Leserbriefe
LESERBRIEF: Anlieger wollen Straftatbestände zum Bau der Straße “Am Rotlöffel” in Arzbach prüfen lassen
ARZBACH Unrecht Gut gedeiht nicht! Die bittere Wahrheit zur Straße “Am Rotlöffel” in Arzbach, die täglich mehr und mehr zu Tage tritt, müsste jeden Bürger von Arzbach, einschließlich der Ratsmitglieder, die dieser Maßnahme zugestimmt haben, empören. Wie weit die Ratsmitglieder (z.B. mit Fristen und Dringlichkeiten) getäuscht wurden, ist anderweitig zu klären.
Von Beginn der Massnahme fragten immer wieder die Anlieger, wem soll der überdimensionale, tiefbautechnische Vollausbau der Straße Vorteile bringen. Sie wurden mit ständig wechselnden Begründungen sehr lange getäuscht. Schon seit den 70er Jahren war die Sanierung der Kanal- und Frischwasser- Rohre, ein leidiges Thema in den Gemeinderat – Sitzungen. Diese Problematik wurde von den Verantwortlichen der Verbandsgemeinde immer wieder in die Zukunft verschoben. Dies 50 Jahre, bis dato. Wie sich aus den Recherchen vom BEN Kurier zeigte, hatte die Verbandsgemeinde bis dato, keine Sanierungspläne entwickelt.
Anlieger wollen mögliche Straftatbestände zum Bau der Straße “Am Rotlöffel” prüfen lassen
Aktuell: unter dem Deckmantel dieser Maßnahme wurden die Kanal und Wasserleitungen erneuert. Auch die unzähligen LKW’s an verseuchter Erde ausgetauscht. Die Verbandsgemeinde hat sich im Wesentlichen aus der Verantwortung und den Kosten geschlichen. Die bewusste, vorsätzliche Irreführung der Anlieger, zur Begründung der Erforderlichkeit dieses Vollausbaus, hat schon längst den gesetzlichen Ermessungsspielraum der Gemeinde, überschritten.
Hier Frage ich mich, wie weit sind hier die Verantwortlichen von dem Tatbestand des versuchten Betruges und somit der Straftat nach Paragraph 263 StGB entfernt. Laut diesem Paragraph heißt es:” Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bestraft.
Bezeichnend ist: 50 Jahre hat die Verbandsgemeinde den Umweltskandal immer größer anwachsen lassen.. Bis zum letzten Tag keine Pläne entwickelt, um die verseuchte Erde, in großer Tiefe und Breite zu sanieren. Plötzlich in letzter Minute, kam man auf die geniale Idee…die Schimäre: “Schwerlastverkehr-Strasse zu bauen.” Da wo der größte Anteil verseuchter Erde sich befand, wurde weit mehr Erde ausgekoffert, als für die Autobahn A 61 notwendig gewesen wäre. Mit dieser Schimäre “Schwerlastverkehr” so meine ich, hat man der Verbandsgemeinde einen Vermögensvorteil auf Kosten der Anlieger verschafft.
Seit 50 Jahren aufgeschobener Umweltskandal musste saniert werden
Dieser Schwerlastverkehr-Straße hat es nie bedurft. Seit 50 Jahren aufgeschobener Umweltskandal musste saniert werden. Der Trick welcher hier stattfand ist genial. Gott sei Dank Stück für Stück aufgedeckt.
Wesentlich auch durch den BEN Kurier, mit den perfekten investigativen Recherchen. Jetzt neuerdings, ist die Begründung für die Fahrbahnbreite der Straße spezieller geworden. Es ist nicht mehr die Rede vom allgemeinen Schwerlastverkehr mit Begegnung, sondern Forst-und Arbeitsfahrzeuge, die hier fahren sollen. Das Tragische ist, dass diese neue Zufahrt für Schwerlastverkehr in der Praxis gar nicht nutzbar ist. Es bedarf großer Wendemanöver am Endstück – zum Wald.
Tatsächlich besteht seit Jahrzehnten eine Komfortzufahrt zum Sportplatz und zu diesem angrenzenden Wald. Selbst der Martinszug hat diese Trasse seit Jahrzehnten benutzt.
Die besagten Anlieger vom Rotlöffel haben über mehr als ein halbes Jahrhundert ihre Kanal-und Wassergebühren an die VG bezahlt. Jetzt werden sie nochmals über die “Schimäre” Schwerlastverkehr, wesentlich zur Kasse gebeten. Nein!!!! Genötigt!!!
Niemals hätte dieser Vollausbau stattgefunden, wenn der Wasser/Abwasserversorger z.B. die RWE oder EON gewesen wären. Dies wurde auch in der Rhein – Lahn -Zeitung erwähnt. Hier wäre die Sanierung schon ab den 70er Jahren längst erledigt worden. Und das ohne diese Schimäre “Straße für Schwerlastverkehr” (Leserbrief: Bogdan Engel Arzbach/Lonnig).
Leserbriefe
Offener Brief: Thomas Günther aus Nierstein sieht geplante Bettensteuer in Bad Ems kritisch
BAD EMS Folgender Leserbrief erreichte die Redaktion vom BEN Kurier: Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Krügel, lieber Oliver, ich habe soeben die Satzung bekommen, die am 31.10. verabschiedet werden soll. Ich bin schon ein wenig überrascht über einige Punkte, die in der Beherbergungssteuer-Satzung genannt sind.
– § 4 Steuersatz: 2,9 % – warum nimmt man nicht eine gerade Zahl (von mir aus auch 3 %)? Hat man sich davor gescheut und meint, damit die Leute besänftigen zu können? Zum Rechnen ist das extrem ungünstig!
– § 8 Steueraufsicht und Außenprüfung und § 12 Datenspeicherung, Datenverarbeitung: In keiner der mir vorliegenden Satzungen von Bettensteuern wird das so dramatisch aufgeführt wie hier in Bad Ems. Misstraut man seinen eigenen Beherbergungsbetrieben?
Diese Paragraphen werde ich auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen, wie bereits in der Versammlung angekündigt. Nach meiner bisherigen anwaltlichen Auskunft wird mir geraten, das vor Gericht klären zu lassen, da dies rechtlich mehr als fraglich ist. In diesem Zusammenhang werde ich auch den Punkt Finanzamtabfrage wie schon in der Versammlung angekündigt rechtlich prüfen lassen. Da wir unsere Ferienwohnung nur ca. 10-mal im Jahr vermieten, weil sie sonst von uns selbst genutzt wird, finde ich eine solche Satzung gerade auch für kleine Betriebe eine Zumutung.
Dies ist keine positive Motivation für Beherbergungsbetriebe, sich für die Stadt einzusetzen, zumal, wie von mir auf der Versammlung angedeutet, es großen Nachholbedarf von Seiten der Stadt in Punkto Kuranlagen, Sauberkeit und Kur- und Touristenangebote gibt. So müssten zum Beispiel die Römerquelle und Kuranlage auf Vordermann gebracht werden und endlich das Projekt Wasserturm in Angriff genommen werden. Besonders das Areal um den Wasserturm und um das Statistische Landesamt ist in einem sehr schlechten Zustand! Ein weiteres Beispiel wäre der Bahnhof.
Dies hört man leider auch immer wieder von Gästen. Meiner Meinung nach, der ich selbst 20 Jahre lang Stadtbürgermeister einer Stadt in Rheinland-Pfalz war, ist dies der falsche Weg. Zuerst muss man eine Stadt attraktiv für Gäste machen, ehe man anfängt, Gebühren zu erheben.
Man sollte sich auch einmal in einen Gast hineinversetzen, der jetzt eine Kurtaxe bezahlt von ca. 2 € pro Tag (wobei die Frage noch zu klären ist, ob überhaupt eine Kurtaxe in Bad Ems noch genommen werden darf, da die Voraussetzungen für Kureinrichtungen fehlen)
und der jetzt zusätzlich eine Bettensteuer zu entrichten hat. Dadurch kommt man schnell auf einen Betrag von 5 bis 6 € pro Tag – das ist schon eine Menge Geld. Da kann sich der Gast zu Recht fragen, was er dafür tatsächlich geboten bekommt!
Gerade weil Bad Ems jetzt Weltkulturerbe ist, sollte man touristisch darauf aufbauen und konsequent die Stadt attraktiver machen. Dies schreibe ich bewusst vor der Stadtratssitzung, damit man darüber noch einmal nachdenken kann. Mit lieben Grüßen, Thomas Günther
Leserbriefe
LESERBRIEF: Gedanken zur Verbandsbürgermeisterwahl in Aar-Einrich
AAR-EINRICH Hab mir mal Gedanken über unseren zukünftigen VG-Bürgermeister gemacht. Die kommunale Verwaltung ist das Herzstück der Verbandsgemeinde. «Politik findet in Mainz, Berlin und im TV statt», hat mir kürzlich ein Zeitgenosse erklärt. Da ist was dran! Eine kleine, aber wesentliche Tatsache übersieht er dabei glatt. Nämlich, dass sich Kommunalpolitik und damit die Tätigkeit des Dienstleisters Verwaltung unmittelbar und direkt auf ihn selbst auswirkt. Kommunalpolitik ist das, was uns alle unmittelbar betrifft, weil sie von uns und für uns Bürger vor der eigenen Haustür betrieben wird! (mehr …)
Leserbriefe
LESERBRIEF: Bettendorfs ehemaliger Wehrführer Werner Witzky zeigt sich enttäuscht
BETTENDORF/LESERBRIEF Liebe Ben Kurier Leser, in den letzten Wochen musste ich leider erleben, wie leicht man doch in eine Ecke gestellt wird, wo man sich selbst nicht sieht. In meiner Eigenschaft als ehemaliger Wehrführer hatte ich wohl auch etwas unbedarft einen Facebook Post gesetzt, indem ich meine Meinung zu einer Regelung nur anschließend erläutert wollte. Im Vorfeld hatte ich bereits intern argumentiert und mich dann der Anweisung des Dienstherrn gebeugt, dass die 2 G Regelung überall einzusetzen ist. Dieser Post war dann Auslöser einer Hetzkampagne, so habe ich es empfunden, gegen meine Person. (mehr …)
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