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Gesundheit

Landesimpfzentrum in Koblenz ist wieder in Betrieb – Stadtspitze ruft zum Impfen auf

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KOBLENZ Das Landesimpfzentrum Koblenz bietet ab sofort wieder Impfungen an. War das Impfzentrum bis zu seiner vorläufigen Schließung Ende September noch in der CGM Arena im Stadtteil Oberwerth untergebracht, ist zwischenzeitlich der Umzug in den Gewerbepark Metternich II erfolgt, wo auch die Corona-Ambulanz bzw. das Testzentrum bereits untergebracht sind. Am neuen Standort (Im Metternicher Feld 18) werden sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischungsimpfungen für jeden Impfwilligen ab 12 Jahren durchgeführt, für die vorher zwingend eine Terminvereinbarung notwendig ist. Ohne Termin findet keine Impfung am Landesimpfzentrum Koblenz statt.

Impftermine für das Landesimpfzentrum Koblenz werden entweder über das Online-Portal impftermin.rlp.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0800 / 57 58 100 (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr; Wochenende: 9 bis 16 Uhr) vergeben. Eine Registrierung für eine Auffrischungsimpfung ist aktuell nur ab 18 Jahren möglich, wenn der Abschluss der Impfserie, und damit die Erlangung des vollständigen Impfschutzes, bereits fünf Monate her ist. Dies gilt für die Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und AstraZeneca. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson können sich Impfwillige aktuell für eine Auffrischungsimpfung registrieren, wenn der Impftermin vor mindestens vier Wochen stattgefunden hat. Der Koblenzer Impfkoordinator Olav Kullak hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Bitte: „Sollten Impflinge ihren Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, dann wäre es sehr wichtig, wenn sie ihren Impftermin wieder absagen. Dann können weitere Personen nachrücken.“ Absagen von Impfterminen sind sowohl über das Online-Portal als auch die Hotline möglich, über die auch die Impftermine vergeben werden.

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„Impfzentrum_Koblenz“Das Landesimpfzentrum Koblenz (im Hintergrund rechts) ist ab sofort im Gewerbepark Metternich II wieder in Betrieb und im gleichen Gebäude wie die Corona-Ambulanz untergebracht. Aufgrund der Parksituation vor Ort sollen die Nutzerinnen und Nutzer während ihres Aufenthalts das unweit gelegene EPG-Parkhaus (im Hintergund links) nutzen. Foto: Stadt Koblenz/Egenolf

Aufgrund der Parksituation rund um das Landesimpfzentrum Koblenz im Gewerbepark Metternich II sowie das dortige Testzentrum werden sowohl Impflinge als auch Personen, die dort zum Testen vorbeikommen, gebeten, das EPG-Parkhaus (Im Metternicher Feld 30d) zu nutzen. Dieses steht für beide Personengruppen während des Besuchs im Impfzentrum sowie der Corona-Ambulanz kostenlos zur Verfügung. Das Parkhaus ist ausgeschildert und zu Fuß 500 Meter vom Impf- und Testzentrum entfernt. „Bitte halten sie ansonsten die Parkplätze und Zufahrten der umliegenden Firmen und Gewerbebetriebe frei“, bittet Impfkoordinator Olav Kullak. Personen, die aufgrund einer Gehbehinderung oder körperlichen Einschränkungen die Strecke vom Parkhaus aus nicht bewältigen können, werden gebeten, sich an den Sicherheitsdienst an der Zufahrt zum Impfzentrum und der Corona-Ambulanz zu wenden.

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Das Impf- sowie Testzentrum ist außerdem mit den Buslinien 350, 353, 359, 380, 5/15, und 4/14 über die Haltestelle Gewerbepark Metternich erreichbar.

Neben dem Landesimpfzentrum Koblenz gibt es weitere Impfangebote in der Rhein-Mosel-Stadt, die teilweise auch ohne Termin aber mit deutlichen Wartezeiten wahrgenommen werden können. Eine Übersicht über die Impfangebote sowie die Teststellen gibt es im Internet unter www.koblenz.de/corona

Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrikes Mohrs rufen die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die vielfältigen Impfangebote in Koblenz wahrzunehmen. „Wir haben in Koblenz bereits eine sehr hohe Impfquote von über 82 Prozent bei den über 12-Jährigen. Damit wir weiterhin gut durch die Pandemie und den Winter kommen, ist es allerdings notwendig, dass sich noch weitere Koblenzerinnen und Koblenzer für eine Corona-Schutzimpfung entscheiden oder ihre Impfung auffrischen lassen. Machen Sie daher bitte Gebrauch vom Impfangebot und schützen Sie damit sich und ihre Nächsten. Nur gemeinsam werden wir die aktuelle Situation meistern können“, erklären Langner und Mohrs.

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Gesundheit

In Nassau eröffnet am 04. November eine neue hausärztliche Praxis von LilianCare Allgemeinmediziner Michael Hausen freut sich auf die Aufgabe in Nassau

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Foto: LilianCare
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NASSAU Am 4. November 2025 eröffnet in Nassau in der Emser Straße 25 eine neue hausärztliche Praxis, eng verbunden mit der Praxis in Nastätten, die seit über einem Jahr für persönliche und verlässliche medizinische Betreuung steht. Damit wird die wohnortnahe Versorgung in der Region weiter gestärkt.

Für die Menschen in Nassau bedeutet das: kurze Wege, eine verlässliche hausärztliche Betreuung und mehr medizinische Kapazität direkt vor Ort. Mit dem erfahrenen Allgemeinmediziner Michael Hausen gewinnt die Praxis einen Arzt, der Wert auf Zuhören, Zeit und individuelle Begleitung legt.

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Eine Hausarztpraxis sollte ein Ort sein, an dem man sich verstanden und ernst genommen fühlt, genau das möchte ich den Menschen in Nassau bieten“, so Hausen.

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Sprechzeiten der Praxis Nassau:

  • Montag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Dienstag: 08:15 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:15 – 14:00 Uhr

Unsere Leistungen: alles, was eine gute Hausarztpraxis ausmacht – und noch ein bisschen mehr:

Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen – persönlich, kompetent und mit modernen digitalen Möglichkeiten.

  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
  • Bauchultraschall
  • Vorsorge- und Gesundheitsuntersuchungen
  • Impfungen und reisemedizinische Beratung
  • Moderne Diagnostik (z. B. Blutuntersuchungen, EKG)
  • Psychosomatische Grundversorgung

Viele Anliegen lassen sich bequem von zuhause aus erledigen – etwa Termine rund um die Uhr über die LillianCare-App buchen oder Rezepte online anfordern. Zum Start bietet die Hausärztliche Praxis Nassau Grippeimpfungen ohne Termin während der regulären Sprechzeiten an. Weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf unserer Website.

Kontakt zur Praxis

Hausärztliche Praxis Nassau

Emser Straße 25, 56377 Nassau

E-Mail: nassau@lillian-care.de

Website: https://praxis.lillian-care.de/nassau/

LillianCare-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.lillian_care.app oder https://apps.apple.com/de/app/lilliancare/id6471984096 (pm LilianCare)

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Gesundheit

Geflügelpest in Koblenz und Kreis Mayen-Koblenz Veterinäramt warnt vor Einschleppung der Aviären Influenza in private Geflügelhaltungen

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Foto: BEN Kurier - Symbolbild -
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KOBLENZ Der am Rheinufer in Koblenz gefundene verendete Kranich ist mit dem Erreger der Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1) infiziert gewesen. Das haben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz ergeben. Weitere tote und erkrankte Kraniche wurden in Thür und Bendorf gemeldet und zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt verbracht. Eine weitere Probe wurde zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, gesendet. Mit dem abschließenden Ergebnis wird in den kommenden beiden Tagen gerechnet.

Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

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Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf die konsequente Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Empfohlene Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter:

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  • Wenn möglich, Aufstallung des Geflügels (unter Beachtung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

  • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

  • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.

  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.

  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.

  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

  • Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.

  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.

Thomas Brunnhübner, Leiter des Referates Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, betont: „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bereits kleine Nachlässigkeiten können ausreichen, um den Erreger in Geflügelhaltungen einzuschleppen.“

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering, sofern die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden. Weitere Informationen unter https://www.rki.de/…/Zoo…/ZoonotischeInfluenza-node.html

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Die Erfassung ist online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=OZG_DatenerfassungTierhalter möglich.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Mayen-Koblenz sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht. Über aktuelle Entwicklungen informiert die Kreisverwaltung über ihre offiziellen Kommunikationskanäle (pm Kreisverwaltung Mayen-Koblenz).

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Gesundheit

„Ich stehe allein da“: Patient verzweifelt nach Schließung des MVZ Galeria Med in Nastätten Leser schildert seine vergebliche Suche nach der eigenen Patientenakte

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Foto: BEN Kurier
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NASTÄTTEN Nachdem das Medizinische Versorgungszentrum Galeria Med in Nastätten zum 1. Oktober seine Türen geschlossen hat, beginnt für viele ehemalige Patienten ein Spießrutenlauf. Während die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) den Wegfall der Praxis mit einem mobilen Arztmobil zu überbrücken versucht, bleiben viele Betroffene ohne Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen – und damit ohne wichtige Informationen für ihre weitere Behandlung.

Wie schwierig die Lage tatsächlich ist, zeigt ein Schreiben eines Bürgers aus der Verbandsgemeinde Nastätten, der sich hilfesuchend an den BEN Kurier gewandt hat. Er fühlt sich im Stich gelassen, von allen Seiten.

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»Die neue Praxis, die mich übernehmen möchte, benötigt meine Patientenakte. Doch niemand kann mir sagen, wo sie ist oder wie ich sie bekomme«, schildert der Mann seine Erfahrung. »Die KV konnte mir telefonisch nicht helfen, der Insolvenzverwalter ist im Urlaub, und das verbliebene Personal weiß von nichts. Ich solle mich gedulden.«

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Auch die elektronische Patientenakte (e-PA), die eigentlich eine digitale Lösung bieten soll, hilft ihm nicht weiter. „In meiner neuen Praxis funktioniert das System noch nicht„, so der Betroffene. „Man hätte mir mit der E-Mail des Insolvenzverwalters weiterhelfen können, aber die hatte ich schon, ohne zu wissen, dass es sich um den Insolvenzverwalter handelt.

Nach Informationen des BEN Kuriers ist die rechtliche Lage kompliziert: Bei einer Praxisinsolvenz geht das Eigentum an den Patientenakten grundsätzlich an den Insolvenzverwalter über, der für deren sichere Verwahrung und spätere Herausgabe zuständig ist. Doch die Kommunikation zwischen Verwalter, KV und Nachfolgepraxen scheint in diesem Fall nicht immer zu funktionieren.

Verzweifelt wandte sich der Patient erneut direkt an die KV, doch auch dort stieß er auf eine Mauer der Zuständigkeiten. »Die KV erklärte mir, sie könne nichts tun. Der Insolvenzverwalter sei zuständig, aber der war nicht erreichbar. Ich habe mehrfach angerufen, doch niemand wusste etwas.« Weiter monierte der Bürger die öffentliche Kommunikation der Praxis und der jetzigen Verantwortlichen: »In der Amtsblattausgabe Blaues Ländchen aktuell vom 8. Oktober steht, man solle sich telefonisch an die Praxis oder an die KV wenden. Aber die Praxis ist längst geschlossen, und die KV verweist auf fehlende Möglichkeiten. Wie soll das gehen?«

Inzwischen hat er zwar einen Termin im Arztmobil der KV erhalten, doch die Skepsis bleibt: »Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll, wenn man dort keine Einsicht in meine bisherigen Befunde hat. So kann doch keine durchgehende Behandlung stattfinden.«

Sein Fazit fällt ernüchternd aus: „Es ist traurig, dass man als Patient nach so einer Insolvenz völlig auf sich allein gestellt bleibt. Ein bisschen mehr Verantwortung, Organisation und Transparenz wäre wünschenswert – für alle, die einfach nur ärztliche Hilfe brauchen.“ Der Fall zeigt beispielhaft, wie schwierig die Situation für viele Betroffene derzeit ist.
Während die Praxis geschlossen und die Abläufe ungeklärt sind, bleibt für die Patienten vorerst nur die Hoffnung, dass sich bald eine Lösung für den Zugang zu ihren Unterlagen findet.

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