungs- und Freizeitsport auch in unseren Sportstätten ausüben zu können“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. 

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Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnittes wird im Auftrag des Sport- und Bäderamtes seitens des Zentralen Gebäudemanagements der Stadt Koblenz das Bestandshaus „Multifunktionsgebäude“ abgerissen und neu gebaut. Baubeginn soll im Jahr 2026 erfolgen. Insgesamt werden für die Gesamtmaßnahme rund 10,26 Millionen Euro investiert, wovon rund 8,11 Millionen Euro seitens des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. 

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Weitere Informationen sind auf auf der Großbauprojektseite bei Koblenz baut unter www.koblenz-baut.de/swerhältlich

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Koblenz

Müll gefährdet Ziegen am Festungshang

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Foto: Stadt Koblenz
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KOBLENZ Achtlos weggeworfener Müll gefährdet die ökologische Landschaftspflege am Festungshang Ehrenbreitstein. Seit 2011 findet eine Beweidung des steilen Areals mit rund 30 Ziegen statt. Die Tiere sorgen dafür, dass der Hang eines ehemaligen Weinberges nicht verbuscht und eine offene Landschaft mit prägenden Gehölzinseln erhalten bleibt. Dies dient vor allem dem Natur- und Biotopschutz. Wer den Rheinsteig entlangläuft oder die Aussichtsplattform hinaufgeht, kann die Tiere bei der Arbeit beobachten.

Doch die Gesundheit der tierischen Landschaftspfleger ist in Gefahr. Denn leider kommt es häufig vor, dass von der Aussichtsplattform oder vom Weg entlang des Zaunes Abfälle wie Plastikmüll, Glasflaschen und Essensreste auf die Weide geworfen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ziegen den Müll fressen und krank werden. Der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen appelliert deshalb an die Vernunft der Menschen, die Tiere zu schützen und keine Abfälle in den eingezäunten Bereich zu werfen.

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Koblenz

Koblenz trauert um Rosenstolz Sängerin Anna R.

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Foto: Dirk Goldhahn | Rosenstolz live in Leipzig am 6. Mai 2006 | Creative Commons Lizenz 2.5
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KOBLENZ Die Nachricht vom unerwarteten Tod der Singer-Songwriterin AnNa R. hat auch in Koblenz für große Bestürzung gesorgt. Tief betroffen sind Kulturdezernent Ingo Schneider, Theaterintendant Markus Dietze und Literaturprofessor Stefan Neuhaus, die Organisatoren der Joseph-Breitbach-Poetikdozentur von Stadt, Theater und Universität in Koblenz. Als Poetikdozentin des Jahres 2025 sollte AnNa R. für mehrere öffentliche Veranstaltungen im April und im Mai nach Koblenz kommen.

AnNa R. schrieb als Teil des Duos Rosenstolz Musikgeschichte, füllte Stadien und Hallen und führte mit ihren Alben die Charts an. Auch nach dem Ende von Rosenstolz war sie mit ihrer Band Gleis 8 sehr erfolgreich, war zeitweise Sängerin bei Silly und zuletzt mit ihrem ersten Solo-Album „König:in“ auf Tour. Für den 2. April war der Auftakt der Poetikdozentur in Koblenz im Theaterzelt geplant, gefolgt von Veranstaltungen in der Universität Koblenz und der Stadtbibliothek.

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Wir haben AnNa R. in der Vorbereitung noch einmal näher als außergewöhnliche Künstlerin und als beeindruckenden Menschen kennen lernen dürfen“, berichtet Kulturdezernent Ingo Schneider. Den Angehörigen und Freunden gelte jetzt das tiefe Mitgefühl sowohl der Organisatoren und der Vertreter ihrer Einrichtungen als auch der vielen Fans aus dem Raum Koblenz.

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