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Kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Abholzung im Waldgebiet “Montabaurer Höhe”

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Kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Abholzung im Waldgebiet Montabaurer Höhe (Symbolbild pixabay)

MONTABAUR/Ww Mit einer Strafanzeige ist Verantwortlichen der Forstverwaltung bzw. der insoweit zuständigen Aufsichtsbehörden zur Last gelegt worden, Baumbestand im Waldgebiet „Montabaurer Höhe“ rechtswidrig abgeholzt zu haben. Die Anzeigeerstatter haben insofern namentlich den Vorwurf der Gefährdung eines Schutzgebiets gemäß § 329 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhoben.

Mangels zureichender konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Verfügung vom 09.12.2021 nach § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Die Vorschrift des § 329 Absatz 4 StGB stellt eine erhebliche – unter Verletzung gesetzlich näher definierter verwaltungsrechtlicher Pflichten begangene – Schädigung des betreffenden Lebensraums oder Lebensraumtyps unter Strafe.

Vorliegend war jedoch weder eine erhebliche Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes ersichtlich. Die Abholzung betraf nur einen vergleichsweise geringen Teil des tatbestandlich geschützten Bereichs. Ferner war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Baumbestand infolge von Umwelteinwirkungen bzw. klimatischer Bedingungen geschwächt worden war. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung waren unter anderem der Borkenkäferbefall des in Rede stehenden Fichtenbestandes wie die Auswirkungen mehrerer Sturm- oder Orkantiefs zu berücksichtigen. Ferner war in die Abwägung einzustellen, dass mit bei fortschreitendem Zerfall die Fläche prägenden Totbäumen auch abträgliche Folgen für die Bodenbeschaffenheit einherzugehen drohten. Letztlich sind die durchgeführten Maßnahmen nicht dem Schutzzweck zuwidergelaufen, sondern haben in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient.

Daher hat die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt und dies den Anzeigeerstattern kürzlich mitgeteilt.

Rechtliche Hinweise:

Nach § 329 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen

1.    Lebensraum einer Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, oder

2.    natürlichen Lebensraumtyp, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, erheblich schädigt.

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Liegen jedoch keine derartigen Anhaltspunkte vor, fehlt es an der Grundlage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, so dass die Staatsanwaltschaft insofern auch nicht tätig werden darf. gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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Koblenzer Zoll kontrolliert Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

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Foto: Symbolbild | Hauptzollamt Koblenz

KOBLENZ (ots) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz hat am 12. November 2024 an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier die Speditions-, Transport- und Logistikbranche ins Visier genommen. Es wurden mehr als 270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen kontrolliert und detailliert über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt.

Insgesamt wurden 58 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Überprüfung durch die FKS erfordern. Bei ca. der Hälfte der festgestellten Verdachtsfälle handelt es sich um Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren handelt es sich um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften und des Leistungsmissbrauchs. Bereits vor Ort wurden neun Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

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40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn: Jubiläumsfeier und zukunftsweisende Beschlüsse

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Foto: Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn

LAURENBURG Gestern fand die jährliche Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn in Laurenburg statt. Die Veranstaltung bot nicht nur einen Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr, sondern setzte auch neue Impulse für die Zukunft.

Zu den Ehrengästen zählten unter anderem Landesjugendfeuerwehrwart Dirk Ströder, Landrat Jörg Denninghoff sowie zahlreiche Vertreter aus Verwaltung, Feuerwehr und Katastrophenschutz. In ihren Grußworten hoben die Gäste die Bedeutung der Jugendfeuerwehr für die Nachwuchsarbeit und die gesellschaftliche Verantwortung hervor.

Bericht des Kreisjugendfeuerwehrwartes Gerd Werner

Im Jahr 2024 hat die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn zahlreiche Aktivitäten umgesetzt. Insgesamt fanden sechs Vorstandssitzungen statt, bei denen Themen wie die Organisation von Veranstaltungen, personelle Veränderungen sowie die Zusammenarbeit mit den Bambinivertreterinnen im Fokus standen. Unter den durchgeführten Veranstaltungen war der Schwimmwettkampf am 26. Februar in Lahnstein hervorzuheben, an dem 19 Mannschaften mit 112 Jugendlichen teilnahmen. Darüber hinaus wurden erfolgreiche Abnahmen der Jugendflamme und der Leistungsspange durchgeführt.

Ergebnisse und Highlights der Versammlung

Zwei wichtige Personalentscheidungen standen im Fokus: Mario Baldewein aus Hainau wurde im Vorhinein der Delegiertenversammlung zum stellvertretenden Kreisjugendwart gewählt, und Marius Paus aus Lahnstein übernimmt künftig das Amt des Geschäftsführers. Ein weiterer Höhepunkt war die Ehrung von Jan Stotz aus Lohrheim, der vom Landesjugendfeuerwehrwart mit dem Ehrenzeichen der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in Silber ausgezeichnet wurde.

Prämierung Umweltwettbewerb

Im Rahmen der Versammlung wurden die Jugendfeuerwehren Altendiez, Rettert, Scheidt, Miehlen und Nievern für ihr Engagement beim Umweltwettbewerb ausgezeichnet. Jede Einheit erhielt eine Urkunde und ein Geldpräsent als Anerkennung.

Rückblick und Ausblick

Das Jahr 2024 war für die Jugendfeuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis ereignisreich: Mit über 750 aktiven Mitgliedern in 68 Jugendfeuerwehren wurden zahlreiche Wettbewerbe und Schulungen durchgeführt, darunter der Schwimmwettkampf in Lahnstein, die Abnahme der Leistungsspange in Bad Ems und Betreuerausflüge. Im kommenden Jahr zeichnen sich bereits spannende Veranstaltungen ab. So findet im Rhein-Lahn-Kreis erneut das Kreiszeltlager des Kreises Limburg-Weilburg in Niederneisen und der Deutsche Jugendfeuerwehrtag in Andernach und Neuwied statt.

Auch die Kreisjugendfeuerwehr plant wieder ein Betreuerseminar, eine Betreuerweiterbildung, die Abnahme der Jugendflamme sowie der Leistungsspange. Die aktuellen Termine können immer unter https://kfv-rhein-lahn.de/ nachgelesen werden.

40 Jahre Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn

Ein besonderes Jubiläum begleitete die diesjährige Versammlung: Die Jugendfeuerwehr des Rhein-Lahn-Kreises feierte ihr 40-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Oktober 1984 in Lollschied hat sie sich zu einer unverzichtbaren Säule des Kreisfeuerwehrverbands entwickelt.

Werner nutzte Gunst der Stunde

Im Anschluss an die Kreisjugendfeuerwehrversammlung folgte die Sitzung des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V.. Staatssekretär Daniel Stich stellte hier kurz die geplanten Änderungen am Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz vor. Kreisjugendfeuerwehrwart Gerd Werner nutzte seinen Bericht, welchen er im Rahmen dieser Versammlung ebenfalls vorträgt, um in Richtung der Anwesenden Landespolitiker zu appellieren. Er forderte hier dazu auf, die Belange der Bambini- und Jugendfeuerwehren in die Vorgaben zur Planung neuer Feuerwehrgerätehäuser aufzunehmen. Oft sei es der Nachwuchs, der in Neubauten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

Auch die Übernahme von Lohnausfall für Betreuer bei mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendorganisationen sei ein Thema, welches, wie schon in anderen Bundesländern geschehen, dringend angegangen werden müsse. Die Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn blickt mit Stolz auf ihre Erfolge im Jahr 2024 zurück und freut sich auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen und neuer Möglichkeiten (pm Kreisjugendfeuerwehr Rhein-Lahn).

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Schwerer Verkehrsunfall bei Schweighausen

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Foto: BEN Kurier

SCHWEIGHAUSEN (ots) Bei einem schweren Verkehrsunfall am gestrigen Freitag auf der Landstraße 332 zwischen Schweighausen und Dachsenhausen wurde eine Person tödlich verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr die 44-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW die L332 aus Richtung Schweighausen kommend in Fahrtrichtung Dachsenhausen. Hier setzte sie in der dortigen Rechtskurve zum Überholen eines Transporters an.

Auf gleicher Höhe kam es dann zum frontalen Zusammenstoß mit dem auf der Gegenspur entgegenkommenden PKW. Der 58-jährige Fahrzeugführer dieses PKW verstarb an der Unfallstelle. Die überholende Fahrzeugführerin wurde schwer und die beiden jugendlichen Mitfahrer leicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden total beschädigt.

Die Unfallstelle war für mehrere Stunden voll gesperrt. Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienst waren mit starken Kräften vor Ort.

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