Koblenz
Versorgungsempfänger hat Anspruch auf Beihilfe für eine Brille

KOBLENZ Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits
bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt,
dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren.
Der Kläger ist Versorgungsempfänger einer Verbandsgemeinde. Im März 2020 verordnete ihm sein Augenarzt eine Gleitsichtbrille mit sphärischen Gläsern und einer Glasstärke von weniger als +/- 6 Dioptrien. Wegen eines Druckekzems der Nase und einer Medientrübung wurde zusätzlich verordnet, dass die Brillengläser aus Kunstsoff und entspiegelt sein sollen. Im Juni 2020 beantragte der Kläger bei der für ihn zuständigen Beihilfestelle für die Brille eine Beihilfe in Höhe von 455,00 €, ohne die ärztliche
Verordnung beizulegen. Wegen der fehlenden ärztlichen Verordnung lehnte die Beklagte die begehrte Beihilfe ab.
Im Oktober 2020 beantragte der Kläger erneut Beihilfe für seine Brille und legte diesmal die ärztliche Verordnung vor. Die Beklagte versagte die Beihilfe erneut unter Hinweis auf die Bestandskraft des Ablehnungsbescheids. Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger Klage und verlangte von der Beklagten 455,00 €.
Die Klage hatte teilweise Erfolg. Dem Anspruch auf Beihilfe, so die Koblenzer Richter, stehe nicht entgegen, dass der Kläger den ersten Ablehnungsbescheid bestandskräftig
werden ließ. Zwar könne es im Einzelfall an einem Sachbescheidungsinteresse fehlen, wenn unmittelbar nach der Ablehnung eines früheren Antrags ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage ein identischer Antrag gestellt werde. Jedoch sei in dem Bescheid lediglich geregelt, dass die Beihilfe wegen der fehlenden Vorlage der ärztlichen Verordnung versagt worden sei. Da diese nunmehr vorgelegen habe, habe sich die Sachlage geändert.
Außerdem sei der Antrag innerhalb der Frist von zwei Jahren nach der ärztlichen Verordnung gestellt worden. Allerdings seien die Aufwendungen des Klägers für seine Brille nur in Höhe von 145,60 € zu erstatten. Nach den einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen seien die Brillengläser einschließlich Brillengestell und Handwerksleistung mit einem Höchstbetrag von 72,00 € je Brillenglas beihilfefähig.
Hinzu kämen weitere 21,00 € je Kunststoffglas sowie 11,00 € je Glas für die Entspiegelung. Von dem sich daraus errechnenden Betrag von 208,00 € für die Brille seien wegen des Beihilfebemessungssatzes des Klägers 70 % erstattungsfähig.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16. November 2021, 5 K 360/21.KO)
Koblenz
Thorsten Rudolph und Lana Horstmann zu Gast im Heinrich-Haus: Inklusion und Zukunftsfragen im Fokus

KOBLENZ. Der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph hat gemeinsam mit der Neuwieder SPD-Landtagsabgeordneten Lana Horstmann die Heinrich-Haus gGmbH in Neuwied-Engers besucht. Ziel war es, sich über die Arbeit und die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens zu informieren, das auch Standorte in Bendorf-Sayn, Kettig und Koblenz betreibt.
Im Gespräch mit den Geschäftsführern Thomas Linden, Dirk Rein und Frank Zenzen ging es unter anderem um die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Investitionen in die Zukunft. Das Heinrich-Haus bietet Menschen mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen vielfältige Möglichkeiten zu lernen, zu arbeiten und zu leben. Maßstäbe des Heinrichs-Haus sind die Individuellen Bedürfnisse und Ressourcen eines jeden Angestellten. Dabei wollen sie begleiten, unterstützen, hören, fördern und fordern.
1928 gegründet, ist das Heinrich-Haus heute Teil der bundesweit tätigen Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe) und zählt mit rund 1 200 Beschäftigten zu den größten sozialen Arbeitgebern in der Region. Unter dem Leitgedanken „Im Mittelpunkt der Mensch“ umfasst das Angebot: Bildung in drei staatlich anerkannten Förderschulen sowie im Berufsbildungswerk (BBW) mit mehr als 30 Ausbildungsberufen, Internatsplätzen und einer eigenen berufsbildenden Schule, Berufliche Teilhabe in modernen Werkstätten für behinderte Menschen ,Wohn- und Lebensangebote in mehreren Einrichtungen der Region, Medizinische und therapeutische Versorgung und Ambulante Dienste, die seit 1997 auch Betreuung, Pflege und Hilfen im häuslichen Umfeld anbieten.
Zum Abschluss ihres Besuchs erhielten Rudolph und Horstmann von Bereichsleiterin Katharina Franzky noch einen Einblick in die Wohnbereiche in Engers. Dort tauschten sie sich mit pädagogischen und pflegerischen Fachkräften sowie mit einer Bewohnerin über deren Alltag aus.
„Unternehmen wie das Heinrich-Haus leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft“, betonten Rudolph und Horstmann. „Für uns als Abgeordnete ist es entscheidend, zu wissen, wo die aktuellen Herausforderungen in der Arbeit mit behinderten Menschen liegen und wo wir politisch handeln können. Wir werden daher sicher im Austausch bleiben.“
Koblenz
Verena Schimmel aus Koblenz ist nominiert für den Maitre des Jahres

KOBLENZ Gemeinsam mit ihrem Partner David Weigang eröffnete Verena Schimmel im März 2023 das Verbene Bistro in Koblenz. Für sie war dieser Schritt eine natürliche Weiterentwicklung: „Wir hatten unser erstes Ziel erreicht, waren auf dem richtigen Weg – also bereit, etwas Neues zu wagen.“
Aktuell sorgt Schimmel auch über Koblenz hinaus für Aufmerksamkeit: Sie wurde beim renommierten Rolling Pin Award, der in diesem Jahr zum 15. Mal vergeben wird, in der Kategorie Maitre des Jahres nominiert. Dieser Preis wird nicht ohne Grund als „Oscar der Gastronomie“ bezeichnet. Dieser Award soll all diejenigen ehren, die durch Vorbildwirkung, Kreativität und Engagement die Branche beeinflussen.
„Ich habe das Glück, von meinen Kollegen nominiert worden zu sein“, erzählt sie stolz. „Jetzt stehe ich auf einer Liste, bei der es nur noch darum geht, mich gegen Berlin und Düsseldorf durchzusetzen.“
Für Schimmel ist Menschlichkeit das Herzstück von Service. „Uns ist es wichtig, Menschen zu sehen und zu spüren – unsere Gäste genauso wie unser Team. Letztlich gehört auch der Gast zum Team. Das ist die Wurzel des Gastgebertums.“
Dass sie einmal Gastgeberin eines eigenen Bistros sein würde, war keineswegs absehbar. Ursprünglich absolvierte Schimmel eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, „da bin ich ein bisschen reingerutscht über meine Eltern und den befreundeten Zahnarzt. Aber ich wusste schnell: Das ist nicht mein Weg.“ Viele Jahre führte sie parallel einen Concept Store in Emmelshausen, bis sie ihren heutigen Partner kennenlernte. Gemeinsam wagten die beiden den Schritt in die Gastronomie und machten ihre Leidenschaft zum Beruf.
Die Selbstständigkeit bringt für Schimmel und ihr Team natürlich auch Herausforderungen mit sich. Besonders die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind spürbar. Doch sie bleibt optimistisch: „Risiko gibt es immer. Aber wenn man ein gutes Konzept hat, daran glaubt, ein starkes Team an seiner Seite weiß und Gäste, die positives Feedback geben, dann kann man es schaffen.“
Im Verbene Bistro erwartet die Gäste eine international inspirierte Küche, geprägt von den persönlichen Einflüssen des multikulturellen Teams. Gleichzeitig liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit und Regionalität – enge Partnerschaften bestehen etwa mit Produzenten aus der Eifel. Während Weigang gemeinsam mit seinem Küchenteam die Gerichte entwickelt und die finale Entscheidung trifft, liegt Schimmels Stärke im Visuellen: „Er hat das letzte Wort, aber bei der Optik darf ich immer noch mitsprechen.“
Mein erster Eindruck? Offen und herzlich. Genau diese Mischung schafft das Gefühl, im Verbene Bistro nicht nur Gast, sondern Teil des Ganzen zu sein. Wer das alles selbst erleben möchte, sollte vorbeischauen und in die vielfältigen, kreativen Genusswelten des Restaurants eintauchen. Mit anderen Worten: Einfühlsam, kreativ und herzlich. So lässt sich das Verbene wohl am besten beschreiben.
Wer noch für Verena Schimmel als beste Gastgeberin des Jahres voten möchte, kann das bis zum 31.08.2025 machen. https://www.rollingpin.de/awards/deutschland
Koblenz
Junge Union Koblenz: Verbot unangekündigter Tests ist der falsche Weg

KOBLENZ Die Junge Union Koblenz, die Nachwuchsorganisation der CDU, kritisiert die Entscheidung der Landesregierung, unangekündigte Tests in Schulen zu verbieten. Aus Sicht der jungen Christdemokraten setzt die Ampel damit ein völlig falsches Signal. „Anstatt die wirklichen Probleme wie Lehrermangel oder den regelmäßigen Unterrichtsausfall anzugehen, beschäftigt sich die Landesregierung mit Nebenschauplätzen, die kurzfristig für Schlagzeilen sorgen“, erklärt der JU-Kreisvorsitzende und CDU-Landtagskandidat Philip Rünz.
Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen wie Lehrermangel und Unterrichtsausfall
Rünz weiter: „Unangekündigte Tests sind ein pädagogisches Instrument, das Lehrkräften hilft, den Leistungsstand ehrlich einzuschätzen. Sie jetzt pauschal zu verbieten, bedeutet weniger Freiheit für Lehrer und weniger Verlässlichkeit in der Leistungsbewertung.“
Auch Henry Blomenkemper, Schüler und Beisitzer im JU-Kreisvorstand, übt Kritik: „Wir Schülerinnen und Schüler merken jeden Tag, wo es wirklich hakt – wenn Stunden ausfallen oder der Unterricht nur auf Sparflamme läuft. Das Verbot von unangekündigten Tests bringt uns überhaupt nicht weiter.“
Die Junge Union Koblenz fordert deshalb, endlich die eigentlichen Probleme in den Blick zu nehmen: ausreichend Lehrkräfte und eine verlässliche Unterrichtsversorgung. „Alles andere lenkt nur davon ab, dass unser Bildungssystem an den entscheidenden Stellen Nachholbedarf hat“, so Blomenkemper und Rünz abschließend (PM Junge Union Koblenz).
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